Rente oder Kapital? – Was Sie beachten müssen

Clevere Finanzplanung im Alter: Viele Eheleute vergessen, dass man Rente und Kapital kombinieren kann. Foto: iStock
Mein Mann und ich sind Anfang 60 und beide berufstätig. Bald müssen wir uns entscheiden, ob wir bei der Pensionierung die Rente oder das Kapital beziehen. Wir sind unsicher. Können Sie uns Argumente geben für die beiden Varianten, damit wir uns besser Gedanken darüber machen können? R.M.
Die Entscheidung, ob man bei der Pensionierung von seiner Pensionskasse die Rente oder doch besser das Kapital beziehen soll, bereitet vielen Kopfschmerzen. Tatsächlich geht es dabei um sehr viel Geld. Für die meisten ist dieser Entscheid wohl der finanziell folgenschwerste im ganzen Leben – ausser die Heirat und die Familiengründung, die finanziell meistens noch gravierendere Auswirkungen auf das Leben haben.
Pluspunkt einer Pensionskassenrente ist die Planbarkeit: Man hat die Sicherheit, dass man auch nach der Pensionierung jeden Monat eine genau festgelegte Rente ausbezahlt erhält – so wie im Erwerbsleben den Lohn. Man weiss somit genau, wie viel Geld man zusammen mit der AHV monatlich zur Verfügung hat. Die Rente gibt es lebenslang. Man trägt somit nicht das Langlebigkeitsrisiko.
Allerdings muss man diese Rente versteuern. Ausserdem haben die Erben einen Nachteil, wenn man früh nach der Pensionierung stirbt. Ehepartner sind aber abgesichert: Stirbt ein verheirateter Versicherter, so hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Ehegattenpension, wenn er seit mindestens fünf Jahren verheiratet ist und das 45. Altersjahr vollendet hat. Dieser Aspekt spricht für eine Rente, wenn beispielsweise einer der beiden Ehepartner deutlich älter ist als der andere.
Beim Kapitalbezug indes haben Sie mehr Flexibilität und Freiheiten. Auch im Todesfall bleibt das nicht aufgebrauchte Kapital für die Erben bestehen. Das ist besonders für Paare im Konkubinat wichtig. Ein Kapitalbezug kommt aus meiner Sicht nur für Leute infrage, die Erfahrung im Umgang mit Finanzen haben. Man muss realistisch budgetieren und das ausbezahlte Geld sinnvoll anlegen können.
Zwar kann man die Verwaltung des Geldes delegieren, dennoch halte ich Erfahrung im Umgang mit Anlagen für wichtig. Denn anders als bei der Rente trägt man das Anlagerisiko: Wenn das Kapital falsch investiert wird und man Verluste einfährt, hat man weniger fürs Alter zur Verfügung. Zudem trägt man das Langlebigkeitsrisiko. Falls Sie und Ihr Mann 90 Jahre alt werden, könnte es sein, dass das Kapital vielleicht nicht mehr ausreicht. Bei der Rente trägt dieses Risiko die Pensionskasse. Sie zahlt bis ans Lebensende.
Konsequenzen hat der Entscheid für Rente oder Kapital auch steuerlich: Das Kapital muss gleich beim Bezug versteuert werden. Zwar wird es separat vom übrigen Einkommen besteuert, dennoch erschrecken viele, welch hohe Steuern beim Kapitalbezug anfallen, wobei diese je nach Kanton unterschiedlich ausfallen. Dafür muss später der Vermögensverzehr nicht mehr versteuert werden. Man hat das Geld dann wirklich zur Verfügung, während bei der Rente weiter Einkommenssteuern zu zahlen sind.
Was viele vergessen ist auch die Tatsache, dass man Rente und Kapital auch kombinieren kann: Man kann einen Teil des Kapitals beziehen und sich den Rest als Rente auszahlen lassen. Kombinationen machen auch bei Ehepartnern Sinn: Der eine entscheidet sich beispielsweise für den Kapitalbezug und der andere für die Rente.
Welches Modell in Ihrem konkreten Fall für Ihre persönlichen Lebensumstände vorteilhaft ist, zeigt Ihnen eine Pensionsplanung bei einer Bank oder Versicherung, die ich Ihnen empfehle. Eine solche Analyse zeigt Ihnen mit konkreten Zahlen, welche Auswirkungen die jeweiligen Varianten haben, und Sie können Ihre Bedürfnisse in die Berechnung einbringen, sodass Sie über eine optimale Grundlage für Ihren wichtigen Entscheid verfügen.
21 Kommentare zu «Rente oder Kapital? – Was Sie beachten müssen»
ja, man kann es drehen oder wenden, wie man will. Hat man den Fr. 500 000.– Altersguthaben, so kann man eben eine Rente von Fr. 25 000.– erhalten oder sich auch das Kaptital von Fr. 500 000.– auszahlen lassen und einfach 20 Jahre davon Fr. 25 000.– brauchen. Man ist dann auch schon 85, wenn das Kapital dann aufgebraucht ist. Ist aber ein schönes Alter, wenn man bedenkt, dass ein Mann statistisch nicht 82 Jahre alt wird.
Richtig, ein Mann wird nicht 82 Jahre alt. Jedenfalls nicht, wenn er mit 65 in Pension geht: Er wurde, gestützt auf die Datenerhebung um 2012, im Schnitt 84.8. Etwas verstärkt, für die Neurentner 2019, sind es bereits 85.7, und wenn der weitere Rückgang der Sterblichkeit berücksichtigt wird, wird der 2019 im Alter von 65 pensionierte Mann im Schnitt 87.6 Jahre alt. Die 25’000.- bis 85 gehen dann auf, wenn keine Gebühren zu bezahlen sind, wenn die Steuer beim Bezug nicht berücksichtigt wird, und wenn in z.B. 20 Jahren (2039) 25’000.- pro Jahr noch genug wert sind, um damit wie geplant zu leben (Teuerung). Oder Sie sind bereit und fähig, etwas Risiko zu gehen in der Anlage.
Der Vollständigkeit halber:
Alle Daten BVG 2015.
Beispiele Lebenserwartung im Alter 65 für Periodentafel 2012, Periodentafel 2019 und Generationentafel für den 2019 65-jährigen.
Alle Angaben für Männer.
Und zuletzt noch der Hinweis: der Durchschnitt stimmt „im Schnitt“ für keinen, man (-n und frau) hat die Chance, Opfer der Streuung zu werden. In beide Richtungen… 😉
Zwei notwendige Korrekturen, Herr Spieler:
Wer heute noch daran glaubt, dass die ausgezahlte Monatsrente immer gleich hoch sein wird, glaubt wohl auch noch an den Storch.
Und die immer wieder gehörte Behauptung, das ausgezahlte Kapital müsse zwingend gewinnbringend angelegt werden, ist schlicht nicht wahr. Es steht jedermann frei, die Dukaten risikoarm auf einem Kontokorrent zu lagern und sich per monatlichem Dauerauftrag zu bedienen. Ein schönes Beispiel für den helvetischen Irrglauben, Geld müsse sich immer von selber vermehren, sonst verderbe es wie Fleisch oder Yoghurt beim Ablaufdatum.
„Zwingend gewinnbringend“ kann auch „gegen Teuerung versichert“ bedeuten. Wenn innert 20 Jahren eine solche auftreten sollte, verliert ihr Kontokorrent zuerst und am meisten an Realwert…
Aber hallo 😮 wie kann man nur den Rat einer Pensionsplanung bei einer Bank oder Versicherung geben?
Sowohl Banken wie Versicherungen sind Partei und somit ist nicht von einer unabhängigen Beratung auszugehen. Banken und Versicherungen haben ein grosses Intresse daran, die Gelder bei einer Auszahlung zu verwalten oder eine Versicherung abzuschliessen.
Es gibt Firmen welche Menschen in Finanz- und Rentenfragen unabhängig beraten. Klar dies kostet etwas, dafür erhalte ich aber mehrere Optionen vorgerechnet. Ob ich mich dann für eine davon entscheide bleibt mir überlassen.
Dies verstehe ich auch nicht. Jedes Mal empfiehlt er, sich von einer Bank über die eigene Vorsorgeplanung beraten zu lassen. Als ob die Banken da wären, um die Interessen der zukünftigen Rentner zu analysieren und ihnen uneigennützig helfen zu wollen.
Insgesammt steckt in all dem viel zu wenig Wohlwollen und Wertschätzung drin für all die ein Leben lang gespart haben und nun mit den Fallstricken eines gänzlich anderen Berufszweiges konfrontiert werden. Etwas wofür die Spezialisten mehrere Jahre Ausbildung hinter sich haben und trotzdem nicht wissen was die Zukunft bringt. Ich frage mich warum man das Sicherheitsbedürfnis dermassen weiss und schwarz auslegt so das bei jedem Entscheid eine Familie ein Risiko in kauf nehmen muss. Etwas womit die meisten nie in ihrem Leben zu tun hatten, schon gar nicht mit so hohen Beträgen. Was tut derjenige der wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann und absolut keine Wahl hat? Der zahlt massiv Steuern auf kaum verzinstes Kapital, von dem Geld das wichtig wird für die Zukunft wie nie zuvor…
Ist es richtig, dass man nach einer freiwilligen Einzahlung in die Pensionkasse nachher während 3 Jahren kein Kapital beziehen kann, z.B. bei vorzeitiger Pensionierung? Oder kann man es zwar beziehen, muss es aber separat und höher besteuern?
Wird nach einer freiwilligen PK Einzahlung innert 3 Jahren ein Kapitalbezug getätigt, wird der Fiskus ihnen den Abzug für die PK Einzahlung rückwirkend streichen und eine Nachsteuer veranlagen. Das Steueramt geht davon aus, dass sich schon bei der Einzahlung wussten, dass sie einen Kapitalbezug tätigen und geht daher von Steuerumgehung aus.
Bin jetzt 55 und lasse mich das gesamte Kapital von 950’000 Franken auszahlen, die Kapitalauszahlungssteuer wird seperat vom Einkommen berechnet.
Es spielt deshalb keine Rolle, ob ich im Bezugsjahr ein hohes oder tiefes steuerbares Einkommen ausweise. Die Kapitalauszahlungssteuern betragen in meinem Wohnkanton ca. 66’000.- Franken in Zürich müsste ich mit ca. 100’000.- mehr rechnen, da lohnt sich sogar ein Umzug. Danach werde ich men Leben in vollen Zügen im sonnigen Ausland geniessen, man weiss ja nie wie lange man gesund bleibt.
Tja glücklich wer im Kanton ZG zuhause ist. Beim Bezug von 1 Mio. sind für Ledige im Kt. ZH 160’000 fällig. Wobei wenn man sich das ganze Kapital auszahlen lässt, sollte man sich überlegen die Stelle zu kündigen und sich das Kapital auf 2 Vorsorgekonti überweisen zu lassen. Damit kann man sich auch die Million gestaffelt auszahlen lassen solange man nicht 65 ist.
Mit dem Kapitalbezug lassen sich Steuern sparen. Der Bezug wird einmalig mit dem so genannten Rentensatz besteuert. Danach kann das Geld steuerfrei verbraucht oder in steuerbegünstigte Anlageformen investiert werden. Die Rente hingegen muss in allen Kantonen zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden.
Auch ist bei der Frage Rente oder Kapital? ist zu berücksichtigen, ob man Immobilienbesitzer ist oder nicht. Gehe es um die Amortisation der Hypothek, könne es durchaus sein, dass man das Kapital sogar beziehen muss. Schliesslich muss die finanzielle Tragbarkeit einer Hypothek auch im Alter gewährleistet sein die Einkünfte sind nach der Pensionierung aber oftmals deutlich tiefer als während des Erwerbslebens. Bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) hatte der Bundesrat vorgesehen, dass Bürger ihre angesparten Gelder aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge nicht mehr als Kapital beziehen können.
Es gibt eine relativ einfache Lösung, die fast immer gut ist:
Man lässt (etwa) so viel in der Pensionskasse, wie es dem BVG-Maximum entspricht, also etwa 450’000 (bei Alter 60 ca. 400’000). Das gibt heute (noch) den besten Umwandlungssatz und wird wohl auch in Zukunft am ehesten unangetastet bleiben. Das gibt dann pro Ehepartner ca. 2500.- Rente pro Monat (2000.- bei Pensionsalter 60) und deckt zusammen mit der AHV ein komfortables Leben.
Was darüber ist (wenn etwas bleibt), wird rausgenommen. Es gibt daraus einen viel schlechteren Umwandlungssatz uns Sie können es ebenso gut einfach auf die hohe Kante legen und nach Bedarf davon nehmen. Oder es mit etwas höherem Risiko anlegen.
Ich sehe kaum einen Fall, wo diese Lösung nicht gut ist.
Letzter Vorteil: sie bezahlen keinen Berater!
Bei einem Kapitalbezug zuerst das Überobligatorium zu beziehen ist (wenn, dann eigentlich nur noch) bei Versicherungen möglich. Kaum eine Kasse ist so blöd, und gibt ihnen zuletzt das BVG, dass mit 6.8% zu verrenten ist.
Bei firmeneigenen Stiftungen mit umhüllendem UWS geht das ohnehin nicht.
@ Markus Müller: Wieso nicht den Kapitalbezug mit Vermögensverzehr, falls dann das Geld verbraucht sein sollte, steuerfreie Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen der Krankenkasse beziehen, wie hundertausende auch.
Ich wandere am liebsten. Da bringe ich das Vermögen innert nützlicher Frist niee durch.
Im Ernst: Zuerst prassen und dann von Ergänzungsleistungen leben müssen? Ist beides nicht mein Stil.
Bin jetzt 30 und arbeite 60% Teilzeit, zahle praktisch keine Steuern und erhalte Verbilligungen der Krankenkasse, ich will im jetzt Leben, kein Mensch weiss wie alt er wird und ob er ewig gesund bleiben wird.
@Fritz: Gut sind nicht alle wie sie….
Rechnen, das ist offensichtlich nicht das Problem. Lenkt eher ab. Die Psychologie steht da jedem, auch bisher völlig integren Mitmenschen, komplett im Weg: das Gefühl, mit der gewöhnlichen Maestrokarte plötzlich über eine halbe Million verfügen zu können, ist praktisch unwiderstehlich. Da wird niemand 80, bis der Saldo wieder in normalen Sphären liegt. Aber das ist nur meine persönliche Meinung…