Viele Frauen vernachlässigen ihre Altersvorsorge

An alles denken: Frauen vernachlässigen leider oft ihre Altersvorsorge. Das wirkt sich erst recht als Nachteil aus, wenn es zu einer Scheidung kommt. Foto: iStock

Mein Mann hat Beitragslücken bei der Pensionskasse. Ich selbst habe da ordentlich eingezahlt. Als wir uns ein Haus kauften, brauchten wir dafür mein Pensionskassengeld. Mittlerweile haben wir Kinder und ich bin nur noch zu einem kleinen Pensum berufstätig und habe selber auf einem Sparkonto einen schönen Batzen für die Pension auf die Seite gelegt. Sollen wir das Geld in die Pensionskasse meines Mannes einzahlen oder in meine Pensionskasse investieren, wenn ich wieder mehr arbeite? Oder doch besser unsere Hypothek teilamortisieren? N.S.

Ich würde das Geld, das Sie in den letzten Jahren mit Ihrem kleinen Pensum angespart hatten, nicht in die Pensionskasse Ihres Mannes einzahlen. Eine Teilamortisation der Hypothek ist zwar auch sinnvoll, wichtiger erscheint mir aber Ihre eigene Altersvorsorge.

Daher würde ich, so wie Sie es in Ihrer Frage ansprechen, Ihr Arbeitspensum so weit erhöhen, dass Sie mit Ihrem Lohn wieder in die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers aufgenommen werden und somit auch Beiträge von Ihrem Arbeitgeber an Ihre Altersvorsorge erhalten.

Da Sie mir schreiben, dass Sie einen Teil Ihres Pensionskassengeldes als Vorbezug für Ihren Hauskauf verwendet hatten, stelle ich fest, dass nicht nur Ihr Mann, sondern auch Sie selbst eine Vorsorgelücke aufweisen. In Ihrem Fall dürfte die Vorsorgelücke noch deutlich grösser sein: Erstens wegen des Vorbezugs des PK-Kapitals für den Hauskauf und zweitens deswegen, weil Sie nur noch in sehr geringem Umfang berufstätig sind und nicht mehr Beiträge an die Pensionskasse leisten konnten.

Ein Vorbezug von PK-Geld hat den Vorteil, dass man sich meist überhaupt Wohneigentum leisten kann. Dies hat aber den Nachteil, dass nicht nur die Altersleistung stark abnimmt, sondern auch die Versicherungsleistung, was ich gerade bei Familien riskant finde.

In einem ersten Schritt könnten Sie je nach Höhe Ihres angesparten Geldes das vorbezogene Geld wieder in Ihre Pensionskasse zurückzahlen. Dadurch würden die Risikoleistungen wie Todesfallkapital und IV-Rente wieder deutlich erhöht. Zudem würden Ihnen die beim Vorbezug bezahlten Steuern ohne Zins zurückbezahlt, wobei Sie dies beim Steueramt beantragen müssten.

Aus meiner Sicht vernachlässigen viele Frauen ihre Altersvorsorge. Das wirkt sich erst recht als Nachteil aus, wenn es zu einer Scheidung kommt. Indem Sie mehr arbeiten und damit auch mehr Lohn zur Verfügung haben, sind Sie finanziell unabhängiger. Wenn Sie erwerbstätig sind, dürfen Sie zudem in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen, was ich ebenfalls sinnvoll finde.

Natürlich wünsche ich Ihnen auf keinen Fall eine Scheidung. Rein rational sollte man diesen Aspekt bei seiner Finanzplanung aber nie ausblenden. Auch bei einer intakten Ehe sollte man besonders als Frau für eine optimale Altersvorsorge schauen. Gerade auch in guten Ehezeiten sollte man nicht den Fehler machen, seine eigene Altersvorsorge zu vergessen.

Ich empfehle Ihnen, Ihre Situation mit einer Spezialistin oder einem Spezialisten Ihrer Bank oder Versicherung zu prüfen und eine Vorsorgeanalyse erstellen zu lassen. Dann sehen Sie schnell, wo es tatsächlich Lücken gibt, und bekommen Vorschläge, wie Sie diese füllen können.

7 Kommentare zu «Viele Frauen vernachlässigen ihre Altersvorsorge»

  • Fischer sagt:

    Bei einer allfälligen Scheidung wird das PK Geld, soweit ich informiert bin, geteil. Warum also kommt es darauf an, auf welches Konto man alfällige Beiträge einzahlt?

  • Paul Kellenberger sagt:

    Hinweis: Erst wenn ein Wohneigentumsvorbezug aus eigenen freien Mitteln in die PK zurückbezahlt ist, können weitere Gelder in die 2. Säule einbezahlt werden, welche dann vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Gelder aus der Säule 3a gelten nicht als „eigene freie Mittel“ und können nicht für die Rückzahlung des Wohneigentumsvorbezuges verwendet werden.

  • Josef Marti sagt:

    Wenn der Mann gut dotiert ist und die Frau fast nichts in der PK hat ist eine Scheidung zu empfehlen, die Frau bekommt die Hälfte des PK Guthabens des Mannes. Der Alte muss dann halt schauen dass er in zweiter Ehe eine Mänätscherin heiratet.

  • balu sagt:

    Typisch Frau – wie kommt sie auf die Idee, bei eigener Vorsorgelücke, das eigene, sauer ersparte Geld, in die PK des Mannes einzahlen zu wollen?!
    Und noch was: wieso reduziert wieder mal nur sie, obwohl sie ja offensichtlich einen gut bezahlten Job hatte?!

    • Sportpapi sagt:

      Die Frage ist eher: Warum reduziert sie übehaupt? Vermutlich, weil sie es will, oder?
      Und: Was ist das für eine Ehe, in der offenbar jede/r eigenes Geld hat, eine eigene Vorsorge, usw.

      • Hanna Klein sagt:

        eine eigene Vorsorge? uiui, das geht ja wirklich nicht. Ich hoffe doch schwer, Ihre Frau und Sie haben auch je eine PK-Konto? Unsere Nachbarn, 70 mittlerweile, 2 Kinder grossgezogen, hatten immer getrennte Konten, da war ich doch schnell verblüfft, als ich das erfahren habe. Aber die Ehe scheint gut zu funktionieren. Die beiden haben sich immer noch viel zu sagen. Es scheint in dieser nicht repräsentativen Beobachtung , dass vom Kontostatus auf die Beziehungsqualität zu schliessen, nichts bringt. Meine letzte Ehe: ein Konto, dann Scheidung.
        Altersarmut bei den Frauen kommt sehr oft von schlechter Altersvorsorge, weil man sich halt zu sehr auf die Vorsorge des (Ex)-Mannes verlassen hat.

  • Carl Blumer sagt:

    Den Ausführungen von Spieler ist zuzustimmen. Einen Punkt will ich aber relativieren. Die Aussage ‚Ein Vorbezug von PK-Geld hat den Vorteil, dass man sich meist überhaupt Wohneigentum leisten kann. Dies hat aber den Nachteil, dass nicht nur die Altersleistung stark abnimmt, sondern auch die Versicherungsleistung, was ich gerade bei Familien riskant finde.‘. stimmt nicht in allen Fällen. Es gibt Kassen, bei denen sich ein Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum nicht auf die Leistungen im Invaliditätsfall oder gar Todesfall vor Eintritt des Rentenalters auswirkt. Das muss immer fallweise geprüft werden. Allenfalls kann eine entstehende Lücke durch – zusätzliche – Risikoversicherung geschlossen werden.

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