Vorsorge: Warum Sie alle Optionen ausloten sollten

Sichere Vorsorge: Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind nur eine von mehreren Optionen für die finanzielle Altersplanung. Meist lohnt sich eine umfassende Vorsorgeanalyse. Foto: Getty Images
Ich werde 62 Jahre alt und habe vor, bis 64 zu arbeiten. Ich möchte eine Rente beziehen. Ich bin 2012 wieder ins Berufsleben als Angestellte eingestiegen und arbeite 60 Prozent. Von der Pensionskasse kann ich eine monatliche Rente von rund 360 Franken erwarten. Die Pensionskassengelder früherer Arbeitgeber hatte ich mir aufgrund meiner damaligen Selbstständigkeit auszahlen lassen. Ich habe die Möglichkeit, mich bis knapp 100’000 Franken in die Pensionskasse einzukaufen. Das Ziel wäre, meine Rente auf 1000 Franken zu erhöhen. Soll ich freiwillig in die Pensionskasse einzahlen? R.W.
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse haben einen doppelten Vorteil: Man spart noch im Erwerbsleben kräftig Steuern, weil man die Einzahlungen von den Steuern abziehen darf, und stärkt zusätzlich seine Vorsorge im Alter.
Empfehlenswert sind solche freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule allerdings nur, wenn die Kasse solid aufgestellt ist und der Deckungsgrad nicht unter 100 Prozent liegt. Bei einem tiefen Deckungsgrad geht man das Risiko ein, dass man sich auch mit seinen freiwilligen Einzahlungen an einer möglichen späteren Sanierung beteiligen muss.
Sie schreiben mir, dass Ihre Kasse einen hohen Aktienanteil in der Anlagestrategie hat und Sie nach dem schlechten Anlagejahr 2018 befürchten, dass sich der Deckungsgrad verschlechtert hat. Das ist sehr gut möglich. Ich erwarte, dass wegen der negativen Börsenentwicklung der Deckungsgrad bei den meisten Kassen gesunken ist. Aufschluss darüber gibt Ihnen der Vorsorgeausweis Ihrer Kasse, den Sie in Kürze erhalten werden.
In Ihrem Fall bin ich mir nicht so sicher, ob für Sie die Rechnung mit der freiwilligen Einzahlung in die Pensionskasse wirklich aufgeht. Sie müssten wohl ziemlich viel Geld einschiessen, damit Sie tatsächlich auf eine monatliche Rente von 1000 Franken kommen, zumal Sie nur noch zwei Jahre arbeiten.
Da Sie keinen Kapitalbezug, sondern die Rente wünschen, sind die freiwilligen Einzahlungen wenigstens steuerlich kein Problem. Bevor Sie eine entsprechende Zahlung an die Pensionskasse vornehmen, würde ich mich über Ihre verschiedenen Optionen beraten lassen.
Einerseits würde ich direkt mit der Pensionskasse sprechen und mir ausrechnen lassen, wie viel Geld zusätzlich zu den Leistungen aufgrund Ihres Lohnes nötig wäre, damit Sie Ihr Rentenziel erreichen. Das kann Ihnen die Kasse einfach ausrechnen, da Sie alle nötigen Daten hat, die ich nicht kenne. Ich gehe davon aus, dass Sie nur im obligatorischen Teil versichert sind, womit der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent zum Zuge käme, was positiv wäre. Die Berechnung der Pensionskasse gibt Ihnen Klarheit über den Kapitalbedarf.
Darüber hinaus würde ich mit Ihrer Bank oder Versicherung Ihre gesamte Vorsorgesituation im Detail anschauen. Anhand dieser Analyse sehen Sie, wie sich Ihre Altersvorsorge präsentiert, was genau Sie zu erwarten haben und welche anderen Optionen Sie neben den freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse noch haben.
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse haben zwar Pluspunkte, sind aber längst nicht in jedem Fall sinnvoll. Darum würde ich alle Optionen für Ihre Vorsorge ausloten.
7 Kommentare zu «Vorsorge: Warum Sie alle Optionen ausloten sollten»
Also, ich persönlich würde das mit der freiwilligen Einzahlung lassen.
Höchstwahrscheinlich wird es auch bei der künftigen AHV-Rente nur das Minimum geben, dafür noch Ergänzungsleistungen welche nicht versteuert werden müssen und Krankenkassenverbilligungen wie sie Hunderttausende auch beziehen.
Nach meinen Berechnungen würde mit dem Einkauf von Fr. 100’000 die monatliche PK Renten rund Fr. 923 betragen. Bei einer Unterdeckung der PK stellt sich die Frage wie hoch das Risiko ist, dass man sich bis zur Rente an einer mögliche Sanierung beteiligen müsste. Da bis zur Rente nur noch 2 Jahre sind, scheint mir dieses Risiko sehr gering zu sein.
“Ich gehe davon aus, dass Sie nur im obligatorischen Teil versichert sind womit der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent zum Zuge käme…”
Die Allerwenigsten sind nur im Obligatorium versichert. Wenn dies hier der Fall sein sollte, heisst dies nicht, dass der Einkauf auch in diesenTeil gutgeschrieben wird.
Im Gegenteil. Einkäufe werden praktisch immer in den üb.oblig.Bereich verbucht. Der hohe UWS von 6.8% kommt dann nicht zum Tragen.
Die PK sollte natürlich gesund sein. Der Deckungsgrad per 31.12.2018 sollte nicht unter 107% liegen. Zusätzlich sollte in diesem Zusammenhang auch der techn.Zinssatz angefragt werden. Dieser sollte nicht höher als 2,25% betragen.
Wenn der regl.UWS über 5.75% liegt, sollten Rückstellungen für Pensionierungsverluste in der Bilanz zu finden sein.
Kompetente Auskunft über diese Frage kann doch nur und ausschliesslich die PK geben. Ich verste Fragestellungen an Herrn Spieler nicht, denn seine Antworten sind meistens nur in der Möglichkeitsform und mit Vorbehalten, also nur mit geringem Nutzen. Von einem Experten darf man doch konkrete Lösungen erwarten!
Leider fehlt der wichtigste Faktor: die eingesparte Steuer. Ob dies mit 2 restlichen Arbeitsjahren und einem 60% Pensum Sinn macht, müsste man mit den konkreten Zahlen prüfen. Wenn nicht, kann man sich die fehlenden CHF 640 pro Monat seelenruhig selber auszahlen ohne die erwähnten Sanierungsrisiken.
Steuern sparen macht nicht immer Sinn, wenn die Steuerschuld zum Beispiel gering ist. 100’000 Fr. heißt, dass sie mindestens 78’7 Jahre alt werden müssen , um die 100’000 Fr. wieder zu aromatisieren. Dies freilich, ohne irgend welche Verwerfungen bei ihrer PK. Annahme: Alles obligatorischer Teil und keine Reduktion de UWS, so wie der BR es vor hat!
Es ist anzunehmen, dass die im Bericht erwähnte Person nicht soviel verdient, dass sie ihre Einzahlungen in die PK noch so staffeln kann, dass sie diese vollumfänglich als Steuerabzüge geltend machen kann. Das würde dann bedeuten, dass sie das Geld letztlich teilweise sogar doppelt versteuert; zuerst als Einkommen und dann als Rente.