Wie bekomme ich meine Verrechnungssteuer?

Zustupf an den Sparbatzen: Im Ausland wohnhafte Schweizerinnen können die Verrechnungssteuer zurückverlangen. Foto: iStock

Wir leben seit unserer Pensionierung definitiv in Portugal. Wir haben zwei Bankinstitute in der Schweiz behalten, und ich möchte nun fragen, wie man am besten vorgeht, um die Rückerstattung der Verrechnungssteuer zu bewirken. Vielleicht können Sie mir dazu ein paar Tipps geben. E.S.

Mit der eidgenössischen Verrechnungssteuer sichert sich der Staat die Steuer auf Vermögenserträgen. Diese wird von der Zinsen der Bankguthaben und Obligationen im Inland, den Dividenden der Aktiengesellschaften im Inland sowie von Geldtreffern bei inländischen Lotterien erhoben.

Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung heisst es dazu: «Den Steuerpflichtigen wird die Verrechnungssteuer nach der Deklaration des mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkommens mit der Steuerrechnung des folgenden Jahres rückerstattet, vorausgesetzt, die Steuerpflichtigen haben ihren Wohnsitz in der Schweiz.»

In Ihrem Fall verhält es sich anders. Da Sie nicht mehr Wohnsitz in der Schweiz, sondern neuerdings in Portugal haben, erfolgt die Rückerstattung der von Ihnen bezahlten Verrechnungsssteuern nicht mehr direkt über die Verrechnung in der nächsten Steuerrechnung. Vielmehr müssen Sie die Verrechnungssteuern selber einfordern.

Dazu müssen Sie einen Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland einreichen. Ansprechpartnerin dafür ist die Abteilung «Rückerstattung» der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Ihren Antrag um Rückerstattung der Verrechnungssteuern können Sie mit einem dafür geschaffenen Formular für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland einreichen. Die entsprechenden Formulare finden Sie im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter www.estv.admin.ch.

Ganz so schnell dürften Sie Ihre Verrechnungssteuer allerdings nicht bekommen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung räumt nämlich ein: «Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erledigt, und die Bearbeitungsfrist kann je nach Eingangsmenge und Qualität der Anträge mehrere Monate dauern. Wir bitten Sie angesichts der rund 300’000 jährlich zu prüfenden Anträgen um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.»

11 Kommentare zu «Wie bekomme ich meine Verrechnungssteuer?»

  • Braun sagt:

    Ich warte schon zweieinhalb Jahre auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer

    • Reto Habbegger sagt:

      Ich habs auch probiert aber die haben mir das nie zurückerstattet. Sauerei und sehr bürokratisch. Abzocke pur.

      • Florian Senn sagt:

        Ich habe nur gute Erfahrungen bei der (partiellen!) Rückforderung der Verrechnungssteuer aus dem Ausland gemacht: Z.B. letztes Jahr brauchte die Eidgenössische Steuerverwaltung weniger als einen Monat, um mir das Geld zu erstatten.

  • Sulzmann sagt:

    Abgesehen von der Zeit ist es nicht so einfach wie beschrieben.
    Geht wahrscheinlich gut mit Wohnsitz in Europa oder USA. Aber es wird auch verlangt dass die Ausländische Steuerbehörde bestätigt, dass dort Steuern bezahlt werden. Aber in Ländern, in denen die Steuer als Quellensteuer durch den Arbeitgeber einbehalten (und eventuell bezahlt) wird geht das nicht, speziell wenn man pensioniert ist. War schon 2 Mal vor Bundesverwaltungsgericht und bin jedes Mal abgeblitzt.
    Habe jetzt aufgegeben.

  • Stig Sorenson sagt:

    [.Den Steuerpflichtigen] > Netter Wortwitz, aus dem Hause und Ideologie „Union Helvetia“ lässt uns mal folgendes Festhalten : Die „Union Helvetia“ ist wie eine Religion, eine IDEOLOGIE, mit der Perfide Unterschied dass einem nicht gefragt wird ob man diese Reliogions-gleicher Staatskult die sich „Union Helvetia“ nennt beitreten möchte, du wirst einfach „Einverleibt“! … Wie war das schon wieder??; Freie [Entscheidungs] Wille, also die Voraussetzung deine freie Wille Ausüben zu könne, beinhaltet auch das RECHT einen STAATSKULT Abzulehnen, samt ihre Illegalen Forderungen nach Steuer, deren Regeln und Gesetzten, ich befolge AUSSCHLIESSLICH Regeln und Gestzen woran ich MASSGEBLICH beteiligt war bei deren Aufstellung und oder Implementierung…..

    • Markus Hertig sagt:

      Die Steuerforderung ist nicht illegal sondern demokratisch legitimiert. Es steht Ihnen aber frei, unser Union Helvetien zu verlassen und sich für ein anderes territoriales Gebilde zu entscheiden.

  • Hansjorg Blauer sagt:

    Ich habe Wohnsitz in Costa Rica. Man sagte mir, dass man die Verrechnungssteuer nur zurückfordern kann, wenn die Schweiz mit dem entsprechenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Was mit Costa rica nicht der Fall ist. Stimmt dies ?????

    • Florian Senn sagt:

      Die Schweiz und Costa Rica haben kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen: Die Verrechnungssteuer können sie nicht zurückfordern.

  • M. Schneider sagt:

    Wer Probleme hat mit diesen Rückforderungen, oder mit Quellensteuern allgemein soll sich bei mir melden, würde da gern behilflich sein.

  • Michael Döhler sagt:

    Alles interessant, nur leider betrifft es nicht mein Problem.
    Vorweg, ich bin wohnhaft und steuerpflichtig in der Schweiz.
    Wie verhält es sich mit den Verrechnungssteuern auf Aktien Dividenden von US-Unternehmen? Abgezogen werden 30%, angerechnet in der Schweiz 15%.
    Wie bekomme ich die 15% Differenz zurück?
    Welche Unterlagen sind wo einzureichen?

    • Hans sagt:

      Genau die gleiche Frage habe ich… Ich weiss nicht, ob man durch das Formular „DA-1“ 15% anrechnen lässt, während das Formular „R-US 164“ die Rückzahlung des restlichen 15% ermöglicht.
      Die Unterlagen können im kantonal Steueramt zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.
      Mal schauen, ob jemand mit Erfahrung uns helfen kann…

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