Best of: So reicht Ihr Erspartes bis ins hohe Alter
Unsere Bloggerinnen und Blogger geniessen derzeit die Feiertage. Wir publizieren deshalb diesen Beitrag vom 14. August 2018, der besonders viel zu reden gab.

Was, wenn Sie 100-jährig werden? Mit einem Kapitalbezug tragen Sie das volle Langlebigkeitsrisiko. Bei der Rente übertragen Sie es an die Pensionskasse. Foto: iStock
Ich werde 60 und habe in der einen Pensionskasse 520’000 Franken Altersguthaben und in einer zweiten noch 100’000 Franken. Soll ich mir bei der Kasse mit dem grösseren Guthaben das Kapital auszahlen lassen? Ich überlege mir auch eine Frühpensionierung ab 63. Was meinen Sie? C. Z.
Sie schreiben mir, dass Sie bei beiden Kassen einem Umwandlungssatz von 5 Prozent haben. Das würde bedeuten, dass Sie bei der einen Kasse eine Jahresrente von 26’000 Franken und bei der zweiten eine Rente von 5000 Franken pro Jahr bekämen. Zusammen kämen Sie auf eine PK-Rente von 31’000 Franken pro Jahr sowie zusätzlich 24’000 Franken aus der AHV jährlich.
Aus meiner Sicht wäre bei dieser Konstellation eine Kapitalauszahlung nicht sinnvoll. Wenn Sie sich bei der Kasse mit dem grösseren Guthaben die 520’000 Franken auszahlen lassen, hätten Sie von der zweiten Kasse nur eine Minimalrente von 5000 Franken pro Jahr auf der Basis Ihres heutigen Altersguthabens von 100’000 Franken bei dieser Vorsorgeeinrichtung.
Im Klartext: Sie hätten wohl zu wenig Geld zum Leben.
Natürlich könnten Sie von den bezogenen 520’000 Franken einen monatlichen Vermögensverzehr vornehmen. Diesen müssten Sie nicht versteuern. Allerdings müssten Sie den eigentlichen Kapitalbezug einmalig als Ganzes versteuern. Sie dürfen somit nicht mit dem vollen Geld rechnen.
Wenn Sie also weniger als eine halbe Million Franken für den Kapitalverzehr zur Verfügung hätten, könnte es für Sie im höheren Alter finanziell eng werden. Mit einem Kapitalbezug tragen Sie nämlich das volle Langlebigkeitsrisiko. Bei der Rente übertragen Sie dieses Risiko an die Pensionskasse.
Zwar haben Sie gemäss Ihren Angaben noch 110’000 Franken aus der 3. Säule sowie weiteres Erspartes. Doch dieses Geld würde ich als Reserve für Unvorhergesehenes auf die Seite legen. Eine Frühpensionierung, die Sie ebenfalls ansprechen, hat zur Folge, dass Sie weniger Rente bekämen. Bei Ihrer Kasse würde der Umwandlungssatz auf 4,8 Prozent sinken. Sie hätten dann auf das gesamte Altersguthaben beider Kasse bezogen eine jährliche Rente von 29’760 Franken.
Sie müssen sich gut überlegen, ob dieses Geld neben der AHV für Sie ausreicht, um Ihren bisherigen Lebensstandard mehr oder weniger fortzusetzen. Immerhin haben Sie aber die Möglichkeit, auch nach der Pensionierung noch selbstständig weiterzuarbeiten, was Ihnen zusätzliche Einnahmen brächte und für Sie offenbar eine Option ist.
In Ihrem Fall würde ich mich wohl eher für eine Rente und gegen einen Kapitalbezug entscheiden, da das Langlebigkeitsrisiko nicht unterschätzt werden soll. Wenn man sich im Rahmen eines Vermögensverzehrs beispielsweise nur schon 3000 Franken monatlich auszahlen lassen will, braucht man auf 20 Jahre – allfällige Vermögenserträge ausgeklammert – immerhin schon 720’000 Franken. Wenn man noch älter wird, wäre noch mehr Kapital nötig.
Ich rate Ihnen, bei Ihrer Hausbank oder Ihrer Versicherung Ihre Altersvorsorge im Detail analysieren zu lassen. Anhand dieser Analyse sehen Sie genauer, welches Ihre Optionen sind, und können besser entscheiden.
2 Kommentare zu «Best of: So reicht Ihr Erspartes bis ins hohe Alter»
Die Rechnung für den Vermögensverzehr geht wohl so nicht auf.
1. Es fallen jährliche Steuern auf dem Vermögen und auf den anfallenden Zinsen an.
2. Das Vermögen unterliegt der Gefahr der Inflation (ca 2% pro Jahr im Durchschnitt), die Preise für den Lebensunterhalt steigen demnach jährlich.
3. Auf dem Vermögen fallen Bankgebühren und Spesen an. Das summiert sich über die Jahre.
Folge: 3’000*12*20 + (den ganzen Krempel oben) gibt mehr als 720’000 CHF, die benötigt werden.
Ich würde ernsthaft überlegen und durchrechnen, ob es nicht weiser wäre, das Kapital zu beziehen und damit Wohneigentum zu erstehen. Dabei bedenke man all dies: Die Pension bleibt zahlenmässig über die gesamte Rentendauer gleich, aber deren Kaufkraft wird dauernd weniger wegen der Geldentwertung (Inflation). Demgegenüber stellt die nicht zu bezahlende Miete, also der Eigenmietwert des Wohneigentums, eine Teilrente dar. Deren Wert indexiert sich automatisch, weil er immer soviel ist, wie man für gleichwertigen Wohnraum an Miete hinblättern müsste. Bekanntlich steigen die Mieten gar schneller als der Lebenskostenindex.
Ein weiterer Vorteil bestünde darin, dass nach Ableben die Erben auch noch etwas davon haben, bei der PK hingegen gar nichts.