Best of: PK-Geld ins Trockene bringen

Unsere Bloggerinnen und Blogger geniessen derzeit die Feiertage. Wir publizieren deshalb diesen Beitrag vom 6. Dezember 2018, der besonders viel zu reden gab.

Nach dem Willen des Sozialministers soll der Kapitalbezug aus der Pensionskasse eingeschränkt werden: Alain Berset beim Alphornblasen am Jodlerfest in Brig. Foto: Andy Mettler

Nach dem Willen des Sozialministers soll der Kapitalbezug aus der Pensionskasse eingeschränkt werden: Alain Berset beim Alphornblasen am Jodlerfest in Brig. Foto: Andy Mettler

Ich werde 62 Jahre alt und beabsichtige in drei Jahren mein ganzes BVG-Kapital zu beziehen. Ich möchte in diesem Jahr noch eine beträchtliche Summe in die 2. Säule einzahlen, um Steuern zu optimieren. Nun will der Bundesrat den Kapitalbezug aus der 2. Säule beschneiden. Glauben Sie, dass der Vorschlag auch beim Nationalrat durchkommt? C. H.

Der Ständerat hat im Rahmen der Beratung über die Reform der Ergänzungsleistungen bereits beschlossen, dass Guthaben aus dem obligatorischen Teil der Pensionskasse künftig nur noch als Rente bezogen werden dürfen. Ganz so eindeutig war der Entscheid allerdings nicht. Eine gewichtige Minderheit hatte sich dagegen ausgesprochen. Ich rechne damit, dass das Geschäft im Nationalrat auf mehr Widerstand stossen wird. Immerhin wird die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger bei einer Beschneidung des Kapitalbezugs stark eingeschränkt.

Aus meiner Sicht sollte es Sache der Versicherten sein, ob sie das Pensionskassenguthaben als Rente oder als Kapital beziehen. SP-Bundesrat und Sozialminister Berset argumentiert, dass die Kosten der Ergänzungsleistungen stark angestiegen sind, weil einige Versicherte das Pensionskassengeld nach einem Bezug verprasst und nachher Ergänzungsleistungen bezogen hätten. Natürlich sind solche Fälle mehr als nur ärgerlich. Leider gibt es auch in anderen Bereichen Sozialschmarotzer. Dies bedeutet aber nicht, dass man alle übrigen rechtschaffenen Bürger bevormunden soll.

Tatsache ist, dass der finanzielle Aufwand bei den Ergänzungsleistungen nicht wegen der erwähnten schwarzen Schafe explodiert ist, sondern weil angesichts der gestiegenen Lebenserwartung weit mehr Leute im Alter gepflegt werden müssen und die teuren Pflegekosten oft dazu führen, dass jemand Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen muss. Indem man die Wahlfreiheit der Bürger über das von ihnen mit harter Arbeit gesparte Vorsorgegeld abwürgt, wird das Kostenproblem bei den Ergänzungsleistungen keineswegs gelöst.

Das politisch umstrittene Geschäft wird derzeit in der Nationalratskommission beraten. In der Wintersession ist es noch nicht so weit, dass es vom Nationalrat behandelt werden kann, da die Beratungen in der zuständigen Kommission der grossen Kammer noch nicht abgeschlossen sind. Ich gehe davon aus, dass es frühestens in der Frühlingssession 2018 in den Nationalrat kommt. Angesichts der bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat rechne ich damit, dass der Nationalrat zur Beschneidung der Wahlfreiheit beim Kapitalbezug, wie es Bundesrat Alain Berset wünscht, Nein sagen wird.

Darauf verlassen können Sie sich als Versicherter aber nicht. Zwar würde es bei einer allfälligen Inkraftsetzung eine Übergangsfrist brauchen. Falls beide Räte dem Vorschlag von Sozialminister Berset zustimmen und auch die gesamte Reform zustande käme, würde der Gesetzespunkt mit grösster Wahrscheinlichkeit aber in Kraft treten, noch bevor Sie Ihr ordentliches Rentenalter von 65 erreicht hätten.

Angesichts dieser Ausgangslage würde ich Ihnen empfehlen, nicht nur den weiteren politischen Prozess genau zu verfolgen, sondern falls möglich auch einen Kapitalvorbezug für selbst genutztes Wohneigentum in Erwägung zu ziehen. Noch ist dies problemlos möglich. Damit können Sie eine allfällige Hypothek auf einer selbst genutzten Liegenschaft amortisieren und hätten einen Teil des Kapitals bereits ins Trockene gebracht.

Zudem können Sie selbst bei einer Annahme der Beschneidung der Wahlfreiheit über den Kapitalbezug den überobligatorischen Teil Ihres PK-Geldes auch künftig als Kapital beziehen. Nicht mehr als Kapital beziehen dürfen Sie ja lediglich den obligatorischen Teil. Falls Sie keinen Vorbezug aus der Pensionskasse für selbst genutztes Wohneigentum machen können oder wollen, erwägen Sie, wie Sie mir schreiben, eine freiwillige Einzahlung in Ihre Pensionskasse zur Steueroptimierung. Dies würde ich nur machen, wenn die Kasse finanziell robust dasteht. Ausserdem muss sichergestellt sein, dass diese freiwillige Einzahlung auf jeden Fall in den überobligatorischen Teil fliesst.

Ich gehe davon aus, dass dies in Ihrem Fall so ist, würde mich aber bei der Pensionskasse diesbezüglich absichern. Dann könnten Sie dieses Kapital auch wieder beziehen, selbst wenn die umstrittene Beschneidung der Wahlfreiheit des Pensionskassengeld-Bezuges doch noch Realität würde.

21 Kommentare zu «Best of: PK-Geld ins Trockene bringen»

  • Michi Lüthi sagt:

    Was Herr Spieler nicht erwähnt. Es gibt eine 5 Jahresfrist für die PK Einzahlung mit anschliessender Auszahlung. Wird die 5 Jahresfrist nicht eingehalten, gilt das ganze als Steuerumgehung. Das einzige was vermutlich noch geht, wenn sie zwischen der Einzahlung und dem Bezug den Kanton wechseln

  • anton german sagt:

    Müsste es nicht Frühjahressession 2019 heissen?

  • Sepp Huwyler sagt:

    Dieser Artikel verwirrt, da sich zwischenzeitlich einiges geändert hat. Zumindest müsste am Ende der Artikels der aktuelle Stand aufgeführt werden. Die Jahreszahlen stimmen m.E. ebenfalls nicht.

  • graf beat sagt:

    Für den Vorbezug werden dann ja auch noch Zinsen für die verbleibende Zeit generiert, so dass sich das PK-Kapital abermals verringert. Pro Hundertausend Vorbezug fehlen dann sicher monatlich Fr. 500.– in der Rente. Auch das Steueramt freut sich, müssen Vorbezüge m.W. versteuert werden.

    • Tom Sivers sagt:

      @ Beat Graf: Habe vor 10-Jahren ein Vorbezug von 250´000.- für Wohneigentum getätigt. Die entgangenen mickrigen Zinsen sind mir egal, dafür ist meine Eigentumswohnung an bester Lage 400´000.- Franken an Wert gestiegen.

      • Paula Maler sagt:

        @ Graf: Das Steueramt erfreut sich auch an Ihrer monatlichen PK-Rente, während ich für den einmaligen Bezug zu einem reduzierten Steuersatz besteuert werde.

      • graf beat sagt:

        Frau Maier, und Ihr bezogenes PK-Geld reicht dann für die nächsten 25 – 30 Jahre, oder gehen Sie anschliessend zum Sozialamt?

    • Paula Maler sagt:

      Herr Graf: Ich mache es wie Sie und Hunderttausende auch und beziehe Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen der Krankenkasse und zahle keine Steuern.

    • Patricia Hauser sagt:

      Lieber Herr Graf: Bitte schliessen Sie nicht von sich auf andere! Sehr wohl kann ein vollständiger Bezug der PK für den Lebensabend vollständig genügen, es gibt ja auch noch die AHV-Rente und man hat vielleicht noch Erspartes, alles andere ist billigste Polemik.

    • Mustafa Raki sagt:

      @ Graf: Dass Sie nun von Sozialhilfe leben müssen ist definitiv nicht unsere Schuld.

  • Joe Amberg sagt:

    …und dummerweise ist der Vorbezug für Wohneigentum ab Lebensalter 50 ziemlich heftig limitiert, der Herr im Beispiel ist aber schon 62…

  • Leon Bracher sagt:

    Nur zur Info an Herrn Spieler: Persönliche Einlagen werden IMMER dem überobligatorischen Teil zugeordnet! Nur Rückzahlungen von Scheidungen oder von WEF Vorbezügen können einen obligatorischen Anteil ausweisen! Soviel zum Thema, dass Herr Spieler PK-Experte sein soll!

  • Peter Huegli sagt:

    Wie ist das eigentlich, wenn man vor Alter 58 die Stelle verliert und das gesamte PK Kapital auf Vorsorgekonti parkieren muss? Da gibt es keine Rente. Ich bin jetzt 55 und habe meine Stelle verloren.

  • Thomas sagt:

    Ich appeliere an die freiheitsliebenden bürgerlichen Räte, das PK-Obligatorium (BVG) abzuschaffen und durch ein modifiziertes Umlageverfahren mit Ausgleichsprozessen für demografische Schwankungen zu ersetzen.
    Die zweite Säule ist ein ineffizientes, teures und unzuverlässiges Unding, an dem sich viele Schmarotzer aus dem Casinogewerbe gütlich tun und das den eigenverantwortlichen Bürger bevormundet.
    Es kann ja nicht sein, dass unsere Altervorsorge von den Launen psychopathischer Spekulanten abhängt.

  • Hirni einschalten sagt:

    Mann kann den Kapitalbezug ganz einfach selber erzwingen indem man z.B. kurz vor der Pensionierung die Stelle verliert oder selber kündigt. Dann fliesst das Geld in ein Freizügigkeitskonto einer Bank und dann direkt ins Portmonnaie.

    • Thomas Carli sagt:

      Oder man macht sich selbständig oder verlässt die Schweiz definitiv. Habe mein Vorsorgekapital mit 50 gänzlich auszahlen lassen und lebe zurzeit in Rio de Janeiro. Auf Betonung endlich leben und geniessen. Falls ich dann irgendwann ausgebrannt sein sollte, komme ich in die Schweiz zurück und beziehe zur AHV – Rente Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen wie Hunderttausende auch.

  • blume sagt:

    weil einige Versicherte das Pensionskassengeld nach einem Bezug verprasst und nachher Ergänzungsleistungen bezogen hätten. Natürlich sind solche Fälle mehr als nur ärgerlich. ……. das ist jedoch erwiesenermassen selten der fall
    .
    eine richtige rentenreform wäre viel wichtiger
    1. AHV abzüge auf ALLEN einkommen, … heute werden nur die einkommen der arbeitnehmer belastet, jedoch die einkommen aus steuerbefreiten kapitalgewinnen oder steuerlich bevorzugten einkommen aus dividenden (60%) überhaupt nicht
    2. es braucht eine alternative zu den privaten abzocker-kassen, zb. ein zweig innerhalb der AHV oder eine genossenschaftliche lösung
    3. die kassenwahlfreiheit für arbeitnehmer

    4. NEIN zur SV 17 mit dem bürgerlichen AHV-fake

    • Fritz Kunz sagt:

      @ Fab blume: Hunderttausende beziehen Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen der Krankenkasse ohne sich je um ihre Vorsorge gekümmert zu haben, dort sollt man einmal ansetzen.
      Auch ich lasse mir nächstes Jahr sämtliche PK Gelder auszahlen und werde vom Vermögensverzehr leben, aber ich habe mein Leben lang dafür gearbeitet.

      • Thomas sagt:

        @Fritz: Haben sie diese Infos von Kollege Trump?
        Es ist immer traurig, wenn jene auf der zweituntersten Stufe nach unten treten.
        Aber genau davon leben die Milliardäre einer „Volkspartei“ ganz gut. Einfacher Mechanismus der leider seit Jahrhunderten funktioniert.

  • Alois sagt:

    Solange wir es uns leisten können, „der Negativzins“, wird es nicht Ändern. Vision, für diese Zukunft, es muss eine Rückerstattung finanziert werden durch die Natibank!

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.