Best of: Benachteiligte Teilzeitkräfte
Unsere Bloggerinnen und Blogger geniessen derzeit die Feiertage. Wir publizieren deshalb diesen Beitrag vom 2. März 2018, der besonders viel zu reden gab.

Besonders oft sind Frauen betroffen: Wer pro Pensum weniger als 21’150 verdient, ist nicht obligatorisch BVG-versichert. Foto: pd
Meine Tochter arbeitet im pädagogischen Bereich. Sie hat mehrere Arbeitgeber. Bei einigen laufen die gemeinsamen Einzahlungen auf Vorsorgeeinrichtungen. Bei zwei Anstellungen ist sie unter dem Minimum. Ich habe ihr geraten, zu prüfen, ob es Sinn ergibt, alles in einer Kasse zu konzentrieren. Das ist nach den bisherigen Abklärungen nicht möglich. Haben Sie einen Tipp? C.K.
Eigentlich ist es paradox: Teilzeitarbeit gewinnt in der modernen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Und doch hat man als Teilzeitmitarbeiter oder -mitarbeiterin gerade bei der wichtigen beruflichen Vorsorge oft Nachteile. Viele Teilzeitarbeitende weisen nur geringe Löhne aus oder haben wie Ihre Tochter mehrere Arbeitgeber mit kleinen Pensen und entsprechend geringem Entgelt.
Das führt dazu, dass viele Teilzeitmitarbeitende bei der Pensionskasse zwischen Stuhl und Bank fallen: Ihr Lohn ist zu tief, um in den Genuss der Pensionskasse zu kommen. Dafür verantwortlich ist der sogenannte Koordinationsabzug. Dieser liegt bei 24’675 Franken und wird vom Jahreslohn abgezogen. Der versicherte Lohn fällt entsprechend geringer aus. Obligatorisch versichert werden muss der Lohn zwischen 24’675 und 84’600 Franken. Die Idee dahinter ist, dass die Pensionskasse als 2. Säule auf der 1. Säule der AHV aufbaut. Der Lohnanteil unter dem Koordinationsabzug wird durch die AHV abgedeckt, was darüber liegt von der Pensionskasse. So soll verhindert werden, dass die gleichen Lohnanteile doppelt versichert sind.
Manche Teilzeitmitarbeitende, welche mehrere Pensen aufweisen, verfügen pro Pensum über weniger als 21’150 Franken Jahreslohn, welcher die Eintrittsschwelle für die obligatorische Pensionskasse ist. Der einzelne Arbeitgeber ist damit nicht gesetzlich verpflichtet, Ihre Tochter bei der Pensionskasse zu versichern. Einige Arbeitgeber sind aber freiwillig dazu bereit. Offenbar ist Ihre Tochter diesbezüglich auf taube Ohren gestossen. Zu prüfen wäre daher, ob sie die Lohnbestandteile von den Arbeitgebern, bei denen sie jetzt nicht BVG-versichert ist, bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG aufnehmen lassen kann. Dort können sich Teilzeitmitarbeitende mit einzelnen Löhnen unterhalb des BVG-Mindestlohnes versichern lassen, sofern die Summe dieser Löhne zusammen über der BVG-Eintrittsschwelle von 21’150 Franken liegt.
Eine freiwillige BVG-Versicherung bietet die Auffangeineinrichtung BVG für Mitarbeitende, welche bei mehreren Arbeitgebern tätig sind und deren AHV-pflichtiger Gesamtjahreslohn grösser ist als der BVG-Mindestlohn von 21’150 Franken, sowie für solche, welche nebenberuflich als Arbeitnehmer tätig und im Hauptberuf selbstständigerwerbend sind. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine registrierte Vorsorgeeinrichtung und wurde 1983 im Auftrag des Bundes gegründet. Sie stellt zusammen mit dem Sicherheitsfonds BVG sicher, dass die gesetzlich vorgesehenen Mindestleistungen für alle Arbeitnehmer erfüllt werden.
Abgesehen von dieser allfälligen Möglichkeit, welche Ihre Tochter mit der Auffangeinrichtung BVG abklären sollte, weise ich auf die 3. Säule hin: Über diese könnte Ihre Tochter ebenfalls die vorhandenen Lücken aus der 2. Säule freiwillig im Rahmen der steuerbegünstigten 3. Säule decken und zusätzlich Steuern sparen. Ich empfehle Ihrer Tochter zusätzlich, mit einer Bank oder Versicherung, ihre Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen der Säule 3a zu prüfen und diese zu nutzen. Damit stärkt sie nicht nur die eigene Altersvorsorge, sondern sie muss auch weniger an den Fiskus abliefern.
Ein Kommentar zu «Best of: Benachteiligte Teilzeitkräfte»
Unvollständig: es gibt Pensionskassen, die Teilzeitlerinnen gemäss ihrem Pensum versichern! Zudem gibt es zur Angabe pädagogischer Bereich ein grosses Fragezeichen! Aus meinen Kenntnissen sind diese Bereiche im Bezug auf PK gut bis sehr gut dotiert.