Wie auch Teilzeitler zu einer Rente kommen

Achtung Rentenfalle: Wer Teilzeit arbeitet, kommt nicht automatisch in die Pensionskasse, auch wenn mit zwei oder drei Arbeitgebern mehr als die nötigen 21’150 Franken zusammenkommen. Foto: iStock

Gerne möchte ich in eine Pensionskasse. Seit 2014 bin ich beim Lohn jedes Jahr über die erforderlichen 21’150 Franken jährlich gekommen, doch bezahlt von zwei Arbeitgebern. Beide Arbeitgeber sind in der gleichen Pensionskasse. Was kann ich tun? E.K.

Teilzeitangestellte sind in der 2. Säule benachteiligt. Erstens fallen viele aus dem Raster, da sie weniger als die erforderlichen 21’150 Franken verdienen. Und zweitens partizipieren viele nur in geringem Rahmen an der Pensionskasse, auch wenn ihr Lohn etwas höher ist, weil der Koordinationsabzug zur Anwendung kommt.

In Ihrem Fall ist es so, dass Sie nur dank der zwei verschiedenen Jobs auf den erforderlichen Lohn kommen, damit Sie sich der Pensionskasse anschliessen dürfen. Wenn man zwei Teilzeitstellen hat und lohnmässig über der Schwelle ist, kann man sich der Pensionskasse von einem der zwei Arbeitgeber anschliessen. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt vom Reglement der betroffenen Kasse ab. Prüfen Sie das Reglement der Kasse und wenden Sie sich direkt an diese Pensionskasse mit dem Wunsch nach einer Aufnahme.

Falls gemäss dem Reglement der Kasse eine Aufnahme in dieser Konstellation nicht möglich ist, bedeutet das keineswegs, dass Sie sich nicht einer Kasse anschliessen dürfen. Wenn Sie von der Pensionskasse einen negativen Bescheid bekommen, können Sie sich an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG www.chaeis.net wenden. Diese Stiftung ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung im Auftrag des Bundes und fungiert als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule.

Als einzige Pensionskasse in der Schweiz nimmt sie ausnahmslos jeden anschlusswilligen Arbeitgeber und jede anschlusswillige Einzelperson auf, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Der einzelne Arbeitgeber kann Sie zwar für seine Pensionskasse ablehnen, da Sie bei ihm weniger als die erforderlichen 21’150 verdienen. Da Sie aber mit den zwei Arbeitgebern zusammen lohnmässig über der PK-Eintrittsschwelle liegen, muss Sie die Auffangeinrichtung BVG aufnehmen.

Je nach Höhe Ihres Lohnes bleibt nach dem Koordinationsabzug unter Umständen nicht mehr viel. Aber immerhin wird dann ein Teil so versichert. Die Auffangeinrichtung verlangt dann bei den beiden Arbeitgebern Ihre hälftigen Arbeitgeberbeiträge. Die andere Hälfte müssen Sie bezahlen, wie das bei den Pensionskassen üblich ist. Voraussetzung ist, wenn man bei mehreren Arbeitgebern tätig ist, dass der AHV-pflichtige Gesamtjahreslohn grösser ist als der BVG-Mindestlohn von 21’150 Franken.

Wenn man Teilzeit arbeitet, kommt man nicht automatisch in die Pensionskasse, auch wenn man mit zwei oder drei Arbeitgebern zusammen mehr als die erforderlichen 21’150 Franken verdient. In solchen Fällen muss man als Teilzeitmitarbeitender selber aktiv werden und sich um einen Anschluss an eine Pensionskasse von einem der Arbeitgeber bemühen oder aber sich an die Auffangeinrichtung BVG wenden, wo man sich versichern kann.

Wenn man das vernachlässigt, hat es zur Folge, dass man über Jahre in Teilzeit hart gearbeitet hat, dann aber nach der Pensionierung mit keiner oder einer zu geringen Pensionskassenrente dasteht.

19 Kommentare zu «Wie auch Teilzeitler zu einer Rente kommen»

  • Karl-Heinz Failenschmid sagt:

    Leider gibt es zu viele Lohnempfänger, die versuchen der Pensionskasse zu entkommen, das schnelle Geld lockt. Eine tückische Versuchung. Ich bin gegenteiliger Meinung. Es müsste für JEDE Tätigkeit in eine Pensionskasse eingezahlt werden, schon um Altersarmut und das mediale Geheule darüber zu verhindern.

    • sepp z. sagt:

      @fail, so unterschiedlich können die wahrnehmungen sein. wem nach abzug der pk immer noch viel geld bleibt beim lohn, sieht die sache natürlich anders, als jemand, der wenig verdient und davon dann auch noch hohe pk-beiträge zahlen muss. und schon weiss, dass im alter nicht mehr viel da sein wird von der pk.

      verständlicherweise gehören die menschen in der politik, den medien und in den sozialwissenschaften zu der ersten gruppe. ihr blick ist also als mainstream medial und politisch dominierend. worauf leicht vergessen geht, dass die zweite gruppe zahlenmässig ebenso gross ist (50% der bevölkerung in der schweiz versteuert kein vermögen oder eins unter 50’000 Fr).

    • urs brand sagt:

      Ihre Behauptung trifft wohl nur bei ganz wenigen Lohnempfänger zu. In umgekehrter Richtung jedoch trifft sie mehr und mehr zu. Immer mehr Arbeitgeber stellen Mitarbeiter nur mit einem Teilzeitvertrag ein um die Beiträge an eine Pensionskasse möglichst tief zu halten oder besser noch gleich ganz einzusparen.
      Es wäre wirklich an der Zeit, dass der Gesetzgeber den Koordinationsabzug im Verhältnis zum Beschäftigungspensum setzt oder noch besser, dass PK Beiträge auf dem ganzen Lohn mit tieferem Beitragssatz zu entrichten sind. Damit wäre sichergestellt, dass Teilzeitangestellte mit tiefem Einkommen in jedem Fall eine Pensionskasse haben.
      Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit mit Ergänzungsleistungen Arbeitgeber subventioniert, welche PK Beiträge sparen.

  • Ueli Zweifel sagt:

    Dies liegt aber in den meisten Fällen nicht beim Arbeitnehmer. Er hat im Prinzip gar keine andere Wahl. Der Koordinationsbezug müsste abgeschafft werden. Der Betrag über dem Koordinatinsabzug ist meistens zu gering bei Kleinverdienern

  • Konrad Staudacher sagt:

    Wie kommt es, dass der Schweizer Gesetzgeber an diese heiklen Fälle im Grenzbereich des ‚Koordinationsabzugs‘ nicht genügend dachte + gerade für diese Fälle mit Risiko einer finanziellen Abhängigkeit vom Staat (zuerst Sozialhilfe, dann EL) dafür nicht umsichtig genug vorsorgte?
    – Diese Fälle sind doch zentral wichtig im Sinn einer obligatorischen Vorsorge.
    – Was hat sich der Gesetzgeber nur gedacht? Und: Wann korrigiert Bundesbern solche (und weitere Mängel) in unserer Altersvorsorge?

    Hinweis: Ich befürchte, dass uns diese Mängel noch richtig teuer zu stehen kommen, wenn wir sie nicht bald korrigieren (Stichworte ‚Arbeitslosigkeit der Ü50s‘ – ‚Arbeitslosigkeit infolge Industrie 4.0 – ‚Arbeitslosigkeit infolge Verlagerung der Arbeitsplätze in die Schwellenländer)

    • Brigitte Borrer sagt:

      @Konrad Staudacher: Sie sprechen mir aus dem Herzen. Die Pensionskasse ist doch ein wichtiger Teil unserer Altersvorsorge. Die neuen Generationen von Arbeitnehmenden sind doch gerade immer vielseitiger und flexibler und so wird es auch immer mehr Teilzeitarbeitende geben, die mehr als einen Job haben. Aber auch bei den Arbeitgebenden kann sich der Ausbau der Teilzeitanstellungen rentieren, wenn eine Stelle z. Bsp. für 100 % zu viel ist. Dies wäre doch ein Thema für die Jungparteien, um in Bern eine Verbesserung dieser für alle Seiten unbefriedigenden Lösung anzustreben.

  • Edwin Merki sagt:

    Wer sich in einem Billiglohnjob erdreistet einer Pensionskasse anzuschliessen kann sich gleich einen neun Job suchen weil der Arbeitgeber darauf achtet, dass der/die Betreffende unter dem Limit bleibt

  • M. Vetterli sagt:

    Vielleicht sollte zu dieser Problematik das BVG angepasst werden. Man könnte den Koordinationsabzug im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad ansetzen. Jeder Erwerbstätige wäre dann gemäss BVG versichert. In der CH existieren keine Jahressaläre welche in Vollzeitanstellung umgerechnet die Schwelle von 24’675.– unterschreiten.
    Es müssten auch keine Abklärungen getroffen werden. Koordinationsabzug wird einfach angepasst. Ein Risiko ist, wenn ein Erwerbstätiger zu über 100% aktiv ist. Dann wäre er überversichert.

    Das Hauptproblem wäre dann allerdings die Verteuerung der Arbeit. Viele Teilzeitangestellten sind in Bereichen tätig, welche dies eigentlich nicht zulassen. Es wäre eine Ausdehnung des BVG auf alle Erwerbstätigen. Würde aber wohl zu einem gewissen Arbeitsplatzabbau führen.

  • Timo sagt:

    Der Koordinationsabzug gehört abgeschaft oder sollte zumindest abhängig vom Pensum sein. Im Moment werden Niedrigverdienende und Teilzeitarbeitende bei der Pensionskasse stark benachteiligt.

  • Van Bergen sagt:

    Mit einem 50% Pensum beziehe ich einen Jahreslohn von 48’000.-

    Nach Abzug des Koordinationsabzuges, der Verwaltungskosten und der Kosten für den Versicherungsteil bleibt bei der Pensionskasse kaum mehr ein Sparguthaben übrig (Errechnete Pension kleiner als 400.-/Mt.). Die Einzahlung ist daher primär für die Versicherung des Lohnes, resp. die Versicherung zahlt einem ja nicht den versicherten Lohn aus sonder zahlt lediglich weiter in die Pensionskasse ein, finanziert sich daher selber.

    Sehe ich das nun vollkommen krumm oder ist AHV für geringe Einkommen ein totaler Schwachsinn?

  • Wenger Werner sagt:

    Die PK Musik und Bildung kennt keinen Koordinationsabzug. Dort ist jede Musiklehrperson (Kanton Bern, andere weiss ich nicht) ab 1. Lektion versichert. Es gibt also Möglichkeiten. Weshalb das von der Politik nicht aufgenommen und umgesetzt wird, ist mir klar: alle bisher scheinbar nicht versicherbaren Anstellungsverhältnisse würden dann etwas kosten.
    Koordinationsabzug: falsches Argument, wer mehrere Jahre einen tiefen Lohn hat, erreicht die volle AHV-Rente nicht und wäre auf eine Rente auseiner PK angewiesen.

    • Claudia Brüllmann sagt:

      Bei der Stadt Zürich war es meiner Erfahrung nach gleich. Trotz Minipensum wurde ich in die Pensionskasse aufgenommen.

  • Konrad Staudacher sagt:

    Das Problem: Dann geraten diese Leute am finanziellen Minimum dann halt in die Fänge der SH + EL.
    – Statt mit Würde, geht es dann gemäss der Vorstellung der ‚Schulterschluss-Allianz‘ (SVP + FDP + rechte CVP).
    — Sie will ein neues Sozialrecht + arbeitet intensiv daran, solange sie in einzelnen Kantonen (wie ZH) + im Bund noch damit durchkommen.
    — Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich nicht klug, die Schwächeren in einer Gesellschaft auszustossen, wie wir das zunehmend tun.
    – Ich plädiere dafür, diese ganze Koordinationsabzug-Geschichte baldmöglichst aus der Welt zu schaffen.
    – Auch das Verstossen der Ü50s in die SH + EL ist absurd, wenn man die Folgekosten bedenkt.
    — Wir sollten den Mittel-losen unter ihnen eine Zweit-Ausbildung in einem nachgefragten Beruf ermöglichen …

  • Burgunder Willy sagt:

    Diese Möglichkeit müsste breit bekannt gemacht werden! Damit können diejenigen, die sich trotz Teilzeitverträgen absichern wollen, erreichen, dass auch Arbeitgeber, die solche Verträge zur Senkung der Sozialkosten anbieten, zur Kasse gebeten werden können.

  • blume sagt:

    es braucht die kassen-wahlfreiheit der arbeitnehmer,
    wer ihr zwangsgespartes verwalten soll
    – oder EINE einheitskasse
    .
    und jeder lohnfranken sollte von einer freigewählten pensionskasse akzeptiert werden müssen
    – oder EINE einheitskasse
    .
    ein obligatorium muss auf beiden seiten verpflichtend sein
    – für jeden arbeitnehmer
    – für jeden arbeitgeber
    .
    eine solche einheitskasse könnte ein zweigbetrieb der AHV oder ein öffentlich-rechtliche genossenschaftliche lösung sein
    .
    auf jedenfall muss etwas geschehen, das hände und füsse hat
    und keine wischi-waschi reform
    darum NEIN zur bürgerlichen AHV-verbandelung mit der SV17
    die zum schluss zu einer höheren staatsverschuldung und/oder höhere steuern / abgaben, höherem rentenalter und niedriger rente für die mit dem lohnausweis führt

  • Marc Deuxchamps sagt:

    Ich denke hier machen viele einen Denkfehler. Der Koordinationsabzug gibt es ja, weil unter diesem Betrag die AHV-Rente zum Zug kommt. Wenn also jemand unter 21’150 verdient und mit so wenig Geld über die Runden kommt, sollte ihm auch ein Leben lediglich mit der AHV-Rente reichen.
    Wie man allerdings mit einem Lohn von unter 21’150 in der Schweiz leben kann ist mir ein Rätsel…

    • Werner Wenger sagt:

      Eine volle AHV-Rente gibt es, wenn man im Durchschnitt um 80‘000 pro Jahr verdient hat. Für mich unerklärbar, weshalb da eine künstliche, in vielen Fällen unerreichbare Schwelle eingebaut wurde. Kleinverdiener – Teilzeit, Detailhandel, Coiffeure etc. Erhalten keine volle AHV-Rente und oft keine oder dann nur eine sehr kleine Rente.

  • Ray Hugentobler sagt:

    Der Koordinationsabzug gehört endlich abgeschafft. Es hat System dass Teilzeitangestellte aus dem Niedriglohnsektor so um die zweite Säule geprellt werden. Wichtig: Wer keine 2. Säule hat darf mehr in die dritte Säule (grosse Säule 3A)einzahlen nämlich 20% vom Nettoerwerbseinkommen, maximal CHF 33’840.00 (aktuell). Also wenn jemand an drei Arbeitsstellen je 20’000.- verdient p.a. so kann diese Person 20% von 60’000.- einzahlen ergibt CHF 12’000.-. Damit lassen sich dann auch die Steuern noch etwas optimieren.

  • Konrad Staudacher sagt:

    Die Verbandelung mit der SV17 (= USR 3 bis) ist blanke Erpressung.
    – ‚Sie‘ wollen ihrer Klientel Steuer-Geschenke in Milliardenhöhe machen.
    — USR 2 (wirksam seit 2016 + ohne jede Gegenleistung): Bekanntlich ca. CHF 3 / Jahr
    — USR 3 bis: Bekanntlich grob eine Verdoppelung mit Abstimmung im MAR19
    – USA + GB haben mittlerweilen ihr URS auch halbiert bzw. stehen davor.
    — Die Schweizer Übung bringt uns keinen echten Standort-Vorteil mehr.
    — Und noch tiefer als 13.5 % (von 26 %) geht nicht mehr. Denn wir Normalos bezahlen die Zeche mit reduzierten Leistungen (wie Schneeräumung oder Strassen-Beleuchtung) oder sie müssen unsere Steuern erhöhen.

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