So greift der US-Fiskus nach CH-Erbschaften

Der US-Fiskus hat einen langen Arm: Selbst ADR-/ADS-Papiere mit einem bestimmten Anteil ausseramerikanischer Titel wie Alibaba können von der Erbschaftssteuer betroffen sein. Foto: iStock
Anlagen in den USA, unter anderem Aktien von US-Firmen, fallen leider auch für Schweizer unter die amerikanische Erbschaftssteuer. Aus diesem Grunde besitze ich keine Aktien von US-Firmen. Wie verhält es sich aber mit ADR-/ADS-Wertschriften von nicht amerikanischen Firmen, die eine US-Wertpapierkennnummer haben? Zum Beispiel Alibaba. Das ist ja keine amerikanische Firma. Kann ich davon ausgehen, dass diese ADR /ADS für Schweizer nicht erbschaftssteuerpflichtig sind und sich die Erben wegen Wertschriften dieser Art unter keinen Umständen mit den US-Steuerbehörden herumschlagen müssen? A.F.
Tatsächlich greift der Arm des amerikanischen Fiskus fast um die ganze Welt und betrifft längst nicht nur US-Bürger. Auch wenn ein verstorbener Schweizer amerikanische Wertschriften hielt, interessiert sich der US-Fiskus für dessen Nachlass und macht die hohle Hand.
Bei den von Ihnen erwähnten ADR-/ADS-Papieren ist die Sache weniger klar. ADR ist die Abkürzung für American Depository Receipt. ADS wiederum steht für American Depositary Shares. Dabei handelt es sich um Wertschriften, die einem bestimmten Anteil ausseramerikanischer Titel entsprechen. Diese Zertifikate werden anstelle der Aktien in den USA in US-Dollar gehandelt. Die Papiere werden von US-Banken zur Kotierung ausländischer Unternehmen in den USA herausgegeben, allerdings gelten diese nicht als amerikanische Wertschriften.
Da Ihre Frage, ob diese ADR-/ADS-Papiere unter die US-Erbschaftssteuer fallen oder nicht, komplex ist, habe ich mich beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers erkundigt, welche Praxis diesbezüglich bei den US-Steuerbehörden tatsächlich gilt. US-Steuerexperte Richard Barjon von PWC erklärt dazu: «Die US-Steuerbehörde IRS hat in Einzelfällen entschieden, dass ADR/ADS gemäss Private Letter Ruling – PLR200243031 – nicht als US-Situsvermögen gelten.»
Private Letter Rulings sind Entscheide der US-Steuerbehörden zu einem bestimmten Fall. Laut dem zitierten Fall werden ADR-/ADS-Papiere somit nicht zu den Vermögenswerten gezählt, die unter die US-Erbschaftssteuer fallen. Bei einem in der Schweiz verstorbenen ADR-/ADS-Halter würden also keine US-Erbschaftssteuern fällig.
Allerdings relativiert US-Steuerexperte Barjon: «Obwohl diese formal verbindlichen Antworten gute Hinweise darauf geben, wie die US-Steuerbehörde IRS die Steuergesetze interpretiert, sollte dennoch zur Sicherheit der Einzelfall geprüft werden, da diese Private Letter Rulings sich auf individuelle Sachverhalte beziehen und keine allgemein verbindliche Wirkung haben.»
Für Anleger in der Schweiz stellt sich angesichts dieser Antwort die Frage, in welchen Fällen es denn trotzdem zu einer US-Besteuerung kommen könnte. Dazu meint PWC-Steuerexperte Richard Barjon: «Da ADR/ADS im Code der US-Steuerbehörde nicht als von US-Situsvermögen befreit aufgeführt sind, müssen die Behörden ihren Freistellungscharakter von Fall zu Fall positiv bestätigen. Obwohl es sich daher – in der Regel und unter Berufung auf die jeweilige Private Letter Rulings – nicht um ein US-amerikanisches Situs-Asset handelt, kann man nie mit letzter Sicherheit voraussagen, ob die US-Steuerbehörde IRS in einem bestimmten Fall noch immer an dieser Ansicht festhält.»
Deshalb rät der Steuerexperte, dass jeder Fall einzeln im Detail angeschaut werden sollte. Für die meisten Privatanleger in der Schweiz ist es aus meiner Sicht allerdings viel zu aufwendig, den Einzelfall im Detail von Experten prüfen zu lassen. Daher hat man die Wahl: Entweder trägt man ein Restrisiko, dass der US-Fiskus vielleicht einmal trotzdem am Nachlass interessiert ist, oder – wenn man auf Nummer sicher gehen will – man lässt nicht nur die Finger von US-Wertschriften, sondern auch von ADR-/ADS-Papieren.
25 Kommentare zu «So greift der US-Fiskus nach CH-Erbschaften»
Wer kauft sowas ?
Eine alte Anlegerregel sagt : kaufe nichts was du nicht kennst oder verstehst.
Also, Finger weg. Das sind Investments für Profis.
Was soll an diesen Papieren unverständlich sein? Ein Unternehmen ist in einem Land nicht an der Börse gelistet. Eine Bank kauft Aktien dieses Unternehmens und gibt eigene Zertifikate aus, die den Aktien entsprechen, um auf diese Weise den Handel im eigenen Land durchführen zu können.
Die US-Erbschaftssteuerkiste ist hingegen eine ganz andere Sache. Und die EU ist auch bereits daran, in dieser Richtung ihre Gesetze anzupassen. Jeder Staat versucht halt, die hohle Hand dort zu machen, wo man ihr schlecht ausweichen kann.
Wenn Sie soviel Verständnis für den US Fiskus haben, dass er sich in Erbschaften einmischt, die Leute betreffen, die überhaupt keinen Bezug zu den USA haben und dort auch nie ihr Einkommen verdient haben, außer dass sie in US-Aktien investierten, möchte ich Sie fragen, warum propagieren Sie nicht ein Schweizer Gegenrecht dafür? Es wäre doch interessant, US-Inhaber von Novartis und Nestle Aktien der Schweizer Steuer zu unterwerfen. Es muss nicht unbedingt Erbschaftssteuer heißen, der Ausdruck „Transfer Tax“ genügt, so nennen die Amerikaner diese Raub-Steuer.
Herr Schumacher, nur weil Sie etwas nicht verstehen bedeutet das nicht, dass es etwas kompliziertes oder für die Allgemeinheit nicht verständliches ist.
Sie können Ali Baba oder JD.com irgendwo in China kaufen, was viel komplizierter ist, oder Sie können es an der Börse in den USA recht einfach in USD kaufen mit recht guter Liquidität.
Ist beinahe so wie wenn man Apple oder Amazon Aktien kauft.
Ich habe genau deshalb Wiesland gekauft – davon verstehe ich etwas. Aber auch das nicht im Land der begrenzten Möglichkeiten USA. Mir genügt das neben meinen anderen Sachwerten. Kaufen Sie den Alibaba, von mir aus mit einem fliegenden Teppich zusammen. Ich will das Zeugs nicht.
Jeder selber schuld der amerikanische Titel in seinem Portefeuille hält, auch wenn nur ganz nebenbei etwas amerikanisches draufsteht.
Ich bin da anderer Meinung. Was der US-Fiskus abzieht ist jenseits von gut und Böse. Unverständlich für mich, wieso das die Internationale Gemeinschaft einfach so akzeptiert. Oder muss man nun auch noch mit US-Steuern rechnen wenn man ein amerikanisches Auto vererbt?
Interessanter ist die Frage „wie erfährt der US-Fiskus überhaupt, ob ich als Schweizer US-Aktien im Depot habe?“ Und dann gilt es noch zu präzisieren. Nach gängiger Meinung sind Anlagen unter 60’000 USD von der US-Erbschaftssteuer nicht betroffen. Aber auch diese Limite ist nicht sakrosant. Es gibt im Einzelfall ein kompliziertes Berechnungsverfahren nach Gesamtvermögen und wie viel davon US-Anlagen betreffen. Alles sehr verschwommen und nicht klar definiert.
Die CH-Banken sind dazu verpflichtet, US-Wertpapier-Engagements zu melden. Das entsprechende Einverständnis-Schreiben erhält jeder, der das erste Mal US-Wertpapiere kaufen will.
Die Frage stellt sich eher, wie die USA von meinem Ableben erfahren sollen? Und wie sie die fällige Steuer im Ausland eintreiben wollen. Über beide Punkte gibt es nämmlich kein Abkommen, d.h. die CH-Behörden melden keine Todesfälle in die USA und es gibt keinen Vertrag, der die CH-Behörden ermächtigt, Steuerforderungen der USA in der Schweiz einzutreiben.
Das Problem ist eben, das es KEIN Abkommen gibt.
Vom Ableben dürften die USA durch die Meldung der Banken erfahren, da nach dem Ableben die Kundenbeziehung auf Erben des ….. lautet.
Woher jedoch die USA erfahren wer die Erben sind wäre wirklich interessant zu erfahren.
Die Aussagen oben sind alle richtig. Was jedoch fehlt, sind die Änderungen, die jederzeit eintreten können. Die Schweiz hatte mit den USA auch einen Vertrag über das, was CH-Banken an Informationen über US-Anleger an die USA weitergeben müssen. Die CH-Banken legten den Vertrag so aus, dass sie über Stiftungen und Off-Shore-Briefkastenfirmen den US-Amerikanern die Steuerhinterziehung ermöglichen konnten. Bis zum Jahr 2000 wurde diese Auslegung durch die Justiz bestätigt: die Steuerbehörden durften nicht DURCH die Steuerkonstrukte greifen und den tatsächlichen Eigentümer der Gelder ermitteln. Nach dem Jahr 2000 änderte sich die Justiz-Praxis. Die CH-Banken reagierten aber nicht darauf und wurden später mit Milliarden-Bussen bedacht. Die Auslegung von Regeln kann sich plötzlich ändern!
Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Banken jeden Kauf einer US-Aktie mit dem Namen des Käufers an die USA übermitteln. Und wenn, was ist, wenn der Kunde die Aktie wieder verkauft? Da würden ja Datenmengen fliessen, die nie und nimmer verarbeitet werden könnten und Kosten anfallen, die keine Bank tragen würde.
Lieber Herr Spiesser
bei der Kontoeröffnung in der Schweiz müssen Sie ein grünes Formular für die US-Behörden ausfüllen, welches der Bank die Vollmacht gibt, jeden Titel zu melden. Die Amerikaner hören jedes Telefon ab, glauben sie nicht, dass sie nicht auch die Börsentransaktionen überwachen…….
Der Staat braucht Geld – die Grossen haben Wege gefunden, dies zu umgehen, also müssen die Kleineren und Kleinen dran glauben.
Ja, wie überall im westen auch, Wurde die Politik von der Wirtschaft gekauft, darum kommt man Politisch nicht mehr vorwärts, während die Geschäftemacher sich dumm und dämlich verdienen, wenn es dann eine „Wertbereinigung“ gibt, wird der Kleinanleger gemolken, damit die Grossen überleben, Allerdings Jammern die grossen bereits.
Ob bei Diesel in Deutschland oder Bankgeheimnis mit den USA:
Die Deutschen verlangten 2012 von Gesetzes wegen Euro 5: Heute gilt das bereits fast als Verbrechen.
Das Bankgeheimnis wurde RÜCKWIRKEND in den USA geändert.
Wer sagt, dass dies auch in diesem Fall nicht passieren kann ??
Man weiss nie wie die querdenkenden Amerikaner ihre Gesetze umkrempeln. Drum lasset die Finger von US-Geschäften.
Ein Katzenjammer.
Man muss sich von den erstklassigen US-Unternehmen fernhalten und verliert massiv Performance wenn man nur noch die „Restposten“ der übrigen Welt kaufen kann.
Sorry, die waren gar nicht erstklassig, aber sie wurden halt als AAA verkauft Amerika ist Pleite, weil sie immer auf Pump lebten, und sie wollen das so weiterziehen.
Ja die Geschichte höre ich schon Jahrzehnte.
In dieser Zeit konnte man reich werden mit US-Werten.
… und das Euro-Zeugs trampelt an Ort und Stelle.
Über ETFs kann man an US-Wertpapieren teilhaben, vorausgesetzt der ETF wird von der Schweiz oder der EU verwaltet.
Man sollte vielleicht noch erwaehnen, dass Erbschaften unter 5 Millionen in den USA steuerfrei sind… Aber wie gesagt, schoen, dass wir alle mehr als 5 Mio auf der Seite haben.
Bei beschränkter Steuerpflicht (non resident alien) gilt ein Freibetrag von $60k bei der Nachlasssteuer (federal estate tax). Die $5m gelten nur bei unbeschränkter Steuerpflicht des Erblassers.
würde die schweiz eine nationale erbschaftsteuer einführen und auch solche ami-wertschriften besteuern …. hätten die amis kein zugriffsrecht (doppelbesteuerungsabkommen)
.
doch wir hatten die vermögenssteuer-initiative abgelehnt …… in diesem fall zu gunsten der amis …… und an sonsten zu gunster der pfeffersäcke
lesen sie heute im tagi über die milliardäre
Eine Frage die sich mir nicht ganz erschliesst: Wieso haben Leute wie A.F. derart panische Angst davor, dass irgendwo irgendwas unter eine Erbschaftssteuer fallen könnte? Erstens gibt es auch in diesem Fall einen Freibetrag, man wird also nicht wegen Peanuts angegangen, und zweitens ist A.F. dann ja sowieso tot, weshalb es ihm/ihr dann schlicht egal sein kann!
Es wirkt immer wieder grotesk, wie substantielle Steuern auf nahezu alle alltäglichen Geldbewegungen – ob Lohn oder Einkauf – nahezu klaglos hingenommen werden, aber wehe auf den Nachlass müssen ein paar Prozentchen geleistet werden, dann bricht der kalte Schweiss aus. Obwohl es einem gar nicht mehr betrifft und die Nachkommen sowieso zu leistungslosen Einkünften kommen, ob mit oder ohne Steuern..
Gratuliere Herr Bögli
Sie treffen den Nagel auf den Kopf!