Wie wäre ich bei einem Bankkonkurs geschützt?

Auf der sicheren Seite dank Einlegerschutz: Wer jegliches Konkursrisiko eliminieren will, sollte niemals mehr als 100’000 Franken bei derselben Bank parkieren. Foto: Getty Images
Ich habe eine Frage zum Einlegerschutz. Wie ist es mit dem Einlegerschutz bei einem Konto auf zwei Namen und einem Betrag von 180’000 Franken. Sind nur 100’000 geschützt? Und wie ist es, wenn jeder ein Konto nur auf seinen Namen hat, aber an der gleichen Adresse wohnt? V.M.
Gemäss Ihrer Beschreibung gehe ich davon aus, dass Sie bei Ihrer Bank ein Gemeinschaftskonto, lautend auf zwei Namen, führen. Käme es zu einem Konkurs Ihrer Bank, würde das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto anteilig auf die beiden Inhaber des Gemeinschaftskontos aufgeteilt.
In Ihrem Fall hätte somit jeder einen Anteil von 90’000 Franken an dem Konto. Das Geld wäre in diesem Fall gesichert. Denn pro Kunde und Bank sind Einlagen bis maximal 100’000 Franken gesetzlich gesichert und konkursrechtlich privilegiert.
Oft hat man allerdings über das Gemeinschaftskonto hinaus bei einer Bank noch weitere Konten. Falls Sie als Einzelperson noch auf einem anderen Konto, das nur auf Ihren Namen lautet, liquide Mittel von zum Beispiel 30’000 Franken parkiert hätten, würden Ihre Einlagen den maximal geschützten Höchstbetrag von 100’000 Franken – also die 90’000 Franken vom Gemeinschaftskonto sowie die 30’000 Franken von Ihrem eigenen Konto bei der gleichen Bank – übertreffen. Sie müssten im schlimmsten Fall damit rechnen, dass die 20’000 Franken über dem Maximalbetrag, welche der 3. Konkursklasse zugeordnet würden, verloren wären und Sie den Betrag abschreiben müssten.
Anders als bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei oder mehreren Namen ist der Sachverhalt bei einem Kollektivkonto, bei dem Sie nur gemeinsam, aber nicht als Einzelne über das Guthaben auf dem Konto verfügen dürfen. Laut der Einlagensicherung Esisuisse wäre dies eine sogenannte Gesamthandforderung, welche als eine von den einzelnen berechtigten Personen getrennte Gläubigerin behandelt wird: Das Gesetz sieht vor, dass bei einer Forderung, die mehreren Personen zusammen zusteht, nur einmal 100’000 Franken geltend gemacht werden können.
Immerhin werden allfällige weitere Einlagen eines an der Gesamthandforderung Berechtigten nicht angerechnet. Wichtig ist somit für Sie, dass Sie genau überprüfen, welche Art von Konto Sie nun besitzen: Ist es tatsächlich, wie von mir angenommen, ein Gemeinschaftskonto oder allenfalls doch ein Kollektivkonto, bei dem Sie nicht als Einzelne darüber verfügen dürfen?
Kein Problem ist es, wenn jeder auf seinen Namen ein Konto hat und an der gleichen Adresse wohnt. Die gleiche Adresse hat keinen Einfluss auf den Einlagenschutz. Auch da gilt: Geschützt sind maximal 100’000 Franken je Kunde und Bank.
Unabhängig von der Art des Kontos rate ich, generell nicht zu viel liquide Mittel auf einem Konto liegenzulassen. Konkret sollte man pro Bank gesamthaft möglichst nicht mehr als 100’000 Franken in Form von liquiden Mitteln parkieren. Erstens haben Sie für Beträge darüber ein Konkursrisiko zu tragen, und zweitens haben Sie auf dem Geld ohnehin keine Rendite, was schade ist.
Bei noch höheren Beträgen müssen Sie je nach Bank ab einer bestimmten Summe gar noch eine Guthabengebühr leisten. Würden Sie indes statt liquiden Mitteln Wertschriften wie Aktien, Fonds oder Anleihen halten, tragen Sie für diese kein Konkursrisiko, denn Wertschriften bleiben auch im Konkursfall im Besitz der Kunden.
25 Kommentare zu «Wie wäre ich bei einem Bankkonkurs geschützt?»
Danke für Ihren Artikel!
Und wie lange würde es dauern, bis man wieder auf sein Geld zugreifen könnte?
Gemäss dem Bankengesetz ist der Maximalbetrag der Einlagensicherung auf CHF 6 Milliarden beschränkt. Sollten die Aktiven der betroffenen Bank zur Deckung der gesicherten Einlagen nicht ausreichen, werden die übrigen Banken und Effektenhändler maximal CHF 6 Milliarden für die Deckung des Differenzbetrages beisteuern. Jetzt kann sich jeder in etwa „ausrechnen“ ob es reicht, nach meiner Meinung eher nicht.
Beispiel Postfinance, Kunden ca. 2,9 Mio.
im Juni betrug das monatliche Kundenguthaben
122 Mrd. Franken. Mit der Einlagesicherung wird dem Kontoinhaber definitiv eine ungenügende Sicherheit vorgegaukelt.
Hr. Sivers
Der Einlagenschutz basiert primär auf der Zuteilung der gesicherten/privilegierten Einlagen in die 2. Konkursklasse.
Diese Einlagen müssen zu 125% mit Schweizer Vermögenswerten unterlegt werden. Sollte dieses Polster, für die 1.u.2.Konkursklasse, nicht ausreichen können die 6 Mrd. abgerufen werden.
Dass dies nicht ausreichen sollte ist kaum zu erwarten. Sie sind offenbar anderer Meinung. Bitte präsentieren Sie Ihre Rechnung.
Im übrigen muss die Einlagensicherung bei den ganz grossen Instituten, dank Bail-in, und den Kantonalbanken mit Staatsgarantie, nicht in Erscheinung treten.
Die Auszahlungen sollen übrigens rasch und ausserhalb des ord.Konkursverfahrens getätigt werden.
Hr. Vetterli
Es ist so leicht, andere, und so schwer sich selbst zu belehren.
Vetterli: Die Staatsgarantie nützt mir bei einem Staatsbankrott herzliche wenig, Griechenland lässt grüssen.
Im übrigen, die 6 Milliarden reichen niemals, rasch schon gar nicht.
Liebe Frau von Ernst
Ich gebe doch schlicht Fakten wieder. Der Einlagenschutz ist nun mal nicht primär auf diesen 6 Mrd.aufgebaut sondern in der Zuteilung der gesicherten/priv. Gelder in die 2. Konkursklasse. Diese Gelder müssen zu 125% mit Schweizer Vermögenswerten unterlegt werden.
Die 6 Mrd. dürfen nicht ins Zentrum gestellt werden. Sie kommen zum Einsatz wenn alle anderen Stricke reissen.
Es mag sein dass meine Aussagen in diesem Blog “klugscheissermässig” daher kommen. Aber eine gewisse Faktenkenntnis ist doch eine Voraussetzung um sich hierzu zu äussern.
Die Absicherung primär auf diesen 6 Mrd zu kommunizieren, wie man es hier häufig lesen kann, ist doch schlicht eine Fehlinformation und führt die Sparer zu unnötiger Unsicherheit. Dieser Aussage muss doch entgegnet werden.
Bis jetzt der erste fundierte Kommentar, während sonst nur Aufgeschnapptes verzapft und schwarz gemalt wird. Danke.
Der beste Schutz fürs Vermögen ist im Blog erwähnt worden: Geld in Wertpapiere umtauschen.
Dass Herr Spieler auf diese Begrenzung nicht hinweist, ist ein klarer relevanter Mangel, der mich an seiner Kompetenz zweifeln lässt. Wenn das gesamte Bankensystem kollabiert, bietet der Einlegerschutz faktisch keine SIcherheit.
Verrechnungsrecht 😉 Solange meine Hypo-Schuld grösser ist als das Kontoguthaben mache ich mir keine Sorgen…
Mehr Sorgen würde ich mir machen wenn meine Hypothek an eine andere Bank weiterverkauft oder ausserordentlich gekündigt würde. (sofern der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht)
Kann unter Umständen teuer werden:-)
Nein, nein, nein, Sorglosigkeit ist hier in der Regel fehl am Plätze!! Sie müssen Ihren Hypothekarvertrag genau anschauen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit enthält er eine Klausel, die die Verrechnung Ihrer Schulden (Hypothek) mit Ihren Kontoguthaben ausschliesst. Auf deutsch: geht die Bank Konkurs, behalten Sie Ihre Schulden, doch Ihr Guthaben ist weg. Den wenigsten Hypothekenschuldnern dürfte das bekannt sein. Darum: die Guthaben unbedingt bei einer anderen Bank deponieren.
@ Urs Abderhalden; Wieso sollte ich Angst haben, wenn die Verrechnung meiner Schulden (Hypothek)
mit meinem Kontoguthaben ausgeschlossen ist?
nope, das weiterverkaufen (verbriefen) meiner Hypothek ist untersagt und die Verrechnung ist explizit gewährleistet… einfach daran denken bevor man die hypo abschliesst 😉
@Carmen: ausserordentliche Kündigung: wetschriftendepot und pk decken den hypobetrag zu 250%… aber das geld ist ja für später…
Glückwunsch, Hugo, das haben Sie absolut richtig gemacht. Ich wünschte, dass es alle Hypothekarnehmer so hinbekämen.
@Saner: Sie sollten sich sorgen, weil bei einem Verrechnungsverbot die Schulden der Bank Ihnen gegenüber (wenn die Bank Konkurs geht) NICHT mit Ihren Schulden (Ihre Hypothek) ausgleichen werden. Ein Käufer der Banküberbleibsel würde die Rückzahlung der Hypothek fordern können, OHNE Ihnen Ihre verlorenen Einlagen zurückzugeben.
“Erstens haben Sie für Beträge darüber ein Konkursrisiko zu tragen, und zweitens haben Sie auf dem Geld ohnehin keine Rendite, was schade ist.”
Ja, solange die Banken nicht bereit sind, für Einlagen ab CHF 100’000.- einen höheren Zins zu zahlen sollte man die Spargelder auf verschiedene Banken zu 100’000.- Paketen platzieren.
Die Zinssituation ist speziell. Die SNB ist der Geldpolitik der EZB in hohem Masse ausgeliefert. Trotzdem darf es nicht angehen, dass höheres Risiko nicht honoriert wird.
Hier sind die Kunden gefordert. Indem Einlagen nur bis zur 100’000.- Grenze pro Bank gehalten werden, kann man die Banken zu einem Zinsaufschlag drängen.
M.W. zahlt nur die BPS beim Anlagekonto einen Aufpreis ab 100’000.-. Allerdings nur bis zur Marke von 300’000.-. Dieser Aufpreis beträgt 0.1%
Ich bin immer wieder verblüfft, wenn ich von der 100’000-Franken-Grenze lese. Nein, man sollte NICHT damit rechnen, dass dieser Betrag „geschützt“ wäre. Die effektive Grenze bildet die Grösse des Topfes aus dem die Entschädigungen im Konkursfall gezahlt würden. Dieser Topf ist jedoch relativ klein. Bereits bei kleinen Banken dürfte er kaum reichen, um Geschädigte vollständig zu kompensieren. Je grösser die Bank, desto kleiner der Ersatz von Verlusten. So können aus 100’000 schnell einmal 80’000 oder 10’000 oder sogar noch weniger werden. Ehrlicherweise sollte man dieses Detail wenigstens erwähnen.
Hr. Abderhalden
Die gesicherten/privilegierten Gelder werden im Konkursfall der 2.Konkursklasse zugeteilt. Zusätzlich müssen die Banken 125% dieser Gelder in Schweizer Vermögenswerten halten.
Man kann davon ausgehen, dass dieser üppige “Topf” für die Begleichung der 1. (Personalkosten) sowie 2. Konkursklasse ausreicht. Sollte dies tatsächlich nicht der Fall sein, können die berühmten 6 Mrd. herbeigezogen werden.
Weiter kann noch folgendes erwähnt werden. Die systemrelevanten Banken werden via Bail-in am Leben erhalten. Die Einlagensicherung wird nicht angerufen werden müssen. Auch die KB’s werden dank Staatsgarantie (alle ausser BE, VD, GE) nicht Konkurs gehen.
Das Risiko beschränkt sich somit auf die erw. 3 KB’s, Migros Bank, Cler, Wir-Bank, Reg.Banken und div. weitere kl.Institute
Herr Vetter
Wie ich sehe, stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Sache mit der Einlagensicherung nicht so einfach ist, wie der pauschale Hinweis auf die Zahl 100’000.
Nein Hr. Abderhalden….
Sie schreiben: “Dieser Topf ist jedoch relativ klein…”
Lieber Hr. Abderhalden… dieser Topf entspricht 125% der gesicherten Einlagen abzügl. Personalkosten…. dies losgelöst von den 6 Mrd…
Dies ist alles andere als klein…
Nichts ist sicher auf dieser Welt… aber Ihre Aussage entspricht schlicht einer Angstmache und ist keinesfalls objektiv…
Vetterli, danke für Ihre Ausführungen. Offensichtlich ist es eben doch so, wie ich bereits geschrieben habe: die Zahl 100’000 ist irreführend. Sie gilt nur unter günstigen Umständen, wenn etwa die Bank die Sicherungspflichten erfüllt. Es ist jedoch noch kein Bsnkenkonkurs bekannt, bei dem eine Bank gescheitert wäre, weil sie ihre Risiken erfolgreich gemanagt hätte. Auch Ihr vage „man kann davon ausgehen“ spricht Bände. Kurz und gut, vielleicht könnte der GELDBLOG diese 100’000-Sicherheit einmal detailliert darstellen.
Am Sichersten sind wohl Obligationen bei der SNB. Die wird ja wohl nicht pleite gehen. Oder welche „sicheren“ Anlagen, die man kurzfristig wieder auflösen/verkaufen kann sind möglich?
Sorry, ich meinte natürlich den Bund nicht die SNB.
Freunde ihr könnt rechnen wie ihr wollt. Im Konkursfall könnte ihr eure
Vermögenswerte in den Wind schiessen. Das mit dem Einlegerschutz
ist nur ein dummer Witz
In der Schweiz hat nur eine einzige Bank ein Tripple-A-Rating. Da wäre das Geld mit Abstand am sichersten aufgehoben. Bei der Wahl der Bank sollte man keine Kompromisse eingehen, wie wir spätestens seit der Finanzkrise wissen.
Wie lief das eigentlich damals bei der Leihsparkasse Thun mit den Kundeneinlagen ab, als sie in Konkurs ging, weiss das jemand? Das wäre ja das beste Anschauungsbeispiel aus jüngerer Zeit!