So berechnen Sie Ihr AHV-Einkommen

Beschwingter Lebensabend: Um die AHV von verheirateten Personen festzulegen, werden die Einkommen aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben. Foto: Raisa Durandi

Ich bin 72 und mit einer jüngeren Frau verheiratet. Seit sieben Jahren erhalte ich die AHV-Maximalrente. Meine Frau ist Selbstständigerwerbende und wird in vier Jahren pensioniert. Sie hat Lücken in der Beitragszahlung und verdient einiges weniger als 84’800 Franken im Jahr. Müssen wir unter diesen Umständen bei der Pensionierung meiner Frau mit einer Kürzung der Ehepaarrente rechnen? U.A.

Für die Festlegung der AHV-Rente für Ehepaare werden die für die AHV relevanten Angaben der beiden Einzelpersonen geprüft. Dabei wird das jeweilige Einzeleinkommen mit dem Erreichen des Pensionierungsalters aufgeteilt. Man spricht dann vom sogenannten Splitting.

Die AHV definiert das wie folgt: «Um die Altersrente von verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen festzulegen, werden die Einkommen, welche die beiden Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben. Diese Einkommensteilung wird Splitting genannt.» Jeder der beiden Partner bekommt somit die Hälfte des Einkommens des anderen gutgeschrieben.

Da Ihre Frau Lücken bei den Beitragszahlungen hat und weniger verdient, ist das ein belastender Faktor. Wie hoch Ihre Ehepaarrente mit dem Erreichen des Pensionierungsalters Ihrer Frau konkret sein wird, hängt dann letztlich von der Anzahl Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen während der Beitragszeit ab.

Generell gilt: Pro fehlendes Beitragsjahr wird die AHV-Rente üblicherweise um etwa 2,3 Prozent gekürzt. Das für die Berechnung der Höhe der AHV massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen setzt sich zusätzlich aus Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften zusammen. Anspruch auf Erziehungsgutschriften haben Altersrentner und -rentnerinnen für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren hatten. Wer pflegebedürftige Verwandte betreut, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Diese müssen aber jährlich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden.

Wie hoch Ihre künftige Ehepaarrente sein wird, können Sie anhand von Rentenrechnern im Internet ermitteln oder, noch besser, sich von Ihrer AHV-Stelle hochrechnen lassen. Dann haben Sie anhand Ihrer konkreten Daten von Ihnen und Ihrer Frau realistische Werte, wie viel Sie später als Ehepaarrente bekommen, und sehen die möglichen Todesfallfolgen für die Rente.

Wer lückenlos Beiträge geleistet hat, erhält aktuell eine monatliche Altersrente von mindestens 1175 Franken und höchstens 2350 Franken – wie Sie. Die Renten eines Ehepaars sind hingegen begrenzt. Die maximale Ehepaarrente darf nicht höher als 150 Prozent einer Einzelrente sein und liegt momentan bei maximal 3525 Franken.

2 Kommentare zu «So berechnen Sie Ihr AHV-Einkommen»

  • Peter Stöckli sagt:

    Meines Wissens werden Renteneinkommen des Ehemannes nicht angerechnet bei der AHV der Ehefrau.

    • Wenger sagt:

      Lassen Sie doch ein unklare Aussagen. Die Ausgleichskasse am Wohnort ist einzige Stelle, die korrekte Auskunft geben kann.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.