So profitieren Sie bei der Pensionierung doppelt

Clever Steuern sparen mit der Säule 3a: Ob an Ihrem Wohnort ein doppelter Steuerabzug akzeptiert wird, wissen die lokalen Steuerbehörden. Der Kanton Zug wirbt sogar damit. Foto: iStock

Ich werde pensioniert, arbeite aber bis Ende Jahr zu 100 Prozent ohne BVG bei einem anderen Arbeitgeber weiter. Wie viel darf ich im Jahr 2018 in die Säule 3a einzahlen? Nur 6768 Franken oder den Maximalbetrag für die Zeit von Januar bis August plus 20 Prozent des Nettoeinkommens für die Zeit von September bis Dezember? M.B.

Mir sind dazu unterschiedliche Praxisfälle bekannt. In vielen Kantonen ist es erlaubt, dass Sie sowohl den Maximalbetrag von 6768 Franken noch als Angestellter mit Pensionskasse, als auch später als Selbständigerwerbender ohne Pensionskasse bis zu 20 Prozent ihres so erwirtschafteten Einkommens oder maximal 33’840 Franken jährlich in die Säule 3a einzahlen und in der Steuererklärung in Abzug bringen dürfen.

Allerdings hatte ich auch Zuschriften von Lesern, die berichteten, dass dieser doppelte Abzug in ihrem Kanton von den Steuerbehörden nicht akzeptiert wurde und schliesslich nur ein Abzug anerkannt wurde. In Ihrem konkreten Fall würde ich beide Einzahlungen wie von Ihnen geschildert in die Säule 3a vornehmen und dann in der nächsten Steuererklärung abziehen. Das einzige Risiko, das Sie eingehen, besteht darin, dass der doppelte Abzug dann doch infrage gestellt würde.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie bei Ihren lokalen Steuerbehörden nachfragen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die doppelte Einzahlung als Abzug akzeptiert wird.

Beachten Sie, dass die Einzahlung des Maximalbetrages von 6768 Franken für Erwerbstätige ohne Pensionskasse noch während Ihrer Anstellung abgewickelt wird. Sobald jemand seine Erwerbstätigkeit aufgibt, darf man üblicherweise keine Beiträge mehr in die Säule 3a einzahlen. Im Jahr der Aufgabe der Erwerbstätigkeit ist es aber erlaubt, noch den Maximalbetrag von 6768 Franken zu leisten, auch wenn man nicht bis Ende Jahr erwerbstätig bleibt.

Jene, welche wie Sie auch nach der Pensionierung weiterhin erwerbstätig bleiben, dürfen als Männer bis 70 und als Frauen bis 69 in die Säule 3a Beiträge leisten. Ohne Pensionskasse darf man dann die erwähnten 20 Prozent des Einkommens oder maximal 33’840 Franken jährlich einzahlen und abziehen.

Die Zuger Kantonalbank wirbt sogar mit dem doppelten Abzug. In einem PR-Beitrag schreibt Rolf Schäppi, Leiter Finanzplanung und Steuern der Zuger Kantonalbank: «Wer die Berufstätigkeit nicht mit dem Erreichen des AHV-Alters beendet, sondern noch bis Jahresende weiterarbeitet, darf zwei Mal in die Säule 3a einzahlen.» Voraussetzung sei jedoch, dass er nicht mehr in seine Pensionskasse einzahle und den Bezug der Altersleistungen nicht aufschieben könne.

Schäppi weiter: «Für die Zeitspanne bis zum Erreichen des Pensionsalters zahlt er den Maximalbeitrag von 6768 Franken ein und für die restlichen Monate bis zum Jahresende zusätzlich 20 Prozent des in dieser Zeit erzielten Netto-Einkommens, zusammen jedoch höchstens 33’840 Franken».

Dabei müsse die erste Einzahlung bei Männern vor dem 65. und bei Frauen vor dem 64. Geburtstag erfolgen. Sonst könnte das Steueramt den Abzug verweigern. Die Rechnung lohnt sich: Dank dem doppelten Abzug zahlen Sie dann doch einiges weniger Steuern.

10 Kommentare zu «So profitieren Sie bei der Pensionierung doppelt»

  • Chiller sagt:

    Am liebsten hätten die, dass man arbeitet bis zum Tod.

  • Jürg Kipfer sagt:

    Ich werde nach der Pansionierung noch weiter Arbeiten.Mein Einkommen wird dann aber bescheiden sein womit der Beitrag von Fr.6780.-höher sein wird als 20%vom Einkommen.
    Frage: Kann ich Fr.6780.-in die 3.Säule Einzahlen oder nur noch 20%vom Einkommen?
    Gruss J K

  • Fritz Kunz sagt:

    Meine Empfehlung, kurz bis zum Tode arbeiten, dann spart man dem Staat auch noch die AHV-Rente, aufgepasst auch noch Single (kinderlos) sein, sonst muss der Staat auch noch eine Witwen- oder Waisenrente zahlen.

  • Frank Zuffnik sagt:

    Immer wenn irgendwo einer profitiert, zahlt anderswo einer dafuer und der Profiteur nimmt das in Kauf. Koennten Artikel mit Tipps zu Finanzoptimierung nicht auch mal zuendegedacht werden?

  • Thomas sagt:

    Warum fragt sich der offensichtlich gut situierte Fragesteller nicht, wie er den Mitbürgern und der gut organisierten Schweiz – die ihm im richtigen Licht betrachtet seine berufliche Karriere erst ermöglicht haben – etwas zurückgeben könnte?
    Widerliche kleinkrämerische Frage. Das letzte Hemd hat keine Taschen!
    Im Übrigen sind die Zuger mit ihrem Steuerdumping und dem Beherrbergen von zwielichtigen Briefkastenfirmen und Falschgelddruckern (Bitcoin) eine Schande für die Schweiz.

  • KOLB BEAT sagt:

    Beat
    Ich denke der gut situierte Fragesteller hat in 45 Arbeitsjahren im Vergleich zu den meisten Systemschmarotzern mehr als genug für unsere Schweiz getan. Es sei ihm mehr als erlaubt eine Optimierung vorzunehmen.

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