Rente oder Kapital? Eine komplexe Entscheidung

Wer soll welches Risiko tragen? Eine Rente gibt mehr Planbarkeit und finanzielle Sicherheit nach der Pensionierung. Beim Kapitalbezug ist das Langlebigkeitsrisiko grösser. Foto: Getty Images

Ich werde in vier Jahren pensioniert, allenfalls sogar früher, und mache mir Gedanken, ob ich die Rente oder das Kapital beziehen soll. Ich habe ein stattliches Altersguthaben. Weil meine Pensionskasse den Umwandlungssatz stark gesenkt hat, tendiere ich zum Kapitalbezug. Was meinen Sie? W.L.

Die bei den meisten Pensionskassen stark gesunkenen Umwandlungssätze, mit denen aus dem angesparten Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet wird, machen den Kapitalbezug attraktiver. Zwar liegt der gesetzliche Umwandlungssatz auf dem obligatorischen Teil nach wie vor bei hohen 6,8 Prozent. Weil die Kassen bei der Festlegung des Satzes für den überobligatorischen Teil frei sind, wurde dieser bei den meisten Vorsorgeinstitutionen massiv reduziert, sodass sich auch unter Einbezug des nach wie vor hohen gesetzlichen Umwandlungssatzes für das gesamte Vorsorgeguthaben ein tieferer Wert ergibt.

Indem Sie bei Ihrer anstehenden Pensionierung das Kapital beziehen, können Sie sich dieser Senkung des Umwandlungssatzes entziehen. Dies spricht in der Tat für einen Kapitalbezug. Ein solcher hat allerdings auch viele Tücken. Vor allem tragen Sie bei einem Kapitalbezug Ihr Langlebigkeitsrisiko. Sie können ausrechnen, wie viele Jahre das von Ihnen bezogene Kapital bei einem fixen monatlichen Kapitalbedarf ausreichen würde.

Falls Sie das Glück haben, eine gute Gesundheit zu haben, werden Sie vielleicht 90 Jahre alt oder noch älter. Da stellt sich die Frage, ob das bezogene Kapital ausreichen würde. Bei einem Rentenbezug hingegen trägt die Pensionskasse dieses Langlebigkeitsrisiko.

Ausserdem tragen Sie beim Kapitalbezug das Anlagerisiko: Sie müssen das bezogene Kapital investieren. Im positiven Fall können Sie eine gute Rendite erzielen und das Kapital vermehren. Im negativen Fall haben Sie mit der gewählten Anlagestrategie keinen Erfolg und verlieren sogar auf Ihrem Altersgeld. Dieser Gefahr sind Sie bei der Rente nicht ausgesetzt. Dafür kommt bei einem Kapitalbezug bei Ihrem Tod – anders als bei der Rente – das nicht aufgebrauchte Geld voll Ihren Erben zu Gute.

Vereinfacht gesagt gibt Ihnen eine Rente mehr Planbarkeit und finanzielle Sicherheit nach der Pensionierung, denn Sie wissen genau, wie viel Geld Sie monatlich bekommen. Genau so wie heute der Lohn. Beim Kapitalbezug nehmen Sie mehr Risiken in Kauf und müssen sich um die Bewirtschaftung des Geldes kümmern, sind dafür nicht den gesenkten Umwandlungssätzen ausgesetzt.

Unterschiede gibt es auch bei den Steuern: Während Sie das bezogene Kapital einmalig zu einem reduzierten Satz getrennt vom übrigen Einkommen versteuern müssen, wird die Rente später nach der Pensionierung jeweils jährlich als Einkommen versteuert.

Das alles sind nur einige von vielen Aspekte rund um die Frage, ob Sie bei der Pensionierung das Kapital oder besser die Rente beziehen. Eine generell richtige oder falsche Antwort darauf gibt es nicht. Denn die Antwort hängt stark von Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer finanziellen Situation und Ihren Lebensumständen ab.

Die Senkung des Umwandlungssatzes alleine ist nur ein Aspekt unter vielen. Ich empfehle Ihnen, alle die verschiedenen Aspekte im Rahmen einer detaillierten Pensionsplanung zusammen mit einem Spezialisten bei der Bank oder Versicherung abzuklären. Die Erkenntnisse dieser Abklärungen liefern Ihnen dann die nötigen Entscheidungsgrundlagen für Ihren wichtigen Entscheid für eine Rente oder das Kapital.

39 Kommentare zu «Rente oder Kapital? Eine komplexe Entscheidung»

  • Uwe Ewert sagt:

    Ich finde den Tipp mit der Beratung bei Bank oder Versicherung etwas fahrlässig, denn diese haben eigene Interessen, die in Richtung Kapitalbezug gehen. Nicht umsonst wurde der Kapitalbezug auch steuerlich begünstigt. Siehe auch ‚Rentenkommission Steuerlücken“ von 1998.

    • Paul Kellenberger sagt:

      Ich habe eine Pensionierungsplanung bei der VZ gemacht. Ich habe ein sehr gutes Planungsintrument erhalten, mit welchem ich weiter gearbeitet habe.
      Übertragen in eine Excel-Datei habe ich das Spiel von Kapitalbezug oder Rentenbezug schon mehrmals rauf und runter gespielt. Auf jeden Fall hat mir die Pensionierungsplanung (eine bezahlte Dienstleistung über ca. CHF 3‘000) sehr viel gebracht und ich bin dabei in keinster Weise zu Gunsten eines Kapitalbezuges beeinflusst worden.

      • Mustafa Raki sagt:

        Lieber Herr Kellenberger, Pensionsplanung geht auch ohne VZ und ist eine simple Milchbüchlein Rechnung. Wenig Vorsorgegelder z.B. 300´000.—
        Rente, 1 Mio. Kapitalbezug.

  • Uwe Ewert sagt:

    Erratum: „Expertenkommission Steuerlücken“

  • Fritz Kunz sagt:

    Ich persönlich würde den Kapitalbezug wählen, falls es dann tatsächlich nicht reichen sollte gibt es Ergänzungsleistungen (steuerfrei) und Krankenkassenverbilligungen. Machen Hunderttausende auch so, wieso soll ich mich via Rente einschränken welche ich noch zu 100% versteuern muss ?!

    • Wenger sagt:

      Dass Sie die Rente lebenslänglich erhalten würden war oder ist für Sie kein Argument? Steuern: Das Kapital wird bei der Auszählung besteuert.

      • Petra Huser sagt:

        Lieber Herr Wenger, wissen Sie wie alt Sie werden?

      • Thomas von Ernst sagt:

        @ Wenger: Kapitalbezug wird einmalig zum Zeitpunkt des Kapitalbezugs zu einem tiefen Steuersatz besteuert, während die Rente zu 100%
        als Einkommen steuerbar ist. Für mich gibt es nur den Kapitalbezug, solange meine Vorsorgegelder noch vorhanden sind und der Kapitalbezug gänzlich durch unsren „sauberen“ Staat verboten wird.

    • Fabian Brunner sagt:

      Eine tolle Einstellung haben Sie. Vermutlich gehören Sie noch zu denen die andere für die Aushöhlung des Sozialstaates verantwortlich machen. Genau Ihre Argumentationen führen BR Berset dazu den Rentenbezug verbieten zu lassen und damit sozial vernünftigen und haushälterischen Menschen diese Möglichkeit zu nehmen.

      • Jürgen Vogel sagt:

        @Brunner; in der Schweiz zeigt es sich immer mehr, dass der welcher spart, sich einschränkt, d.h. einfach einen anständigen Lebensstil führt am Schluss der Depp ist. So ist die Einstellung des Herrn Kunz nicht mal so falsch. Andersrum, wofür zahle ich ein Leben lang Steuern? Wenn es mir oder ihnen schlecht geht dann darf man vom eigenen Staat doch etwas erwarten, was in der
        Verfassung verankert ist oder nicht? Zumal ja der Staat für alles und „jeden“ sonst Geld hat. Nur bei den eigenen heisst es immer die AHV usw. reiche
        nirgends mehr hin. Dass die BVG Renten jetzt ausfallen ist einerseits auf die tiefen Zinsen zurückzuführen andererseits auch aufgrund von Fehleinschätzungen und Fehlberechnungen aus Annahmen in der Vergangenheit.

    • Urs Forster sagt:

      Lieber Herr Kunz, solche Leute nennt man im Volksmund Sozialschmarotzer. Ich würde Ihr Argument noch verstehen, wenn Sie schwer krank wären, aber mit einer normalen Lebenserwartung ist der Kapitalbezug in der Regel ein Blödsinn, ausser man kann haushälterisch mit dem Geld umgehen oder es ist genügend Geld vorhanden um an den Kapitalmärkten langfristig anlegen zu können.
      Bei einem Kapital unter 1 Million CHF ist es immer ratsam die Rente zu beziehen, weil man damit auch den Partner absichern kann.

      • peter huber sagt:

        Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen als Schmarotzer zu bezeichnen ist eine Frechheit. Es gibt einfach Personen, die immer wenig verdient haben und auch eine sehr kleine Rente bekommen (das war z.b. bei meiner Mutter der Fall).
        Es kann durchaus sein, dass sie – Hr. Forster – als Rentenbezüger in Zukunft viel weniger bekommen, falls die Renten in Zukunft dynamisch an die Einnahmen angepasst werden, was irgendwann wohl kommen wird.
        Falls sie dann Zuwenig Geld haben können sie nochmals darüber nachdenken was ein Sozialschmarotzer ist ..

      • Vanessa Salvis sagt:

        @ Urs Forster:
        Hinterbliebene Kinder oder Ehepartner profitieren als Erben von einem Kapitalbezug und auch Konkubinatspartner können besser abgesichert werden. Bei der Rentenlösung hingegen erhält der hinterbliebene Gatte 60 Prozent der bisherigen Rente, Kinder oder Konkubinatspartner hingegen gehen leer aus: Denn hinterlässt ein Versicherter keinen Ehepartner, so wird sein Pensionskassenguthaben dem Pensionskassenvermögen einverleibt. Hinterlassenenrenten für Konkubinatspartnerinnen und -partner sind noch sehr selten.

      • Daniela Rizutto sagt:

        Lieber Herr Forster; bitte schliessen Sie nicht von sich auf andere! Die Variante „Rente“ eignet sich
        für Personen welche eine lange Lebenserwartung
        haben, mit einem deutlich jüngeren Partner verheiratet sind über wenig Ersparnisse verfügen
        wenig Ahnung von Geldangelegenheiten haben oder schlecht mit Geld umgehen können
        und eine ein grosses Bedürfnis nach Sicherheit haben. Dies scheint alles auf Sie zuzutreffen, ich persönlich wähle den Kapitalbezug.

      • Paul Kellenberger sagt:

        Doch, wer mit einem Kapitalbezug bereits damit pockert, sich von von der Sozialhilfe unterstützen zu lassen, falls das Geld vom Kapitalbezug nicht bis zum Lebensende reichen sollte – ja, sorry der ist auch für mich ein Sozialschmarotzer.

      • Doris Lang sagt:

        @ Paul Kellenberger: Was sind den all die Hunderttausenden welche Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen kassieren für Sie?

      • Lucas Wyrsch sagt:

        Urs Forster schreibt: „…mit einer normalen Lebenserwartung ist der Kapitalbezug in der Regel ein Blödsinn“ und irrt hier gewaltig, denn bei jeder Rente wird das Kapital aufgebraucht und zudem ist es sehr schlecht angelegt!
        .
        Wer sich den Börsenticker MORL, ein „ETRACS Monthly Pay 2xLeveraged Mortgage REIT ETN“ der UBS ansieht, dessen ETN im Moment eine jährliche Performance von 22.63% mit einem Kaufkurs von gestern, Montag, dem 12. November 2018 von US$14.55 schloss, sieht sehr schnell, dass er mit REITs, die durchschnittliche jährliche Dividendenrenditen zwischen 8% und 16% bezahlten, wesentlich besser fährt als mit der besten Rente und dies ohne jeglichen Kapitalverbrauch, das Kapital bleibt erhalten!
        .
        Neben REITs bezahlen auch BDCs und MLPs ähnlich gute Renditen!

      • Paul Kellenberger sagt:

        @Doris Lang. Dies sind für mich ganz sicher keine Sozialschmarotzer. Bei all diesen Menschen reicht das Einkommen nicht, um sich einen minimalen Lebensstandard zu leisten.
        Ich spreche die Leute an, welche mit der ordentlichen AHV-Rente und PK-Rente durchaus ohne Ergänzungsleistungen nach der Pensionierung ein ausreichendes Einkommen gehabt hätten.
        Wer dann, wegen einem Kapitalbezug später auf Sozialleistungen angewiesen ist, der ist – wenn selbst verschuldet – ein Sozialschmarotzer. Und er oder sie ist gerade darum ein Sozialschmarotzer, wenn dies als Möglichkeit beim Kapitalbezug bereits in Betracht gezogen wurde.

  • Ernst P. sagt:

    Jedesmal vermisse ich den Hinweis auf ein weiteres Risiko. Sollte der Rentner oder seine Frau pflegebedürftig werden wird im Falle des Vorbezuges, das nun vorhandene Vermögen für die zum Teil exorbitant hohen monatlichen Kosten aufgebrsucht, bis nur noch 30’000.- auf dem Konto liegt. bei einer Rente kann maximal ein monatlicher Anteil abgezogen werden. Die Lebenskosten bleiben bis zum Ableben gesichert. Zudem sind die Renditen auf dem Kapital ebenso gesunken wie die Umwandlungssätze.

    • Roland Tobler sagt:

      @ Ernst P.: Ist doch keine Problem, wir haben 4 Kinder und jedes erhält als Schenkung jährlich 10´000.-
      Franken und das Haus ist auch schon längst überschrieben, wir sind jetzt 70.

  • Hans Meister sagt:

    Für mich ist es nicht erstrebenswert 90-Jahre alt zu werden, bin jetzt 70 und lebe und geniesse das jetzt. Habe den Kapitalbezug gewählt und nie bereut.
    Langlebiegkeit hat man nie im Sack, darum jetzt geniessen und die Kohle ausgeben.

  • Hanna Klein sagt:

    wer eine „beachtliche Summe“ in der Pensionskasse hat, wäre mit Ergänzungsleistungen nicht glücklich. Sie sind zwar höher als die Sozialhilfe, aber im Vergleich zur verpassten Rente wohl beträchtlich tiefer. Würde den Lebensstandard betr. senken. Nicht zu empfehlen. Übrigens werden die EL immer mehr unter Druck kommen, was mit weiteren Leistungskürzungen verbunden sein wird.

    • Jürgen Vogel sagt:

      @Klein. Die EL würden auch nicht so unter Druck kommen, wenn die Rentenleistungen aus AHV, BVG und z.T. noch der Eigenmietwert oberdrauf infolge fehlender Abzugsfähigkeit steuerlich nicht derart überproportional hoch besteuert würden und endlich Steuerabzüge (Krankenkasse suw.) gewährt würden die den tatsächlichen Ausgaben entsprechen. Ihr muss die Politik mal echt über die Bücher.

  • Häfliger Martin sagt:

    Ein wichtiges Argument ist die Gesundheit. Wer sich gesund fühlt und gesund lebt kann erwarten, eher länger als der Durchschnitt zu leben. In diesem Fall plädiere ich klar für die Rente.
    Einfach auf Ergänzungsleistungen zu zählen ist unklug und unfair gegenüber den jüngeren Generation, welche diese finanzieren muss.

  • Anh Toàn sagt:

    1. Wer nicht viel über dem BVG Minimum hat, muss sich, bei einer durchschnittlichen Restlebenserwartung, für die Rente entscheiden, da beim gesetzlichen (zu hohen) Umwandlungssatz die Rente einfach mehr ist als der Kapitalbezug.

    2. Darüber ist es in erster Linie eine psychologische Frage: Je älter man wird, umso grösser wird die Angst, das Geld reiche nicht bis zum Lebensende. Wer das Kapital bezieht, tut dies meistens für seine Erben, denn er wird versuchen, höchstens die Erträge daraus, aber bestimmt nicht das Kapital zu verbrauchen. jedes Jahr ein bisschen ärmer werden, erschreckt die Menschen.
    Faktisch für den Rentner ist somit auch die Rente auch mehr als das Kapital.

    • Anh Toàn sagt:

      Man kennt sie doch, diese Uromas und -opas, die jeden Franken im Portemonnaie vor dem ausgeben fünfmal umdrehen, aber hunderttausende auf der Bank liegen haben.

  • anton german sagt:

    Ich werde das Kapital beziehen; das es keine Erbschaftsfolge beim BVG gibt. Wahrscheinlich werde ich die Schweiz verlassen, da es Länder mit weniger hohen Lebenskosten gibt (eigentlich sehr viele Länder), da reicht das Ersparte auch länger. Für das Problem, es könnte nicht reichen, gibt es ja noch die AHV, die dann in den genannten Ländern auch etwas viel länger ausreichen wird. In der Schweiz, reicht das BVG und die AHV leider nur für ein bescheidenes Rentnerdasein.

    • Hans Steinemann sagt:

      Sie haben aber schon mitgekriegt, dass die AHV den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird?
      Und ob auswandern im Altern noch wirklich Spass macht, wage ich zu bezweifeln. Denn das soziale Umfeld ist ja hier vorhanden, nicht im neu gewählten Land.
      Und es war auch nie die Absicht der 2. Säule Geld zu vererben. Diese was von Anfang an als Versicherung geplant. Sprich wer lange lebt hat Glück und profitiert, andernfalls habe ich im Einzelfall Pech gehabt. So funktionieren Versicherungen nun mal….

      • Paul Kellenberger sagt:

        @Steinmann
        Interessant, das lese ich zum ersten Mal, dass sie AHV den jeweiligen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst werden soll.
        Ich kann (möchte) das eigentlich fast nicht glauben.
        Wo finde ich diesbezüglich weiterführende Informationen?

      • Markus Lüthi sagt:

        Altersrenten der AHV an Schweizer im Ausland werden nicht den Lebenshaltungskosten angepasst.
        Es fehlt dafür an einer gesetzlichen Grundlage. Die Anpassung wäre aufgrund der laufenden Veränderungen von der Schweiz aus auch kaum zu bewerkstelligen.

  • Mark Müller sagt:

    Ich arbeite in einer Firma mit fehlenden 2 Mia Rentengeldern, die Rentner sind mehr als die Angestellten. Der kommente Kollaps der z.Z. schleichend an den Börsen stattfindet hat ist wie bei einer Lawine langsam am rutschen nimmt fahrt auf. Die Kombination ist Gift auch für gesunde Kassen, für meine tödlich. Das Geld wird dann schlicht nicht mehr vorhanden sein, das bezahlte Haus aber schon und zwei AHV und 1 noch gesunde Pensionkasse muss dann halt reichen. Was bleibt einem übrig als sich so gut als möglich auf das Kommende vor zu bereiten.

  • Petro Sarasin sagt:

    „Im Alter immer ärmer werden“ – das ist die Realität mit der Pension. Wegen der Schleichenden Inflation wird die Kaufkraft der Pension immer weniger. Nur die AHV-Rente ist indexiert.
    Deshalb Kapitalbezug ja. Aber nur in Investition sehr Versierte sollten versuchen, an der Börse das Glück zu suchen. Ich plädiere für Investition in Wohneigentum, ev. in Renditeobjekte. Wohneigentum hat immer den Wert, den ich für gleichwertigen Wohnraum an Miete hinblättern müsste (Eigenmietwert), indexiert sich also automatisch. Und wenn ich dann vondannen gehe, bleibt etwas für die Erben.

  • Jesssas Neiau sagt:

    Ein ganz wichtiger Punkt fehlt in diesem Artikel. Es kann nämlich durchaus ein Teil der Leistung als Kapital und der übrige Teil als reduzierte Rente bezogen werden. Das macht die Entscheidung sicher einfacher, zumal für Ängstliche, die vom Kapitalmarkt keine Ahnung haben und glauben, die Rente wäre etwas 100%-ig garantiertes (was natürlich Unsinn ist).

  • M. Vetterli sagt:

    Wenn Sie einen Kapitalbezug eingehen übernehmen Sie das Risiko und werden eigentlich zu einem Selbstversicherer.
    Als Versicherer sollten Sie auch entspr. Abklärungen vornehmen. Als erstes sollten Sie eine gesundh. Untersuchung über sich ergehen lassen. Wenn Sie der Arzt nicht als ausgesprochen Kerngesund einstuft, Sie zusätzlich männlich und alleinstehend sind, keinen jungen Nachwuchs vorweisen, welcher zu Kinder/Ausbildungsrenten berechtigt sein könnte, können Sie einen Kapitalbezug eingehen.
    Sollte Ihre Rechnung nicht aufgehen haben sie Anrecht auf EL. Dies ist allerdings nicht die feine Art.
    Gem. lfd. EL-Reform sollen Leistungen künftig erst bei einem Vermögen von unter 100’000.- zur Verfügung stehen. Leichtfertiger Verzehr ihres Vermögens kann eine Kürzung von 10% zur Folge haben.

    • Anna Maier sagt:

      @ Paul Kellenberger: Über angebliche „Sozialschmarotzer“ herziehen und dann selbst von den Annehmlichkeiten des Sozialstaates zu profitieren, einfach unglaublich.

    • anton german sagt:

      @A. Meier: Was heisst hier Sozialschmarotzer? Jeder AN hat das BVG schwer erarbeitet und noch viele PK- Angestellte gut versorgt. Die Risikobeiträge sind hoch und die Ausgaben für die Verwaltung der PK steigen Jahr für Jahr. Im Ergebnis, nach vielen Jahren Zwangssparen, steht dann der Gau, wenn man noch dazu die Umwandlungssätze permanent herabschraubt. Nein, ich bleibe dabei, das Rentensystem ist veraltet und erfüllt heute die vorhandenen Anforderungen schon nicht mehr. Die Kosten steigen immer schnelle und die Renten werden reduziert. Diese Schere geht immer weiter auf. Im Ergebnis bleibt nur das Ausland, oder ein ärmliches Rentnerdasein daheim. EL werden runtergefahren und man muss noch Rechnung abgeben, weshalb man einmal zu oft im Restaurant war oder eine Kreuzfahrt gemacht hat!

  • Paul Kellenberger sagt:

    @Anna Maier
    Ich weiss nicht, welchen Kommentar Sie von mir meinen, zu welchem Sie die obige Antwort schreiben.
    Ich kann Ihnen aber versichern, dass der Kommentar an @M.Veterli um 13:04 NICHT von mir stammt. (Ich werde dies der Redaktion noch melden). Und somit sollte ich eigentlich mit keinem meiner Kommentare zu Ihrer Antwort Anlass gegeben haben.

  • Thomas sagt:

    Viele verzweifelte und von Verlustängsten geprägte Kommentare bringen zum Ausdruck, dass die 2. Säule mit dem grotesken Anhäufen von Geldbergen – an denen letzlich nur das Casinogewerbe interessiert ist – schlicht ausgedient hat und der Fehler mit dem BVG kontrolliert rückgängig gemacht werden muss. Ein sinnvoll strukturiertes und gestärktes Unlageverfahren im Sinne der AHV ist die Zukunft.

  • Markus Lüthi sagt:

    Bezüglich der Besteuerung von Kapital aus der zweiten Säule ist Martin Spieler insofern zu ergänzen, dass nach der einmaligen Auszahlungsbesteuerung, das Kapital künftig zum steuerbaren Vermögen und die meisten Erträge daraus zum steuerbaren Einkommen zählen. Dies macht diese Lösung etwas weniger attraktiv.

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