So reden Sie bei der Anlage der PK-Gelder mit

Nur für Gutverdiener: Mit der Vorsorge 1e dürfen Versicherte mit mindestens 126’900 Franken Jahreslohn für den überobligatorischen Teil mitbestimmen, welche Anlagestrategie genutzt werden soll. Foto: iStock
Die Personalabteilung hat uns informiert, dass Mitarbeitende mit einem höheren Lohn neu die Vorsorge 1e nutzen dürfen. Da verstehe ich Bahnhof. Was ist die Vorsorge 1e? B.N.
Nirgendwo sonst haben die meisten Schweizer so viel Geld angespart wie in der Pensionskasse. Über Jahrzehnte hinweg sammelt sich hierbei einiges Geld an. Doch anders, als wenn das Geld auf Ihrem privaten Bankkonto liegt, kann man als Versicherter in der Regel nicht mitbestimmen, wie dieses viele Geld, welches aus den Lohnabzügen und den Beiträgen des Arbeitgebers angespart wurde, investiert wird. Man kann weder bei der Wahl der Pensionskasse noch bei der Anlagestrategie direkt entscheiden.
Die Vorsorge 1e schafft hier mehr Freiraum. Im Rahmen der Vorsorge 1e dürfen Versicherte, welche einen versicherten Jahreslohn von mindestens 126’900 Franken haben, für den überobligatorischen Teil mitbestimmen, welche Anlagestrategie bei der Verwaltung dieses Kapitals genutzt wird. Die Bezeichnung Vorsorge 1e bezieht sich auf den Artikel 1e in der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV2). Mit der Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes per 1. Oktober 2017 konnten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine solche Individualisierung der Anlagenstrategie ermöglicht werden.
Als Versicherter kann man im Rahmen der Vorsorge 1e für seine Gelder im überobligatorischen Teil unter bis zu zehn verschiedenen Anlagestrategien auswählen. Die einen Strategien sind konservativ, und andere gehen bewusst deutlich höhere Risiken ein. Indem etwa ein deutlich höherer Aktienanteil gewählt wird, hat man attraktivere Renditechancen.
Über viele Jahre hinweg, während denen das Geld in der Pensionskasse liegen bleibt, macht ein Renditeunterschied bei den Anlagen sehr viel aus. Voraussetzung für eine individuelle Wahl der Anlagestrategie im überobligatorischen Bereich ist, dass der Arbeitgeber über seine Vorsorgeeinrichtung eine solche Vorsorge-1e-Lösung anbietet, was bei Ihnen neu der Fall sein wird.
Ein Pluspunkt der Vorsorge 1e ist neben den höheren Renditechancen auch die Tatsache, dass hier keine Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern stattfindet und ein zusätzliches Potenzial für freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse geschaffen wird. Mit solchen freiwilligen Einkäufen in die PK kann man erheblich Steuern sparen.
Gratis gibt es die höheren Renditechancen natürlich nicht. Für Sie als Versicherte sind damit höhere Risiken verbunden. Denn im Rahmen der Vorsorge 1e muss die Vorsorgeeinrichtung ihren 1e-Versicherten zum Zeitpunkt des Austritts nur noch den effektiven Wert des in Wertschriften investierten Vorsorgegeldes mitgeben. Wenn es an den Finanzmärkten schlecht läuft und die Anlagestrategie voll auf Risiko setzte, kann dies dazu führen, dass der in der Vorsorge 1e investierte überobligatorische Teil aufgrund der Buchverluste deutlich geringer ausfällt.
Allerdings kann es auch umgekehrt kommen: Wenn die gewählte Anlagestrategie erfolgreich ist, erhält man deutlich mehr Geld ausbezahlt.
Als Versicherter ist man flexibel. Man darf die Strategie mehrmals wechseln. Wenn man jung ist, kann man eher eine riskante Strategie mit einem hohen Aktienanteil wählen, weil man einen sehr langen Anlagehorizont hat. Steht man hingegen wenige Jahre vor der Pensionierung, macht es eher Sinn, in eine konservative Strategie zu wechseln und frühere Buchgewinne mitzunehmen.
Die Vorsorge 1e bietet Ihnen mehr Freiräume bei der Anlage der überobligatorischen Gelder. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass Sie die damit verbundenen Risiken selbst tragen, und das bei der Wahl der Anlagestrategie gebührend berücksichtigen.
2 Kommentare zu «So reden Sie bei der Anlage der PK-Gelder mit»
Was hier nicht erwähnt wurde: für den überobligatorischen Teil ist 1e in diesen Kassen dann nicht freiwillig sondern obligatorisch und der Arbeitgeber schiebt damit das Risiko vermutlich zu seinen Versicherten. Und da die Auswahl des Plans auch während der Laufzeit geändert werden kann, dürfte es nicht einfach sein, illiquide Anlagen zu tätigen. Insofern ist das Anlageuniversum dann leicht eingeschränkt.
Des weiteren möchte ich zu Bedenken geben, dass viele Anleger prozyklisch investieren, also die Aktienquote in guten Jahren heraufsetzen, anstatt in schlechten.
Vom Jahressalär darf erst ab 126’900.- 1e-Pläne angeboten werden. Der restliche üb.oblig Teil von 84600.- bis 126900.- verbleibt in der bestehenden PK und trägt das Risiko des Versichertenkollektivs weiterhin mit. Anderseits wird das Risiko auf 126’900.- begrenzt.
Die Einschränkung bezüglich Kollektivität kann man rechtfertigen. Erwerbstätige, welche zu 1e-Plänen berechtigen, gelten durch ihre hohen Saläre, in der 1.Säule als Nettozahler. Ihr Beitrag zur AHV ist höher als ihre (künftigen) Bezüge.
Durch die Herauslösung dieses Saläranteils wird beim AG (primär Multis welche in IFRS/US-GAAP bilanzieren) die bilanzielle Risikovorsorge bezüglich 2.Säule kräftig entlastet.
Die Uebernahme des Anlagerisiko, ev. auch Pflicht zum Kapitalbezug durch den AN reduziert das Sanierungsrisiko des AG