63 Jahre alt und arbeitslos: Wie weiter?

Dienstaustritt oder frühzeitige Pensionierung? Wer die AHV vorzeitig bezieht, wird eine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen – und zwar lebenslang. Foto: iStock
Mein Arbeitgeber hat mir (63) meine 100-Prozent-Stelle gekündigt, da die Filiale geschlossen wird. Ich werde bald pensioniert und wohl kaum mehr eine neue Stelle finden. Beim RAV hatte ich bereits einen Termin, und bei der Arbeitslosenkasse bin ich angemeldet. Das Pensionskassengeld wollte ich schon immer als Rente beziehen. Ist das jetzt noch möglich? R.K.
Ja. Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob Sie einfach gekündigt wurden oder ob Sie Ihr Arbeitgeber frühpensioniert hat. Mit der vorzeitigen Pensionierung hätten Sie Anrecht auf eine Rente. Allerdings befürchte ich, dass Ihre Rente gekürzt wird, da Sie vorzeitig in Pension gehen würden – wenn auch unfreiwillig.
Manchmal leisten Arbeitgeber einen Überbrückungsbeitrag, um diese Einbusse zu kompensieren. Diesen sollten Sie unbedingt einfordern. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Unternehmen. Das Problem bei einer vorzeitigen Pensionierung ist, dass die Rente tiefer ausfällt als ihr bisheriges Salär. Sie haben also effektiv eine Einbusse.
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen entlassen wurden – Sie also nicht freiwillig in die vorzeitige Pension gehen –, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wobei aber Ihre Rente dem Arbeitslosentaggeld angerechnet wird. Die Details dazu erfahren Sie bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrun (RAV).
Natürlich könnten Sie sich auch bemühen, wieder eine Stelle zu finden, was in Ihrem Alter, wie Sie selbst feststellen, alles andere als einfach ist. Wenn Sie wieder eine Stelle hätten, müsste das Freizügigkeitskapital in die Vorsorgestiftung der neuen Pensionskasse einbezahlt werden. Da Sie aber altersmässig ohnehin kurz vor der ordentlichen Pensionierung stehen, dürfte diese Möglichkeit wohl Theorie bleiben.
Dennoch würde ich zusammen mit dem RAV prüfen, ob in Ihrem Fall ein Dienstaustritt für Sie nicht attraktiver wäre als eine vorzeitige Pensionierung. Aus der Ferne könnte ich mir gut vorstellen, dass Sie besser fahren, wenn Sie nach der Kündigung einen Dienstaustritt wählen und nicht die vorzeitige Pensionierung.
Anhand Ihrer Angaben ist mir aber nicht klar, ob Sie einfach gekündigt oder ob Sie gleich zwangspensioniert wurden. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie nicht selbst anstelle der Kündigung freiwillig eine Frühpensionierung gewählt haben. Eine solche sollten Sie nur freiwillig wählen, wenn Sie vom Arbeitgeber eine Überbrückungsrente bekommen.
Ein Freizügigkeitskonto indes benötigen Sie nur, wenn Sie sich nicht vorzeitig pensionieren lassen, sondern sich arbeitslos melden und die Absicht haben, wieder eine Stelle anzunehmen.
Eine abschliessende Beurteilung, was für Sie vorteilhafter ist, kann ich Ihnen aus der Ferne nicht geben. Ich empfehle Ihnen, dazu die Beratung des RAV in Anspruch zu nehmen, damit anhand Ihrer konkreten Daten eine optimale Lösung gefunden werden kann.
Die AHV würde ich nicht vorzeitig beziehen, da Sie sonst bei der AHV eine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssten, und zwar lebenslang.
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50 Kommentare zu «63 Jahre alt und arbeitslos: Wie weiter?»
Wenn er wie im Artikel, beschrieben aus wirtschaftlichen Gründen entlassen wurde, geht sein Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank. Durch das wird er später keine Rente erhalten nur eine Kapitalleistung.. Ist mir so ergangen.
@ Pelo: Super Verzinsung bei der Bank, zwischen 0.00 und 0.20%.
Ich empfehle im vorliegenden Fall zwingend einen Anwalt mit Spezialgebiet Sozialversicherungsrecht beizuziehen. Falls vorhanden, wird die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernehmen.
Eine „Beratung“ durch das „RAV“ ist definitiv nicht zu empfehlen.
Die „Beratung“ durch die RAV ist vermutlich so gut, wie die Beratung durch das AHV Büro unserer Gemeinde. Weiter untern habe ich die Erfahrung beschrieben, die ich mit meiner Ex-Ehefrau mit 1 Jahr früher bezogener AHV gemacht habe. Ein Spezalisierter Anwalt ist sehr teuer. Zudem sind Sie ja unter Zeitdruck.
@ Anton Paschke: Mein Privat-Rechtsschutzversicherung hat mir sämtliche Anwaltskosten im Umfang von 25´000.- in einem Streifall gegen eine Sozialversicherung problemlos übernommen, mit positivem Ausgang.
Arbeitnehmer, die kurz vor der Pensionierung stehen und lange für eine Firma tätig gewesen sind, gelten als besonders schützenswert. Der Arbeitgeber hat eine erhöhte Fürsorgepflicht ihnen gegenüber und muss vor einer Kündigung mildere Massnahmen prüfen, etwa eine für beide Seiten zumutbare Weiterbeschäftigung oder eine Frühpensionierung. Zudem muss der Arbeitnehmer frühzeitig über eine allfällige Kündigung informiert und angehört werden. Lässt sich die Kündigung nicht vermeiden, muss der Arbeitgeber das Kündigungsrecht besonders schonend ausüben.
Im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung ist zu beachten: Wer als Frau mit 60 respektive als Mann mit 61 arbeitslos wird, erhält 120 Stempeltage mehr, und die Rahmenfrist wird bis zur Pensionierung erweitert. Es kann sich also lohnen, einen Aufschub der Kündigung auszuhandeln.
Unsinn. In der CH herrscht Vertragsfreiheit. Jeder kann jederzeit innert Kündigungsfrist auf die Strasse gestellt werden. Der Angestellte kann nur eine missbräuchliche Kündigung anfechten, dafür ist er beweisbelastet. In der Praxis folglich chancenlos.
@ J. Marti: So ein Blödsinn, es gibt genügend Fälle wo eine missbräuchliche Kündigung erfolgreich angefochten wurde, aber die Mehrheit der Arbeitnehmer wagt diesen Schritt leider nicht.
Im übrigen liegt die „Beweislast“ definitiv nicht beim Arbeitnehmer!
Auch lohnenswert zu wissen ist, dass die höchstmögliche Entschädigung bei 6 Monatslöhnen liegt. Und diese fällt bekanntlich höchst selten so hoch.
Die Beweislast liegt definitiv beim Arbeitnehmer. Sie glauben wohl noch an den Storch.
@ Marti: Blödsinn, an Blödsinn reiht sich an Ihre überaus zahlreichen und haltlosen „Kommentare“.
Wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Missbräuchlichkeit spricht muss der Arbeitnehmer gar nichts beweisen.
Ich denke, dass das Thema „Missbräuchliche Kündigung“ von Kanton zu Kanton anders geregelt ist. Bitte gebt jeder an, in welchem Kanton ihr wohnt bevor Ihr dem anderen Schlötterlinge anhängt.
Nochmals für alle, nachzulesen auf hrpaxis.ch: Es gilt der Grundsatz von Art. 8 ZGB, wonach denjenigen die Beweislast trifft, der aus behaupteten Tatsachen Rechte ableiten will. Dies ist bei der missbräuchlichen Kündigung regelmässig der Arbeitnehmer.
Das Personalrecht bei Staatsangestellten ist meistens günstiger als in der Privatwirtschaft. Vor einer ordentlichen Kündigung müssen formelle Abmahnungen mit Fristansetzung erfolgen, erst wenn dies nicht fruchtet und eine ungenügende MA Beurteilung erfolgt darf gekündigt werden. Die können sich solchen Luxus leisten da sie keiner unternehmerischen Konkurrenz unterliegen. In der Privatwirtschaft muss man Leute sofort feuern können sonst hat man Zustände wie in Italien und Frankreich.
Mit 63 gekündigt zu werden würde ich sofort mit Handkuss unterschreiben. Man kann dann nämlich bis 65 stempeln und kann sicher sein dass man zum Glück keine Stelle mehr bekommt, absolut geniale Situation.
Blödsinn, dass Vorsorgeguthaben geht auf ein Freizügigkeitskonto und ein Kapitalbezug ist nicht mehr möglich, im übrigen muss man mit einer Kürzung der AHV-Rente rechnen.
Blödsinn, AHV wird weiterhin von den ALV Taggeldern abgezogen. Wer bis 63 anständig verdient hat kriegt die Maximalrente. Von der Freizügigkeitsleistung kann sich jeder wenn er will privat eine Rente kaufen oder dann den Stutz verfrühstücken und danach ins Pflegheim gehen und EL beziehen.
@ Josef Marti: Quatsch, als lediger erhalten ich nur 70% des versicherten Verdienstes als Arbeitslosenentschädigung, somit sind auch meine AHV-Beiträge entsprechend geringer, was sich wiederum auf eine spätere AHV-Rente auswirken kann.
Nein. Bei der AHV ist nur entscheidend dass keine Lücke entsteht, folglich fallen 2 Jahre mit tieferem Taggeld als Lohn nicht ins Gewicht, nur schon deshalb weil mit 63 der Lohn deutlich höher war als mit 30. Mehr als die Maximalrente liegt sowieso nicht drin.
@Bekim Berisha
Es gibt eine Untergrenze für AHV Beiträge. Meine Exehefrau hat krankheitshalber nur wenig gearbeitet. Sie ist wiederholt im AHV Büro der Gemeinde fragen gegangen und immer zufrieden zurück gekommen – ich werde keine Beitragslücke haben! Dann hat sie 1 Jahr früher AHV beantragt und plötzlich ist herausgekommen, dass 300 Franken zu wenig waren, die Grenze ist 450 Franken/Jahr. Darum hatte sie 5 Jahre Lücke. Da sie verheiratet war wurden die Beiträge auf Grund von meinem Vermögen berechnet und sie (in Wirklichkeit ich) musste 8000 Franken nachzahlen.
Ober dem Minimum ist aber eine breite Zone konstant, es kommt nicht darauf an wieviel Sie verdienen. Erst was Sie mehr als 85000 Franken/Jahr verdienen ist nicht Rente-bildend, d.h. verloren.
Das süsse nichts tun in der sozialen Hängematte geniessen heut zu Tage bereits die ganz jungen..
Was denn, «soziale Hängematte»? Das Geld aus der Arbeitslosenkasse steht einem ohne irgendwelche hämischen Kommentare oder schlechtem Gewissen zu, schliesslich hat man es ja vorher selber einbezahlt!
Offiziell wird am häufigsten aus strukturellen oder konjunkturellen Gründen gekündigt, denfacto sind aber fast öfter persönliche Unverträglichkeit (Chemie) oder Differenzen auf der Werteebene (andere Denkweise) verantwortlich. Nur wird das selten so deutlich gesagt.
@ Marti Sie müssen sich aber bis 6 Monate vor dem Erreichen des Pensionsalters um eine Stelle bemühen. Das ist auch mühsam.
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, eine Institution des Bundes, ist verpflichtet, das obligatorische BVG-Vermögen von Versicherten ohne Pensionskasse aufzunehmen. Sie verwaltet das ihr anvertraute Vermögen nach den Richtlinien für das BVG-Obligatorium: Das Kapital wird zum BVG-Mindestzins verzinst und die Rentenhöhe berechnet sich aus dem BVG-Umwandlungssatz. Zudem ist der Versicherungsschutz im Todes- oder Invaliditätsfall gewährleistet. Achtung: Wer sich für den Transfer seines obligatorischen Pensionskassenguthabens an die Auffangeinrichtung entscheidet, muss sich innert 30 Tagen nach Erwerbsaufgabe anmelden. Mehr:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/zum-glueck-gibts-eine-auffangeinrichtung/
@josef marti:
Sie mussten wohl noch nie aufs RAV, das Sie solchen stuss rauslassen. Auf die angewiesen zu sein, ist in keinem Alter genial.
Es ist nämlich sehr aufwendig und belastend jeden Monat 8 Bewerbungen zu schreiben, wohlwissend das man keine Chance auf Anstellung zu haben.
Zudem gehen Ihnen mal die stelle angebote aus, weil Sie sich dort schon beworben haben.
Hoffentlich hat man dann keine Chance auf Anstellung. Kein Unternehmer der einigermassen noch bei Trost ist stellt einen 63jährigen ein. 8 Bewerbungen copy paste per Smartphone sind ja wohl wirklich nicht zu viel verlangt.
Tatsächlich hatte ich meine schnellsten Bewerbungen in fünf bis max. zehn Minuten erledigt.
… natürlich waren es auch nicht die besten.
Der Bruno Schneiter nimmt es eben emotional und nicht so sportlich wie Sie, Herr Marti.
Mein Bruder, arbeitsloser Elektroingenieur Ue 60, hat es auch emotional genommen. Er hat einen totalen Verlust des Selbstwertes erlitten, ist 150 kg schwer geworden, kollabiert, war 6 Wochen im Spital, ist mit seiner einzigen Tochter verkracht und kann nur noch 50 Meter weit laufen wegen Herzproblemen. Jetzt ist er ordentlich pensioniert, aber eigentlich abgeschrieben. Wartet nur noch auf den Tod.
Ich war auf dem RAV mit ü50.
Wirklich schlimm war es nicht.
Alle 6 Wochen so ca. 10 Min mit dem Berater.
Acht Bewerbungen / Monat ist auch nicht wirklich viel.
Aber tatsächlich: über 50 bekommt man nichts oder nur noch das was wirklich keiner mehr will.
Zudem sind die Hälfte der Stellenangebote in der Zeitung nur Marktforschung der Headhunter. Die wollen niemanden anstellen, wollen nur wissen, wie viele Leute bereit wären zu welchen Bedingungen zu arbeiten.
Schon mal in der Situation gewesen?
Das sogenannte „süsse Nichtstun“ in der sozialen Hängematte macht nur ganz wenigen Spass. Denn erstens macht einfach nur rumhängen auf Dauer den wenigsten (Jungen und Alten) Freude und ist zweitens die soziale Hängematte einiges weniger komfortabel ausgestattet als uns gewisse Kreise immer weismachen wollen! Damit macht keiner grosse Sprünge und er wird elegant ins soziale Abseits manövriert, da das Geld selbst für einfache Dinge wie mit Freunden ins Kino gehen schon fehlt… Und ja, ich spreche leider aus Erfahrung..
Und im obigen Fall hat ja schon Herr Spieler erwähnt, dass da auch Einbussen für den Rest des Lebens aufkommen werden. Kann sich auch nicht jeder einfach so leisten…
Herr Peter, die erwähnte lebenslängliche Einbusse bei der AHV ist nichts als in Ordnung! Wenn ich die AHV ein Jahr früher beantrage, heisst es ja nicht, dass ich auch ein Jahr früher sterbe. Ich werde sie also nicht 15, sondern 16 Jahre beziehen und dass die Rente nur 15/16 der ordentlichen Rente ist finde ich richtig.
Dann gibt es aber noch Zutaten, die finde ich fies. Habe sie schon beschrieben.
ich wurde Mitte fünfzig entlassen : trotz selbst undenklichsten Bemühungen, (Head-Hunters und berufliche Beratung,wie private Beziehungen, ca 550 Bewerbungen, und vieles mehr), landete ich auf dem Sozialamt, gefolgt von einer schmervollen und höchst teuren Scheidung und Eigenheim-Verkauf aus Not mit entsprechendem Verlust. Ein zerstörtest Leben in einem 17m2 Zimmer mit gemeinsamen Bad und Küche. Beamte, Versicherungs, Banken, Gross-Konzerne-Angestellte haben „Brücken“ Möglichkeiten, wie vielfach auch Frühpensionierung, Diese sind eine kleine unbedeutende Minderheit. Meines Erachtens hat Politik und Wirtschaft eine erhebliche Verantwortung für all die Schicksal-Schläge dieser Menschen, darunter auch viele Suizid, auch in der CH. Viele Parlaments-Mitglieder sitzen in den VR
Das Problem kann nicht gelöst werden ohne Zwangskontingente für Ü50, Ü60 usw. Dies würden die Politiker resp. Lobbyisten niemals zulassen.
Herr Wetter, genau so sehe ich es bei meinem Bruder.
Das Schlimmste für einen ehrgeizigen Ingenieur ist die Feststellung nichtmehr gebraucht zu werden. Er hat sich noch als Selbständiger versucht, aber schon mit der Einstellung ein Verlierer zu sein.
Betrachte ich die „Statistiken der beruflichen Vorsorge und 3. Säule“, welche ich vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV auf bsv.admin.ch unter Statistiken ansehen kann, stelle ich fest, dass ein Kapital von CHF 816.6 Milliarden einen Kapitalertrag ohne Kapitalwertänderungen von CHF 13’763 Millionen oder 1.69% ergibt!
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Womöglich die schlechteste Anlageperformance weltweit!
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Simuliere ich MORL „ETRACS Monthly Pay 2xLeveraged Mortgage REIT ETN“ der UBS, ergibt diese ETN im Moment eine jährliche Performance von 22.4% mit einem Kaufkurs von gestern, Montag, dem 6. November 2018 von US$14.81
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Wäre das BVG Kapital von CHF 816.6 Mia in MORL investiert (UBS hat ETRACS in REITs, BDCs und MLPs) käme eine Rendite von CHF 182.9 Mia zustande!
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Man bräuchte keine Beiträge mehr!
Zum Glück dürfen Pensionskassen nicht in solch hochspekulative Instrumente investieren.
Falsch Thomas Weber, jede Pensionskasse darf in Immobilien Anlagen investieren und jede tut es auch!
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Eine REIT ist eine Real Estate Investment Trust, auf deutsch, eine Immobilien Anlagestiftung!
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REITs gab es laut Ernst & Young’s „Global perspectives: 2016 REIT report“ in 37 Ländern und sie hatten einen Marktwert von umgerechnet US$1.7 Billionen, mit einem Wachstum von 15.02% pro Jahr seit 2010!
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Jede Pensionskassen investiert in Immobilien und Immobilien Anlagestiftungen!
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Von BV Kapital von CHF 816.6 Milliarden sind rund 20% in Immobilien und Immobilien Anlagestiftungen investiert, sowie rund 50% in Aktien!
Herr Wyrsch, UBS steht für Totalverlust.
Als der Ospel den Wuffli rausgeeckelt hat, dort hätte ich Put Optionen kaufen sollen! Heute wäre ich Millionär in CHF und nicht in JPY.
Es geht natürlich in keinerweise um die UBS, Anton Paschke, da alle grossen Banken wie Credit Suisse, Goldman Sachs, Wells Fargo, BlackRock usw. in allen RICs Märkte wie BDCs, REITs und MLPs investiert sind!
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Der Grund liegt darin, dass RIC oder Regulated Investment Companies wie BDCs, REITs, und MLPs steuerbefreit sind, falls sie mindestens 90% vom Gewinn an Aktionäre weitergeben!
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REML nennt sich der Ticker der Credit Suisse „X-Links™ Monthly Pay 2xLeveraged Mortgage REIT ETN“!
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REML kostet im Moment US$25.00 und hat eine jährliche Dividendenrendite von 20.76%!
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Unter „Index Components“ finden Sie praktisch die gleichen REITs wie bei der UBS.
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Wer heute eine Rente bezieht, verarmt, am Ende bleibt 0 Kapital mit sehr wenig Rente!
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Wer RICs kauft, behält sein Kapital!
Ja, Herr Wyrsch. Für mich die grösste Bank, zumindest die mit der grössten Frauenquote, ist die Hindelbank. Mit anderen bin ich durchwegs auf dem Kriegsfuss. Es ist lange her, dass eine Schweizer Bank kompetente und motivierte Mitarbeiter hatte! Heute haben sie Computer, kassieren Gebühren und versuchen Reklamationen abzuwimmeln.
Geniale Investment Ideen bekomme ich aus London telephonisch. Etwa wöchentlich. Ich muss denen jedensmal glaubhaft erklären, dass ich kein Geld mehr habe. Das ist auch nicht gelogen.
“Dienstaustritt oder frühzeitige Pensionierung?”
Dies muss erst abgeklärt werden…
Bei einem Dienstaustritt wird das Kapital aus der 2.Säule auf ein FZK ausbezahlt. Der AN hat nun die Möglichkeit, bis Alter 65 AL-Taggelder zu beziehen. Allerdings muss sich die Person bereits heute fragen, ob mit 65 eine Rente oder das Kapital bezogen werden soll. Bei Wunsch nach Rentenleistung sollte die PK angefragt werden, ob eine Weiterversicherung bis zum ord. Rentenalter möglich ist. Andernfalls besteht die Möglichkeit die oblig. angesparten Gelder bei der Auffangeinrichtung zu parken. Dies ist allerdings nicht billig. Vor allem betrifft dies nur das Obligatorium. Die überoblig. angesparten Gelder müssen auf einem FZK parkiert werden und können, bis Alter 70, nur in Kapitalform bezogen werden.
Auf den ALV Taggeldern wird nicht nur AHV sondern auch BVG abgezogen.
@ Josef Marti: Blödsinn, von den ALV Taggeldern werden definitiv keine BVG Beiträge abgezogen oder ist das RAV Ihr Arbeitgeber?
Ab einem gewissen Taggeldbetrag ist man automatisch gem.BVG bei der Auffangeinrichtung versichert. Dies betrifft jedoch nur den Risikoteil (Tod und Invalidität).
Für das Alterskapital muss der Versicherte selbst besorgt sein. Rente oder Kapital mit Alter 65. Bei einer Weiterversicherung kann das Sparguthaben noch zusätzlich geäuffnet werden. Allerdings muss der Versicherte, zumindest bei der Auffangeinrichtung, für die gesamte Prämienlast selbst aufkommen.
Im vorliegenden Fall (bei Dienstaustritt) wäre eine Weiterversicherungslösung bei der PK des AG natürlich ideal. Reglement könnte einen Beitrag des Ex-AG vorsehen. Diese Weiterversicherungsmöglichkeit (Art.47 BVG) ist allerdings für PK’s nicht zwingend. Gesetzesänderung bezüglich Pflicht ist via EL-Reform “unterwegs”.
> Die AHV würde ich nicht vorzeitig beziehen, da Sie sonst bei der AHV eine
> Rentenkürzung in Kauf nehmen müssten, und zwar lebenslang.
Nehmen wir an, die AHV sei auf 15 Jahre berechnet, wenn ich sie 1 Jahr früher beziehe muss das gleiche Kapital für 16 Jahre Rentenzahlung ausreichen.
Das wäre doch OK?
Meine Ex-Ehefrau hat es gemacht. Zwei Monate später hat sie einen Brief bekommen „Willkommen bei der AHV“. Als ich es gesehen habe wusste ich sofort, dass da etwas schief läuft. Tatsächlich wurden ihr Jahre, die sie verheiratet war, aber krankheitshalber nur wenig gearbeitet hat plötzlich nichtmehr anerkannt, respektive auf der Basis von meinem Vermögen neu berechnet. Es gab eine Beitrags-Nachforderung von 8000 Franken. Jetzt muss sie noch AHV Beiträge als Nichterwebstätige zahlen
@ Anton Paschke: Ich würde mir da keine Sorgen machen, dann beziehen Sie eben Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen wie Hunderttausende auch, Steuern bezahlen Sie dann auch praktisch keine.
@Paschke: Das sind die Ticker Symbole der 25 REITs von MORL mit der jährlichen Dividendenrendite:
NLY: 12.07%
AGNC: 12.06%
NRZ: 11.53%
STWD: 8.83%
BXMT: 7.12%
CIM: 10.64%
TWO: 13.19%
MFA: 11.31%
LADR: 13.10%
ARI: 9.79%
CLNC: 8.70%
IVR: 11.07%
HASI: 5.79%
PMT: 9.12%
RWT: 7.28%
ARR: 10.15%
NYMT: 12.71%
ABR: 8.93%
CMO: 7.54%
WMC: 12.20%
MITT: 11.42%
STAR: 3.46%
DX: 11.98%
ANH: 12.74%
ORC: 14.40%
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Nun werden Sie wissen wollen, wie MORL auf eine Rendite von 22.31% kommt und die Antwort ist sehr einfach, MORL ist zweimal geleveraged, d.h. MORL arbeitet mit einem Dritten Eigenkapital und zwei Drittel Fremdkapital zu sehr tiefen Zinsen und erreicht so diese Performance mit REITs, die eine durchschnittliche, jährliche Dividendenrendite zwischen 8% und 16% haben!