Welche Pensionskassen-Variante bringt dem KMU mehr?

Risikobereitschaft macht den Unterschied: Bei der Vollversicherung sind sämtliche Risiken an die Versicherung ausgelagert. Foto: iStock
Ich arbeite in einem KMU mit 12 Mitarbeitenden. Unser Chef hat uns informiert, dass bei der Pensionskasse, die er bei einer Versicherung hat, ein Wechsel von der Vollversicherung in eine teilautonome Lösung geplant ist. Im Betrieb wird viel diskutiert, aber wir verstehen die Konsequenzen nicht. Was sind die Vor- und Nachteile dieser Varianten? C.G.
Vereinfacht gesagt geht es für Sie als Mitarbeitende bei den beiden Pensionskassenvarianten darum, wer wie viel Risiken im Rahmen der beruflichen Vorsorge trägt.
Bei der Vollversicherung sind sämtliche Risiken an die Versicherung ausgelagert. Insbesondere sind auch die Anlagerisiken, welche bei der Anlage der Vorsorgegelder am Kapitalmarkt entstehen, von der Versicherung abgedeckt.
Garantiert ist auch die Stabilität Ihrer Pensionskasse: Die Versicherung steht vertraglich dafür ein, dass Ihre Kasse nie in Schräglage geraten kann und der Deckungsgrad, welcher zeigt, ob eine Kasse robust finanziert ist, immer mindestens hundert Prozent erreicht. So ist garantiert, dass sämtliche Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können und die Kasse somit nie in eine Unterdeckung gerät.
Für Sie als Versicherte ist bei der Vollversicherung zudem die Tatsache vorteilhaft, dass aufgrund des garantierten Deckungsgrades von hundert Prozent bei dieser Variante nie der Fall eintreten kann, dass die Kasse saniert werden muss.
Eine solche Sanierung ist nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für Sie als Arbeitnehmer kritisch: Denn im Fall einer Sanierung werden in der Regel auch die Versicherten – also Sie als Arbeitnehmerin – zu Sanierungsbeiträgen verpflichtet. Das kann über höhere Lohnabzüge erfolgen und bedeutet, dass Sie während der Sanierungsphase etwas weniger Lohn bekämen.
Die Garantien klingen wunderbar, haben aber zwei gewichtige Nachteile: Erstens sind Vollversicherungen teuer. Die Versicherung gewährt all die Garantien nicht gratis. Diese müssen im Rahmen des BVG-Vertrages bezahlt werden.
Zweitens führt die Garantie der Anlagerisiken dazu, dass die Versicherung ihr Vorsorgegeld nur sehr konservativ investiert, denn sie will nicht plötzlich auf hohen Buchverlusten sitzen, die sie dann kompensieren muss. Diese stockkonservative Anlage Ihrer Vorsorgegelder führt dazu, dass Sie darauf nur eine sehr geringe Rendite erwarten dürfen.
Da der neben Arbeitnehmer und Arbeitgeber dritte Beitragszahler in Form der Anlagerendite langfristig sehr wichtig ist, hat das zur Konsequenz, dass sie bei der Pensionierung weniger Geld zur Verfügung haben werden, als wenn Sie über Jahre hinweg eine attraktive Rendite auf dem Vorsorgegeld gehabt hätten.
Bei der teilautonomen Lösung, welche in Ihrem Betrieb diskutiert wird, haben Sie keine Anlagegarantie. Die trägt die Kasse und damit die Versicherten zum grössten Teil. Dafür kann das Kapital auch weniger konservativ investiert werden und eine höhere Anlagerendite wird möglich.
Im schlimmsten Fall aber, wenn sich die Kapitalmärkte über lange Zeit negativ entwickeln, hätte dies Verluste für die Kasse zur Folge. Möglicherweise könnte die Kasse auch in eine Unterdeckung geraten und es würden allenfalls Sanierungsbeiträge fällig.
Die Kernrisiken wie Todesfall und Invalidität werden von beiden Versicherungsvarianten voll getragen.
Keine Garantie gibt es aber bei der teilautonomen Lösung für die Anlagerisiken und den Deckungsgrad. Die teilautonome Variante bietet für Sie als Mitarbeitende renditemässig mehr Chancen als die Vollversicherung und damit die Möglichkeit, dass Sie bei der Pensionierung mehr Geld zur Verfügung haben.
Der Preis dafür aber ist, dass Sie die damit verbundenen Risiken mittragen müssen und keine Garantien mehr haben.
8 Kommentare zu «Welche Pensionskassen-Variante bringt dem KMU mehr?»
Deshalb ist es höchste Zeit, dass der Arbeitnehmer eine freie Wahl der Pensionskasse hat. Auch in Anbetracht der vielen unterschiedlichen PK Reglemente. Ebenso sollten Pensionskassen nur von Banken mit Staatsgarantien geführt werden dürfen, keine UBS und CS die die PK’s dazu missbrauchen, um auf undurchsichtige Weise ihre Rendite zu steigern.
Ja Hr. Früh…
Angestellte sollten ihre, unter Zwang angesparten, Gelder dem Anbieter ihrer Wahl anvertrauen können.
Das heute enge Korsett gem. BVG könnte beendet werden. Die Umverteilungen zwischen Aktiven und Neurentnern könnten stark reduziert werden. Zusätzlich könnten die Verwaltungskosten massiv reduziert werden. Wir benötigen keine 2000 PK’s um die 2.Säule zu verwalten. Die 2.Säule muss dem Markt ausgesetzt werden. Jedermann muss allerdings weiterhin die Möglichkeit haben, auch Grossbanken, das Geschäft der 2.Säule zu betreiben.
Die Anbindung des Erwerbstätigen an die PK seines Arbeitgebers muss dringend beendet werden. Heute kann nur durch Wechsel des AG’s die PK gewechselt werden.
Die administrierte Lösung der Pensionskasse ist immer die schlechteste aller Varianten, Martin Spieler!
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Nehmen wir mal die Vorsorgelösung aller autonomen Pensionskassen eines Konzerns unter die Luppe.
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Jede Pensionskasse trägt Risiken, die sie selbst nicht tragen soll, da sie im Schadensfall zu hoch wären, ergo werden diese rückversichert!
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Hohe Risiken weren auch bei jeder autonomen und halbautonomen Pensionskassen rückversichert mit einem Unterschied, die Prämien sind keine direkten Bruttopämien mehr, sondern Rückversicheruhngs- Nettoprämien und entsprechend günstiger!
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Ergo ist eine administrierte Pensikonskassen Vollversicherung immer die grösstmögliche Geldverschwendung und dies bedeutet für jeden PK Versicherten, dass er oder sie für mehr Beiträge weniger Rente hat!
Wahrscheinlich liegt ihre Vollversicherungslösung heute bei der Axa. Ein Wechsel innerhalb der Axa zu einer teilautonomen Lösung wird mit einem Startdeckungsgrad von 111% belohnt. Sie (das Versichertenkollektiv) erhalten Reserven in der Höhe von 11% der Vorsorgeverpflichtungen. Dies ist kein schlechter Start in die risikoreichere, aber auch bezüglich Kosten, billigere Zukunft.
Auch bei gleichbleibender, risikoarmen, Anlagepolitik werden die Erträge zu Gunsten der Versicherten ansteigen. Bis anhin konnten, ausser im Jahre 2008, jeweils mindestens 7% der Erträge (Total Anlageerträge, Risikoprämien, Verwaltungskosten) dem Versicherer gutgeschrieben werden. Dieser Gewinn wird künftig der teilauton. PK zugute kommen.
Nicht nur als Axa-Kunde lohnt sich ein Wechsel zu einer teilauton. Lösung
Was mich wunder nehmen würde ist folgende Fragestellung:
Als Kunde einer Vollversicherung, der über Jahre mehr Prämie bezahlt hat und auch noch weniger Rendite bekommen hat, für die Sicherheit, dass die Altersguthaben gesichert sind, werden aus meiner Sicht nun über den Tisch gezogen. D.h. sie haben jahrelang mehr bezahlt und weniger bekommen und von heute auf morgen, wechselt die Kasse ihr Angebot und bietet nur noch eine teilautonome Lösung an. Was für den Kunden bedeutet, dass er jahrelang für etwas bezahlt hat, was jetzt mit dem Wechsel zu Nichte gemacht wird.
Wäre da eine Entschädigung nicht angebracht?
Das Geschäftsmodell europäischer Lebensversicherer ist ’unhaltbar’ schrieb der International Währungsfonds vor drei Jahren, M. Eugster
Quelle: „Geschäftsmodell europäischer Lebensversicherer ’unhaltbar’ – IWF“ – Welt, 6. Mai 2015
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Die Lage hat sich seit dem 6. Mai 2015 noch dramatisch verschlechtert!
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Am 5. Juli 2018 schrieben Lara Marie Müller, Carsten Herz und Regina Krieger für das Handelsblatt in „Generali verkauft vier Millionen Lebenspolicen an Abwickler*, dass der italienische Versicherungskonzern Generali seine deutsche Tochter Generali Leben veräußert.
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4 Millionen Kunden werden an den Lebensversicherungs-Abwickler Viridium weitergegeben.
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Schweizer Lebensversicherungsgesellschaften werden sich von administrierten PKs trennen müssen, um überleben zu können!
Einmal mehr wird deutlich, dass das BVG eine Fehlkonstruktion ist.
Also: Umlageverfahren (AHV) und Eigenverantwortung (3. Säule) stärken und wo nötig modifizieren. Zweite Säule abschaffen – offensichtlich sind unsere Versicherungsgesellschaften damit überfordert, wenn sie sich kurz vor dem nächsten zu erwartenden Crash im unsäglichen Spekulanten- und Casinogewerbe aus der Verantwortung stehlen.
Das BVG ist natürlich kein Fehlkonstrukt Thomas, aber es braucht bessere Regulation!
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Das Problem der sehr tiefen Performance von Pensionskassen liegt im Hochfrequenz Aktien Handel, den man verbieten müsste.
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Statt Aktienhandel müsste Pensionkassen verpflichtet werden, die Aktienquote aufs Maximum zu erhöhen und Gelder sinnvoll in Aktien von RICs wie BDCs, REITs, MLPs und RITs, mit Jahresdividenden ab 8% anzulegen!
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Aktienverkäufe dürften frühestens nach 3 Jahren möglich sein!
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PKs würden jährliche Performancen von weit über 8% erreichen, wenn der Hochfrequenz Aktienhandel mit möglichen Kickbacks nicht mehr erlaubt wäre!
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Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern könnten stark reduziert werden und man könnte alle Renten verdoppeln!
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Profitieren würden alle!