So finden Sie zur idealen Altersvorsorge

Die Qual der Wahl: Gerade Selbstständigerwerbende haben in der Gestaltung ihrer Vorsorge viele Alternativen. Da hilft nur eine Gesamtanalyse. Foto: iStock
Ich bin 58-jährig, unverheiratet, selbstständig und besitze zwei kleine Wohnungen im Kanton Aargau. Ich frage mich, ob ich die Wohnungen noch behalten und weiter vermieten soll oder ob es besser ist, eine Wohnung zu verkaufen und das Geld in meine Altersvorsorge einzuschiessen. Als Selbstständigerwerbende habe ich lediglich eine Säule 3a und möchte jetzt zusätzlich ein BVG einrichten. G. B.
Ob sich für Sie für die wenigen Jahre, die Ihnen noch bis zum ordentlichen Pensionierungsalter verbleiben, der Aufbau einer BVG-Lösung lohnt, müsste mittels einer detaillierten Vorsorgeanalyse ermittelt werden. Aus der Ferne und ohne dass ich Ihre finanziellen Details kenne, habe ich allerdings erhebliche Zweifel.
Als Selbstständigerwerbende können Sie die Möglichkeiten der steuerbegünstigten Säule 3a voll ausschöpfen. Das heisst, sie dürfen pro Jahr als Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehört, 20 Prozent Ihres jährlichen Erwerbseinkommens beziehungsweise maximal 33’840 Franken in die Säule 3a einzahlen und bei den Steuern in Abzug bringen. Das würde ich nutzen. Das macht schon einiges aus. Sie können so Ihre Altersvorsorge wirksam stärken und gleichzeitig einiges an Steuern sparen.
Die Wohnungen, die Sie vermietet haben, stellen aus meiner Sicht ebenfalls ein Teil Ihrer Altersvorsorge dar. Denn Sie erhalten daraus monatliche Mieteinnahmen. Ob für Sie die Rechnung dabei allerdings auch langfristig aufgeht, hängt von den Kosten ab.
Ein wichtiger Faktor sind die Zinskosten. Doch die tiefen Zinsen können Sie mittels einer lang laufenden Festhypothek anbinden. In Ihrem Fall würde ich wohl eine Festhypothek wählen, damit Sie eine gute finanzielle Planbarkeit erreichen und nicht durch einen plötzlichen Zinsanstieg überrascht werden.
Zu prüfen wäre auch, wie Ihre Bank die Tragbarkeit der Hypothek nach Ihrer Pensionierung einstuft. Einige Banken verlangen nach der Pensionierung eine Teilamortisation der Hypothek, weil sie an der Tragbarkeit der Rentner zweifeln.
Wichtig ist aber auch der Zustand der Immobilien. Falls in den nächsten Jahren grössere Sanierungen bei Ihren zwei vermieteten Wohnungen anstehen, würde ich mir einen Verkauf der Wohnungen überlegen, da diese im Fall einer Sanierung zusätzliches Kapital nötig machen. Momentan sind die Immobilienpreise noch recht hoch. Bei einem Zinsanstieg könnten die Preise indes unter Druck geraten.
Rein steuerlich finde ich die Wohnungslösung vorteilhafter als eine BVG-Lösung: Auch eine Pensionskassenrente müssten Sie nach der Pensionierung versteuern. Zwar müssen Sie Mieteinnahmen ebenfalls versteuern, als Wohnungsbesitzerin können Sie aber hohe Abzüge vornehmen.
Das sind alles nur Einzelaspekte, welche für Ihre Entscheidungsfindung relevant sind. Wichtig für Sie ist aber, dass Sie mittels einer fundierten Vorsorgeanalyse, welche Sie zum Beispiel bei Ihrer Hausbank oder Ihrer Versicherung erstellen lassen können, ein Gesamtbild Ihrer finanziellen Situation bekommen.
Nur so können Sie die Auswirkungen möglicher Schritte für die Altersvorsorge und Ihre Steuerbelastung anhand Ihrer konkreten Daten durchspielen. Dann können Sie anhand der Fakten entscheiden, welches für Sie der beste Weg ist.
2 Kommentare zu «So finden Sie zur idealen Altersvorsorge»
Die BVG-Lösung scheint mir dann angebracht, wenn man mehr Rente will, bzw. Kapital (z.B. Freizügigkeitsgeld) in Rente umwandeln will. Man kann als Selbständiger z.B. bis zum BVG-Maximum in die Auffangeinrichtung gehen und hat dann nach Pensionierung etwa 2800.- Rente (bisherige rechtliche Regelung, bzw. bisheriger Umwandlungssatz). Niemand sonst wird ihnen für das gleiche Kapital eine so hohe lebenslange Rente geben.
AHV, etwa 2500.- Pension, Wohneigentum und noch ein bisschen Kapital scheint mir insgesamt eine sehr ausgewogene Altersvorsorge.
„als Wohnungsbesitzerin können Sie aber hohe Abzüge vornehmen.“
Soweit mir bekannt, können bei vermieteten Wohnungen entweder die effektiven Kosten oder aber 20% der Nettomiete und die Hypothekarzinsen in Abzug gebracht werden.
So hoch sind die Abzüge meiner Meinung nach nicht. Oder weiss ich da von gewissen Möglichkeiten nichts?