Nächstes Jahr steigen wieder einmal die Renten

Frohe Nachrichten für Senioren: Laut Bundesrat steigt die Minimalrente ab nächstem Jahr um 10 Franken und die Maximalrente um 20 Franken. Foto: Getty Images

Ich beziehe seit meinem 65. Lebensjahr eine AHV-Rente. Leider bleibt meine monatliche Rente immer gleich. Warum? W.F.

Die Höhe der AHV-Renten blieb in den letzten Jahren gleich, da wir in der Schweiz während Jahren eine Null- und zeitweise sogar eine Negativteuerung hatten. Eine Anpassung der Rentenhöhe war aus dieser Perspektive nicht angezeigt.

Inzwischen zieht die Teuerung auch in der Schweiz an, allerdings bleibt sie weiterhin gering. Der Landesindex der Konsumentenpreise blieb im August 2018 im Vergleich zum Vormonat unverändert beim Stand von 101,8 Punkten, und im Juli sank er im Vergleich zum Vormonat sogar um 0,2 Prozent.

Doch gegenüber dem Vorjahresmonat betrug die Teuerung immerhin 1,2 Prozent. Auch künftig ist mit einer leicht steigenden Teuerung zu rechnen, zumal die Wirtschaft auf hohen Touren läuft.

Sie haben recht, in den letzten Jahren blieben die AHV-Renten gleich. Letztmals gab es eine Anpassung im Jahr 2015. Der Bundesrat prüft alle zwei Jahre, ob die Renten erhöht werden müssen. Und nun hat der Bundesrat angesichts der veränderten Teuerungsentwicklung in der Schweiz beschlossen, per 2019 die AHV- und IV-Renten anzuheben, weil inzwischen auch die Preise und Löhne leicht steigen.

Laut Beschluss der Landesregierung nehmen die Minimalrente ab nächstem Jahr um 10 Franken und die Maximalrente um 20 Franken zu. Diese Anpassung führt dazu, dass die AHV/IV-Minimalrente neu bei 1185 Franken pro Monat liegt und die Maximalrente künftig ab 2019 bei 2370 Franken.

In den Genuss dieser Anpassung kommen auch jene, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Der Bundesrat hebt per 2019 auch die Beträge für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen an.

All diese Anpassungen lassen die Kosten bei der AHV/IV um 430 Millionen Franken steigen, wobei 380 Millionen Franken auf die AHV entfallen und 50 Millionen Franken auf die IV. Die Anpassung bei den Ergänzungsleistungen hat lediglich einen vergleichsweise geringen Zusatzaufwand von 1,3 Millionen Franken zur Konsequenz.

Was in der Berichterstattung in vielen Medien über die AHV-/IV-Rentenerhöhung verloren ging, ist die Tatsache, dass die Landesregierung gleichzeitig per 2019 entschieden hat, dass der Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 24’675 Franken auf 24’885 Franken erhöht wird und die Eintrittsschwelle in die obligatorische berufliche Vorsorge von 21’150 Franken auf 21’330 Franken.

Wichtig für all jene, welche ihre eigene Altersvorsorge während des Erwerbslebens aufbessern möchten, ist zudem die Anpassung bei der steuerbegünstigten Säule 3a: Hier darf man als Erwerbstätiger mit Pensionskasse gemäss den neuen Vorgaben des Bundesrates ab 2019 maximal 6826 Franken statt wie bisher nur 6768 Franken einzahlen und dann später bei den Steuern in Abzug bringen.

Für die Erwerbstätigen ohne Pensionskasse wird der maximal einzahlbare Betrag von bisher 33’840 Franken pro Jahr auf 34’128 Franken angehoben.

23 Kommentare zu «Nächstes Jahr steigen wieder einmal die Renten»

  • Fritz Kunz sagt:

    Wieso soll ich in die Säule 3a einzahlen während Hunderttausende von Krankenkassenverbilligungen, Ergänzungsleistungen und anderen Vergünstigungen des Sozialstaates profitieren und praktisch keine Steuern bezahlen ?!

    • urs brand sagt:

      Vielleicht kommen Sie nach einem Steuerabzug für die 3. Säule auch in den Genuss von Prämienverbilligungen. Sollte es immer noch nicht reichen, helfen vielleicht freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse. Dem sagt man im allgemeinen Steueroptimierung.

      • Anna Feuer sagt:

        @ Urs Brand: Einzahlungen in die 3.Säule und die PK werden bei Prämienverbilligungen berücksichtigt, somit nix mit Steueroptimierung..

    • Hans-Peter Mustermann sagt:

      Weil Sie zuerst praktisch Ihr ganzes Vermögen und Ihre Wertsachen loswerden müssen um in den „Genuss“ von Ergänzungsleistungen zu kommen? Wenn Sie natürlich mit dem (für die Schweiz) minimalen Lebensstandard zufrieden sind, dürfen Sie es gerne so machen. Die genauen Freibeträge und so weiter finden Sie auf der Webseite der AHV/IV

  • Roland Diener sagt:

    Wenn man bedenkt, dass die AHV über ein Polster von gegen 45 Mia CHF verfügt, dürfte es auch „äs bitzeli meh sii“

    • René sagt:

      Weil dieses Polster bis 2030 auf CHF 0 sinken wird: „Es darf au es bitzeli weniger sii“

    • Karl Schmid sagt:

      Ja das riesen Polster, aber eigentlich doch nicht viel.
      2017 fehlte 1 Mia. Fr. Die Kosten der AHV pro Monat sind rund 3.5 Mia. Fr. Die 45 Mia. entsprechen noch grad den Kosten eines Jahres. s. BSV/AHV-Rentenstatistik. Da das Defizit ohne Mehrprämien steigt, ( Zahl der Rentenbezüger, Teuerung) wird das schöne Polster von 45 Mia. schon vor 10 Jahren alle sein.
      Also Dank für das was es gibt. Nur grad in Demut verfallen tu ich trotzdem nicht lb. Hr.Vetterli.
      Mein Vater hat seinen Vorfahren die Rente bezahlt auch wenn die NIE einzahlten. Ich zahlte meinem Vater, auch wenn er nur 16 Jahre einzahlte und ich zahlte ab 18 jährig bis 70. Mit 3 Rentenerhöhungen und laufender Teuerung!
      Ich sage den Jungen darum ohne Demut, wie schon frühere Vorfahren an Ihr Werk schrieben,
      „Macht’s nach“ !

  • Hoksip Sam sagt:

    Was soll an der Nachricht froh sei, dass man sich dann pro Monat 3-4 Tassen Kaffee mehr leisten kann?

    • M. Vetterli sagt:

      Die Erhöhung der AHV-Rente in Franken ist tatsächlich auch für vermehrten Konsum gedacht. Durch die Anpassung gemäss Mischindex (Preis und Lohnerhöhungen) wird nicht nur die Teuerung ausgeglichen.
      So lange wir uns, oder genauer die Jungen und kommende(n) Generation(en) bereit sind, bei gegenwärtiger demografischer Entwicklung, diesen Mischindex leisten zu können, sollten wir über diese Nachricht froh sein und uns bei den jungen Erwerbstätigen bedanken. Heute müssen 3,6 Erwerbstätige für einen Rentner die Leistungen finanzieren, was zu einem Umlageverlust von 1 Mrd. führt, in 10 Jahren müssen dies bereits 2,8 bewerkstelligen müssen.

      Rentenerhöhung über der Inflationsmarke ist keine Selbstverständlichkeit. Bitte etwas mehr Demut und mehr Respekt gegenüber den jungen Erwerbstätigen.

  • urs brand sagt:

    Wie wird eigentlich der Maximalbetrag für die 3.Säule festgelegt? Wäre es nicht sinnvoll, wenn man auch höhere Einzahlungen vornehmen könnte um sich so auf privater Basis eine höhere Rente anzusparen?

    • Werner Wenger sagt:

      Einzahlen darf man mehr. Steuerlich abzugsfähig ist der limitierte Betrag. Wie die Auszahlung des darüber bezahlten Betrages besteuert wird, kann ich hier nicht sagen.

      • Roland Maier sagt:

        @ Werner Wenger: Wieso mehr einzahlen wenn der Betrag begrenzt ist und der darüber bezahlte Betrag besteuert wird.

    • Alain Surlemur sagt:

      Herr Brand, die Frage ist eher ob die 3. Säule die beste Lösung dafür ist.

      Sie zahlen heute ( Vorsteuer-)Franken ein, lassen sie jahrzehntelang zum Minizins liegen ( BKB aktuell 0.3% ) oder legen es in Wertschriftenlösungen mit überrissenen Verwaltungskosten an und versteuern im Alter das Ganze en Bloc zu einem jetzt noch unbekannten Steuersatz.

      Alternativ könnte man zur Altersvorsorge auch (Nachsteuer-)Franken in erstklassige Wertpapiere anlegen und einfach liegen lassen. Der SPI hat z. Zt. eine Dividendenrendite von über 3% und die Schwankungen würden sich über die Jahrzehnte ausgleichen. Und das ist für den SPI gerechnet der auch Aktien enthält auf die man getrost verzichten kann…

      • Julian Hofer sagt:

        Ich pflichte Ihnen grösstenteil bei, Herr Surlemur. Es gibt jedoch meines Wissens lediglich ein einziges sinnvolles 3a Produkt, das dieser empfehlenswerten Wertpapierstrategie nahe kommt. Es besitzt eine Gesamtkostenquote von 0.53-0.55%, gewiss nicht ganz so günstig, wie die preiswertesten ETFs am Markt, aber evtl. einer Überlegung/Berechnung wert. Was die Besteuerung betrifft, naja, das ist wahrlich eine Glaskugel, aber mittel- bis langfristig wohl auch bzgl. jeglicher Wertpapiererlöse.

  • Thomas sagt:

    Wir sollten das Umlageverfahren intelligent modifizieren, um nicht noch grössere Geldberge – an denen sich die Schmarotzer aus der Finanzbranche bedienen – und damit schädliche Finanz-„Produkte“ zu generieren, deren Rendite auf nichts weniger als der Ausbeutung Schwächerer basiert.

  • Claude Fontana sagt:

    Was in der Berichterstattung in vielen Medien über die AHV-/IV-Rentenerhöhung verloren ging, ist die Tatsache, dass die Landesregierung gleichzeitig per 2019 entschieden hat, dass der Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 24’675 Franken auf 24’885 Franken erhöht wird und die Eintrittsschwelle in die obligatorische berufliche Vorsorge von 21’150 Franken auf 21’330 Franken.
    Bei einem Lohn von 5000.- bedeutet das 2.5% = (+125chfr) – 110 chfr obligatorische Vorsorge,und dann wird auch noch die Eintrittsschwelle erhöht?
    Warum kann der Koordinationsabzug nicht ebenfalls Lohnabhängig sein? Jemand der unterdurchschnittlich verdient, zahlt ja wieder mal drauf. nicht? immer wenn eine position fix bleibt, und sich die Andere verändert gibt es Ungleichgewicht. Mathe ???

  • Rohrbach Roland sagt:

    Der grösste Bertrug am Volk ist das man die Krankenkasse nicht der Teuerung unterwirft!

  • Rohrbach Roland sagt:

    Der grösste Betrug am Volk ist das man die Krankenkasse nicht der Teuerung unterwirft!

  • Maria sagt:

    10.00 CHF bzw 20.00 CHF ist ja einen kalten Tropfen Wasser auf den glühenden Stein. Weshalb denen die schon mehr bekommen gibt man noch mehr? Wenn schon 15.00 CHF für alle wäre doch korrekter?!
    Mit den stetig steigenden Krankenkassenprämien liegt da wohl nicht mehr sehr viel übrig für
    den restlichen Lebensunterhalt!?
    Was heisst TEUERUNGSZULAGE.?
    Sind da die immer höhenden steigenden KRANKENKSSSENPRÄMIEN auch enthalten?!

  • Meier sagt:

    Das im 2030 kein AHV Geld mehr vorhanden sein soll, ist reine Angstmacherei.

  • Rohrbach sagt:

    Die Geiz im Bundeshaus gegenüber der eigenen Bürger wo viel Arbeit geleistet haben findet im Rentenzustupf für Minimal Rente um 10 Franken und Maximalrente um 20 Franken statt. Anderswo schmeissen Sie die Gelder einfach so grosszügig hinaus, nur nicht bei den eigenen Bürger wo immer Steuern zahlen! Das die Krankenkasse nicht in der Teuerung eingerechnet wird ist Betrug an die Bürger.

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