Wer clever vorsorgt, profitiert doppelt

Entspannter Ruhestand: Es lohnt sich immer, freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse und in die 3. Säule zu prüfen. Foto: iStock

Ich bin 63 Jahre alt, Angestellter, vor zwei Jahren geschieden und überlege mir einen Einkauf in meine Pensionskasse. Lohnt sich das? Denn beim Bezug der Pension zahle ich ja auch Steuern. Gibt es eine empfohlene Höchstgrenze pro Jahr, denn ich zahle auch in die 3. Säule ein, damit ich optimalen Steuerabzug bekomme? Ich denke, der Steuerabzug ist in der Höhe wohl irgendwie begrenzt. O. K.

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich gleich doppelt: Erstens können Sie so Ihre Altersvorsorge stärken, und zweitens sparen Sie beträchtlich Steuern.

In Ihrem Fall ergibt ein Pensionskasseneinkauf auch Sinn, da Sie geschieden sind, wie Sie schreiben, und sich Ihr Pensionskassenguthaben aufgrund des Vorsorgeausgleichs ziemlich sicher verringert hat. Sie haben so eine Vorsorgelücke, die es wieder zu füllen gilt.

Wenn jemand bereits 63 ist und damit kurz vor dem offiziellen Pensionierungsalter steht, sind freiwillige Einkäufe oft heikel. Falls man dann bei der Pensionierung das Kapital bezieht, könnten die Steuerbehörden eine Rückzahlung verlangen.

In Ihrem Fall sehe ich da aber kein Problem. Erstens wünschen Sie offenbar eine Rente, wie ich aus Ihren Zeilen lese, und zweitens haben Sie als Geschiedener eine offensichtliche Lücke in der Pensionskasse, die Sie kompensieren dürfen.

Ein Problem sehe ich bei Ihnen lediglich beim Bezug: Falls Sie mit 65 in Pension gehen, haben Sie nicht mehr viel Zeit für einen gestaffelten Bezug der Vorsorgegelder. Diese werden beim Bezug separat vom übrigen Einkommen zu einem tieferen Steuersatz besteuert.

Wenn Sie aber tatsächlich gar kein Geld aus der Pensionskasse als Kapital beziehen und nur die Rente wählen, haben Sie mehr Spielraum. Dann können Sie die 3. Säule bis 65 gestaffelt beziehen, sofern Sie mehrere Konten unterhalten.

Einen Maximalbetrag für Einzahlungen gibt es bei der Säule 3a: Als Angestellter mit Pensionskasse dürfen Sie in diesem Jahr maximal 6768 Franken einzahlen und dann im nächsten Jahr von den Steuern abziehen.

Unabhängig davon dürfen Sie zusätzlich auch eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse leisten und dann ebenfalls bei den Steuern abziehen. Das macht steuerlich sehr viel aus. Sie könnten also gleich doppelt Steuern sparen.

Wie viel Sie maximal in die Pensionskasse einzahlen dürfen, erfahren Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis oder direkt bei Ihrer Kasse. Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind allerdings nur empfehlenswert, wenn sich die Kasse in einer robusten Verfassung befindet – insbesondere sollte bei der Kasse keine Unterdeckung bestehen.

Ich rate Ihnen, sich über das genaue Vorgehen bei Ihrer Bank oder Versicherung anhand Ihrer genauen finanziellen Verhältnisse beraten zu lassen. Dann kann man Ihnen auch konkret den genauen Steuereffekt, die positiven Folgen für die Rente sowie allfällige erbrechtliche Aspekte aufzeigen.

26 Kommentare zu «Wer clever vorsorgt, profitiert doppelt»

  • Ex-Banker sagt:

    Die 3. Säule wird einfach bei der Auszahlung dann versteuert. Am Ende nichts gespart. Es ist immer wieder schön, wie Finanzprodukte verkauft werden.

    • W.wenger sagt:

      Wenn schon reklamieren, bitte Fakten korrekt angeben. Bezogene Vorsorgegelder aus 3a werden mit einem einmaligen tieferen Steuersatz belastet. Mehrere 3a Konten lassen sich gestaffelt über 5 Jahre auszahlen, wobei in einigen Kantonen zur Steuersatzbestimmung die ausbezahlten Summen von 2 Jahren ermittelt werden. Also sich vorher orientieren.

    • balu sagt:

      ja, klar, was sonst?! Aber man zahlt viel weniger, als wenn man es als Einkommen versteuern müsste.
      Als Banker sollten sie das eigentlich wissen.

    • Huber Tom sagt:

      Das erlebe ich immer wieder bei den Banken. Für erstklassig hohe Gebühren erhalte ich drittklassige Auskünfte. Zum Glück verfüge ich über gute Kenntnisse so dass es mir möglich ist unfundierte Antworten rechtzeitig zu erkennen.

    • Benjamin Zibble sagt:

      …und erst die in Grossbuchstaben verkündeten Leistungen welche durch extrem Kleingedrucktes und fantasiereiche AGBs vernichtet werden… dabei bekommt man von den im Schnitt über Jahre erreichten 8% Rendite nichts zu sehen… im Gegenteil wird man auch da zum dummen Hanswurst einer Branche… dabei gibt nichts mehr individuelle Freiheit als verbindliche solidarische Sicherheit… allfällige Verluste trägt jeder sowieso zu 100% zu jeder Zeit selber, auch bei der PK.

  • urs brand sagt:

    Mit 63 ist es schon fast zu spät noch gross Steueroptimierung via PK zu betreiben. Sofern Sie sicher sind, dass Sie keinen Barbezug bei der PK tätigen bleibt noch etwas Zeit um freiwillige Einzahlungen vorzunehmen. Im anderen Fall ist es schon zu spät.

  • M. Vetterli sagt:

    “Dann können Sie die 3. Säule bis 65 gestaffelt beziehen, sofern Sie mehrere Konten unterhalten.”

    Hier kann noch folgendes angemerkt werden:
    Sollte die Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Referenzalters (F:64, M:65) weitergeführt werden, sind weiterhin Zahlungen in, und auch Bezüge aus der 3.Säule möglich. Dies für weitere 5 Jahre. Im Maximum können diese Gelder somit innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren gestaffelt bezogen werden. Dies bei Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit bis Alter 69 (F) oder 70 (M).

    Trifft beim beschriebenen Fall wahrscheinlich nicht zu. Dieses Szenario wird künftig aber wohl deutlich häufiger der Fall sein.

  • Peter Mühlibach sagt:

    Angesichts der latenten, von den Bürgerlichen gestossenen Reduktion des UWS sind Einzahlungen in die PK problematisch. Es sei denn, man plane den Barbezug des Altersguthabens, um Wohneigentum zu erstehen.

    • Marco Ciliberto sagt:

      Ich habe in den letzten 5 Jahren massiv in die 2. Säule einbezahlt und dadurch keinen Drittel mehr der ordentlichen Einkommenssteuern bei vollem Einkommen bezahlt.
      Allerdings mache ich mit dem Geld etwas ganz anderes als Wohneigentum zu erstehen. Ich verlasse im nächsten Jahr mit 51 die Schweiz Richtung Südostasien und lasse mir das Geld (gestaffelt) auszahlen. UWS sind für mich somit kein Thema mehr und gelohnt hat sich der freiwillige Einkauf in jedem Fall.

  • Tomskybeat sagt:

    Bin mit 55 Jahren diesen Sommer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden, meine PK-Gelder werden jetzt von einer Versicherung gehortet. Neu auf Jobsuche bin ich mir unsicher, wieviel Flexibilität ich bei Lohngesprächen einbringen kann, ohne dass ich bezüglich zuküftiger Rente einbussen zu erleben, die ich nicht erkennen konnte. Mit 55 im Bewerbungsverfahren noch Chancen zu haben und gegenüber jüngerer Konkurrenz Chancen zu haben, bin ich vermutlich zu Lohneinbusse gezwungen. Wenn ich den Artikel und die Kommentare lese, sorge ich mich jedoch eher noch mehr, weil ich mich überfordert wahrnehme.
    Wer könnte mich in dieser Angelegenheit beraten? Die derzeitige Versicherung konnten mir beistehen, weil es von der zukünftigen Leistung der potentiellen Festanstellung bzw. deren PK abhänge…..

    • Thomas sagt:

      Ein Bergfreund machte sich permanent ähnliche Sorgen wie Sie. Er verunglückte kurz nach seiner Frühpensionierung tödlich…
      Geniessen Sie die Gegenwart!

    • Svetlana Pedrova sagt:

      Schade, werden Ihre Vorsorgegelder von einer Versicherung „gehortet“ , ich hoffe für Sie, dass keine Gebühren fällig werden..

  • tigercat sagt:

    Weshalb wird hier wieder etwas propagiert, wofür Frau Kiener Nellen damals so heftig verurteilt wurde? Auch wenn es eigentlich ihr Mann getan hat.
    Also entweder ist es moralisch einwandfrei, dann müsste sich auch der Tages Anzeiger bei Frau Kiener Nellen entschuldigen oder nicht und dann darf man Pensionskasseneinkäufe auch nicht bewerben.

    • urs brand sagt:

      Dem kann man nur anfügen, dass die besagte Frau oder ihr Göttergatte das Einkommen auf Fr. 0 optimierte bei einem Vermögen von ca. Fr. 12’000’000.
      Sein Einkommen auf 0 drücken geht wohl nur wenn man über genügend flüssiges Vermögen verfügt.
      Mit einem solchen Vermögen tätigt man freiwilige PK Einkäufe wohl kaum zur Sicherungs der Alterrente sondern einzig und allein um keine Steuern zahlen zu müssen. Veilleicht könnte man daneben noch Prämienverbilligungen beantragen da man ja kein steuerbares Einkommen hat.
      Zudem ist besagte Frau im Parlament als Kämpferin gegen die Pauschalbesteuerung aufgefallen.

  • Huber Tom sagt:

    Was ich nicht begreife und es wird mir wohl auch niemand erklären können (zumindest dass es einen Sinn ergäbe) wieso werden die Beitragsgrenzen in die 3.a nicht angemessen erhöht vielleicht CHF 10`000 bei Angestellten. Die Altersvorsorge wird immer wichtiger die Umwandlungsätze sinken.

  • Benjamin Zibble sagt:

    …ich hab das über Jahre jeweils in Absprache und Vereinbarung mit der PK gemacht… bis dann dereinst die Finanzmärkte bzw. Aktionäre keine Motivation hatten die Lage der PK kollektiv Aufrecht zu erhalten um die Leistungen sichern zu können. Deshalb wurden die über Jahre gem. Reglement versprochenen vereinbarten freiwilligen Einzahlungen, nebst dem rechtlichen Freiwild das diese schon immer waren, mit einem schnöden Brief eliminiert. Die Folge war schlicht eine um mehr als 30% ige Leistungskürzung… dies nachdem ich die Löcher gestopft hatte die mir einst in den 80’90 Jahren angetan wurden weil die Arbeitgeber ihre Beiträge behalten haben. Meine Schuld? In der Tat es gibt Menschen die einem das noch vorwerfen… bei mir kommt das nur kriminell rüber.

  • Fritz Kunz sagt:

    Mein Nachbar, welcher einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht hat mir erst kürzlich gesagt, er verstehe nicht, wieso gewisse Leute sich Gedanken über die Vorsorge machen. Er erhalte Krankenkassenverbilligungen, Steuern bezahle er auch praktisch keine und im Alter erhalte er Ergänzungsleistungen.
    Er lebe im jetzt, wenn ich so überlege, hat er doch irgendwie Recht..

    • Thomas sagt:

      Das Leben ihres Nachbarn funktioniert nur, wenn er von Fleissigen durchgefüttert wird. Ich würde mich schämen.

      • Andrea Vetsch sagt:

        @ Thomas: Dann doch „lieber“ durchgefüttert“ werden, aber gelebt haben, als sich mit 65 halb tot gekrampft zu haben um dann 2-3 Jahre später in der Holzkiste zu landen.

      • Roland Tobler sagt:

        @ Thomas: Hunderttausende erhalten Krankenkassenverbilligungen und zahlen kaum Steuern, wieso soll ich dann vorsorgen und mich zu Tode schuften, während die Mehrheit das süsse nichts tun in der sozialen Hängematte geniesst?!

      • Thomas sagt:

        Die nachfolgenden Herren Vetsch und Tobler scheinen nichts vom Sozialstaat verstanden zu haben. Die faulen Leute, die Könnten aber nicht Wollen zerstören den sozialen Gedanken, der tatsächlich Schwächeren unter die Arme greifen will. Pfiu Teufel.

  • Walther-Graf Markus sagt:

    Ob es sich lohnt, zusätzliches Kapital in die PK einzuzahlen, ist nicht nur eine Frage der Steuern. Viel wichtiger, je jünger man ist bei den Einzahlungen, sind die folgenden Fragen:
    – welchen zukünftigen Ertrag generiert die PK damit
    – wie sieht es aus mit Über-/Unterdeckung der PK heute und in all den Jahren bis zur Pensionierung
    – wie lange bleibt der Umandlungssatz der PK noch stabil oder wie lange kann ich noch Kapital statt Rente beziehen
    Ich bin sicher, dies sind bezüglich der Blackbox BVG nicht alle relevanten Fragen. Weitere sind: administrative Kosten, Anlagepolitik, Anlagekomittee, etc.
    ME sind das viel zu viele wichtige und schlecht bis gar nicht zu beantwortende Frage um jemandem allgemein die Einzahlung in die PK zu empfehlen!

  • T.Netti sagt:

    Personen tips geben, aber die Möglichkeiten nicht oder nicht korrekt darlegen. Scheint das Geschäft der Bankanstelter und Steuerberater zu sein, Auffällig ist das exorbitante Honorar mancher sogenannter Steuerexperten, die oft bei der Steuerveranlagungsbehörde tätig sind. Scheint politisch so gewollt zu sein dieses Defacto Kartellgeschäft mit dem Insiderwissen welches eigentlich öffentlich sein müsste. Ist ein grosses Geschäft mit Salären von 200-300k
    Ist so wie die SBB Ticketautomaten aufstellen würde die unterschiedliche Preise anbieten. Nur damit Berater damit Geld verdienen können um auf den günstigsten Automaten zu zeigen.
    Ziehen Sie in den Günstigen Kanton für tiefere Steuern auf PK Auszahlungen
    PK mit Sitz im Steuergünstigen Kanton! (vor Auswanderung)

  • Bekim Berisha sagt:

    @ T.Netti: Falsch, zuerst auswandern ( nicht EU-Land ) und dann nachträglich die Auszahlung der Vorsorgegelder beantragen, dann kommt nur die tiefe Quellensteuer zur Anwendung.

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