Warum gerate ich als Kunde in Verdacht?

Steuerhinterzieher? – Banken können von ihren Kunden jederzeit eine Bestätigung verlangen, dass ihr Geld versteuert ist. Foto: iStock
Ich habe schon seit einiger Zeit ein Aktiendepot bei der Bank Zweiplus/Cash. Nun verlangt die Bank von mir aus heiterem Himmel eine schriftliche Bestätigung, dass ich mein bei der Bank angelegtes Geld versteuert habe. Sie droht, dass sie mir den Zugang zum E-Banking blockiert, wenn ich die Unterlagen nicht rasch einreiche. Ist das korrekt? E. H.
Ihre Fragestellung hat mich stutzig gemacht. Im Rahmen der Weissgeldstrategie ist es heute zwar üblich, dass sich die Banken von den Kunden bei der Kontoeröffnung per Formular und Unterschrift bestätigen lassen, dass sie die der Bank anvertrauten Vermögenswerte versteuern und dass diese ihnen wirklich selbst gehören.
Mit diesen Compliance-Regeln sichern sich die Banken ab und setzen sich nicht dem Vorwurf aus, sie würden Beihilfe zu Steuerhinterziehung oder gar Geldwäscherei leisten.
Dass man von Ihnen, wie Sie das schildern, nachträglich, also nachdem Sie offenbar bereits während mehrerer Jahre Kunde der Bank waren, eine schriftliche Bestätigung verlangt, dass Sie Ihr Geld versteuert haben, erscheint mir doch eher ungewöhnlich.
Ich habe daher die betroffene Bank Zweiplus um eine Stellungnahme gebeten und nachgefragt, ob es richtig sei, dass die Bank von bestehenden Kunden nachträglich eine Bestätigung verlangt, dass das bei ihr angelegte Vermögen versteuert ist.
Die Medienstelle erklärt dazu: «Die Bank Zweiplus AG verlangt nicht von allen bestehenden Kunden eine Bestätigung, dass die bei der Bank gehaltenen Vermögenswerte korrekt versteuert sind. In der Regel lösen gewisse Veränderungen in der bestehenden Bankkunden-Beziehung das Einholen solcher Bestätigungen aus. Ein greifbares Beispiel einer solchen Veränderung ist das Überschreiten des Kundenvermögens oder Zuflüsse über einer gewisse Schwelle.»
Auf meine Frage, welche Voraussetzungen konkret erfüllt sein müssten, dass die Bank eine solche Bestätigung von den Kunden verlangt, schreibt die Medienstelle: «Falls Anhaltspunkte vorliegen, dass die Vermögenswerte eines Kunden nicht korrekt versteuert sind beziehungsweise aus einem qualifizierten Steuervergehen herrühren, trifft die Bank Zweiplus AG weitere Abklärungen.»
Ob es in Ihrem Fall berechtigte Anhaltspunkte dafür gab, kann ich nicht beurteilen. Welche Belege die Bank einfordert, hängt gemäss der Bank vom konkreten Einzelfall ab. «Ziel ist es, den Verdacht auf Steuerkriminalität beziehungsweise Geldwäscherei infolge eines qualifizierten Steuervergehens zu entkräften.»
Sollte es sich effektiv um unversteuerte Vermögenswerte handeln, wird die Geschäftsbeziehung von der Bank Zweiplus saldiert, sofern der Kunde keine Selbstanzeige beim zuständigen Steueramt macht. «Besteht Verdacht auf Geldwäscherei, ist die Bank Zweiplus AG verpflichtet, eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei im Bundesamt für Polizei zu machen.»
Den Verdacht, die Bank agiere als verlängerter Arm des Steueramtes, weist die Medienstelle zurück: «Die Geschäftspolitik der Bank basiert auf den einschlägigen Steuergesetzen beziehungsweise auf dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Geldwäschereigesetz. Die Bank Zweiplus AG hat diese Vorschriften zwingend zu beachten.»
3 Kommentare zu «Warum gerate ich als Kunde in Verdacht?»
Viele Banken probieren mit diversen Mitteln, zu verhindern, dass man allzu viel Cash bei ihnen bunkert. Dass man plötzlich ein schon lange bestehendes Depot jedoch verdächtigt – naja, vielleicht war es ein neuer Lernender…
So etwas Ähnliches ist mir auch passiert, als ich die Anteile an meiner Firma verkauft habe. Schon am Tag, als das Geld einging (von einem Schweizer Konto notabene), rief die Bank an und wollte wissen, woher es komme und weshalb. Sie wollten dann eine Kopie des Kaufvertrages, welche ich selbstverständlich nicht aushändigte. Wir einigten uns darauf, dass sie den Kaufvertrag zur Ansicht vorgelegt bekamen.
Die Angst vor Rechtsfällen ist also grösser als die Vorfreude auf zusätzliche Geschäfte. Der Anruf des Anlageberaters erfolgte erst ein paar Wochen später.
diesen Compliance-Regeln, sind gesetztes widrig, ein privaten institut kann keine gesetzliche regeln verordnen noch durchsetzten, weiter muss man diese ja nicht unterschreiben, jeder vertrag ist neue verhandelbar, im übrigen könnte hier die rede von nötigung seitens der bank sein ich war nicht einverstanden mit die neue agb der zkb, darauf würde mir das konto gekündigt….[Compliance:betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung, Regelkonformität von Unternehmen, Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizesder Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln. Dies bezieht sich auf das Geldinstitut nicht auf die Gläubiger(in Bankjargon fälscherweise als „Kunde“ bezeichnet, irreführung ist Ihr Hauptgeschäft)