Dank Teilpensionierung Steuern sparen

Ein cleverer Zug: Eine schrittweise Pensionierung bringt nicht nur mehr Lebensqualität, sondern auch eine markante Steuererleichterung mit sich. Foto: Getty Images

Ich habe auf den 30. November 2018 gekündigt und werde mich mit 62 Jahren vorzeitig pensionieren lassen. Ich werde aber noch einen Teilzeitjob mit einem tieferen Jahreseinkommen weiter ausüben. Welche Möglichkeiten hätte ich, um bei der Auszahlung Steuern zu sparen? R.F.

Eine elegante Möglichkeit, um bei einem Bezug des Pensionskassenkapitals Steuern zu sparen, bietet eine schrittweise Teilpensionierung. Damit ein solcher Schritt von den Steuerbehörden nicht als Steuerumgehung eingestuft wird, müssen gemäss gängiger Praxis mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Zunächst muss eine massgebliche Reduktion des Beschäftigungsgrades vorliegen. Dies wäre in Ihrem Fall gegeben. Weiter muss der Lohn entsprechend reduziert werden. Auch dies wäre bei Ihnen erfüllt. Der Bezug von Altersleistungen muss dem Ausmass der Reduktion des Beschäftigungsgrades entsprechen und die Teilpensionierung, und ihre Voraussetzungen müssen im Vorsorgereglement Ihrer Vorsorgeinstitution verankert sein.

Ob letztere Punkte bei Ihnen zutreffen, kann ich nicht beurteilen. Doch das können Sie unkompliziert bei Ihrer Pensionskasse abklären. Gemäss den Vorgaben der Steuerbehörden dürfen Teilpensionierungen nicht nur dem ratenweisen Bezug von Kapitalleistungen dienen. Das wäre aus Sicht der Behörden Steuerumgehung.

Möglich sind aber durchaus zwei Kapitalleistungen zu verschiedenen Zeitpunkten dank einer Teilpensionierung. Laut Steueramt muss die Reduktion der Beschäftigung mindestens 30 Prozent betragen, damit dieses von einer massgeblichen Reduktion des Beschäftigungsgrades ausgeht.

Und weiter heisst es: «Beim letzten Teilpensionierungsschritt muss vor der endgültigen Erwerbsaufgabe noch ein Beschäftigungsrad von mindestens 30 Prozent vorhanden sein». Ob Sie mit Ihrem verbleibenden Teilpensum auf diesen Wert kommen, weiss ich nicht.

Jedenfalls zeigt die Steuerpraxis, dass eine Teilpensionierung in zwei Schritten die Steuerbelastung bei einem Kapitalbezug deutlich reduzieren kann. Damit eine solche gelingt, muss diese frühzeitig geplant werden. Ob die Zeit dafür in Ihrem Fall noch reicht, kann ich anhand Ihrer Angaben nicht beurteilen.

Ich rate Ihnen, Ihre verbleibenden Möglichkeiten so rasch wie möglich mit einer auf Pensionierungen mit Kapitalbezug spezialisierten Vorsorgeberater bei Ihrer Bank, Versicherung oder einem weiteren Vorsorgeberater prüfen zu lassen. Generell sollte man die steuerlichen Konsequenzen eines Kapitalbezuges bereits in der individuellen Pensionierungsplanung berücksichtigen und die damit verbundenen Optimierungsmassnahmen einplanen.

Darum sollte man ab 50 frühzeitig einen Vorsorgecheck machen und je nach persönlichen Plänen ab 50 bis 60 eine detaillierte Pensionierungsplanung erstellen lassen.

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