So stärken Teilzeitler ihre Pensionskasse

Arbeit und Familie unter einem Hut: Wer Teilzeit arbeitet, sollte seine Pensionskasse um eine Senkung des Koordinationsabzugs bitten. Foto: iStock
Sie raten oft zu 3a- oder freiwilligen Einzahlungen in die Vorsorge. Aber das Geld dazu ist eventuell nicht vorhanden, weil eben kein 100%-Pensum gearbeitet wird. Es gibt tatsächlich Unternehmen, deren PK-Reglement es erlaubt, den Koordinationsabzug dem Teilzeitpensum anzupassen. Bei 50% Teilzeit werden aktuell nur rund 12’338 Franken koordinierter Lohn abgezogen, was den versicherten Lohn erhöht. A.S.
Der Koordinationsabzug ist in der Tat eine Vorsorgefalle für alle jene, die Teilzeit arbeiten. Besonders betroffen davon sind Frauen, welche nach der Geburt oft nur ein Teilpensum übernehmen, vermehrt aber auch Männer, die nur Teilzeit arbeiten möchten.
Der Koordinationsabzug legt fest, welcher Lohnumfang bei der Pensionskasse versichert ist. Der Koordinationsabzug entspricht der Höhe von 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und liegt momentan bei 24’675 Franken. Dieser Betrag wird vom Jahreseinkommen in Abzug gebracht. Der sogenannt koordinierte Lohn wird dann von der Pensionskasse im Rahmen der zweiten Säule versichert. Dies führt dazu, dass nur auf einem deutlich geringeren Lohnanteil Vorsorgebeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet werden. Vor allem ist die Konsequenz, dass man später weniger für die Altersvorsorge angespart und bei der Pensionierung weniger Kapital oder eine tiefere Rente zur Verfügung hat.
Im Rahmen der politischen Debatte um die Altersreform wird immer wieder eine Senkung oder sogar Streichung des Koordinationsabzugs verlangt. Tatsache ist, dass der Koordinationsabzug nach wie vor angewandt wird. Ein Arbeitgeber kann aber, wie Sie richtig schreiben, mit seiner Vorsorgeeinrichtung vereinbaren, dass der Koordinationsabzug freiwillig gesenkt und zum Beispiel dem Arbeitspensum angepasst wird.
Bei einem Pensum von 50 Prozent wäre dann der Koordinationsabzug auch nur die Hälfte, was dazu führt, dass mehr Einkommen in der Pensionskasse versichert ist und man trotz Teilzeitarbeit später mehr Geld im Alter zur Verfügung hat. Ich empfehle daher Teilzeitmitarbeitenden, das bei ihrem Arbeitgeber zu thematisieren.
Falls die Vorsorgeeinrichtung die Möglichkeit eines tieferen Koordinationsabzugs vorsieht, kann man es einfach umsetzen. Ansonsten kann man die Vorsorgeeinrichtung auffordern, das Reglement entsprechend zu ändern, wobei dies dann vom Arbeitgeber aus zu erfolgen hat. Ein geringerer Koordinationsabzug für Teilzeitmitarbeitende macht ein Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver und verschafft diesem bei der Gewinnung von Talenten einen Pluspunkt.
14 Kommentare zu «So stärken Teilzeitler ihre Pensionskasse»
Frauen arbeiten Teilzeit, weil sie Mütter werden und Männer arbeiten Teilzeit, weil sich möchten?!??
Wie wäre es mit: Eltern möchten zunehmend Teilzeit arbeiten?
Änderung im BVG und BVV2, dass der Koordinationsabzug dem Arbeitspensum anzupassen ist! > alter Zopf und längst überfällig.
Nöö, Herr Zgraggen.
Die Teilzeit-Arbeitenden sollten die Möglichkeit erhalten, auf eigene Kosten sich für 100% ihres Lohnes / Arbeitspensums bei der AHV/IV versichern zu können.
DAS hätte folgende Vorteile:
1. voller IV-Schutz ohne Risiko im Schadenfall durch Rechts-verweigernde Versicherungen (Prozesse)
2. volle AHV-Rente (also besserer Altersschutz) bei deutlich tieferen Verwaltungskosten mit einem AAA-Schuldner (der Eidgenossenschaft), der nicht im Schulden-Tsunami anlegen muss (wie die BVG-Versicherungen)
3. KOSTEN-WETTBEWERB wird intensiver zw. BVG und AHV
=> tiefere Verwaltungskosten, weil sonst alle in die AHV abwandern würden
4. Jeder verwaltet sein BVG-Vermögen selber (wie im Ausland und bei uns bei der 3. Säule)
Bref:
Weniger Abzocke durch Versicherungen
Sorry:
Ziffer 4 gehört nicht zur AHV-Gesetzgebung (Reform), sondern wäre eine BVG-Reform
Ziffer 4 hätte auch noch den Vorteil,
-> dass beim Tod des BVG-Versicherten das verbleibende BVG-Vermögen nicht an die PK fiele (also den Erben enteignet würde), sondern ins Erbe gehen würde und den Erben zugute käme.
Martin Spieler lügt immer wieder neu das Selbe vor
… weil er die Verwaltungskosten der Papierli-Wender ausblendet.
???
Jede BVG-Meldung kostet Verwaltungskosten.
Nehmen wir der Einfachheit halber an,
-> 1 Std. Papierli wenden wird mit 120 CHF belastet
-> der Anlageertrag sei 6%
-> der Koordinationsabzug sei 20’000 CHF
-> die Abschlussprovision des Versicherungs-Agenten sei 7% im 1. Jahr
DANN wäre der Anlageertrag auf den 20’000 CHF Koordinationsabzug 120 CHF
…. und diese 120 CHF würden dazu verwendet
1. die Verwaltungskosten der Papierli-Wender und
2. die Abschlussprovision des Versicherungsagenten
zu bezahlen
… entsprechend würde es MEHR ALS 2 Jahre dauern, bis der Anlageertrag nur schon DIESE Kosten wieder aufgeholt hätte.
ABER:
KEINER erhält 6% BVG-Anlageertrag
Korrigiere:
Vom Koordinationsabzug werden nur die BVG-Beiträge von der PK einkassiert, gestaffelt nach Alter.
Nehmen wir der Einfachheit halber für alle Altersklassen im Durchschnitt 13% des Koordinationsabzuges von 20’000 CHF.
Das wären 2’600 CHF.
DAVON 6% Anlage-Ertrag wären 156 CHF.
… und jetzt überlegen wir uns, wie viele Meldungen nötig sind, zB:
Zivilstand
Kinder
Eintritte und Austritte (Stellenwechsel)
Soweit der Kommentar Ackermann überhaupt haltbar ist, geht er von einer kurzfristigen Betrachtungsweise aus. Langfristig gesehen hat Spieler völlig recht. Das 3-Säulen-Modell der schweizerischen Altersvorsorge setzt grundsätzlich voraus, dass jemand in der 2. Säule während 40 (Frauen 39) Jahren Kapital akkumuliert. Nicht nur dort sondern bei jeder Kapitalanlage geht etwas Ertrag für die Verwaltung weg.
Nun, Herr Blumer
1. von wg. „langfristig“
Der SPI-Index reicht bis 1.1.1987 zurück mit einem Stand von 1’049,7 (six-group.com, Historische SPI-Indexkurse)
HEUTE steht der SPI bei 10’710.03: eine ~VERZEHN-Fachung in ~31 Jahren bzw. ~7.8% p.a. (CAGR).
… KEINER der Leser dieses Blogs hat 7.8% Anlageertrag erhalten
… also ALLE PK-Versicherten UNTER dem Durchschnitt!!
2. „etwas“ Ertrag für die Verwaltung
2% Anlageertrag an die Papierli-Wender während 31 Jahren bedeutet 0.98^31 Jahre = 0.5345, also
53% des Anlageertrages (Ver-10-Fachung, siehe oben) für die PK-Versicherten
47% des Anlageertrages für die Papierli-Wender, die notabene
KEIN Risiko tragen
KEIN Geld einsetzen
… dafür Lobbies bezahlen (CVP: Raiffeisen, Helvetia, Swiss-Life): z.B. SR Bischof, SR Graber
Guten Tag Miteinander
Ich stimme dem Autor zu.
Bis vor kurzem hatte ich zwei Teilzeitstellen, beide Arbeitgeber sind per Zufall bei der gleichen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen für beide Teilzeitstellen
wurde mir der volle Koordinationsabzug abgezogen. Der überobligatorische Teil wird mit „grosszügigen“ 1 % verzinst. Einkaufen mit dem über obligatorischen Teil geht übrigens auch nicht… …Gerade in dieser Sache besteht dringend Handlungsbedarf. Wenn die viel besprochene Digitalisierung die Folgen entwickelt die Prophezeit werden – werden wir alle vermehrt Teilzeit arbeiten. Generell besteht im BVG meiner Meinung nach der grösste Handlungsbedarf für dringende Reformen.
Christian Fischer
Verband Avenir50plus
Geschäftsstelle Basel
Und dass es Pensionskassen gibt, die keinen Koordinationsabzug kennen, weiss Herr Spileler vielleicht nicht. Die PK Musik und Bildung ist so eine. Dieses Modell ist einfach, man versichert den ausbezahlten Lohn des MA und Weitere Abklärungen sind nicht nötig. Das reduziert die Verwaltungskosten.
Die zweite Säule ist eine Fehlkonstruktion, die korrigiert werden sollte. Riesige Geldhaufen müssen zweifelhaft / schädlich angelegt werden und ziehen überdies Profiteure an wie ein Misthaufen die Fliegen.
Erste Säule bzw. Umlageverfahren stärken und modifizieren. Zweite Säule zurückfahren und letzlich ganz abschaffen. Evtl. Anreize für die freiwillige Vorsorge verstärken.
Der einzige der hier lügt sind SIE Herr Ackermann.
Wenn Sie eine Ahnung von der PK-Welt hätten, würden Sie nicht solche Unwahrheiten verbreiten. Verwaltungkosten werden bei Sammelstiftungen einverlangt und vom Versicherten bezahlt.
Bei Firmeneigenen Stiftungen gibt es keine klassischen Verwaltungskosten, die der Versicherte bezahlen muss. Diese Kosten zahlt der Arbeitgeber, da die PK-Mitarbeitenden von der Firma angestellt sind.
Des Weiteren erwähnen Sie Abschlusskosten für den Versicherungsagenten. Da sollten Sie aber wissen, dass das nur für Sammelstiftungen gilt. Die hunderten von firmeneigenen Stiftungen machen einen super Job ohne Abzocke. Sie sollten sich das nächste mal überlegen, ob Sie sich wieder als inkompetenten Schreiberling outen wollen.
1. … und diese firmeneigenen Stiftungen müssen sich bei den Versicherungsgesellschaften zu hohen Kosten rückversichern
2. Für den Grossteil der KMU kommt nur eine Sammelstiftung (zu hohen Kosten) in Frage
3. Am besten verwaltet jeder sein Altersvermögen selber (wie bei uns in der 3. Säule) mit entsprechend tieferen Kosten
Ein Vorteil von geringeren Einzahlungen während Teilzeitarbeitsphasen: man kann später bei Vollzeitbeschäftigung mehr bei reglementarischen Einkäufen wieder reinschiessen und dadurch u U viel Steuern sparen.