Schulden bleiben bei der Scheidung bestehen

Zerbrochenes Eheglück und der Streit ums Geld: Eine überhälftige Teilung der Vorsorge zur Abgeltung von Alimentenschulden ist nicht möglich. Foto: Getty Images

Mein Ex-Mann hat sein Freizügigkeitsvermögen aus der Pensionskasse bei der Axa. Er hatte mir trotz Anweisungen der Gerichte keine Kinder-Alimente bezahlt und schuldet mir viel Geld. Wie kann ich sicherstellen, dass mir mehr als der hälftige Anteil an seinem Freizügigkeitsvermögen zugestanden wird, da mir der Ex-Mann hohe Geldsummen schuldet? E.M.

Ein wichtiger Teil im Rahmen einer Scheidung betrifft den von Ihnen angesprochenen Vorsorgeausgleich. Dieser ist insbesondere für Frauen, welche nach der Geburt von Kindern nur noch teilweise erwerbstätig waren, von grosser Bedeutung.

Im Zuge der Scheidung werden die während einer Ehe angesparten Pensionskassenguthaben geteilt. Vorgängig wird für jeden Ehegatten die Austrittsleistung zum Zeitpunkt der Heirat und der Einreichung der Scheidungsklage festgelegt und zum Guthaben bei Heirat werden noch Zinsen addiert.

Die Differenz zwischen den beiden Austrittsleistungen macht dann das während der Ehe angesparte Vorsorgeguthaben jedes Ehegatten aus. Im Rahmen der Scheidung hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe gemeinsam angesparten Vorsorgeguthabens.

Da Ihnen Ihr Ex-Mann offenbar viel Geld schuldet, wünschen Sie, dass Ihnen mehr als der hälftige Anteil an seinem Freizügigkeitsvermögen zugestanden wird.

Laut Michaela Leuenberger, Mediensprecherin der Axa, ist dies allerdings schwer durchführbar: «Eine überhälftige Teilung der Vorsorge zur Abgeltung von Alimentenschulden ist nach unserer Auffassung im Rahmen des schweizerischen Vorsorgeausgleichs nicht möglich, da der Vorsorgeausgleich rechtlich mit Alimentenschulden nichts zu tun hat.»

Allerdings weist sie darauf hin, dass nicht die Vorsorgeinstitution, sondern ausschliesslich das zuständige Gericht über den Ausgleich der während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge entscheidet.

Höhe und Verwendung der zu übertragenden Freizügigkeitsleistung richten sich nach dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. «Die Voraussetzung ist, dass genügend Freizügigkeitsleistung vorhanden ist und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorgelegt wird, welches eine überhälftige Teilung des Vorsorgeguthabens anordnet», erklärt Leuenberger.

Und: «Ob die scheidungsrechtlichen Voraussetzungen des Zivilgesetzbuches für eine überhälftige Teilung gegeben sind, wird durch den Richter geprüft und nicht durch die Vorsorgeeinrichtung.»

Für Sie besteht nur insofern etwas Hoffnung auf eine mehr als hälftige Teilung des Vorsorgeguthabens, falls die versicherte Person über ausreichend Freizügigkeitsleistung verfügt und das Gericht ein entsprechendes Urteil fällt.

«Überhälftige Teilungen kommen vor, wenn der anspruchsberechtigte Ehegatte beispielsweise wegen familiärer Betreuungspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern noch längere Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann», erläutert die Axa-Mediensprecherin.

8 Kommentare zu «Schulden bleiben bei der Scheidung bestehen»

  • Ricklin A. sagt:

    Falls ihr Ex-Mann die Alimente nicht bezahlt, die Ihnen gemäss Gerichtsurteil zustehen, können Sie sich an die Alimentenbevorschussungs-Stelle ihrer Wohngemeinde wenden (Kontaktdaten erhalten Sie via Sozialamt). Sie erhalten die Alimente von dort und diese Stelle wird sie bei Ihrem Ex-Mann einfordern.

  • Valerio Bastianini sagt:

    „Darum prüfe, wer sich „ewig“ bindet!“ …

  • Walpurga Müller-Schmidt sagt:

    Wer in der CH heiratet muss sich doch angesichts dieses Textes auf seine geistige Gesundheit untersuchen lassen. Vor allem Männer. Ach so, und liebe Geschlechtgenossinnen: wenn ihr gleichberechtigt sein wollt, dann kann frau nicht daheim bleiben und jahrelang die Hausfrau spielen.

    • Andreas sagt:

      Doch, diese Freiheit steht ihr zu, und es ist gesellschaftlich akzeptiert. Es liegt eben auch am Mann eine vernünftige Selektion und Entscheidung zu treffen, wenn er weiss, er zieht garantiert den kürzeren und verelendet, wenn etwas in die Brüche geht.

      Genau damit scheinen aber viele überfordert.

      • Walpurga Müller-Schmidt sagt:

        Lieber Andreas, und mit genau dieser Einstellung werden dann eben Frauen immer darauf reduziert Mutter zu sein. Die ganze Rechtssprechung ist darauf ausgelegt und endet in einem Haufen 50-jähriger Frauen, die keinen Rentenansprüche haben und auf dem Arbeitsmarkt praktisch chancenlos sind.

      • Nadia sagt:

        Ich staune immer wieder, dass es auch in der heutigen Zeit noch Männer gibt, die der Meinung sind, Hausarbeit sei keine Arbeit, nur weil sie nicht entlöhnt und leider viel zu wenig geschätzt wird. Wahrscheinlich sind das genau die Männer, die selber zuhause keinen Finger krümmen oder alles von extern erledigen lassen. Ansonsten wüssten sie, dass ein gut geführter Haushalt mit Kindern ein Fulltimejob ist. Ich bin froh, dass ich bei meiner „Selektion“ nicht auf ein solches Auslaufmodell Mann hereingefallen bin.
        Und noch etwas: In der heutigen Zeit entscheiden die Partner hoffentlich gemeinsam, wie sie ihren Lebensunterhalt verdienen. Mit allen Vor- und Nachteilen – sowohl für Mann und Frau.

  • Anna Meier sagt:

    Hausfrau spielen……. diese gute Frau hat niemals einem Pascha zweimal täglich das selbstgekochte (ohne vorgefertigte Produkte) Essen serviert, die Kinder 24 Stunden betreut, Kleider, Vorhänge, Bettwäsche usw. selber genäht, geflickt und geputzt ohne Hilfe! Arbeiten gehen war mir nicht erlaubt! Von der Pensionskasse sah ich nach der Scheidung keinen Rappen. Ich ging bis 76 jährig arbeiten! Ja, Frau sollte sich wirklich überlegen ob sie heiraten soll.

    • Walpurga Müller-Schmidt sagt:

      Wenn sie sich von jemandem anderen das Arbeiten verbieten lassen, dann ist das in erster Linie ihr Fehler und von sonst niemandem. Hören Sie bitte auf andere für Ihre Entscheidungen verantwortlich zu machen: sie haben sich dafür entschieden zu Hause zu bleiben, solange Ihr Mann keine Straftat begangen hat und sie dort festgekettet hat. Diese absurde CH Rechtssprechung in diesem Bereich hilft niemandem, weder den Kindern noch den Frauen, die eben immer wirtschaftlich total abhängig von einem Alleinverdiener sind, noch den Männern, die im Falle einer Scheidung ruiniert werden.

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