Eigenmietwert: Wer profitiert, wer verliert?

Wohnung mieten oder kaufen? Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts würden die Anreize neu gesetzt. Foto. Urs Jaudas
Im Parlament wird bald zum hundertsten Mal über die Abschaffung des Eigenmietwerts diskutiert. Ich bin Rentner und habe auf unserem Haus nur noch eine symbolische Hypothek von 50’000 Franken. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich profitiere? R.O.
Ja. Beim momentan noch geltenden System mit dem Eigenmietwert sind Leute wie Sie im Nachteil.
Sie dürfen zwar den Zins für die Resthypothek, welche Sie der Bank zahlen, in Ihrer Steuererklärung abziehen. Gleichzeitig wird Ihnen aber für Ihr Haus ein Eigenmietwert angerechnet, der zu Ihren Einnahmen etwa zur AHV-Rente und einer allfälligen Pensionskassenrente dazugezählt wird.
Auch wenn Sie noch Unterhaltskosten abziehen dürfen, resultiert für Sie momentan ein Negativgeschäft. Sie bezahlen heute mehr Steuern.
Nach einer Abschaffung des Eigenmietwerts könnten Sie Ihre Resthypothek ganz amortisieren und sich so die Zinsen sparen.
Mit dem von der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Ständerats erarbeiteten Vorschlag würde der Eigenmietwert für den Hauptwohnsitz beseitigt. Bei Zweitwohnungen würde er aber beibehalten.
Weiter kann man als Hausbesitzer, anders als heute, die Schuldzinsen für die Hypothek und die Ausgaben für den Unterhalt des Hauses nicht mehr in Abzug bringen und auch energiesparende Sanierungen beim Bund nicht mehr abziehen, während es den Kantonen erlaubt wäre, diese Abzüge zu akzeptieren.
Falls jemand aber sein Haus vermietet, darf er die Zinsen für die Hypothek weiterhin steuerlich in Abzug bringen, da er ja auch die Mieterträge versteuern muss.
Eine Ausnahme sieht der Kommissionsvorschlag für jene vor, die zum ersten Mal ein Haus oder eine Wohnung erwerben: Sie dürfen während einer begrenzten Frist noch Schuldzinsen abziehen.
Dies weist auch darauf hin, wer die Verlierer sein werden, wenn der Eigenmietwert tatsächlich fällt: Es sind jene, welche ihre Liegenschaft zu einem hohen Teil fremdfinanziert haben oder etwa in einem alten Haus grosse Renovationen planen, die sie gerne schrittweise und steuerlich vorteilhaft realisieren würden.
Eigentlich werden heute falsche Anreize gesetzt: Je mehr Schulden man mit seinem Haus macht, desto mehr darf man von den Steuern abziehen. Der Staat müsste indes ein Interesse haben, dass die Bürger ihre Schulden abbauen.
Mit dem Abbau des Eigenmietwerts würden die Anreize neu gesetzt: Im Vorteil sind Leute wie Sie, welche ihr Wohneigentum und ihre Hypotheken möglichst abzahlen und irgendwann sogar schuldenfrei dastehen.
Die Banken wird dies kaum freuen. Sie werden zweifellos Hypothekargeschäft verlieren, weil einige Kunden nun eher ihre Hypotheken vollständig amortisieren. Vielleicht führt das dazu, dass die Banken bei Aufstockungen von Hypotheken für Pensionierte wieder eher mal ein Auge zudrücken, was zu hoffen wäre.
Auch wenn sich Rentner auf die Abschaffung des Eigenmietwerts freuen, müssen jene, welche mit hohen Hypothekarschulden künftig steuerlich im Nachteil sind, nicht bangen.
Erstens muss der Vorschlag noch vom Parlament und später wohl vom Volk gutgeheissen werden. Und zweitens braucht die Umsetzung dieser Idee noch einige Zeit.
In einem ersten Schritt wird die Eidgenössische Steuerverwaltung beauftragt, anhand des Vorschlags der Kommission für Wirtschafts- und Abgaben (WAK) des Ständerats eine konkrete Vorlage zu erarbeiten. Dann kommt dieser Vorlagenentwurf bis Ende des nächsten Jahres in die Vernehmlassung und wohl frühestens im Jahr 2020 ins Eidgenössische Parlament.
Bis zur Umsetzung dürfte es im positiven Fall 2021 werden. Jene mit hohen Schulden gewinnen so etwas Zeit, um ihre Kredite zu reduzieren.
46 Kommentare zu «Eigenmietwert: Wer profitiert, wer verliert?»
Seit Jahrzehnten ist es überfällig diese Kriegs- und Mobilmachungssteuer aus dem 2. Weltkrieg abzuschaffen.
Diese Steuer hat in keiner Weise etwas mit Mietzinsen zu tun wie es linke Politiker immer vehement vertreten, diese Personen kenne
scheinbar den Ursprung des heute so schön unbenannten Eigenmietwerts nicht eine Notsteuer aus dem 2.Weltkrieg!
Steuerpolitisch befinden wir uns also in der Schweiz immer noch inder Zeit des 2.Weltkrieges also
für alle Hausbesitzer die das eigene Haus selber bewohnen eine Ungerechtigkeit sondergleichen
Steuern auf einen Eigenmietwert zu verlangen heisst nichts anderes, als Steuern auf ein Potenzial zu erheben, nämlich auf das Einkommenspotenzial, das in dem Objekt liegt. Unter dieser Voraussetzung lägen noch weitere grosse Möglichkeiten für den Staat brach. Zum Beispiel könnte von allen Hausfrauen und Hausmännern, die UNENTGELTLICH zu Hause arbeiten, Steuern auf einen Eigeneinkommenswert von z.B. 5000 Franken pro Monat verlangt werden. Was kann denn der Staat dafür, dass diese Personen ihr Einkommenspotenzial nicht realisieren? Bitte keinen «Shitstorm»; dieser satirische Vergleich soll lediglich die Absurdität der Besteuerung eines Eigenmietwertes verdeutlichen.