Wie hoch wird meine AHV-Rente sein?

Das zahlt die AHV: Die Maximalrente für eine Einzelperson beträgt 2350 Franken pro Monat, für Ehepaare 3525 Franken. Die Minimalrente liegt bei 1175 Franken. Foto: iStock

Ich habe meinen 60. Geburtstag feiern dürfen. Es geht langsam in Richtung Pensionierung und da muss ich schauen, wie viel Geld ich dann zur Verfügung habe. Wie finde ich heraus, wie viel AHV-Rente ich bei der Pensionierung bekomme? M.F.

Eine konkrete Antwort auf Ihre Frage erhalten Sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse. Welche Kasse für Sie zuständig ist, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber sagen. Sie können die Kasse aber auch unter www.ausgleichskasse.ch suchen.

Bei Ihrer Ausgleichskasse können Sie einen AHV-Kontoauszug bestellen. Dieser ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer späteren Rente. Abhängig ist deren Höhe einerseits von Ihrem Einkommen und anderseits davon, ob Sie über all ihre Berufsjahre hinweg ohne Lücken immer Beiträge geleistet haben.

Falls Sie während einzelner Jahre keine AHV-Beiträge geleistet haben oder zum Beispiel nach einem Studium erst spät ins Berufsleben eingestiegen sind, dürfte es bei Ihnen Beitragslücken geben, welche Ihre künftige Rente schmälern.

Es lohnt sich, alle paar Jahre einen  AHV-Kontoauszug anzufordern: Erst dann wissen Sie, ob wirklich alle Beiträge ordnungsgemäss bezahlt wurden. Finanzielle Lücken bei der AHV können Sie nur während fünf Jahren kompensieren. Nachzahlungen für Beitragslücken, die länger als fünf Jahre zurückliegen, sind  nicht mehr möglich.

Bei der Pensionskasse ist das anders: Hier können Sie, sofern Lücken bestehen, jederzeit freiwillige Einzahlungen leisten und damit Ihre spätere Rente nochmals etwas aufbessern. Übrigens sparen Sie damit noch kräftig Steuern, da Sie freiwillige Einzahlungen in Ihre Pensionskasse von den Steuern abziehen dürfen.

Anhand Ihres AHV-Kontoauszugs können Sie sich von Ihrer Ausgleichskasse konkret berechnen lassen, wie viel Rente Sie voraussichtlich nach Ihrer Pensionierung erhalten werden. So haben Sie Klarheit. Die Maximalrente für eine Einzelperson beträgt 2350 Franken pro Monat, für Ehepaare 3525 Franken. Die Minimalrente liegt bei 1175 Franken.

Ich rate Ihnen, zusätzlich zu Ihren Abklärungen bei der AHV, auch nachzuschauen, was Sie von der Pensionskasse für eine Rente erwartet. Angaben dazu enthält Ihr  Vorsorgeausweis. Falls die Kasse den Rentenumwandlungssatz weiter senkt, was gut möglich ist, würde Ihre Rente dann bei der Pensionierung effektiv geringer ausfallen.

Darüber hinaus lohnt es sich, wenn Sie in nächster Zeit mit einem Vorsorgeberater oder einer Vorsorgeberaterin zusammensitzen und Ihre Altersvorsorge im Detail überprüfen.

18 Kommentare zu «Wie hoch wird meine AHV-Rente sein?»

  • blume sagt:

    die AHV-renten könnten wesentlich höher sein, wenn auf allen einkommen
    …. auch auf den steuerbefreiten einkommen aus den kapitalgewinnen und auf den bevorzugt besteuerten einkommen aus dividenden (60%) AHV erhoben würde

    • Urs Forster sagt:

      Liebe Blume, Kapitalgewinne und Dividenden sind kein Arbeitseinkommen und somit zu Recht nicht mit der AHV belastet. Solche abstruse Ideen können nur von Neidern und Kommunisten stammen.
      Dividenden sind Zinsen auf Risikokapital, wie auch Kapitalgewinne. Ansonsten müsste man auch Bankzinsen der AHV unterstellen.

      • Frank Lauer sagt:

        @Forster: Sie haben zwar Recht, dass die AHV nur auf Arbeitseinkommen erhoben werden, aber was bitte hat Blumes Vorschlag mit Kommunismus zu tun?
        .
        Die Frage, auf was alles Steuern und/oder Sozialbeiträge erhoben werden ist eine sehr berechtigte Frage (Stichwörter Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer, Transaktionssteuer etc.), die m.E. nicht mit der Keule sondern mit Argumenten beantwortet werden sollte. Denn auch Steuern könnten zur Finanzierung von Sozialwerken herangezogen werden, somit müsste direkt gar kein AHV – Abzug bestehen.

      • Urs Forster sagt:

        Lieber Herr Lauer, können Sie mir erklären, weshalb Sparen mit Steuern noch zusätzlich bestraft werden soll. Vererbte Vermögen wurden schon beim Einkommen besteuert, ausser bei Kapitalgewinnen, und zusätzlich immer auch bei der Vermögenssteuer.
        Solche Anliegen entsprechen ganz klar dem Kommunismus und ist Raub des Staates am privaten Eigentum.

      • Thomas Hartl sagt:

        Herr Forster, man kann bei jeder Steuer ihren Sinn hinterfragen. Einkommenssteuer bestraft die Arbeit, Mehrwertsteuer den Konsum. Beides schadet der Volkswirtschaft. Trotzdem muss Staat und Sozialversicherungen finanziert werden. Kapitalgewinnsteuern und Erbschaftssteuern belasten den Normalverdiener vermutlich am wenigsten uns sorgen gleichzeitig dafür, dass sich nicht immer höhere Vermögen bei einigen wenigen Rentnern akkumulieren. Mit Kommunismus hat das nichts zu tun, den ein wichtiges Prinzip des Kapitalismus ist, dass sich Leistung lohnen muss. Das wird aber durch die Einkommenssteuer viel stärker in Frage gestellt, als durch die Erbschaftssteuer.

  • Kramer Jörg sagt:

    Ich kann dem Sinn des Artikels nur zustimmen. Drei Jahre vor erreichen des Pensionsalters wurde ich mit Diagnose Leberkrebs ein IV-Fall. Dann wurde meine AHV-Berechnung als Grundlage zur Rente beigezogen. Und siehe da. Einige Arbeitgeber hatten keine Beiträge einbezahlt. Da sie inzwischen Konkurs gingen machte es keinen Sinn, sie zur Rechenschaft ziehen zu wollen. Hätte ich aber während der Berufszeit, Jahr für Jahr einen Auszug von der AHV-Stelle angefordert, wäre es möglich gewesen, diese Arbeitgeber noch zu belangen. Am Schluss blieb noch eine um rund Fr. 600.- kürzere Teilrente! Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser!

  • Wolfgang sagt:

    Die Minimalrente von 1175 Franken bekommt man aber nur wenn man ab dem 20 Lebensjahr Beiträge einbezahlt hat und keinerlei Beitragslücken hat. Das Einkommen spielt da keine Rolle.
    Viele verwechseln das, und meinen ein Ausländer der die letzten 10-20 Jahre in Schweiz gearbeitet hat bekommt automatisch 1175 CHF das stimmt eben nicht.
    Jedes fehlende Jahr wird mit 1/44 von 1175 Franken abgezogen.
    Durch einen hohen Beitrgssatz dank sehr hohen Einkommen kann die Rente bei fehlenden Jahren aber steigen

    • Theo sagt:

      @Wolfgang: Sie haben Recht. Unter „online rentenschätzung escal“ findet man einen Online-Rentenrechner, womit man die ungefähr zu erwartende Rente berechnen kann. Wenn z. B. jemand bloss 1 Jahr versichert war, erhält er auch bei hohem Einkommen eine AHV-Rente von max. 53 Franken.

  • Kramer Jörg sagt:

    @Herr Forster. Geld ist bekanntlich die Kombination von Zeit+Leistung=Wert. Weil ich nicht die Zeit habe zwei Wochen lang Ihren Garten umzugraben, gebe ich Ihnen eine Geldnote, um Ihnen etwas abzukaufen. Wenn das, was ich Ihnen abkaufen will, durch Spekulation an Wert gewinnt, haben Sie keine Leistung erbracht. Ausser dem Gewinn abschöpfen. Da der Staat, also ich und alle Anderen, es Ihnen ermöglichen auf legale und bequeme Weise Ihren Gewinn abzuschöpfen, dürfen Sie einen kleinen Teil dieses Gewinnes an den Staat zwecks Zuführung an die AHV zurückgeben. Das ist Wohlstandskapitalismus und hat mit Kommunismus nichts zu tun. Der wurde erfunden, um aus der Armut heraus, Güter gleichmässig zu verteilen.

    • Urs Forster sagt:

      Herr Kramer, ich sehe keinen Sinn, dass Kapitalgewinne auch noch besteuert werden müssen, da das Geld, das eingesetzt wurde schon einmal mit der Einkommenssteuer belastet wurde und danach mit der Vermögenssteuer laufend belastet wird.

      • M. Vetterli sagt:

        Hr. Forster,
        Das Geld das eingesetzt wurde, wurde als Einkommen versteuert. Der ev. Gewinn der daraus erzielt wurde nicht.
        Die Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) müssen doch auch versteuert werden. Es besteht kein Grund, warum die Gewinne (Kapitalzuwachs) nicht versteuert werden sollte.
        Die AHV damit zu alimentieren leuchtet allerdings nicht ein. Die Unterlassungen der Vergangenheit nun mit aktuellen Kapitalgewinnen zu sanieren ist nicht fair.
        Das Ungleichgewicht der AHV (Altlast) sollte nicht mit Erträgen/Gewinnen oder Beiträgen ab Salären welche heute generiert wurden saniert werden.
        Die längst überfällige Anhebung der Referenzalter muss nun raschmöglichst angegangen werden.
        Das nicht mehr tragfähige Verhältnis der Rentner zu Aktiven kann mit Geldzufuhr nicht behoben werden

  • Mike sagt:

    Frauen, die mit einem jüngeren Partner verheiratet sind (der noch arbeitet) und vor dem AHV Alter aufhören zu arbeiten, werden die Beiträge des jüngeren Ehepartners erst angerechnet, wenn dieser ebenfalls ins Rentenalter kommt. Sie hat so für ein paar Jahre fehlende Beitragsjahre. Auch die Jugendjahre (bis zu drei Jahre) werden nicht berücksichtigt.
    „Jugendjahre
    Erwerbstätige bezahlen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs AHV-Beiträge, Nichterwerbstätige erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs. Die drei Jahre dazwischen werden als Jugendjahre bezeichnet. Sie werden bei der Berechnung der Rente grundsätzlich nicht berücksichtigt, können aber Beitragslücken in maximal drei späteren Jahren ausgleichen.“

  • Nik sagt:

    Bestehen Beitragslücken kann man sich die Lehrjahre (Jugendjahre) anrechnen lassen, sofern man damals AHV-Beiträge geleistet hat.
    (Wer eine Lehre zwischen dem 17. und 20. Lebensjahr absolviert hat, kann sich diese sogenannten «Jugendjahre» anrechnen lassen)
    Die Jugendjahre werden in der Regel nur zur Schliessung von Lücken während der Beitragsdauer (bis 59 Jahre bei Frauen und 60 Jahre bei Männern) verwendet. Für die letzten 5 Beitragsjahre werden allfällige fehlende AHV-Beiträge von der AHV (mit Verzungszins) nachverlangt.
    Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine völlige Ungleichbehandlung. Beitragslücken vor 60 werden mit den Jugendjahren verrechnet, Beitragslücken nach 60 müssen teuer bezahlt werden! Kann man sich dagegen wehren?

  • kramer Jörg sagt:

    Ein kleines Detail sollten AHV-Neurentner wissen. Falls Sie eine Rente aus der Pensionskasse erhalten, spielt dies jedoch nur eine Nebenrolle. AHV-Renten werden nicht zum letzten oder zum ersten Tag des Monats ausbezahlt. Das kann manchmal bis zum 9. des Monats dauern. Pünktliche Zahlung z.B. von Mietzins, Abonnements udgl. können Sie vergessen. Am Besten informieren Sie die entsprechenden Vertragspartner darüber. Vor allem über Feiertage kann das lästig werden. und es wäre an der Zeit, dass sich das eidg. Finanzdepartement dazu erwärmen könnte, die AHV zum letzten Tag (Ultimo) des Monats zu überweisen. Dann wäre die Rente am 1. angewiesen. Und damit gehörten dann die Rentner wieder zu den guten Zahlern.

    • Theo sagt:

      @kramer Jörg: Das kommt auf die Ausgleichskasse an. Meine AHV-Rente kommt immer pünktlich am 1. Werktag des Monats. Die August-Rente kam am 2. August.

  • Werner Wenger sagt:

    Die beste und kompetenteste Information steht in den Merkblättern der AHV Ausgleichskasse. Z.B. http://www.akbe.ch

  • Monika Racheter sagt:

    Wenn die AHV und BVG aufhören würden die Einnahmen an der Börse zu verzocken, würde es noch weit reichen! googelt Harry Heutschi!

  • allemann walter sagt:

    3 Milliarden Überschuss soll die Staatskasse angereichert haben. Und BR Maurer soll das nicht gemerkt haben! Das nur so nebenbei. Aber: Wenn man schon Überschuss hat, bitte… Der Betrag kann in die AHV geleitet werden. Und fertig mit Klagerei usw. Wahrscheinlich haben die Kassen, über die ständig gejammert wird, genug Geld!

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