Teilzeitarbeit wird zur Vorsorgefalle

Oft sind Musiker und andere Künstler betroffen: Wer seinen Lebensunterhalt mit verschiedenen Kleinpensen bestreitet, sollte seine Vorsorge überprüfen. Foto: Shutterstock
Ich arbeite schon seit einigen Jahren Teilzeit mit mehreren Jobs, weil ich neben der Arbeit noch andere Dinge pflegen möchte, die mir wichtig sind, und weil ich viel Musik mache. Auch wenn ich nicht oft ans Alter denke, frage ich mich: Habe ich wegen der Teilzeitarbeit Nachteile im Alter? U.J.
Ja. Teilzeit zu arbeiten, ist in und dürfte in den nächsten Jahren noch weiter stark an Bedeutung gewinnen. Gerade viele Männer und Frauen aus der jüngeren Generation können sich heute nicht mehr vorstellen, jederzeit hundert Prozent zu arbeiten.
Viele Paare teilen sich heute die Betreuung der Kinder. Alte Rollenbilder verlieren an Bedeutung. Und viele Menschen, auch ohne Kinder, möchten so wie Sie ein für sie wichtiges Hobby intensiv betreiben und auch sonst mehr Zeit für sich selbst haben.
Teilzeit zu arbeiten, hat neben der positiven Seite, dass man mehr Freizeit für andere Interessen hat, in der Regel zwei Nachteile: Man hat weniger Geld für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung und kann weniger für seine Altersvorsorge sparen.
Der erste Aspekt ist meist kein Problem: Wer Teilzeit arbeitet, nimmt oft bewusst ein tieferes Einkommen in Kauf und kompensiert dies mit der in seinem Empfinden gewonnenen Lebensqualität.
Heikel ist indes der zweite Aspekt: die Altersvorsorge. Das aufgrund der Teilzeitarbeit geringere Einkommen führt zwangsläufig dazu, dass man in der beruflichen Altersvorsorge deutlich weniger sparen kann.
Viele Teilzeitarbeiter wie Sie, die mehrere Kleinpensen haben, riskieren, bei der Pensionskasse durch die Masche zu fallen. Denn die Eintrittsschwelle bei der zweiten Säule – also bei der Pensionskasse – liegt bei 21’150 Franken.
Wenn man mit seinem Teilzeitpensum bei einem einzelnen Job weniger verdient, wird man nicht in die Pensionskasse aufgenommen. Wenn man aber wie Sie mehrere Teilzeitjobs mit Kleinstpensen hat, aber doch gesamthaft einen Lohn über der Schwelle erwirtschaftet, kann man sich freiwillig versichern und auch die übrigen Jobs einbinden.
Möglich ist dies bei der Kasse von einem Ihrer Arbeitgeber oder aber bei der Stiftung Auffangeinrichtung. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung und wirkt im Auftrag des Bundes als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der zweiten Säule.
Als einzige Pensionskasse in der Schweiz nimmt sie ausnahmslos jeden anschlusswilligen Arbeitgeber und jede anschlusswillige Einzelperson auf, vorausgesetzt, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Selbst wenn jemand bereits über der Eintrittsschwelle liegt und damit einer Pensionskasse angehört, führt der Koordinationsabzug dazu, dass bei Teilzeitarbeitern oft nur wenig Einkommen über die Pensionskasse versichert ist.
Die Vorsorge über die Pensionskasse ist besonders wichtig, weil Sie im Rahmen der zweiten Säule nicht nur allein fürs Alter sparen, sondern auch die Arbeitgeber Beiträge leisten müssen. Wenn Sie dies nicht nutzen, verzichten Sie faktisch auf einen zusätzlichen Lohnbestandteil.
Sobald Sie sich freiwillig versichert haben und auch die anderen Pensen miteinschliessen, müssen auch die Arbeitgeber Beiträge leisten. Auch der wichtige Risikoschutz ist bei Teilzeitarbeitern meist tief.
Ich rate Ihnen, sich von der für Sie zuständigen Pensionskasse oder Ihrer Versicherung oder Bank über Ihre Möglichkeiten beraten zu lassen. Jedenfalls ist es ein fataler Fehler, wenn man sich über Jahre hinweg nicht um seine Altersvorsorge kümmert. Dann fehlen Ihnen im Alter nicht nur all die Beiträge von Ihnen und Ihren Arbeitgebern, sondern auch die Rendite, welche über all die Jahre auf dem Vorsorgegeld zusätzlich angespart würde.
Gerade wer Teilzeit arbeitet, sollte seine Vorsorgesituation genau prüfen und mögliche Lücken füllen.
Zusätzlich zur zu prüfenden freiwilligen Versicherung in der zweiten Säule rate ich Ihnen, möglichst auch eine steuerbegünstigte Säule 3a aufzubauen, damit Sie Ihre Altersvorsorge zusätzlich etwas aufbessern können.
Welche Massnahmen in Ihrem Fall wirklich sinnvoll sind, muss eine detaillierte Abklärung anhand Ihrer konkreten Lebenssituation und Ihrer Einkommen mit einem Vorsorgeberater zeigen.
Gerade wenn Sie Teilzeit arbeiten, sollten Sie erst recht die Zeit für eine solche Abklärung investieren.
27 Kommentare zu «Teilzeitarbeit wird zur Vorsorgefalle»
Pensionskasse Musik und Bildung und Pensionskasse CAST Stiftung müssen in diesem Zusammenhang auch erwähnt werden.
Als Arbeitnehmenden-Vertreterinei einer grossen Pensionskasse bin ich überzeugt, dass sich ie Problematik, die Herr Spieler anspricht, nicht auf der Ebene des Individuums lösen lässt. Ohne gesetzliche Anpassungen für Teilzeitarbeitende, die Familienbetreuungsaufgaben (Kinder, betagte Eltern, chronisch-kranke Familienmitglieder) leisten, gewärtigen diese Menschen – die über Jahre gesellschaftlich relevante Aufgaben erfüllen – grosse Beitragslücken und entsprechend tiefe Renten (Altersarmut). Das Problem könnte – nach entsprechender gesetzlicher Anpassung- mit Risikoprämienbeiträge analog der IV gelöst werden.
Den Sozialstaat weiter ausbauen? Damit sich Individuen noch mehr selbst verwirklichen können? Mit brotlosem Musik-Machen, Theater-Spielen? Wer soll das bezahlen? Der 100%-arbeitende Mittelstand? Der zahlt schon für die Renten, für die Gesundheitsversorgung der Renter, für die Pflegeheime. Aber ja, bauschen wir den Sozialstaat weiter auf. Feiern wir die Party, bis alles endgültig zusammenbricht. Bauen wir allen ein soziales Auffangnetz, dass jedes Individuum, das noch staatstragend wirkt, auch noch sein Pensum reduziert, weil er einfach nicht der einzig Blöde in diesem Bedienungssystem noch sein will!
@Rothacher: Welchen Teil von „Betreuung von Familienangehörigen“ (Kinder, Eltern) verstehen Sie nicht, dass Sie von Musik-Machen und Theater-Spielen schwadronieren. Es geht um Menschen, die für eine gewisse Phase ihre bisherige Berufstätigkeit reduzieren, um betreuungsbedürftige Familienangehörige (Kinder, betagte Eltern) zu pflegen. Hier könnte man -z.B. in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer analog wie im Krankheitsfall – für eine gewisse Zeit, den alten Lohn in der PK versichern. Finanziert durch eine Risikoprämie. Denn schliesslich profitieren alle Steuerzahler davon, wenn nicht alle Kinder in staatlich finanzierten Kinderkrippen und nicht alle Alte in staatlich finanzierten Heimen betreut werden.
Sich nicht 40 Jahre mal 40 Stunden pro Woche mit Powerpoint und „spannenden“ Projekten zu langweilen, ist per se ein Wert, der geldmässig gar nicht aufgewogen werden kann. Ansonsten hat Spieler grundsätzlich auch recht; allerdings macht es wenig Sinn, einer PK beizutreten, wenn nicht der Arbeitgeber einen wesentlichen Beitrag leistet. Probieren Sie 3b, vor allem, wenn Sie Ihren (vielleicht einmaligen) Hit landen !
Ich arbeite beim Kanton Zürich, ZHAW in einer Position, wo Teilzeit explizit verlangt ist. Nicht genug, dass die PK-Beiträge dadurch geschmälert werden: nimmt der Kanton Zürich als Berechnungsgrundlage für die PK nicht den Bruttolohn, sondern den Nettolohn nach Abzug von AHV-Beiträgen. Mehr Bschiss zu Lasten der Arbeitnehmer geht nicht.
Wieso „Beschiss“? Sie kennen die Arbeitsbedingungen und können die Arbeitsstelle wechseln. Sie können kaum verlangen, dass die Bevölkerung für Ihr niedrigeres Pensum = mehr Lebensqualität auch noch die Brieftasche zückt. Ihre Staatsgläubigkeit grenzt an Kommunismus: keine Leistung erbringen, aber vollversorgt sein wollen.
Dass nicht der Bruttolohn als Berechnungsbasis genommen wird ist nur schwer glaubhaft und mir aus Abrechungen mit mehreren PK‘s nie vorgekommen.
Ich glaube, da verwechseln Sie etwas. Es wird immer der Bruttolohn genommen abzüglich Koordinationsabzug. Hat jeder.
Das Problem gibt es in JEDEM Temporaerjob via ein Temporärbüro. Der Lohn ist niedrig und die Stundenlöhne überall dieselben oder ähnlich (Ja nichts böses denken) und die PK Beträge demzufolge auch. Zudem gibt es die minimum PK. Nach 5 Monaten als GL Assistentin waren es Fr. 350.00. Hier kommen bald Tausende zukünftige Rentner auf Ersatzleistungen und Sozialhilfe zu. Die Allgemeinheit bezahlt für die jahrzehntelangen Gewinne der Temporärfirmen.
Niemand (in der Schweiz) ist gezwungen, über Temporärfirmen zu arbeiten. Jeder kann sich einen 100%-Job suchen, der genug zum Leben (und Rentensparen) abwirft. Doch es ist selbstverständlich weitaus bequemer, seine Verantwortung fürs eigene Leben an Temporärfirmen oder den Staat abzuschieben und hinterher die hohle Hand zu machen. Auf dieser Grundlage funktioniert der Sozialismus: jeder denkt individuell nur an sich selber, nimmt seine Eigenverantwortung nicht mehr wahr, will einfach am Ende versorgt sein. Die Schweiz fusst auf Leistung, die jeder individuell erbringt, damit INSGESAMT für ALLE die Rechnung aufgeht. Heute ist der Mittelstand, der 100% arbeitet, der ständig noch dümmere Betrogene, der immer noch mehr an die „Untüchtigen“ und „Unwilligen“ abzudrücken hat.
Immer die gleich langweilige Leier. Leistung lohnt sich nur in seltenen Fällen. Wer viel arbeitet sorgt meistens dafür dass andere reich werden.
Soviel Arbeit gibt es gar nicht, dass jeder eine 100%-Stelle haben könnte. Ausser Sie wollen einer der unzähligen Arbeitnehmer sein, die nach drei Stunden alles erledigt haben und den Rest des Tages rumsitzen und hoffen, dass es niemand merkt.
Wissen Sie eigentlich, dass kaum eine Firma einen fest anstellt sondern ihn temporär Monate oder gar Jahre strampeln lässt?
Schauen Sie sich mal die Weltfirma Novartis an…
Nicht ganz richtig, Herr Knapp. Während ein „Fonds“ bei der PK ca. 0.3% pro Jahr kostet, kostet ein gleichwertiges Angebot bei den Banken ca. 1.0%. 0.7% mehr Rendite pro Jahr und ein Rentenrecht sind es allemal wert, Geld in die PK einzuzahlen!
Es gibt Pensionskassen, die den Koordinationsabzug parallel zum Pensum der Arbeitsstelle anpassen. Somit kann man sich für sein Pensum voll PK versichern. Man muss seinen Arbeitgeber und die PK danach fragen.
Die heutige Situation für AN mit mehreren AG’s ist bezüglich 2.Säule nicht glücklich.
Der Koordinationsabzug könnte im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad pro Einsatz berechnet werden. Es wäre dies dann eine Gleichstellung der Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zumindest bezüglich Versicherungsbetragshöhe.
Allerdings würden, da dann mehrere Versicherungen bestehen, die Verwaltungskosten im Verhältnis wohl höher ausfallen.
Wenn keine PK eines AG’s eine regl. Lösung diesbezüglich bereithält bleibt nur die Auffangeinrichtung übrig.
Wenn auf eine 2.Säule-Lösung weiterhin verzichtet wird, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der somit nicht zur Zahlung kommende AG-Anteil bezüglich BVG im Salär berücksichtigt wird/ist. Die Aeuffnung des 3.Säule Konto wird dann erträglicher.
Das reichste Land der Welt – aber permanent Angst es könne nicht reichen.
… die Finanzindustrie wird wohl bald eine 4. Säule erfinden.
Nein, die Norweger sind die reichsten. Proppenvoller Staatsfonds, dort müsste kein Schwein mehr arbeiten. Arbeiten ist sowieso nur etwas für Sklaven, oder für Fanatiker.
In der CH hingegen steuern wir auf eine gigantische Altersarmut zu.
Das mit der Altersarmut hat was, Herr Hödli.
Wenn man noch 60% vom Arbeitseinkommen hat, muss man schon sehen, wo eingespart werden kann. Reiche Schweiz? Nö, hat gestimmt. Ist eine Erfindung der SP.
Typisch, man könnte zwar 100% arbeiten aber man möchte dann doch nicht. Die Leistungen allerdings möchte man dann doch die Gleichen. Eigentlich sollte man, bevor Unterstützung zugesagt wird prüfen wer einfach nicht Vollzeit arbeiten wollte obwohl er gekonnt hätte. Manche, alleinerziehende, können ja einfach nicht und das ist verständlich. Manche wollen einfach nicht und auch das wäre verständlich wenn sie dann nicht jammern würden und die Konsequenzen ihres „Chillen“ tragen. An alle die leider müssen. Müssen tut man gar nichts, dann einfach eine neue Stelle suchen.
Es gibt Leute, die am Montag um 9 Uhr schon den Lohn verdient haben für das AHV-Maximum. Da fehlt doch noch was in Ihrer stringenten Argumentationslogik.
Der Koordinationsabzug müsste schon längst dem Arbeitspensum automatisch angepasst werden. Verstehe nicht, warum die Schweizer Politik dafür so lange braucht. Ist ein Armutszeugnis.
Wer nur Teilzeit arbeitet bekommt den gleichen 100% Koordinationsabzug aufgebrummt wie bei einer Vollzeitstelle. Somit wird ungerechtfertigt viel Altersguthaben vernichtet. Schlimmer noch, wer mehre Teilzeitstellen hat, bekommt den Koordinationsabzug mehrfach abgezogen. Unbegreiflich.
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt halt auch nur Teilzeit-AHV und Teilzeit-PK.
Eigentlich richtig so. Wieso sollen die 100%-Arbeitenden die Dummen sein?
Hier wird ein Blödsinn erzählt, der leider common sense ist
??
Die Transaktionskosten werden ausgeblendet: Gespart wird nur, was NACH ABZUG DER ABZOCKE durch die Versicherung noch übrig bleibt.
Die 21’150 CHF Koordinationsabzug SCHÜTZEN die Teilzeit-Löhner vor dieser Abzocke, insb. die Mütter
?
JEDE Meldung (Zivilstand, Kinder, Stellenwechsel) an die Versicherung führt zu Kosten (zB 120 CHF), die VORGÄNGIG vom Anlageertrag abgezogen werden
Die PK-Abzüge sind gestaffelt nach Alter. Nehmen wir als Durchschnitt 13%, also 0.13*21’150 = 2’749.50 p.a.. Für 45 Jahre sind dies 123’727.50.
Nehmen wir einen durchschnittlichen Anlageertrag von 4.5% (aktuell: weniger) auf den 2’749.50 = 123.72 CHF
=> Es dauert ~1 Jahr, bis der Anlageertrag nur schon die Kosten einer einzigen Meldung zahlt
Hinzu kommen als weitere Transaktionskosten die Abschlussprovisionen von ~7% der Beiträge des 1. Jahres der Firma nach der Vertragsunterzeichnung.
Wie lange dauert es, bis 7% der 21’150 kompensiert sind, also bis überhaupt das erste Mal etwas gespart werden kann?
Fast 2 Jahre.
=> also wird der Teilzeit-Löhner erst ab dem 3. Jahr einen kleinen Anlageertrag erhalten können
… und zwar auf 3 * 2’749.50 = 8’248.50 CHF
… viele Teilzeit-Löhner haben dann schon wieder eine Meldung ausgelöst
… mit Kostenfolge.
Hinzu kommt, dass der Anlageertrag WEIT hinter dem Durchschnitt des SPI (~7%) zurückfällt, weil die Papierli-Wender bei der Veranlagung ~2% p.a. abzocken
=> Viel besser ist, wenn die Teilzeit-Löhner diese 2’749.50 CHF SELBER anlegen, also:
=> HÖHERER Koordinations-Abzug
Würde man den Teilzeit-Löhnern erlauben, auf EIGENE Kosten sich bei der AHV HÖHER zu versichern als der Teilzeit-Lohn, zB. AHV-Maximum, dann hätte dies 3 Vorteile:
1. Die Transaktionskosten bei der AHV sind viel tiefer als im BVG. Die BVG-Versicherungen wären unter Konkurrenzdruck durch die AHV, was zu Kostensenkungen bei den BVG-Versicherungen führen würde.
2. Das IV-Risiko wäre auf zB 100% des Lohnes (also nicht nur auf die Teilzeit) versicherbar:
-> Der Teilzeitlohn als Referenz für die Versicherungsdeckung zu 100%.
-> Bei einem Halbtagsjob würde der AHV-IV-Beitrag verdoppelt, wobei der überschüssige Teil ausschliesslich auf Kosten des Arbeitnehmers gehen würde
3. Es gäbe einen teilweisen und kurzfristigen Ausgleich bei demografischen Dellen im Umlageverfahren