So reicht Ihr Erspartes bis ins hohe Alter

Was, wenn Sie 100-jährig werden? Mit einem Kapitalbezug tragen Sie das volle Langlebigkeitsrisiko. Bei der Rente übertragen Sie es an die Pensionskasse. Foto: iStock
Ich werde 60 und habe in der einen Pensionskasse 520’000 Franken Altersguthaben und in einer zweiten noch 100’000 Franken. Soll ich mir bei der Kasse mit dem grösseren Guthaben das Kapital auszahlen lassen? Ich überlege mir auch eine Frühpensionierung ab 63. Was meinen Sie? C. Z.
Sie schreiben mir, dass Sie bei beiden Kassen einem Umwandlungssatz von 5 Prozent haben.
Das würde bedeuten, dass Sie bei der einen Kasse eine Jahresrente von 26’000 Franken und bei der zweiten eine Rente von 5000 Franken pro Jahr bekämen. Zusammen kämen Sie auf eine PK-Rente von 31’000 Franken pro Jahr sowie zusätzlich 24’000 Franken aus der AHV jährlich.
Aus meiner Sicht wäre bei dieser Konstellation eine Kapitalauszahlung nicht sinnvoll.
Wenn Sie sich bei der Kasse mit dem grösseren Guthaben die 520’000 Franken auszahlen lassen, hätten Sie von der zweiten Kasse nur eine Minimalrente von 5000 Franken pro Jahr auf der Basis Ihres heutigen Altersguthabens von 100’000 Franken bei dieser Vorsorgeeinrichtung.
Im Klartext: Sie hätten wohl zu wenig Geld zum Leben.
Natürlich könnten Sie von den bezogenen 520’000 Franken einen monatlichen Vermögensverzehr vornehmen. Diesen müssten Sie nicht versteuern. Allerdings müssten Sie den eigentlichen Kapitalbezug einmalig als Ganzes versteuern. Sie dürfen somit nicht mit dem vollen Geld rechnen.
Wenn Sie also weniger als eine halbe Million Franken für den Kapitalverzehr zur Verfügung hätten, könnte es für Sie im höheren Alter finanziell eng werden.
Mit einem Kapitalbezug tragen Sie nämlich das volle Langlebigkeitsrisiko. Bei der Rente übertragen Sie dieses Risiko an die Pensionskasse.
Zwar haben Sie gemäss Ihren Angaben noch 110’000 Franken aus der 3. Säule sowie weiteres Erspartes. Doch dieses Geld würde ich als Reserve für Unvorhergesehenes auf die Seite legen.
Eine Frühpensionierung, die Sie ebenfalls ansprechen, hat zur Folge, dass Sie weniger Rente bekämen. Bei Ihrer Kasse würde der Umwandlungssatz auf 4,8 Prozent sinken. Sie hätten dann auf das gesamte Altersguthaben beider Kasse bezogen eine jährliche Rente von 29’760 Franken.
Sie müssen sich gut überlegen, ob dieses Geld neben der AHV für Sie ausreicht, um Ihren bisherigen Lebensstandard mehr oder weniger fortzusetzen. Immerhin haben Sie aber die Möglichkeit, auch nach der Pensionierung noch selbstständig weiterzuarbeiten, was Ihnen zusätzliche Einnahmen brächte und für Sie offenbar eine Option ist.
In Ihrem Fall würde ich mich wohl eher für eine Rente und gegen einen Kapitalbezug entscheiden, da das Langlebigkeitsrisiko nicht unterschätzt werden soll.
Wenn man sich im Rahmen eines Vermögensverzehrs beispielsweise nur schon 3000 Franken monatlich auszahlen lassen will, braucht man auf 20 Jahre – allfällige Vermögenserträge ausgeklammert – immerhin schon 720’000 Franken. Wenn man noch älter wird, wäre noch mehr Kapital nötig.
Ich rate Ihnen, bei Ihrer Hausbank oder Ihrer Versicherung Ihre Altersvorsorge im Detail analysieren zu lassen. Anhand dieser Analyse sehen Sie genauer, welches Ihre Optionen sind, und können besser entscheiden.
21 Kommentare zu «So reicht Ihr Erspartes bis ins hohe Alter»
Das Risiko in die eigenen Hände nehmen ist nicht jedermanns Sache.
Ein UWS von 5% beinhaltet bei durchschnittlicher Lebenserwartung ab Alter 65, einen Zins von 1.85%. Dieser ist nicht sonderlich hoch.
Nun sollte man aber auch den Gesundheitszustand der Kasse begutachten. Sollte der DG per Ende 2017 sich nicht deutlich über 105% belaufen, kann aus heutiger Sicht, ev. nicht mit perm. künftigen Teuerungszulagen rechnen
Wir kennen die Zukunft nicht. Das Gespenst der Inflation kann durchaus wieder aktuell werden. Nur eine gesunde PK ist verpflichtet Teuerungsausgleich zu leisten.
Für Frauen ist die Rente in der Regel vorteilhafter. Deren Lebenserwartung ist 1,5 Jahre länger als der Durchschnitt und 3 Jahre länger als bei Männern. Zusätzlich kann sie ein Jahr früher 100% Rente beziehen
Auf gar keinen Fall Rente beziehen, diese wird bei Langlebigkeit vom Pflegheim gekapert. Folglich Kapital beziehen und innert maximal 10 Jahren verfrühstücken, und danach EL beantragen, und ab ins Pflegheim. Dank Verfassung und EMRK darf man niemanden in der CH verhungern lassen, und obendrein besteht ein verfassungsmässiger Anspruch auf ein schickliches Begräbnis.
Naja schicklich ist so ein Armen/Standardbegräbnis im Pappelsperrholzsarg aber nicht.
Nicht jeder kann ein Staatsbegräbnis erwarten.
Herr Hödli
Für Charaktere wie sie, sollte die Verfassung und die EMRK als nicht anwendbar erklärt werden.
Ich wünsche ein weises Altern.
Thomas: Das ist wirklich niederträchtig und menschenverachtend von Ihnen.
Man sollte sich nicht auf die momentane Rechtsprechung verlassen. Zudem ist das Ergänzungsleistungsgesetz in Vernehmlassung. Verschärfungen folgen. Mit Ihren Tips wird der Fragende vielleicht in XX Jahren von Soz. Hilfe leben und die Kinder müssen dann auch noch einspringen. Nicht empfehlenswert, wenn man es sich mit 5000.00 / monatl. gemütliche machen könnte.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialhilfe und EL, ausser dass der schwarze Peter zwischen Bund Kantonen Gemeinden hin und her geschoben wird. Verfassung und EMRK sind sakrosankt. Versuchen Sie mal eine Verfassung aus den Angeln zu heben, der letzte der das geschafft hat war anno 1933.
Wer mit über 80 ein dementer Pflegefall ist braucht sich eh um nichts mehr zu kümmern, die Weltreisen hat man bereits hinter sich.
Genau einen solchen Vorgang wie sie ihn beschreiben Herr Hödli will BR Alain Berset Einhalt gebieten. Wissen sie viele AHV Rentner hätten heute Anspruch auf EL und beanspruchen diese aus Scham nicht? Ihr Artikel ist scham- bzw. geschmacklos.
Der Unterschied EL gegen Sozialhilfe ist die Leistungshöhe. Mit EL fährt man (momentan!!!) besser als mit Sozialhilfe. Werden viele wie Sie denken, wird das schnell zu Ende sein. Zudem: Bei Sozialhilfe können die Kinder zur Unterstützung herangezogen werden, wobei die Vermögens/ Einnahmegrenze relativ hoch ist, aber auch diese sind nicht in Stein gemeisselt. EL hat höhere Grenzbeträge, d.h. man kann mit EL noch etwas auf der Seite haben und ev. den Nachfahren vererben. Geht nicht bei Sozialhife.
Zudem: es geht ja nicht nur um den 80 Jährigen Pflegefall. Es geht um den 70 Jährigen fitten Rentner, der dann knapp über den Existenzminimum leben muss (BV und EMRK gewähren keinen weiteren Schutz) anstelle einem festen Einkommen von 5000.00. Was gegenüber EL ein Vorteil von ca. 2000.00 ist…
Ach und übrigens: 1999 gab es eine Totalrevision der Schweizer BV. Ohne einen Diktator im Rücken.
Inhaltlich kann in der BV nichts geändert werden was der EMRK widerspricht. Sie müssten schon alle Bettler und Sozialhilfebezüger entsorgen können, um die Verfassung auf den Kopf zu stellen.
Das Existenzminimum in der CH ist im Weltvergleich absoluter Luxus. Jeder der fürs Pflegheim spart ist dumm und selbst schuld. Es gelingt ihm nämlich nicht, krampfhaft Vermögenswerte in die nächste Generation hinüberzuretten, völlig krankhaft.
Ich dacht gerade, ich lese wieder eine History-Reloaded geschichte, hat mich etwas verwirrt.
Mir ist klar, dass die Ratschläge in diesem Blog auf die vorsichtige Variante hinweisen müssen. Man stelle sich vor, es würde zum Kapitalbezug geraten, diese Zeitung müsste wohl auf politischen Druck gleich den Blog schliessen.
Genau das habe ich aber gemacht: Ich bin vor einem Jahr mit 53 aus der Arbeitswelt ausgestiegen, habe mir mit meinem Pensionskassenguthaben die Eigentumswohnung komplett finanziert, bis 60 reichen die kleinen Ersparnisse, die dritte Säule dient ab 60 der Überbrückung bis zur AHV. Nachher lebe ich von der AHV. Alles natürlich sehr bescheiden aber ich lebe zufriedener, ausgeglichener, gesünder (12 Kilo abgenommen) als vorher und ohne Stress.
Denken sie daran, die meisten Menschen beklagen unmittelbar vor ihrem Tod, dass nicht besser zu sich geschaut haben.
….wo sie recht haben, haben sie recht. das wird mir mit nunmehr 52 je länger je bewusster.
Hoffentlich müssen Sie nie etwas an Ihrer Wohnung reparieren oder gar sanieren….
ich möchte herrn spieler nun mal ein grosses kompliment aussprechen für seinen immer kompetenten und hilfreichen „geldblog.“ auch die verständliche sprache setzt sich wohltuend ab von manch einem „analysten-gefasel.“ bravo!
Ich bin immer noch der Ansicht das es in der Schweiz kein sozialverträglich funktionierendes Rentensystem gibt. Es fallen schon seit vielen Jahren immer mehr Menschen, selbst nach einem langen Arbeitsleben, in die vorgesehene Altersarmut. Ich bin der Meinung das die Politik endlich ein solches Rentensystem gestaltet das es einem einfachen Arbeiter erlaubt die Pensionierung mit Vertrauen in das System zu erwarten und genau nicht auf EL, SoHi, angewiesen ist. Hingegen gibt es mehr für höhere Einkommen. Armut ist in der Schweiz keine Unbekannte sondern betrifft um die 25% der Haushalte, ein Teil sind die Alten. Empörend ist zudem das hier jeder gewzungen wird zu einem Versicherungsmathematiker zu werden was für die meisten unmöglich ist, man arbeitet ja schliesslich noch.
Das eigentlich perverse im Alter(n) sind die überproportional hohen Steuern auf den Rentenleistungen infolge mickrigen Abzugsmöglichkeiten. Wenn dann noch der Eigenmietwert dazukommt wird es noch krasser. Ein Rentner
mit CHF 70’000.00 Renteneinkommen aus AHV und BVG zahlt je nach Kanton
gleich viel wie jemand mit CHF 100’000.00 oder mehr Erwerbseinkommen. Man könnte ja den Kanton wechseln. Blödsinn, denn anstatt dem Staat zahlt man dort meist höhere Lebenserhaltungskosten. Tiefere Steuern für Pensionierte bedeutet zwar weniger Einnahmen aber möglicherweise auch weniger EL, Prämienverbilligungen und Sozialleistungen. Es gäbe auch andere Ausgabequellen wo der Staat noch sparen könnte. Die Politik wäre auch an diesen Thema gefordert.
Das ist ein Luxusproblem der golden Generation. Die künftigen Rentner werden grossmehrheitlich nur noch ein halb so hohes Renteneinkommen haben wie Sie.
Das mit dem Luxusproblem stimmt insofern, da die heutigen Rentner noch in der Feudallösung Leistungsprimat pensioniert wurden, d.h. sie haben nie das einbezahlt was sie bis zum Ableben an Rente ausbezahlt bekommen. Und diese Differenz geht heute zu lasten der aktiv
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