Skandalöse Leistung vieler Pensionskassen

Pensionskasse als Glücksache? – Laut Swisscanto liegt die Streubreite der Performance der Pensionskassen für 2017 zwischen 0,5 Prozent und 15,8 Prozent. Foto: iStock
In der SonntagsZeitung hatten Sie kürzlich die Leistungen der Pensionskassen angesprochen. Welche Kennzahlen sollte man als Versicherter vergleichen, um zu sehen, ob man mit seiner Kasse gut fährt? K.E.
Vergleichen können Sie die Umwandlungssätze, welche die verschiedenen Kassen zur Anwendung bringen.
Die sind in den letzten Jahren stark gesunken, obwohl für den obligatorischen Teil nach wie vor der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt.
Im überobligatorischen Teil sind die Kassen bei der Festsetzung des Umwandlungssatzes aber frei. Dies führt dazu, dass der effektive Umwandlungssatz über das gesamtes Vorsorgegeld in der zweiten Säule hinweg oft nur noch rund 5 Prozent beträgt.
Mithilfe des Umwandlungssatzes wird die Höhe der jährlichen Rente aus Ihrem angesparten Vorsorgekapital festgelegt. Bei 200’000 Franken Vorsorgeguthaben erhalten Sie bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent eine Jahresrente von 12’000 Franken – bei 5 Prozent aber nur eine Rente von 10’000 Franken jährlich.
Fragen Sie bei Ihrer Kassen nach dem Umwandlungssatz: Die meisten haben diesen bereits gesenkt oder planen dies in nächster Zeit.
Vergleichen sollten Sie auch den Deckungsgrad. Dieser drückt das Verhältnis des vorhandenen Vorsorgevermögens zu den Verpflichtungen aus. Das Gesetz verlangt von den Kassen, dass sie Gewähr bieten, dass sie die eingegangenen Verpflichtungen decken. Ein Deckungsgrad von 100 Prozent und mehr ist in Ordnung.
Aus Sicht der Versicherten wichtige Kennzahlen sind einerseits die Kosten, welche die Kassen verursachen, und anderseits die Performance, welche die Vorsorgeeinrichtung auf dem Kapital erzielt. Hier gibt es beträchtliche Unterschiede.
Laut der neusten Pensionskassenumfrage von Swisscanto liegt die Streubreite der Performance für das Jahr 2017 zwischen mickrigen 0,5 Prozent und hohen 15,8 Prozent. Wenn Sie das Pech haben, bei der Kasse mit schlechtesten Performance versichert zu sein, kann dies auf mehrere Jahr hinweg einen gewaltigen Unterschied für Sie ausmachen: Sie kriegen dann nämlich weniger Rente oder Kapital.
Immerhin zeigt die Swisscanto-Pensionskassenumfrage, dass im letzten Jahr 47 Prozent der Kassen – also rund die Hälfte – eine gute Rendite von 7,5 Prozent bis 9,99 Prozent erreichten. Natürlich kann es je nach Aufstellung einer Kasse in einzelnen Jahren zu Ausschlägen nach oben oder unten kommen.
Die Tatsache, dass die Performanceunterschiede mit einer Spannweite von 0,5 bis 15,8 Prozent so breit ist, stellt meines Erachtens ein Skandal dar, zumal man als Arbeitnehmer seine Kasse nicht frei wählen darf.
Eigentlich sollte die Aufsicht nicht nur auf die Sicherheit der Vorsorgeeinrichtungen achten, sondern auch die enormen Performanceunterschiede genauer untersuchen.
Wenn eine Kasse über Jahre hinweg eine miserable Performance für die Versicherten erzielt, nimmt sie ihre Verantwortung gegenüber diesen aus meiner Sicht zu wenig wahr.
Darum ist es umso wichtiger, dass man bei einem Stellenwechsel nicht nur den Job, das Arbeitsumfeld und den Lohn genau anschaut, sondern sich auch über die Leistungen und die Performance der Pensionskasse konkret aufklären lässt.
Wer durch einen Jobwechsel von einer guten zu einer schlechten Pensionskasse kommt, verliert auf die Jahre hinweg sehr viel Geld, was oft nicht mal durch mehr Lohn kompensiert wird.
36 Kommentare zu «Skandalöse Leistung vieler Pensionskassen»
erschreckend aber wahr. herr spieler – wäre es möglich besagte kennzahlen der 10 grössten anbieter komprimiert zu listen? und auch die „schwarzen schafe?“
Der Grund des Übels liegt doch in der Zwangsbindung von Arbeitnehmern an die Pensionskasse des Arbeitgebers. Welchen Anreiz hat eine Pensionskasse denn eine gute Rendite zu erwirtschaften? Gar keinen. Die „Kunden“ sind ja zwangsversichert und können nicht weg. Das System muss dringend auf eine Wahlfreiheit des Arbeitnehmers abstellen, damit Kunden zu jeder Zeit die PK wechseln können. Das würde vermutlich zu einer Marktbereinigung führen und der Selbstbedienung aus den PK Geldern eine Ende bereiten. Aktuell ist das Management dieser PK geradezu eingeladen jede Rendite als Verwaltungskosten in die eigene Tasche zu wirtschaften statt es als Rendite an Kunden weiterzugeben.
Sehr wahr!
Das ist kaum durchführbar. Aber jeder Arbeitnehmer sollte seinen Arbeitnehmervertreter im Leitungsgremium kennen. In diesem sind beide Seiten paritätisch vertreten. Ergo stimmt die Aussage, der Arbeitnehmer sei machtlos, eben nicht genau zu. Er ist zu wenig über die Organisationsform informiert. Zudem behaupte ich dass das den meisten Arbeitbehmern sehr bis vollkommen egal ist, leider.
Hr. Wenger
Leicht wird dies mit Sicherheit nicht umgesetzt werden können. Aber angegangen werden muss es.
Der AN kann seine PK heute nicht frei wählen und ist diesbezüglich völlig machtlos. Via Stiftungsräte kann der AN nur gerade zu 50% Einfluss nehmen. Die restlichen SR werden durch den AG gestellt. Dies ist eigentlich ein Skandal.
In den PK’s werden nur Gelder der AN verwaltet. Ausser ev. AG-Beitragsreserven (ohne Verwendungsverzicht) gehört nichts dem AG. AG-Vertreter haben nichts in den Stiftungsräten verloren. Dies ist ein alter Zopf welcher aus paternalistischen vor-BVG-Zeiten übertragen wurde und nun doch endlich mal abgelegt werden sollte.
Das Interesse des AN bezüglich “seinen” SR ist gering. Das Interesse bzgl. Wahl der eigenen Versicherungslösung ist bedeutend grösser.
Herr Vetterli – Bevor Sie einen solchen Blödsinn schreiben, sollten Sie sich besser einmal mit der Thematik PK auseinandersetzen. AG zahlen mindestens paritätisch in die Stiftung ein, d.h. die AG-Beiträge sind mindestens so hoch wie die AN-Beiträge, deshalb auch die paritätische Zusammensetzung. In vielen Fällen zahlen die AG aber einen zusätzlichen Betrag, sichern Risiken ab oder leisten einen zusätzlichen Beitrag an die Verwaltungskosten.
Die Einzahlungen der AG in die PK’s ist ein Saläranteil. Sämtliche AG-Anteile an Personalversicherungen entsprechen einem Lohnanteil.
Es wird Zeit, dass die Salärabrechnungen in einer wirklichen Bruttoversion (heutiges Brutto + AG-Anteile an Sozialversicherungen und ev.sonstige Leistungen) dargestellt werden.
Dieser sogenannte AG-Anteil muss natürlich auch bei Umstellung auf die freie PK-Wahl vom AG geleistet werden. Ansonsten würde dies einer Salärreduktion gleichkommen.
Dieser Betrag kann nun der AN in eine Versicherungslösung seiner Wahl einbringen. Ob der Geldfluss direkt via AG oder durch den AN selbst erfolgt ist nicht sonderlich wichtig. Eigentlich sollte es dem AN überlassen sein, wieviel dieser in eine BVG-Lösung einbringen will. Im mindesten natürlich der gesetzliche Teil.
@M. Vetterli
Wer das Geld einzahlt ist total egal. Ob die AG oder der AN. Letztlich sind beiden Zahlungen Lohnbestandteile und gehören nach der Auszahlung dem AN und nicht der AG. Diese Aufteilung der Einzahlung ist letztlich Unsinn und generiert nur unnötigen Aufwand. Also total relevantes Argument.
Der Grund liegt einzig darin das die Methode Pensionskassen nicht in der Lage ist Renten sicherstellen zu können. Das konnten Kapitalsparverfahren noch nie…
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Unverantwortlich ist hier einzig die neoliberale Politik deren Verfechter alles Soziale; Solidarische, Gemeinschaftliche als kriminell betrachten sofern sich sich damit Profite erzielen lassen.
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Mit solchen Ideologisch verbrannten kommt bei den Renten nie soziales heraus.
Herr Vetterli: der AG-Beitrag in die PK ist nicht Lohnanteil, sondern ist der Beitrag an die spätere Rente des AN. Der AG-Beitrag kann der AG steuerlich in Abzug bringen, der AN muss diesen nicht bei der Überweisung versteuern (kein Lohnbestandteil), sondern erst die Rente ist steuerpflichtig. Im Lohnausweis ist der AN-Beitrag steuerlich als Abzug deklariert und muss dann als Rente versteuert werden. Noch Fragen Herr Vetterli?
Das Lohnsystem mit den Sozialleistungen erlernen und dann sich dazu äussern sind zwei Paar Schuhe!
Der AG-Beitrag ist ein Beitrag an die PK zu Gunsten des Angestellten/Versicherten. Dieser Beitrag welcher durch den AG geleistet wird ist ein Teil der Personalkosten. Der AG kann sämtliche Personalkosten steuerlich in Abzug bringen. Jeder Personalaufwand ist ein Aufwand welcher das Ergebnis mindert.
Natürlich werden die AG-Beiträge nicht auf dem Lohnausweis des Angestellten aufgelistet. Aber wenn dieser Saläranteil (Anteil der Personalkosten zu Gunsten des AN) auf der Salärabrechnung aufgelistet würde wäre diese Position im Nettolohn II nicht enthalten. Es würde sich nichts für den Angestellten ändern. Zumindest nicht bezüglich Steuern oder Nettolohn.
Bei Rentenleistungen (oder Kapitalbezug) muss dann versteuert werden.
Für den AG sind Lohnnebenkosten ein Teil des Personalaufwands.
Der Kommentar greift zu kurz. Die Performance hängt stark von den Risiken ab, die eine Pensionskasse eingehen kann und diese Risikotragfähigkeit basiert ihrerseits wieder auf der Altersstruktur der Mitglieder der Kasse. Viele Pensionskassen, vor allem im öffentlich-rechtlichen Bereich, verfügen über eine überalterte Mitgliederstruktur. Da Pensionierte für eine allfällige Sanierung nicht mehr herangezogen werden können, verschlechtert sich damit auch die Sanierungsfähigkeit der Kasse. Eine reduzierte Risikofähigkeit schlägt sich aber auch in der Performance nieder.
Solche Zahlen über Performance sind Momentaufnahmen. Bei einem Versicherungs- und Anlagehorizont von 40 Jahren ist es aus Sicht des Lohnabhängigen absolut unmöglich abzuschätzen bei welcher PK resp. Arbeitgeber er am Schluss gut fahren wird. Kommt hinzu, dass bei gut gedeckten Kassen alles andere als sicher ist, ob man eines Tages auch vom freien Stiftungskapital profitieren wird. Kommt es nämlich zu Übernahmen und Fusionen, dann profitieren die Neuzugänge von entsprechender Quersubventionierung. Und wie oft in Zukunft das Reglement zuungunsten der Versicherten abgeändert werden wird (va. betr. Umwandlungssatz, Verzinsung, Altersgutschriften) kann niemand sagen.
… kurz auf einen Nenner gebracht, das ganze ist verlogen, nicht vertrauenswürdig, unverantwortlich, kriminell… zumal die Spielregeln jederzeit einseitig, also wärend dem Spiel, angepasst werden dürfen… und Verbindlichkeit sowie Rechtssicherheit existiert hier schlicht nicht. Was also reden Wir alle uns hier ein??? All das noch zu allem Unfug in völlig unregulierten Finanzmärkten angelegt…
Die Pensinsionskassen sind ein Schneeballsystem das uns in weinigen Jahren um den Kopf fliegen wird, weil es schlicht und einfach nicht mehr finanzierbar ist.
Orli Pelo
Was schwatzen sie von Schneeballsystem, sie sollten einfach nichts schreiben wenn sie keine Ahnung haben. Ihr „Argument* mag für eine AHV Kassen stimmen, nur hat das gar nichts mit den Pensionskassen zu tun.
Sie schreiben ich haette nicht recht, dann schauen sie doch einmal den Gesetzestext an. Wenn das Alterskapital augebraucht ist wird munter die Rente weiterbezahlt… Auch der Umwandlungssatz wird bei alten Rentnern nicht gesenkt. Das kann auf lange Sicht nicht gut gehen. Das BVG wurde zu einer Zeit geschaffen, da betrug die Rendite der Staatsanleihen 4-5 Prozent. jetzt sind sie zum Teil Negativ. Aktien sind auch keine Option, weil zu starke Schwankungen. Bleibt nur die Investition in Liegenschaften, bis die Leute die Mieten nicht mehr bezahlen koennen.
Mark, die AHV ist ein Umlageverfahren und somit mathematisch weit entfernt von einem Schneeballsystem… hingegen basieren das Kapitalsparverfahren auf dem irrigen Glauben das sich die Anlagewerte unendlich in ihrem Wert vermehren. Leider werden damit hunderte tausende gutgläubige Menschen in die sichere Altersarmut getrieben. Noch dazu ist jeder zu jederzeit zu 100% selber für das Verlustrisiko einer PK verantwortlich. Ein System mit Versprechungen und Teilnahmezwang ohne Alternative auf mehr als 40 Jahre als erstklassig zu verkaufen ist völlig unverantwortlich.
Genau. Das widerspiegelt aber unser Wirtschafts- und Schuldgeldsystem, dieses ist auf exponentielles Wachstum ausgerichtet (jährliches Wirtschaftswachstum von X% ist keine Linear- sondern eine Exponentialkurve). Jeder weiss, dass exponentielles Wachstum genau gleich wie ein Schneeballsystem langfristig nur mit periodischem Absturz und Reset weiterlaufen kann. Mathematik lässt sich nicht umgehen.
Herr Orli Pelo hat nicht mal so unrecht, was er da schreibt. Die Pensionskassen werden auch langsam zu einer riesigen Umverteilungsmaschine, wenn das so weiter geht, was mit seiner ursprünglichen Form kaum noch was zu tun hat. Es sind auch schon Bestrebungen im Gange, dass man alsbald sich sein Pensionskassengeld nicht mehr auszahlen lassen kann und dann wohl für eine Altersguthaben von Fr. 500 000.– noch eine mickerige Rente erhält. Diese Enteignung ist eigentlich schon in vollem Gange.
Entscheidend ist nur, ob die Pensionskasse für Staatsangestellte geschaffen wurde oder für Mitarbeiter der Privatindustrie. Im ersten Fall deckt der Steuerzahler etwaige Unterdeckungen.
…was deutlich macht das man Renten- Sozial- und Solidarsysteme möglichst weit weg von privaten Klauen halten muss…
Herr Spieler, ich schätze Ihre Blogs sehr, aber fehlt hier nicht eine sehr wichtige Kenngrösse und zwar der technische Zinssatz?
Ein noch grösserer Skandal ist die Tatsache, dass Kassen ihren Deckungsgrad künstlich hoch-pushen durch einen zu hohen technischen Zinssatz. Falls also dieser höher ist als die durchschnittliche Rendite der letzten Jahre dann ist der Deckungsgrad zu optimistisch. Mein Ratschlag daher, traue keinem Deckungsgrad der auf einem technischen Zinssatz von mehr als 2.5% basiert.
Ich glaube kaum noch, dass es Pensionskassen gibt, die auf den obligatorischen Teil des Altersguthabens 6.8 % auszahlen, obwohl das eigentlich gesetzlich festgelegt wurde. Der Skandal ist insofern, dass die Pensionskassen trotz dieser Gesetze tun und lassen, was sie eben wollen und der Gesetzgeber dies einfach toleriert. Bei meiner Pensionskasse wurde einfach flankierende Massnahmen ergriffen und es wurde da ein gewisser Betrag dem Altersguthaben gutgeschrieben. Dafür aber beträgt nun der Umwandlungssatz gerade mal gut 5 % auf das Gesamte Alterguthaben.
Das Obligatorium ist bei umhüllenden Kassen eine reine Schattenrechnung. Der überobligatorische Teil kann theoretisch bis aufs Obligatorium runter gedrückt werden, aber nicht darunter. Das heisst für einen Normal- oder Gutverdienenden dass er per reduziertem Umwandlungssatz auf die Leistungen im Niedriglohnsektor runtergedrückt wird.
..genau das ist mir und Kollegen passiert… auf die Leistungen im Niedriglohnsektor herunter betrogen… totale Leistungskürzungen von über 30% dies per einfachem Brief ohne das geringste Recht auf irgendetwas… man steht selbst nach gegenseitigen Vereinbarungen mit der PK da wie ein Trottel… das radikalisiert endlos.
“Ein Deckungsgrad von 100 Prozent und mehr ist in Ordnung.”
Hier würde ich doch etwas strenger urteilen. Der Deckungsgrad per 31.12.2017 sollte die Marke von 110% nicht unterschreiten. Nach dem hervorragenden Börsenjahr ist dieser Wert zum Stichdatum nicht ausgesprochen hoch. Zusätzlich sollte unbedingt auch der technische Zinssatz (TZ) angeschaut werden. Sollte der Deckungsgrad von über 110% mit einem technischen Zinssatz von unter 2.25% zustande gekommen sein ist ihre PK gesund. Ein hoher (unvorsichtiger) TZ ergibt einen (zu) hohen (unvorsichtigen) Deckungsgrad.
Sollte Ihre PK bezüglich Leistungen, Kosten und Sicherheit nicht Ihrem Idealbild entsprechen können Sie diese leider nicht wechseln. Die freie PK-Wahl muss dringendst umgesetzt werden.
Ausser dass die Aktiven nicht gleich mit Sanierungsbeiträgen rechnen müssen haben die Versicherten von dieser Zahlenspielerei rein gar nichts. Ihre Leistungen werden damit kaum verbessert, wie auch, die Kasse wäre ja dann sofort wieder ungesund. Folglich kann dem Rentner das völlig Wurst sein, seine Rente kann nicht gekürzt werden. Dies ist auch ein typisches Merkmal eines Schneeballsystems wenn die Risiken laufend auf die nächsten Generationen verschoben werden können. Die Rentner sollten deshalb laufend ausgegliedert werden in separate Sterbekassen.
Auch, wenn man an die PK gefesselt ist muss man über deren Gesundheitszustand informiert sein. Der AN kann via seinen Stiftungsrat Einfluss auf die Politik der PK ausüben. Ueberoblig. Leistungen oder Anlagepolitik können angepasst werden. Hierfür ist der Gesundheitszustand der Kasse doch unerlässlich.
Auch für den Rentner ist der Gesundheitszustand wichtig. Teuerungsausgleich muss nur bei finanzieller Tragfähigkeit der Kasse ausbezahlt werden. Wenn aus Sicht des Stiftungsrats dies nicht gegeben ist kann gestrichen werden. Dies ist übrigens der einzige Weg, die überhöhten Altrenten der 2.Säule indirekt wieder richtigzustellen.
Die Umverteilung von Aktiven zu Rentnern kann auf diesem Weg künftig gemildert/teilweise rückgängig werden.
Viele Pensionskassen müssen Leistungen an Pensionierte aus den Anfängen mit der Rolls Royce Lösung Leistungsprimat erbringen wofür die Rentner nie die entsprechenden Beiträge einbezahlt haben und ihnen einfach eine Leistung versprochen wurde. Da dieses System teuer war, haben viele Grosskonzerne auf Beitragsprimat umgestellt und somit die Lasten auf die aktiv Versicherten umverteilt. Da heute die Renditenaussichten schlechter sind spitzt sich das Ganze natürlich zu und der UWS muss sinken. Das mit der höheren Lebenserwartung ist nur ein Teil des Problems.
Man hat sich einfach abermals mathematisch verkalkuliert.
Der ganze Schlamassel zeigt doch einmal mehr, dass die 2.Säule eine Fehlkonstruktion, ein gigantischer Flopp ist. Von der Finanzmafia für Finanzheinis konzipiert. Die einzig richtige Lösung des Übels ist die Abschaffung der 2.Säule und Ersatz durch AHV-Vollrente.
Ich verstehe nicht ganz wie die Bandbreite von 0.5% – 15.8% zustande kommen. Die Sonntags-Zeitung veröffentlichte ja einen Pensionkassenvergleich. Darin sind die höchsten Zinssätze so bei 3% (http://www.pensionskassenvergleich.ch/downloads/pk-vergleich-2018_sonntagszeitung.pdf).
Wenn es da nicht um die Zinssätze des Altersguthaben geht. Was ist dann mit der „Performance“ gemeint?
Performance ist den Ertrag welche die PK erntet. Leider wirdt den ganzen Ertrag nicht am „Kunden“ weitergeleitet, sondern nur einen (Bruch)teil, den Zinssatz.
Der Artikel geht total am Wesentlichen vorbei:
Die meisten Arbeitnehmer können eine neue Stelle nicht so einfach nur aufgrund ihrer PK auswählen. Könnten die Arbeitnehmer ihre Pensionskasse frei, unabhängig vom Arbeitgeber wählen, würden die schwarzen Schafe sehr schnell aus-gesiebt.
Würde man das PK-System in die AHV überführen, hätte auch die Geldvernichtung („legale“ Korruption) in diesem idiotischen PK-System ein Ende. Heute sind die einzigen Gewinner die Versicherer.
Die freie Wahl der PK für jeden MA ist wohl ein viel zu komplizierter und viel zu teurer Wundchtraum! Vorstellung: ich mache in einer Firma die Lohnabrechnungen für 65 Mitarbeiter und muss dann mit etwa 30-40 Pensionskassen abrechnen? Nicht so leicht vorstellbar.
Die meisten Mitarbeiter haben vom Regelwerk der PK kaum e8ne Ahnung, geschweige denn von mehreren PK‘s um überhaupt eine Auswahl treffen zu können. Trotz Hinweis kennen die meisten MA ihre Vertretung im Verwaltungsgremium der PK nicht. Dafür ist wenig bis kein Interesse vorhanden.
Due Idee der freien PK-Wahl ist daher ein Holzweg und in der praktischen Arbeitswelt untauglich.
Als Arbeitgeber sehe ich den Fehler, den viele Arbeitnehmer machen: Sie verstehen die Funktionsweise einer PK zu wenig und interessieren sich auch nicht gross dafür. Dadurch können sie auch gar nicht abschätzen, ob sie eine gute oder schlechte Lösung haben. Ich kannte eine Firma, die hatte gar keinen überobligatorischen Teil in der PK, und es hat nicht zur Rebellion unter den AN geführt.
Die freie PK-Wahl fände ich grundsätzlich eine gute Sache, aber es würde zwangsläufig zu einem gewissen Mehraufwand auf Seiten der Firmen und der PK-Anbieter führen, aber das alleine ist noch kein Grund dagegen.