Wie sicher ist mein Geld, wenn die Bank pleitegeht?

Doppelter Schutz: Wie die meisten anderen Kantonalbanken bietet auch die Zuger Kantonalbank im Konkursfall eine umfassende Staatsgarantie. Foto: Keystone

Meine Frau und ich haben ein Konto bei der Zuger Kantonalbank mit mehreren hunderttausend Franken darauf. Sollte die Bank Konkurs gehen: Sind nur 100’000 Franken gesichert oder 200’000 Franken, da das Konto auf beide lautet? C.P.

Ich kann Sie doppelt beruhigen: Erstens bezieht sich der gesetzlich garantierte Einlagenschutz in der Schweiz auf die Personen, welchen das Geld gehört.

Der Einlageschutz beträgt maximal 100’000 Franken pro Kunde. Da Sie und Ihre Frau Besitzer des Ersparten sind, wären im Falle eines Konkurses Ihrer Bank 200’000 Franken gesichert.

Über den gesetzlichen Einlagenschutz hinaus ist Ihr Geld aber bei Ihrer Bank zusätzlich gesichert. Ihre Bank, die Zuger Kantonalbank, ist zwar eine Aktiengesellschaft und Sie können auch Aktien an dem Institut erwerben. Dennoch haftet der Kanton Zug für alle Einlagen und Verbindlichkeiten der Bank.

Sie profitieren somit von einer Staatsgarantie. Die meisten kantonalen Institute verfügen über eine Staatsgarantie – allerdings nicht alle, sondern nur 21 von den 24 Kantonalbanken hierzulande.

Diese unbeschränkte Staatsgarantie hat zur Folge, dass der jeweilige Kanton im Falle eines Konkurses für die Verbindlichkeiten der Bank gerade stehen und dafür garantieren muss, dass Sie als Kunde im Insolvenzfall kein Geld verlieren.

Keine Staatsgarantie bieten indes die Kantonalbanken von Bern, Waadt und Genf.

Politisch werden die Staatsgarantie und deren Abgeltung immer wieder mal heiss diskutiert. In Ihrem Kanton, in Zug, hat die Regierung signalisiert, dass sie ihre Mindestbeteiligung bei der Kantonalbank reduzieren möchte.

Der Plan der Zuger Regierung sieht eine Reduktion der Mindestbeteiligung des Kantons am Aktienkapital der Bank von heute 50 Prozent auf neu einen Drittel plus eine Aktie vor. Damit will sich der Kanton finanziell mehr Flexibilität verschaffen.

Selbst wenn dieser Plan Realität würde, ändert dies nichts an der Staatsgarantie. Diese wäre auch unter den neuen Mehrheitsverhältnissen gegeben: Ihre Einlagen wären auch dann durch den Kanton Zug garantiert.

19 Kommentare zu «Wie sicher ist mein Geld, wenn die Bank pleitegeht?»

  • Claude Fontana sagt:

    Wer soviel verdient, wie ich, macht keine Einlagen auf der Bank, die Kontoführung frisst eh die 0.001 %Zinsen auf. Sind das tatsächlich 0.01 promille?
    Da bin ich ja besoffen besser dran.

  • Gregor Stettli sagt:

    Nein. Der Schutz der Einleger geht viel weniger weit. Diese Stiftung ist mit nur 6 Milliarden kapitalisiert. Es sind also nur zwischen 60’000 und 600’000 Konten abgesichert. Für das Szenario, dass eine Bank Konkurs geht, reicht das u. U. Bei einem Dominoeffekt jedoch be Weitem nicht. Es sind zudem sog. Bail-In Regelungen auf dem Vormarsch. Wie in Zypern werden die Sparer an der Bankensanierung beteiligt. Siehe auch:
    https://www.saldo.ch/artikel/d/einlegerschutz-grosses-versprechen-wenig-sicherheit/

    • Lucas Metzger sagt:

      Herr Stettli, erlauben Sie einige Anmerkungen:
      – esisuisse, die Einlagensicherung der Schweiz, ist ein Verein, bei dem per Bankgesetz alle Banken Mitglied sind
      – Viel mehr als 6 Mrd.: Bevor esisuisse zahlt, wird die Liquidität der konkursiten Bank zur Auszahlung der gesicherten Einlagen an Bankkunden verwendet (Liquidität aller Banken deponiert bei SNB: über 400 Mrd); das Total der gesicherten Einlagen in der Schweiz beträgt 443 Mrd. (2016).
      – Nicht jeder Bankkunde hat 100’000 bei seiner Bank. Bei Retailbanken haben die meisten Kunden 3’000 bis 10’000 Franken; die Rechnung 6 Mrd. geteilt durch 100’000 ist irreführend.
      – Bail-In: Gesicherte Einlagen (max 100’000) sind vom Bail-In ausgenommen.
      – Der Artikel vom 12.4.2010 im Saldo war fehlerhaft.

      • M. Vetterli sagt:

        Hr. Metzger,
        Vielleicht sollte noch vermerkt werden, dass wohl nur zu einem kleinen Teil der Schweizer Bankenwelt im Extremfall die Einlagensicherung eingreifen muss.
        Die Kantonalbanken mit Staatsgarantie können eigentlich nicht Pleite gehen. Die steuerpflichtige Allgemeinheit muss für sämtliche Verbindlichkeiten aufkommen.
        Unsere systemrelevanten Banken werden heutzutage mittels Bail-in am Leben erhalten. Nichtgesicherte Einlagen werden durch Wandlung in Eigenkapital die gesicherten Einlagen vor Verlusten schützen.
        Es verbleiben somit noch 3 Kantonalbanken, die Migros Bank, Bank Cler, Valiant, ein paar Auslandbanken sowie viele kleine Regionalbanken.
        Im Weiteren muss jede Bank mind.125% der gesicherten Einlagen mit liquidierbaren inl. Vermögenswerten hinterlegt haben.

  • Spychiger sagt:

    Herr Spieler: Sind sie sicher, dass bei einem gemeinsames Konto (meist als u/o Konto benannt) beide Besitzer je 100’000 bekommen würden? Gemäss eisuisse klingt das anders: “ Das Gesetz sieht vor, dass bei einer Forderung, die mehreren Personen zusammen zusteht, nur einmal CHF 100 000 geltend gemacht werden können.“
    Und anmerken müsste man: Die 100’000 sind nur dann sicher, wenn die Einlageversicherung nicht vorher Pleite ist.

    • Lucas Metzger sagt:

      Herr Spychiger hat Recht, aber Herr Spieler auch, denn es gibt nicht nur Art 37a, Abs.4 BankG, sondern auch Art. 24, Abs.2 BIV-FINMA. Gemeinsame Konten können rechtlich verschiedene Formen haben. In Konkursfällen hat dies Probleme gegeben (Gerichtsfälle). Wer auf einen möglichst hohen Einlegerschutz Wert legt und keinen Rechtstreit mit dem Liquidator will, macht als Paar zwei Konten, jeweils auf einen Partner lautend. Man kann sich gegenseitig die Vollmacht für das Konto geben, das hat den gleichen Effekt (max. 200’000 geschützt, beide haben einzeln Zugriff). Natürlich kostet es dann zweimal Gebühren – Einlegerschutz ist eben auch nicht gratis zu haben.

  • jeanpierre.neidhart sagt:

    Auf die Staatsgarantie wuerde ich mich ganz sicher nicht verlassen. Wer sein Geld bei einer Bank anlegt muss damit rechnen, einen Totalverlust einzufahren wenn die Bank pleite geht. Eine Geldanlage bei einer Bank ist mit dem Handel von Aktien zu vergleichen, auch dort kann man alles verlieren, das ist ja das Geschaeftsmodell der Banken, dass bei Gewinnen nur ein schaebiger Teil davon an die Kunden weitergereicht werden und bei Verlusten der Kunde alles zu bezahlen hat.

    • Peter Schneider sagt:

      Nein, der Vergleich hinkt, weil bei Aktienkursen zumindest ein Teil des Kurses mit real existierenden Buchwerten hinterfüttert ist. Zudem: Bei einem Depot mit 33 Titeln führt ein „Totalverlust“ zu einem Abschreiber von 3%. Wenn übrigens die Depotbank abkratzt: die Wertschriften gehören weiterhin dem Anleger.

  • W. Wenger sagt:

    Die Kommentare von Herrn Spieler sind auch hier sehr schwammig und rechtlich fragwürdig. Wenn ich und meine Frau ein Konto haben, ist es ein Konto und ist bis 100‘000 geschützt. Der Anlegerschutz basiert in erster Linie auf dem Konto und in zweiter Linie auf der Person, mit der das Schutzmaximum bei der Bank gedeckelt wird. Anders gesagt: Wenn ich 3 Kontos auf meinen Name führe, ist der Anlegerschutz für mich auf 100‘000 limitiert.

  • Ralph Woodtli sagt:

    Herr Spieler, dies ist leider ein weit verbreiteter Irrtum! Schauen Sie sich mal die Bilanz des Garantie gebenden Kantons Zug an und vergleichen Sie diese mit der Bilanz der Zuger Kantonalbank. In keiner Art und Weise könnte der Kanton Zug die Sicherheit aller Gelder garantieren. Im worst-case müsste entweder jeder Steuerzahler gerade stehen oder Gelder würden verloren gehen. Zudem sollte man mal schauen wie die Kreditausstände aussehen. Kein Kanton hat genug Mittel um seine Kantonalbank vollumfänglich zu stützen. In einigen Kantonen wird deshalb auch diskutiert, die Staatsgarantie als wettbewerbsverzerrender und alter Zopf abzuschaffen. Zum Schutz jedes einzelnen Steuerzahlers.

  • Reto Kleinstein sagt:

    Echt jetzt das ist eine Antwort eines Spezialisten. Niemals würde ich das ganze Vermögen nur bei einer Bank lassen. Sollte es nämlich zu einer Insolvenz kommen ist mal für Wochen wen nicht Monate das Geld gesperrt oder zumindest stark limitiert im Bezug. viel Spass dann, Bilder vom anstehen finden sich noch heute im Internet über vergangene Fälle. Ab 100´000 unbedingt auf andere Bank aufteilen hat noch den Vorteil das die Bank nie das gesammte Vermögen sieht was wiederum Werbeanrufe verhindert mit dümmlichen Invest Angeboten und sollte warum auch immer mal jemand fremdes Zugriff haben so ist nie alles weg sondern nur das auf diesem Konto also ein weiterer Schutz.

  • A. Koch sagt:

    Die „Garantie“ von Kanton/Staat tönt ja schön und gut (und soll die Bevölkerung nur beruhigen), aber wenn’s hart auf hart kommt, haben diese Institutionen keinesfalls die Mittel, all diese Konti und Einlagen zu decken. Solche Fonds in entsprechender Höhe existieren nicht. Ich hatte mal in Folge der letzten Finanzkrise den Rettungsfonds des Bundes gegoogelt und der war vor ca. 7 Jahren um die 35 Milliarden CHF (falls ich mich richtig erinnere). Das wären dann maximal 350 000 Kunden für die ganze CH gewesen mit gedeckten Konti… Gehen Banken wirklich Konkurs, müsste wohl die SNB entsprechend Geld kreieren oder die Bank/en à la UBS „retten“. Für mich sind die Banken nur Abzocker, die den Mittelstand finanziell bis auf den letzten Rappen melken. Von mir kriegen die nur das Minimum.

  • M. Vetterli sagt:

    “Über den gesetzlichen Einlagenschutz hinaus ist Ihr Geld aber bei Ihrer Bank zusätzlich gesichert.”

    Der Einlagenschutz wird erst aktiv, wenn bei einem Konkurs die gesicherten/privilegierten Kundeneinlagen nicht mehr verfügbar sind.
    Eine Kantonalbank mit Staatsgarantie kann nicht Konkurs gehen. Die Steuerpflichtigen garantieren nicht nur die ges./ priv. Gelder sondern die gesamten Verpflichtungen der Bank.
    Dies ist sehr, sehr unglücklich. Alle Banken müssen mit gleich langen Spiessen auf dem Markt agieren.
    Ein Berner kann sein gesamtes Geldvermögen durch die Zuger Steuerpflichtigen vor Verlusten schützen. Er selber muss als Berner Steuerpflichtiger keine solchen Risiken eingehen.
    Auch die Kantonalbanken müssen dem Markt ausgesetzt werden. Aufhebung der Staatsgarantie ist dringlich.

  • Peter Berger sagt:

    Meines Wissens hat auch die Kant.Bank BS seit letztem Jahr keine Staatsgarantie mehr.

  • Urs Bünzli sagt:

    Eigentlich ist die Erklärung ganz einfach:
    Mit Vollgeld wäre das Geld sicher gewesen.
    Unter jetzigen Bedingungen ist es nicht sicher.

  • Martin Urs sagt:

    Oh mein Gott, jeden Tag geht eine Bank den Bach runter und die Kundenvermögen schwimmen mit. Im Ernst: Ich habe Mühe die Probleme gewisser Leute zu verstehen.
    Man kann auch bei mehreren Banken separate Konti für jeden Eheparter eröffnen, wenn man die Sicherheit erhöhen möchte. Kostet natürlich etwas Gebühren, aber jede Versicherung verlangt eine Prämie.
    Kantonalbanken sind mehrheitlich im Besitz von Kantonen und in der Regel gut geführt und arbeiten seriös. Darum enthält unser Portfolio unter anderem Zertifikate der meisten Kantonalbanken und die Titel sind bei verschiedenen davon im Depot. Das genügt unserem Sicherheitsbedürfnis.

  • Benjamin Zibble sagt:

    Anstatt nur diese Staatsgarantien, die bei einem wahrhaften Zusammenbruch kapitalistischer Träumereien eh nur zur Beruhigung der vielen Kleinstsparer gut sind. Ich ziehe eine Bank vor die absolut keine Geschäfte in den Finanzmärkten und Derivatefantasien tätigt, sich auf lokale Begebenheiten national Beschränkt und dem alte Begriff Mündelsicher wieder zu seinem Recht verhilft. Schade werden derartige gemeinschaftlich sozial Sinnstiftende Konstruktionen immer wieder durch neoliberalgierige Abzocker in ihrem einstigen Sinn verdorben, Anstatt das sich viele nun beruhigt schlafen legen können sorgt man dafür das viele permanent auf der Lauer liegen müssen um nicht über den Tisch gezogen zu werden. So wird Vertrauen oft grob hintertrieben.

  • Galzer sagt:

    Die Staatsgarantie ist nur Augenwischerei. Liebe Mitbürger in den KB Kantonen, falls Eure Kantonalbank pleite geht, steht klar der Kanton gerade. Aber was heisst das effektiv? Es müsste heissen Sie als Steuerzahler bezahlen dann das Missmanagement und die Fehler der Bank! mit Ihren Steuern im jeweiligen Kanton.
    Die Solothurner bezahlen noch heute die Schulden der KB SO Pleite ab und seit Jahren will die Politik die Steuern erhöhen.

  • urs brand sagt:

    Die Bankgarantie von Fr. 100’000 bezieht sich bei Konten welche auf mehrere Personen lauten auf auf das Konto und nicht jede an dem Konto beteiligten Person. Wenn die Fragesteller die 200′ auf einem gemeinsamen Konto haben, gilt die Garantie bloss für 100′.

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