Warum ledige Erben arg im Nachteil sind

Glücklich ohne Trauschein: Eine etablierte Lebensform, die jedoch vom Gesetzgeber noch immer eindeutig benachteiligt wird. Foto: iStock

Ich habe mir schon oft die Frage gestellt, ob bei Todesfall im Konkubinat bei der Auszahlung von 2. Säulen- und 3. Säulen-Geldern an den/die Partner/in neben der Besteuerung zum reduzierten Satz zusätzlich die volle Erbschaftssteuer fällig wird? M.F.

Wenn ein Paar im Konkubinat zusammenlebt, hat es im Todesfall tatsächlich einige Nachteile.

So bekommen sie etwa keine Hinterlassenleistungen der AHV, welche nur den Verheirateten zusteht. Auch bei der Pensionskasse kann es Probleme geben: Etwa dann, wenn das Reglement der Kasse keine Leistungen an den verstorbenen Partner oder die verstorbene Partnerin vorsieht oder die im Reglement der Kasse festgesetzten Bedingungen nicht erfüllt werden können.

Konkubinatspaare müssen mindestens fünf Jahr zusammenleben, der Hinterbliebene wurde vom Verstorbenen finanziell unterstützt oder der Hinterbliebene muss für ein gemeinsames Kind sorgen. Zusätzlich müssen Konkubinatspartner bei ihrer Kasse eine schriftlich ausgestellte Begünstigungserklärung zugunsten des Partners hinterlegen.

Anders als Ehepartnern sind bei Konkubinatspaaren Erbschaften und Schenkungen nicht steuerfrei – wobei generell zu beachten ist, dass es bei Erbschafts- und Schenkungssteuern kantonal erhebliche Unterschiede gibt.

Konkubinatspartner müssen das Erbe ihres verstorbenen Partners oder der verstorbenen Partnerin versteuern. Dazu zählen auch Gelder, welche sie allenfalls aus der Pensionskasse oder der 3. Säule des verstorbenen Partners oder der Partnerin zugesprochen erhalten.

Je nach Kanton kann das teuer zu stehen kommen. Dies ist im Vergleich zu den verheirateten Paaren eine eindeutige Benachteiligung der Konkubinatspaare. Offensichtlich bevorzugt der Gesetzgeber bestimmte Lebensformen, obwohl heute immer mehr Leute bewusst nicht heiraten.

Ich rate daher Konkubinatspaaren, die heiklen Themen Altersvorsorge, und Todesfall frühzeitig miteinander zu besprechen und sich gegenseitig abzusichern. Meist lohnt es sich, fachliche Unterstützung zuzuziehen wie sie Banken oder Versicherungen problemlos bieten können.

29 Kommentare zu «Warum ledige Erben arg im Nachteil sind»

  • Karin Buettikofer sagt:

    Liebe Konkubinats-Paare: Heiratet doch einfach und zahlt Strafsteuern, so wie wir Ehepaare. Oder aber ihr lasst es sein und habt Nachteile beim Erben. Wo ist das Problem? Der Fünfer und s’Weggli geht halt eben nicht………

    • Thomas Sutter sagt:

      Genau, warum lassen Sie sich nicht scheiden, dann umgehen Sie die Strafsteuern?

    • Maja Krapf sagt:

      Verheiratet sind bei den Steuern nur schlechter gestellt als Konkubinate, wenn beide Partner ein Einkommen haben. Verdient der(die) eine aber nichts, oder sehr wenig, ergibt sich wegen der verschiedenen Abzugsmöglichkeiten und der Unterschiede zwischen Ledigen- /Verheiratetentarif eine deutliche Steuerersparnis für das Ehepaar. In meine Bekanntenkreis posaunen viele Verheiratete das mit der Heiratsstrafe lauthals bei jeder Gelegenheit heraus und sind sich gar nicht bewusst, dass sie im Vorteil sind und die Konkubinatspaare im Nachteil. Aber Rechnen ist halt schwierig…

    • Martin Leuenberger sagt:

      Heiraten ist sowas von gestern. Das Peinlichste ist dann noch, wenn eine erwachsene Person mit irgendwelchen 20-30 Jahren noch ihren Namen ablegt und den des Mannes annimmt. Wie unterwürfig.

  • Peter Vanderbilt sagt:

    die erste frage lautet; mit welchen dreistigkeit (Recht-im sinne von menschenrecht oder universalrecht, nicht „Rechr“ oder „Rechtssprechung“ unter den fuchtel der ideologie union helvetica) masst sich die ideologie uninion helvetia sich an, dich mich oder sonst wer ohne unsere einwilligung einfach in ihren ideologie mit allen dazugehörende „rechten und pflichten“ einzuverleiben?? die zweite frage lautet: warum also steuer zahlen? die dritte frage lautet: ist sich der autor bewusst ein erfüllungsgehilfe eine kriminelle oraganisation zu sein mit diesem geschreibsel??

  • I. Unternährer sagt:

    Wenn man nicht verheiratet sein will, muss man halt schreiben können. Die Erbschaftssteuern werden mindestens in BS viel weniger, wenn man mehr als 5 Jahre zusammenlebt und zwingend ein Testament vorhanden ist. Dann reduziert sich der Satz von 30% auf 9%. Logisch, dass das Testament rechtlich verheben muss.
    Erstaunlicherweise wird aber bei Sozialbezügen das Einkommen von beiden zusammengezählt wie bei Verheiraten, sei das bei Ergänzungsleistungen oder KK-Beiträgen, da gilt man sozusagen als verheiratet, aber bei Forderungen vom Staat ist man sich fremd. Da sehe ich vor allem die Ungerechtigkeit.

    • Mia Mara sagt:

      Danke für den Hinweis auf BS. Wenn es dem Staat nützt, dann werden auf Konkubinate die selben Regeln angewandt wie bei Verheirateten. Der Zivilstand sollte keine Rolle spielen in einem säkularen Staat. Weder bei Steuern, Erbschaften noch Sozialer Unterstützung etc..

  • Bernhard Piller sagt:

    Es ist eine Schweinerei, dass Unverheiratete nicht höhere Pensionen erhalten oder tiefere Prämien zahlen müssen. Im Todesfall eines unverheirateten Pensionärs endet die Zahlungspflicht, beim verheirateten geht sie weiter über die Witwe. Somit subventionieren heute die Unverheirateten die Verheirateten.

    • Mark Keller sagt:

      Das ist überhaupt keine Schweinerei. Es ist jedem selbst überlassen was er macht. Jeder kann heiraten oder im Konkubinat leben. Niemand redet da drein. Man muss sich halt der Konsequenzen des einen oder anderen Handelns bewusst sein.

      • Bernhard Piller sagt:

        Auch schon etwas vom verfassungsmässig festgelegten Diskriminierungsverbot gehört?

    • Robert Hasler sagt:

      Herr Piller, starten Sie doch ein Initiative – diese fehlt ganz sicher noch: Man solle doch einen Zivilstand vorsehen, in dem man sowohl verheiratet als auch unverheiratet ist.

  • urs brand sagt:

    Verheiratet ist nicht in jedem Fall verheiratet. Registrierte Partner/innen erhalten beim Ableben des Partners keine AHV Rente obwohl sie die gleichen Steuern zahlen wie Verheiratete.
    Ganz so einfach und klar wie es scheint ist es eben doch nicht.

  • Werner Wenger sagt:

    Weshalb ärgern sich diese Kommentarverfasser? Seit Jahrzehnten machen die Politiker Gesetze, die fast immer nicht zu Ende gedacht sind: also mehr oder weniger grobe Mängel oder Lücken oder sogar Widersprüche in sich oder zu anderen Gesetzen aufweisen.
    Ergo: Kommentarschreiber setzt die massgeblichen Politiker mit eurer Forderung unter Druck, die Gesetze dahin anzupassen, dass es für euch stimmt.

  • Carlo C. sagt:

    dann heiratet man eben kurz vor dem Ableben. So ist der Steuervogt ausgetrickst und die Heiratsstrafe auf ein Minimum begrenzt. Ist halt nicht immer planbar.

    • Mona sagt:

      Steuervogt ist ausgetrickst, aber die PK nicht. Ist man bereits im Rentenalter und heiratet, muss man 5 Jahre verheiratet sein. Wenn nicht, gibt es für den überlebenden Ehegatten nur eine einmalige Abfindung (z.B. 3 x die jährliche Ehepaarsrente).

  • Marcos sagt:

    Erben ist generell eine heikle Sache. Leistungslos Geld zu erhalten ist aus ökonomischer Sicht schädlich und aus moralischer Sicht fraglich. Einzige Ausnahme sind Paare die lange zusammengelebt haben, da diese eine Wirtschaftseinheit bilden. Allerdings sollte es auch hier Grenzen geben, denn unter Umständen hat der verbleibende Partner einfach von der Wirtschaftskraft des anderen profitiert. Tricksereien wie in den Kommentaren vorgeschlagen und Zustände wie beschrieben sollten also gar nicht möglich sein.
    PS: ist mir bewusst, dass eine Erbschaftssteuer wie sie sein sollte momentan politisch nicht durchsetzungsfähig ist.

  • Christian wymann sagt:

    Hallo? Es gäbe für 99.99% keine Erbschaftssteuer wenn wir (auch ledige) 2015 die Abstimmung angenommen hätten. Nun ist das gewählte nicht OK, komisch ….

  • Ursula K. sagt:

    Zur Benachteiligung von Konkubinatspaaren: als was wird die Tatsache angesehen, dass die AHV-Rente von Ehepaaren auf 150% plafoniert wird, während Konkubinatspaare je 100% ihres Anspruchs (also zusammen 200%) ausbezahlt erhalten? Dies zusätzlich zur Verheiratetenstrafsteuer!

  • gf sagt:

    Ehepaare und Konkubinatspaare können trefflich diskutieren, wo das eigene Modell Nachteile hat, über die jeweiligen Vorteile schweigt man lieber (wer interessiert sich schon für den Heiratsbonus? Es gibt aber nicht nur verschiedene Modelle von Paarbeziehungen, es gibt auch Singles. Und für diese scheint die Situation klar zu sein: grosszügig für die Vorteile der Paare mitbezahlen und nicht auf die Idee kommen, selber Ansprüche zu stellen! Oder ist es Zufall, dass im Titel über die Situation von ‚Ledigen‘ gesprochen wird, aber nur im Konkubinat lebende gemeint sind?

  • Ali Ferkous sagt:

    Es ist längst Zeit, dass die Schweiz einen PACS (pacte civil de solidarité) wie in Frankreich einführt:
    Falls ein Konkubinatspartner armengenössig wird, tritt der Fiskus (ohne Rechtsgrundlage!) die Tür ein und macht die hohle Hand, wie wenn sie verheiratet wären,
    stirbt einer der Konkubinatspartner macht der Fiskus wieder die hohle Hand, weil sie nicht verheiratet gewesen sind.
    Die Möglichkeit, zwischen sich nahestehenden Personen einen PACS zu schliessen, würde diesem rechtsstaat-unwürdigen Trauerspiel ein Ende setzen.

  • Robert sagt:

    Im Artikel lese ich:
    „Auch bei der Pensionskasse kann es Probleme geben: Etwa dann, wenn das Reglement der Kasse keine Leistungen an den verstorbenen Partner oder die verstorbene Partnerin vorsieht.“
    Ich glaube, kaum eine PK zahlt Geld an Tote…

  • Jürg Mink sagt:

    Kommt in den Kanton Schwyz oder eventuell Zug, dann habt ihr den Fünfer unds Weggli. Da gibt es keine Erbschaftssteuer. Wurde ja auch alles schon mehrfach besteuert!

  • Monika Fehr sagt:

    Wenn hier die Kokubinatspaare den Ehepaaren gleichgestellt werden, dann muss die AHV aber auch zugunsten der Ehepaare angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass ein Konkubinatspaar 2 x die volle AHV Rente erhält, das Ehepaar aber nur 1.5x ist man saublöd, wenn man sich nicht scheiden lässt. Viele kinderlose verheiratete Paare haben immer brav AHV bezahlt (sie und er), die hõheren Steuern bezahlt und werden jetzt nochmals bestraft mit einer kleineren AHV Rente.

    • Werner Wnger sagt:

      Sie sind nicht gut informiert! Unverheiratete, die zusammen wohnen, erhalten auch nur das 1,5- Fache. Also besser zuerst die Ausgleichskasse fragen, bevor solche Falschaussagen in die Welt hinaus Posaunen!

  • Jörg Hanspeter sagt:

    Am meisten benachteiligt ist heute der männliche, heterosexuelle Single der für sich selbst sorgt. Er darf überall mehr bezahlen, hat keine Lobby und ein grosser Teil seines Nachlasses wird in den meisten Kantonen vom Staat kassiert.

    • gf sagt:

      Und worin unterscheidet sich die Situation der weiblichen resp. der homosexuellen Singles von der der männlichen, heterosexuellen Singles?

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