Teilbezug aus der 3. Säule bringt Steuervorteile

Der Traum vom Wohneigentum: Die Säule 3a hilft, ihn zu verwirklichen – und nebenbei noch Steuern zu sparen. Foto: Keystone

Man sagt, ein Teilbezug des Säule-3a-Kapitals für Wohneigentum sei bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters möglich. Andererseits hört man immer wieder, dass ein 3a-Konto nur als Ganzes aufgelöst werden könne. Angenommen, sämtliche 3a-Ersparnisse liegen auf einem einzigen Konto: Was gilt in diesem Fall? U. W.

Es ist in der Tat so, dass ein Teilbezug für selbst genutztes Wohneigentum bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters möglich ist. Als Mann können Sie somit nur bis 60 und als Frau nur bis 59 einen solchen Teilbezug vornehmen. Später ist es nur noch möglich, das gesamte Kapital aus dem entsprechenden Vorsorgeverhältnis zu beziehen.

Wer dann sein Vorsorgekapital gestaffelt beziehen will, muss mehrere 3.-Säule-Konten besitzen, da sonst eine Staffelung nicht möglich ist. Denn ein 3.-Säule-Konto muss immer als Ganzes bezogen werden. Man kann also bei einem Bestand von 200’000 Franken auf dem Konto der Säule 3a nicht einfach zuerst 100’000 Franken und später den Rest beziehen. Für die Staffelung braucht es zwingend mehrere Konten.

Falls jemand alles 3.-Säule-Geld auf einem Konto hat, kann er aber immerhin eine Staffelung erreichen, wenn er noch vor 60 oder Frauen vor 59 einen Teilbezug für selbst genutztes Wohneigentum vornimmt.

Besteuert werden 3.-Säule-Gelder und generell Vorsorgegelder immer dann, wenn sie tatsächlich bezogen werden. Bei einem Teilbezug aus der 3. Säule für selbst genutztes Wohneigentum wird die Steuer mit der Auszahlung des Geldes fällig. Aber nur für dieses effektiv bezogene Geld. Der Rest wird dann besteuert, wenn er ausbezahlt wird. Wenn jemand mehrere 3.-Säule-Konten gestaffelt bezieht, wird die Steuer in den entsprechenden Auszahlungsjahren fällig.

Obwohl es bei der Besteuerung in den einzelnen Kantonen erhebliche Unterschiede gibt, lohnt sich in den meisten Fällen eine Staffelung bei der Auszahlung der Vorsorgegelder. Diese werden von den Steuerbehörden im einzelnen Auszahlungsjahr zusammengezählt. Das kann dazu führen, dass man deutlich mehr oder weniger Steuern abliefern muss.

Konkret: Wer sich im gleichen Jahr das Kapital der Pensionskasse und auch noch gleich die 3. Säule auszahlen lässt, zahlt deutlich mehr Steuern als jemand, der in einem Jahr die 3. Säule und ein Jahr später erst die Pensionskasse bezieht.

Wie viel die Steuerersparnis in Ihrem konkreten Fall bezogen auf Ihren Wohn- und Steuerort ausmacht, sehen Sie einfach auf den Steuerrechnern, welche im Internet von verschiedenen Banken aufgeschaltet sind.

4 Kommentare zu «Teilbezug aus der 3. Säule bringt Steuervorteile»

  • Werner wenger sagt:

    Dass es Kantone gibt, die Auszahlungen von zwei Jahren zur Satzbstimmung zusammenzählen vergessen Sie einfach? Schlechte Beratung!

  • Lo Gik sagt:

    Ich finde auch dass es ein nützlicher Hinweis gewesen wäre, im Kontext

  • Romano Wyss sagt:

    Für einmal muss ich Herrn Spiller in Schutz nehmen.
    Die Planung der Pension ist sehr individuell und auch immer komplexer.
    Es ist in einem so kurzen Blog nicht möglich alle Szenarien und Möglichkeiten aufzuzeigen, die eine so vermeintlich einfache Frage beantworten würde.
    Daher sind solche Blogs auch nicht als umfassende Informationsquelle zu nutzen – besprechen Sie Ihre Anliegen persönlich mit einem Finanzplaner…

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