So sparen Sie Steuern auf Pensionsgelder

Besteuerung des Alterskapitals: Die Steuer wird am aktuellen Wohnsitz zum Bezugszeitpunkt fällig. Die ist je nach Kanton verschieden. Foto: Keystone
Ich habe zum Zeitpunkt meines 65. Geburtstags im Kanton Basel gewohnt. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, ob ich Kapital oder/und eine Rente beziehen möchte. Ich entschied ich mich erst mit 67 Jahren zum Teilbezug des Alterskapitals aus der 2. Säule. Zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung wohnte ich jedoch schon im Kanton Schwyz. In welchem Kanton muss das bezogene Alterskapital der 2. Säule versteuert werden? H.V.
Wie ich Ihren Angaben entnehme, haben Sie trotz Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters von 65 Jahren weitergearbeitet und haben weiter in Ihre Pensionskasse einbezahlt. Der Bezug wurde somit aufgeschoben.
Für die Besteuerung des Teilbezugs des Alterskapitals gilt ein einfacher Grundsatz: Die Steuer wird an Ihrem aktuellen Wohnsitz – also an Ihrem heutigen Steuerdomizil – zum Bezugszeitpunkt fällig.
Wenn Sie früher im Kanton Basel wohnten, ist dies nicht relevant. Für die Berechnung der Steuer entscheidend ist, wo Sie an dem Zeitpunkt wohnen, wo Sie das Kapital tatsächlich beziehen und damit in Pension gehen. In Ihrem Fall wäre dies der Kanton Schwyz.
In der Tat gibt es je nach Kanton bei der Besteuerung von Vorsorgekapital beträchtliche Unterschiede. Zwar wird das Kapital aus der Pensionskasse getrennt von Ihrem übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Dennoch macht es einen grossen Unterschied, in welchem Kanton Sie effektiv beim Bezug Wohnsitz haben. Für viele Leute ist es lohnenswert, wenn Sie noch vor der Pensionierung und damit noch vor einem Kapitalbezug ihren Wohnsitz in einen Kanton mit tiefer Besteuerung der Vorsorgegelder verlegen.
Wie viel Sie in den einzelnen Kantonen an Steuern an den Fiskus abliefern müssen, können Sie einfach mittels Steuerrechnern, welche mehrere Banken im Internet aufgeschaltet haben, anhand Ihrer konkreten Daten eruieren. Dabei wirkt sich nicht nur der Steuersatz, sondern auch die Progression mehr oder weniger stark aus.
In Ihrem Fall würde ich zusätzlich prüfen, ob allenfalls auch noch Gelder aus der 3. Säule zur Auszahlung anstehen. Diese müssen Sie ebenfalls bis 70 beziehen.
Damit Sie nicht zu viel Steuern zahlen müssen, empfehle ich Ihnen den Teilkapitalbezug aus der 2. Säule sowie, die Auszahlung von allfälligen Geldern aus der steuerbegünstigten Säule 3a in separaten Jahren vorzunehmen. Wenn Sie alle Vorsorgegelder indes im gleichen Jahr beziehen, werden diese vom Steueramt zusammengezählt und dann besteuert, was dazu führt, dass Sie über alles deutlich mehr an Steuern zahlen müssen, als wenn Sie die Gelder in verschiedenen Jahren beziehen.
Dank Wohnsitznahme in einem Kanton mit tiefer Besteuerung von Vorsorgegeld und Staffelung von Kapitalbezügen können Sie selbst dafür sorgen, dass Sie mehr von Ihrem Vorsorgegeld haben und weniger davon ans Steueramt geht.
10 Kommentare zu «So sparen Sie Steuern auf Pensionsgelder»
Die Beratung ist laut meinemSteuerberater nicht ganz korrekt. Es gibt offensichtlich Kantone, die Auszahlungen von zwei Jahren zusammenzählen um den Satz zu bestimmen?
Vorsicht Falle! Die kantonalen Steuersekretäre sind mittlerweile kleine eigenständige Könige, die das Steuerrecht ganz autonom selber auslegen. Sie können locker bei einer späteren Rückkehr an den vorherigen Wohnort beschliessen, dass alle Steuern die durch den Wohnortwechsel gespart wurden eine reine Steuerumgehung waren, und nun trotzdem fällig werden. Don’t do it.
Besser vorher konkret die Beträge ausrechnen. Die Steuerprogressionskurve ist nicht überall so steil, dass sich der ganze Aufwand wirklich lohnt. Und ja, nachvollziehbare zeitliche Abstände sind hilfreich, so ist es. Da ist man mit 67 relativ spät in der Planung.
…vor allem lohnt sich der umzug in ein anderes land… nach der pensionierung. die ch verkommt je länger je mehr zu einem bananenstaat für rentner die nicht im geld schwimmen.
Aber, aber, Herr Rittermann: die Bananenrepublik gilt doch hauptsächlich für die Altersgruppe 26-65, das sind diejenigen, die immer und überall einzahlen müssen, obwohl Herr Jordan und die Banken doch unser Geld praktisch gratis herstellen könnten, wie ich höre. Also Umzug je früher desto besser !
Österreich, am besten Wien
Und wohin z.B. würden Sie persönlich empfehlen umzuziehen (hinsichtlich Lebensqualität, Finanzen, sozialer Sicherheit)?
berechtigte frage, herr aschwanden. ich arbeite noch an der lösung.
Auch ich werde mit 65 die Schweiz sofort verlassen! Zu teuer für Rentner und da diese in der Schweiz eh unerwünscht sind, nehme ich das ganze PK-Geld mit! Von mir kann diese Schweiz in diesem Zustand nichts mehr erwarten.
Und wie verhält es sich, wenn ich, wie aktuell, im Pensionsalter noch immer in Deutschland wohne? Fallen dann Quellensteuern auf meine Vorsorgegelder (2. und 3. Säule) an, die von meiner früheren Arbeitstätigkeit in der Schweiz, dort liegen?