So kommen Auswanderer zu ihrem 3. Säule-Geld

Lebensabend an der Sonne: Wer auswandern will, sollte seine Altersvorsorge gründlich planen.
Ich plane nach Brasilien auszuwandern. Ich möchte gerne meine Säule 3a mitnehmen. Wie mache ich das am Besten? M.W.
Wenn jemand definitiv die Schweiz verlässt und auswandert, darf man das in der steuerbegünstigen Säule 3a angesparte Geld vorzeitig beziehen. Anders als beim vorzeitigen Bezug von Geldern aus der Pensionskasse, ist es recht einfach möglich, das 3. Säule-Kapital beim Verlassen der Schweiz zu beziehen.
Sie müssen lediglich nachweisen können, dass Sie die Schweiz definitiv verlassen und sich künftig in Brasilien niederlassen. Daher müssen Sie sich in Ihrer heutigen Wohngemeinde offiziell abmelden und dann an Ihrem künftigen Wohnort wieder anmelden. Sie können allerdings das 3. Säule-Konto nicht «mitnehmen», wie Sie schreiben, sondern müssen das Konto auflösen und das Geld beziehen.
Zu beachten sind auch steuerliche Aspekte: Wenn Sie das Geld in Anspruch nehmen würden, noch bevor Sie die Schweiz verlassen und offiziell abgemeldet sind, müssten Sie das Kapital separat von Ihrem übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuern. Falls Sie das Geld beziehen, erst nachdem Sie sich offiziell abgemeldet haben, kommt bei der Auszahlung eine Quellensteuer zum Zug. Diese ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Ich rate Ihnen, sich rund um Ihre Auswanderungspläne von Ihrer Hausbank beraten zu lassen. Je nachdem können Sie nämlich noch einiges an Steuern sparen, wenn Sie das Geld zu einer Vorsorgestiftung in einem Kanton mit tiefer Quellensteuer transferieren. Wo Sie diesbezüglich am Besten fahren, kann Ihnen Ihre Bank aufzeigen.
Unabhängig von den Steueraspekten empfehle ich Ihnen, sich Gedanken zu machen, wie Sie später Ihre Altersvorsorge regeln. Wenn Sie das Geld der 3. Säule jetzt vorzeitig beziehen, weil Sie nach Brasilien auswandern, könnte es sein, dass Ihnen das Kapital später für Ihre Altersvorsorge fehlt.
Ich rate Ihnen daher, sich zusätzlich von Ihrer Bank oder Versicherung punkto Altersvorsorge beraten zu lassen und sich insbesondere auch die finanziellen Konsequenzen Ihrer Auswanderungspläne für Ihre Vorsorge im Alter aufzeigen zu lassen.
28 Kommentare zu «So kommen Auswanderer zu ihrem 3. Säule-Geld»
Was ist nun der Unterschied, ob nun Säule 3a oder eben Pensionkasse. Ist es nicht so, dass wenn man seinen Job aufgibt ja seine Pensionkassengeld auf ein Freizügigkeitskonto überweisen muss, welches ja eigentlich nichts anderes ist, als ein Säule 3a Konto? Warum sollte es schwieriger sein Gelder einer Pensionkasse zu beziehen? Oder müssen wir nun von Gesetztes wegen diese Pensionskassengelder zu einem Zins von 0.1 % hier irgendwo in der Schweiz liegen lassen? wäre mir dann noch!
Tschirki, da haben wir jetzt im KV nicht gut aufgepasst… AHV: 1 Säule, PK: 2 Säule, Selbständige Vorsorge: 3 Säule
PK, egal ob auf dem Freizügigkeitskonto parkiert oder bei der Vorsorgeeinrichtung hinterlegt kann erst ab 60 (?) bezogen werden. Dies mal sehr grob dargelegt. Auf den Rest Ihres Kommentars kann ich leider nicht eingehen, da er Grundsätzlich falsch ist. Ich empfehle Ihnen dringend die Broschüre der AHV zur Lektüre. Onlinebezug möglich
Jemand der nach Brasilien auswandert, kann meines Wissens sicher sein Pensionskassengeld beziehen, Herr Peter. Soviel ich weiss, ist diese Regelung vor allem für Europa gültig. Es wird ja auch nicht so sein, dass ich mit Pensionskassengeld in Brasilien eine Immobilie kaufen kann, also möchte ich das Geld auch mitnehmen. Ja, wenn ich gerade an diesem Thema bin, so stelle ich mir die Frage: Ist es eigentlich möglich in Europa eine Immobilie zu kaufen mit Pensionskassengeld? Ja, man müsst die selber bewohnen wohl eben.
Ich finde die Frage von Herr Tschirky ist berechtigt. Man kann sehr wohl das Kapital der 2. Säule vor den 60. Lebensjahr beziehen wenn man auswandert. Weshalb das schwieriger sein soll als bei der 3. Säule (wie im Artikel angedeutet) ist nicht klar.
Wenn Sie in ein Land ausserhalb EU/EFTA auswandern, können Sie sowohl 2. als auch 3. Säule vollumfänglich beziehen.
Wenn Sie in ein EU/EFTA Land auswandern und mehr als 5 Jahre vom ordentlichen Rentenalter entfernt sind, können Sie die 3. Säule voll beziehen, von der 2. Säule jedoch nur den überobligatorischen Teil, der obligatorische Teil bleibt gesperrt.
Wenn Sie in ein EU/EFTA Land auswandern und keine 5 Jahre vom ord. Rentenalter entfernt sind, können Sie 2. und 3. Säule vollumfänglich beziehen.
@Pius Tschirky: Das hat Herr Spieler in seinem „Geldblog“ vom 12.1.2017 behandelt („Auswandern: Her mit dem Pensionskassengeld“). Sie haben sich übrigens auch dort schon mit Kommentaren beteiligt.
Ich denke mir eben, dass man da unterscheiden muss zwischen gewissen Ländern, Theo. Dennoch aber vielen Dank für Deine Resonanz!
Da fehlen mir dann doch noch ein paar Angaben. damit dieser Beitrag wirklich sinnvoll wäre: wie lange habe ich nach dem Auswandern Zeit, das Geld vom Konto 3a zu beziehen, kann ich dies in mehreren Jahren auch gestaffelt tun, wenn ich mehrere Konten besitze, wie lange kann ich das Geld nach dem Auswandern auf dem Freizügigkeitskonto parkiert lassen, kann ich es von dort gestaffelt beziehen? SInd meines Erachtens Fragen, die jeden Betroffenen interessieren.
Beim Wegzug ins Ausland besteht kein Zwang Vorsorgegelder zu beziehen solange Sie die massgebliche Altersgrenze nicht erreicht haben.
In Länder welche mit der Schweiz ein Steurabkommen haben, kann man die Quellensteuer zurückverlangen indem man belegt dass das Kapital im neuen
Land der Steuerbehörde angemeldet ist. Die Schweiz und Brasilien haben gerade am 4. Mai dieses Jahres ein solches Abkommen unterzeichnet. Obwohl die Quellensteuer bei Freizügigkeitskonten im Kanton Schwytz am tiefsten ist, profitieren die ortkundigen Banken davon indem sie mit hohe Gebühren und Spesen, oder tiefe Zinsen sich „bedienen“. Die Quellensteuersatz ist damit nicht so relevant wie man meinen würde. Die Zinsen und Gebühren sollte man auch bei Freizügigkeitskonten beachten, insbesondere wenn man vor hat das Geld „gestaffelt“ aufzuheben.
Bleibt zu erwähnen, dass eine Auszahlung vor Abreise am Wohnsitz besteuert wird. Bezieht man das Geld erst nachdem man im Ausland Wohnsitz genommen hat, erfolgt die Besteuerung am Sitz der 3. Säulestiftung. Da die Besteuerung von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist, kann es sich lohnen, das 3. Säulekonto in einen steuergünstigen Kanton zu zügeln, wenn die Auszahlung erst nach dem Wegzug ins Ausland erfolgt.
auf dieser Seite kann man sich einen groben Überblick über die kantonal unterschiedlichen Steuern bei Auszahlung verschaffen.
https://www.123-pensionierung.ch/de/rente-oder-kapital/kapitalauszahlungssteuern/
Und wenn man in ein Land der EU auswandert? Gilt das dann auch?
Ich verstehe nix. Mir wurde erzählt Australien und CH hatten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Nun erzählt mir mein neuer Steuerberater, im Gegensatz zum Letzten, ich müsste zusätzlich zu meinem Einkommen in der CH, auch alle meine und meiner Frau Einkommen und Vermoegenswerte in Australien in der CH angeben. Ich müsse das dann nicht versteuern, aber der Steuerfuss würde entsprechend dem Gesamtvermögen angepasst. Was wohl ungefähr dasselbe ist. Zusaetzlich habe ich aus „gut informierter“ Quelle gelesen, gegenüber Auslandschweizern ist das Bankgeheimnis aufgehoben. Das widerspricht der Bundesverfassung, (gleiches Recht fuer alle) , aber wen kuemmerts. z.B. Auslandschweizer sind Minderheit, Beamte sind Mehrheit! Mehrheit befiehlt, Gesetz ist Propaganda! Also erkundigt Euch zuerst genau.
Sie tun ja geradezu so, als ob die „Beamten“ die Gesetze machen würden.
Hallo Martin, ich denke wir haben dasselbe Problem wie Sie, Doppelbuerger AU und CH mit Immobilie in der CH, aber wohnhaft in Australien. Die CH Bank verlangte von uns Beweis, im Jahr 2016, dass wir unser Barvermoegen in der Schweiz dem ATO angegeben haben um es dort zu versteuern. Ansonsten muessten sie uns das Konto schliessen. Die CH Immobilie interessiert das ATO soweit nicht ausser es bringt Gewinn oder Verlust. Das mit dem erhoehten Steuerfuss hat mir das Steueramt auch so mitgeteilt. Ob das fair ist bleibe dahingestellt. Als Auslandschweizer fuehlen wir uns nicht benachteiligt, haben wir doch den Vorteil in 2 schoenen Laendern wohnen zu koennen!
Bei den Banken kann man solche Unannehmlichkeiten relativ einfach umgehen indem man sich einen CH Briefkasten organisiert und diesen der Bank gegenüber als Wohnadresse angibt.
Lassen Sie ihren Namen am Briefkasten ihres Bruders / Schwester oder Freundes anbringen. Sobald die Korrespondenz korrekt zugestellt werden kann, gibt es keine Fragen zum Wohnsitz.
So haben sie als Auslandschweizer keine Scherereien mit den Banken und die Kirche bleibt im Dorf.
Hört auf mit diesem Witz, Säule 3 a. oder PK, immer will der Staat nach der Auszahlung auch wieder was verdienen. Ich bin der Meinung, wenn jemand sich es leisten kann, soll er jedes Jahr in diesen Beträgen einen Diamanten oder Gold kaufen, komme was wolle auf der Welt, diese 10. 20. oder 30. Diamanten oder Gold kann man dann in ein Nastuch ein wickeln und ab in einen anderen Kontinent, wenn Europa infolge Krieg oder Atom Katastrophe unter geht, Geld und Immobilen keinen Wert mehr haben, wegen Verseuchung usw. Unter dem Strich wenn man ehrlich sein will ist das 1% wo man gewinnt wenn man Säule 3.A bei Versicherung oder Bank macht und all die Jahre alles gut geht. Zudem ist die Diamanten und Gold nicht 30. Jahre blockiert, und ist schön an zu schauen, schöner als ein Konto Auszug?
Vorteil Säule 3a: „Man“ spart, resp. begrenzt den Konsum. (Meistens unnützes Zeug). Sicherheitsgefühl.
Und die Banken freuts, weil langfristiges Darlehen. Sockelfinanzierung.
Steuern. Der staatliche Geldverbrauch, könnte politisch gesteuert werden. Aber die „Wähler“ sind in Masse, zu blöd.
Solche pauschalen Blogs sind je nach Situation gefährliche Informationsquellen. Wer in Länder der EU/EFTA auswandert, können die Gelder der 2. Säule bezogen werden – aber nur der überobligatorische Teil der Guthaben.
(es sind noch weitere Richtlinien zu beachten)
Bei den anderen Ländern kann meistens der ganze FZ-Betrag bezogen werden (je nach Abkommen).
Säule 3A-Gelder können immer bezogen werden (egal in welches Land man auswandert).
In jedem Fall ist der Zeitpunkt und das Doppelbesteuerungsabkommen GENAU zu begutachten. Da gibt es das Risiko, dass die Quellensteuer mangels Regelung nicht zurück gefordert werden kann und möglicherweise die Auszahlung im neuen Land als „Einkommen“ zu besteuern ist…
Ein Steuerberater vom neuen Land ist zu empfehlen!
Ihr Beitrag ist sehr wichtig, namentlich der Hinweis darauf, dass nicht jede Quellensteuer – selbst bei Bestehen eines DBA – zurückgefordert werden kann und dass man immer auch die Steuerlage im Zielland prüfen muss. Wenn es um sehr hohe 2.- und 3. Säuenguthaben geht, ist es also in jedem Falle sinnvoll, sowohl in der Schweiz als auch im Zielland Rat bei einem Steuerberater einzuholen. Bei kleinen Guthaben können die Beratungskosten höher als die Steuerersparnis sein.
Ja die Steuerbehörden haben zugeschlagen.Der „Pilotentrick“ geht nicht mehr, auch der Kanton will mitessen.Ich konnte noch im letzten Jahr diese massiven Steuern sparen.Sie hat jetzt den Charakter einer „Wegzugssteuer“.Das macht rasch zehntausende Franken aus.Die Logik des Staats hört da allerdings auf.Er müsste auch eine „Zuzugssteuer“ für alle Einwanderer verlangen, so wie das auch Prof.Reiner X, in Fribourg verlangt.5 Jahre lange Fr. 15.- pro Tag pro Person als Einkaufssumme für alle die bestehenden Infrastrukturen der Schweiz (von den lange Anwesenden bezahlt)das ergäbe Fr. 27’000.-Ich meine man sollte Fr. 50’000 verlangen evtl. mit Rabatt für Kinder.Was meint Herr Spieler dazu, zu dieser Einseitigkeit.
„Wegzugssteuer“ von wegen! Haben Sie schon mal daran gedacht, dass die Beiträge in die 2. oder 3. Säule Einkommen ist, das nie versteuert wurde, oder dass die Renten daraus dann auch als Einkommen versteuert werden müssten?
Übrigens, ich werde mich in einem Jahr nach Thailand verabschieden und störe mich nicht an dieser Besteuerung des Vorsogekapitals. Ich habe die letzten Jahre happig freiwillig in die 2. Säule einbezahlt – das bisschen Quellensteuer (bei gestaffelter Kapitalauszahlung auf mehrere Jahre verteilt) ist ein Witz gegenüber den Einkommensteuern, die ich auf diesen Beträgen NICHT bezahlen musste!
Achtung, so „einfach“ geht es nicht. „Lediglich“ Anmeldung im Ausland und Abmeldung in der Schweiz beweisen widerspricht dem „definitiven Charakter“ der Ausreise, welcher das BSV vorschreibt. Wer z. B. keine Arbeitsbewilligung am neuen Wohnort hat, kann sich PK und 3a nicht auszahlen lassen.
Katar ist für Steueroptimierungen eine gute Adresse: Keine Einkommensteuern und niemanden interessiert, was man mitbringt. Es gibt in Katar keine Steuererklärung, also auch nichts zu „bescheissen“. Ich habe mein Alterskapital (CH quellenbesteuert) bezogen und das war’s. Simpel und effizient. Die Crux ist, wie man das Kapital aber vernünftig (!) anlegt. Das bleibt dann einem selbst überlassen.
Hi Bruno,
Danke für diesen wichtigen Input. Es redet kaum jemand über die Steuer im „neuen“ Wohnort. Denn wenn ich z.B. nach Österreich ziehe und mir dort mit der PK ein Eigenheim errichte, kann ich zwar die Schweizer Quellensteuer anrechnen, aber in Österreich wird dann das PK-Geld mit ca. 45% abzgl. der Schweizer Steuer als Einkommen voll besteuert.
Ähnliches gilt wahrscheinlich für viele europäische Staaten. Sind sie dann in Katar für längere Zeit geblieben? Mich würde interessieren wie lange man bleiben sollte, um „Gestaltungsmissbrauch“ zu vermeiden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man in z.B. drei Monaten Katar mal schnell die 2. und 3. Säule mit 2-3% Quellensteuer (Freizügigkeitskonto Kanton Schwyz) bezieht und dann wieder zurückkommt bzw. weiterzieht.
Ja da muss man sich durch den Jungel kämpfen. Kann mir jemand sagen wie es geregelt ist mit der Pensionskasse Auszahlung? Wenn wir als Familie alle unter 30 🙂 reisen, ohne festen Wohnsitz(abgemeldet in der Schweiz). Kann die Pk ausbezahlt werden oder kommt sie auf ein Freizügigkeitskonto?
ich habe bei anfrage über guthaben und auszahlung weder bei ahv, 2. säule oder 3.säule eine antwort bekommen, die anfrage war per post und per email.
hat jemand eine info was zu tun ist? DANKE!
bin ausgewandert mit definitver abmeldung in der ch und anmeldung im jetztigen land (africa)…und noch viele jahre vom rentenalter entfernt…