Wie Sie als Vermieter Ihre Rente aufbessern

Auszahlen lassen oder vermieten? Wer eine Liegenschaft erbt, hat interessante Optionen. Foto: iStock
Meine Mutter hat meinem Bruder und mir eine Eigentumswohnung vererbt, die wir vermieten. Nun will mich mein Bruder auszahlen. Aber was soll ich mit dem Geld machen? Am liebsten hätte ich davon monatliche Rentenauszahlungen. Wie soll ich vorgehen? B.D.
Sie könnten das Kapital investieren und es so vermehren. Allerdings entnehme ich Ihrem Schreiben, dass Sie hohen Wert auf Sicherheit legen. Damit kommen Aktien und Fonds mit Aktien nicht infrage. Sehr konservative Frankenanleihen und sehr sichere Franken-Obligationenfonds werfen aber kaum Rendite ab.
Sie könnten das Geld auch einfach auf einem Konto bei einer sehr sicheren Bank – zum Beispiel bei einer Bank mit Staatsgarantie – parkieren und sich davon monatlich einen Betrag auszahlen lassen. Das wäre ein Vermögensverzehr und damit steuerfrei.
Weiter könnten Sie mit dem Kapital bei einer Versicherung eine Leibrente erwerben. Diese würde Ihnen bis ans Lebensende eine Rente auszahlen. Sie hätten somit das Langlebigkeitsrisiko abgedeckt. Allerdings erfolgt die Rentenauszahlung nicht steuerfrei und renditemässig wäre diese Variante ebenfalls nicht attraktiv.
Einfacher wäre es wohl, wenn Sie sich von Ihrem Bruder gar nicht auszahlen lassen würden. Sie können sich die Nettoerträge aus der Vermietung doch einfach teilen. Dann müssen Sie nichts unternehmen, denn die Wohnung gehört Ihnen ja heute schon im Miteigentum. Von den Bruttomieteinnahmen gehen alle Kosten sowie Einlagen in einen Erneuerungsfonds weg und der verbleibende Ertrag wird unter Ihnen und Ihrem Bruder aufgeteilt.
Die einzigen Nachteile sind aus meiner Sicht, dass Sie das Risiko mittragen, dass die Wohnung mal leer stehen könnte und dass Investitionen in die Wohnung nötig werden. Mit Rückstellungen in einen Erneuerungsfonds können Sie das letztere Risiko aber im Griff behalten.
Allenfalls ist es sinnvoll, die Verwaltung der Wohnung an eine externe Verwaltung zu vergeben. Ausserdem müssen Sie die Mieterträge anders als einen Vermögensverzehr versteuern. Neben den monatlichen Einnahmen aus dem Mietverhältnis hat diese Variante den Vorteil, dass die Wohnung hälftig in Ihrem Besitz bleibt. Sie haben also das Miteigentum sowie zusätzlich den Ertrag.
Wenn Sie Ihren Anteil an der Wohnung an Ihren Bruder verkaufen, haben Sie zwar das Kapital, aber keinen Mietertrag mehr. Ich persönlich würde daher eher die Wohnung behalten und mir den hälftigen Nettomietertrag überweisen lassen.
Bei jeder Variante sollten Sie die genauen Bedingungen mit Ihrem Bruder schriftlich regeln. In der Regel ist es empfehlenswert, wenn dazu ein Notar beigezogen wird. Falls nämlich die Details nicht sauber geregelt sind, kann es später unter Erben unschöne Auseinandersetzungen geben.
Mit klaren rechtlichen Verhältnissen, welche auch regeln, was im Falle eines Todes von Ihnen oder Ihrem Bruder mit dem Miteigentum passiert, können mögliche Konflikte verhindert werden.
8 Kommentare zu «Wie Sie als Vermieter Ihre Rente aufbessern»
Diese Eigentumswohnung wird fast sicher durch eine Verwaltung im Rahmen der SWE betreut. Als erstes diese Fragen, wie das Problem gelöst werden kann. Vermutlich ist nicht die Wohnung das Problem, sondern das Persönliche.
Wie man als Vermieter mehr Gewinn macht ? Ganz einfach, Miete erhöhen !
Derartigen Unsinn schreibt nur einer, der das Mietrecht (noch) nicht kennt.
Ich bessere meine IV-Rente auch auf, indem ich ein grosses möbiliertes Zimmer mit WLAN, Badzimer-Mitbenützung, Tee/Kaffeeküche mit Kühlschrank inbegriffen. Für eine beschränkte Mietdauer zwischen 3-6 Monate Expads anbiete. Mit dem Segen der Hausbesitzer, mit der Auflage verbunden, dass sie die anderen Hausbewohner nicht stören, sauber und anständig sind, und die Hausordnung strikte beachten. Klappt bis heute einwandfrei.
hoffentlich weiss das steueramt nichts davon.
Martin Spieler verwirft Aktien für meine Begriffe zu rasch. Aktien von dividendenstarken Titeln sind sehr attraktiv. Gegen allfällige Verluste kann man sich mit stopp-loss absichern, so dass die Aktien automatisch verkauft werden, wenn die Aktien eine genau definierte Untergrenze erreichen. Ich bin auch ein recht vorsichtiger Anleger. Mit stopp-loss bin ich bisher sehr gut gefahren.
Mit stopp-loss wird man aber auch gerne mal Aktien los, die man gar nicht verkaufen wollte, nur weil es einen kurzfristigen Taucher gibt.
… und dies notabene zu einem schlechten Preis.