Welche Kantonalbanken sind tatsächlich sicher?

Eine von drei Ausnahmen: Bei der Berner Kantonalbank gibt es keine unbeschränkte Staatsgarantie: Foto: Keystone
Man sagt immer, Kantonalbanken seien sehr sicher fürs Geld. Offenbar verfügen aber doch nicht alle Kantonalbanken über eine Staatsgarantie. Welche sind nun sicher und welche nicht? P. H.
Hierzulande gibt es 24 Kantonalbanken. Der weitaus grösste Teil davon – nämlich 21 – sind mit einer unbeschränkten Staatsgarantie ausgestattet.
Bei diesen Banken sind nicht nur, wie bei allen übrigen Banken in der Schweiz, Einlagen bis maximal 100’000 Franken pro Kunde gesetzlich geschützt, sondern sämtliche Einlagen. Käme es bei den Instituten mit Staatsgarantie zu einer schweren Krise, würden die Kantone als Garantiegeber in einem Konkursfall für die Einlagen geradestehen.
Doch es gibt tatsächlich Ausnahmen: Keine unbeschränkte Staatsgarantie bieten die Kantonalbanken von Bern, Genf und Waadt.
Während die Berner Kantonalbank und die Banque Cantonale Vaudoise über gar keine Garantie verfügen, profitiert man als Kunde bei der Banque Cantonale de Genève immerhin von einer beschränkten Garantie durch den Kanton Genf.
Kleine Einschränkungen gibt es auch bei den 21 Kantonalbanken mit Staatsgarantie, und zwar bei deren Tochtergesellschaften. So haftet beispielsweise bei der St. Galler Kantonalbank der Kanton St. Gallen für sämtliche Verbindlichkeiten des Institutes – nicht aber für die Verbindlichkeiten für die St. Galler Kantonalbank Deutschland AG mit Sitz in Frankfurt und München.
Auch seitens der internationalen Ratingagenturen erhalten die Schweizer Kantonalbanken gute und sehr gute Noten. Das höchste Rating weist mit einem AAA-Rating von Standard & Poor’s die Zürcher Kantonalbank aus, welche als einziges Schweizer Institut eine solche Bestnote aufweist.
Unterschiede gibt es bei den 24 Schweizer Kantonalbanken auch punkto Kapitalstruktur. Kantone müssen sich mindestens zu einem Drittel an Stimmen und Kapital an den entsprechenden Kantonalbanken beteiligen. Die Rechtsform kann aber unterschiedlich sein: 15 Kantonalbanken sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und neun Aktiengesellschaften.
Einige der Kantonalbanken sind so auch an der Schweizer Börse kotiert. Beispiele dafür sind die Thurgauer Kantonalbank, die Glarner KB, die St. Galler KB oder die Graubündner KB.
Wegen der Staatsgarantie der Kantone für ihre Kantonalbanken wird die Schweiz übrigens auf dem internationalen Parkett immer wieder kritisiert – so etwa von der EU und auch von der OECD. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fordert nichts weniger als das Ende der Staatsgarantie bei den Schweizer Kantonalbanken.
Ob und in welchem Umfang ein Kanton seiner Kantonalbank eine Garantie für die Verbindlichkeiten gewährt, ist zum Glück Sache der Parlamente und des Stimmvolkes der Schweizer Kantone und nicht von internationalen Organisationen.
12 Kommentare zu «Welche Kantonalbanken sind tatsächlich sicher?»
Die unbeschränkte Staatsgarantie von 21 Kantonalbanken in der Schweiz demnächst unter die Lupe zu nehmen wird für mich dringlich werden, weil das Wörtchen „unbeschränkt“ müsste sich erst noch im Kleingedruckten bestätigen. Trotzdem vielen Dank Herr Martin Spieler für den Hinweis und nicht zuletzt auch hinsichtlich der politischen Unwägbarkeiten bedarf es der Wachsamkeit.
Kommt hinzu, dass selbst bei Kantonbanken mit sogenannt unbeschränkter Staatsgarantie am Ende die Bonität des Garanten (i.e. des jeweiligen Kantons), gesetzt den Fall, mit eine entscheidende Rolle spielt. Am besten fährt man als Kleinsparer immer noch, wenn man nicht alle Eier in denselben Korb legt, sondern sie auf verschiedene Banken verteilt (verschiedene Konten bei ein und serselben Bank nützen nichts), zwecks Diversifizierung des Risikos, auch wenn das etwas mehr Gebühren kosten sollte.
Die Aufzählung aller an der SIX gehandelten Kantonalbankenpapiere umfasst:
KBBE +3.1%, KBBL +1.5%, KBBS+7.8%, KBGE +9.8%, KBGL +12%, KBGR +7.1%, KBJU -0.9%, KBLU +15.6%, KBSG +12.8%, KBTG +1.8%, KBVD +10.7%, KBVS +22.1%, KBZG +16.6%.
Die %-Zahlen entsprechen der Kursänderung seit 01.01.18.
Die jährliche Dividende beträgt im Durchschnitt um 3%.
Auch wenn man 10-15 Jahre zurück schaut, haben die Aktienkurse der meisten Kantonalbanken zugelegt, während die Grossbanken nur noch einen Bruchteil ihres früheren Wertes haben.
Die Staatsgarantien müssen dringend aufgehoben werden. Es darf nicht sein, dass die Allgemeinheit das Verlustrisiko der hohen Bankeinlagen trägt.
Die 3 erwähnten KB’s haben es vorgemacht. Sie alle sind durch die Immobilienkrise der 90er zu diesem Schritt gezwungen worden.
Es ist durchaus möglich, dass eine derartige Krise bald wieder ins Land zieht. Bevor es soweit ist sollten die betreffenden KB’s ihre Risiken auf der Höhe des vorhandenen Eigenkapitals begrenzt haben. Die Privatisierung würde eindeutig Klarheit schaffen.
Die Politik sollte nun rasch reagieren. Die Uebertragung des Verlustrisikos auf die Allgemeinheit ist wenig vernünftig.
Nachdem die implizite Staatsgarantie zu den grossen Banken abgeschafft ist muss nun auch die explizite Garantie dringend aufgehoben werden.
Ja, das ist ein alter Zopf und ein Wertberwerbsvorteil für gewisse Kreise. Ob nun im Falle eines Falles wirklich alles gesichtert sein sollte, wage ich ohnehin zu bezweifeln. Schlussendlich muss wohl auch bei einer UBS oder einer CS (wie gehabt) der Steuerzahler gerade stehen, weil diese Banken seien ja bekanntlich „systemrelevant“.
Auch eine SGKB ist für Kanton eine systemrelevante Bank die nicht nur in Dienste von Sparer ist sondern auch im Dienste von kantonale Gewerbe bei der auch die arbeiten die ihre Gelder woanders sparen. Also sehe ich die kantonale Garantie nicht so „verkehrt“. Und wenn der „Fall“ eintrift sollen halt alle einspringen und nicht nur profitieren.
Nein, M.Vetterli, die Staatsgarantie ist sehr wichtig. Arbeiten Sie bei einer anderen Bank und wollen so den Kantonalbanken schaden? Es braucht die Staatsgarantie. Wenigstens bieten diese dann Sicherheit, was man von den meisten anderen bekannten Banken nicht behaupten kann, weil die 100000 Franken Garantie nur bei einer Einlagesumme von nicht mehr als CHF 6 Milliarden gilt.
sollte es zum GAU kommen wird diese StaatsGarantie ein Riesen loch in die Staatskasse reissen für welcher dann der Steuerzahler aufkommen darf. das sind wunderbare aussichten. also wenn dieser Fall eintritt könnte ein WohnsitzWechsel kräftig steuern sparen.
Hr.Oppliger
Die Einlagensicherung (bis 100’000.-) ist sehr sicher. Diese 6 Mrd. sind primär für schnelle Auszahlung gedacht. Die finale Sicherung besteht durch die Zuteilung der priv. Gelder in die 2.Konkursklasse.
Die Allgemeinheit sollte nicht für die Geldeinlagen der Bankkunden garantieren. Das Verlustrisiko (ab 100000.-) muss der Einzelne tragen. Der Sparer kann seine Gelder natürlich auch diversifizieren und in 100000.-Paketen bei versch. Banken deponieren.
Heute besteht der absurde Zustand, dass ein Berner seine hohen Sparsummen durch ein Konto bei der ZKB via die Zürcher Steuerzahler absichern kann.
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Die Berner haben bei der Immob’krise der 90er gelernt. Die heutigen KB’s mit Staatsgarantie, oder besser die betr. Steuerpflichtigen, müssen diese Erfahrung wohl erst machen.
Danke Herr Spieler für ihren Artikel. Es fehlt mir aber noch der Hinweis, welche Kantonalbanken wegen „too big to fail“ vom Staat gerettet würden. Im Falle einer Rettung dieser Banken wären ja dann die Vermögen über 100000 auch gerettet. Oder irre ich mich da? Wäre schön wenn sie bei einem ihrer nächsten Blog auf dieses Thema eingehen könnten.
Da die OECD das Ender der Staatsgarantie fordert, bin ich gespannt, ob und welche Auswirkung die Selbstbetimmungsinitiative eben auf die Staatsgarantie haben wird.