Altersvorsorge: Selbstständig in die Falle

Ohne Pensionskasse: Selbstständige sollten die Möglichkeiten der 3. Säule voll ausschöpfen. Foto: iStock

Ich wechsle immer wieder ab mit Selbstständigkeit und Angestelltsein. In beiden Phasen zahle ich regelmässig Sozialleistungen ein. Nun sagte mir kürzlich jemand, dass ich eventuell keine Pensionskassengelder erhalte nach 65, da ich nicht immer angestellt gewesen sei. Stimmt das? K. M.

Wenn Sie angestellt sind und brutto mehr als 21’150 Franken pro Jahr verdienen, ist für Sie die berufliche Vorsorge obligatorisch. Die Beiträge werden von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geteilt.

Bis zum ordentlichen Rentenalter sind zudem Arbeitnehmende obligatorisch bei der Arbeitslosenversicherung versichert. Auch bei der ALV und ebenso bei der AHV, IV und EO werden die Beiträge von den Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber geteilt. Auch gegen Unfall sind Sie im Angestelltenverhältnis obligatorisch versichert.

Anders ist die Situation in den Phasen, in denen Sie selbstständig erwerbend sind. Dann müssen Sie Beiträge an die AHV, IV und EO je nach Erwerbseinkommen begleichen. Die erste Säule ist somit abgedeckt. Aber für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge – also die zweite Säule – freiwillig.

Auch sind Sie als Selbstständigerwerbender nicht automatisch gegen Arbeitslosigkeit und auch nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Im Fall eines Unfalls sind Sie nicht nur mit den Unfallfolgen konfrontiert, sondern erleiden in der Regel auch einen Erwerbsausfall. Als Selbstständigerwerbender sollte man diesen zusätzlich versichern.

Da Sie, wie Sie mir schreiben, immer wieder mal angestellt waren, gehörten Sie jeweils auch einer Pensionskasse an. Die Frage stellt sich, ob Sie sich nach Beendigung des Angestelltenverhältnisses Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto auszahlen liessen oder ob Sie sich auf freiwilliger Basis einer anderen Vorsorgeinstitution – etwa einer Branchenkasse – angeschlossen haben.

Wenn Ihr PK-Kapital auf einem Freizügigkeitskonto parkiert ist, können Sie sich davon bei der Pensionierung keine Rente auszahlen lassen, sondern nur das Kapital beziehen. Eine Rente beziehen könnten Sie nur, wenn Sie auch einer Vorsorgeinstitution angehören.

Entscheidend ist nicht, ob Sie mal angestellt und später wieder selbstständig waren, sondern vielmehr die Frage, wo sich Ihr Pensionskassenkapital, welches Sie sich zumindest während Ihrer Anstellungsverhältnisse über Jahre hinweg angespart hatten, befindet. Möglicherweise haben Sie vergessen, Ihrem alten Arbeitgeber und dessen Pensionskasse zu sagen, wo diese Ihre Freizügigkeitsleistung überweisen sollen. Das kommt immer wieder vor.

Wenn Sie unsicher sind, können Sie bei der Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG in Bern eine schriftliche Anfrage einreichen. Um die Suche zu erleichtern, sollten Sie Ihren AHV-Ausweis sowie möglichst konkrete Angaben zu ihren Arbeitsverhältnissen beilegen. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet.

Falls Sie keiner Pensionskasse mehr angehören, rate ich Ihnen, die vollen Möglichkeiten der freiwilligen 3. Säule auszuschöpfen, damit Sie im Alter auf zusätzliches Kapital zurückgreifen können.

Unabhängig davon rate ich Ihnen, mit einer Vorsorgespezialistin einer Versicherung oder einem Vorsorgeexperten einer Bank Ihre Vorsorgesituation im Detail überprüfen zu lassen. Mithilfe eines Vorsorgechecks sehen Sie rasch, wo es in Ihrer Altersvorsorge allenfalls noch Lücken gibt und was Sie finanziell im Alter erwarten dürfen. Möglicherweise sind Sie dann in der Lage, einige Lücken zu füllen.

Gleichzeitig würde ich Ihre Versicherungsdeckung  – insbesondere betreffend Erwerbsausfall – überprüfen. Gerade wenn Sie selbstständigerwerbend sind, ist eine genügende Deckung gegen Erwerbsausfall bei Unfall und Krankheit besonders wichtig.

3 Kommentare zu «Altersvorsorge: Selbstständig in die Falle»

  • Wenger Werner sagt:

    An Herrn Spielers Ratschlägen vermisse ich die Präzision! Er hat nicht nachgefragt, ob jeweils beim Übergang in die Selbständigkeit die PK-Gelder ausbezahlt worden sind. So gibt es oft Vermutungen und Varianten. Von ihm erwarte ich jedoch Fakten!

  • Jessas Neiau sagt:

    Ist doch kein überhaupt Problem. Die Türen zu Prämienverbilligung, AHV, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe usw. stehen doch jedem offen und es sind auch alle herzlich eingeladen, sie zusätzlich einzurennen. Wirklich alle – auch die, welche nie auch nur das geringste irgendwo eingezahlt haben. Die einzige Frage ist, warum es so viele Angebote braucht und man die Mittelosen nicht aus einem Topf abfüttern kann. Klar: Weil jeder Topf einzeln verwaltet wird und jeder Verwalter für sein asoziales Gebaren auch selber gerne abkassiert.

  • Molnar sagt:

    Nicht nur bei Selbständigkeit sollte die 3. Säule vollständig ausgenutzt werden. Dasselbe gilt auch für Weiterbildung, IV Bezüger welche noch Berufstätig sind, sowie Arbeitslose.

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