Wie Sie auch im Jenseits ein Schutzengel bleiben

Finanzielle Sicherheit über den Tod hinaus: Eheleute können ihren Nachlass schon zu Lebzeiten regeln.

Ich bin gesundheitlich angeschlagen und mache mir Sorgen, dass es meiner Frau finanziell schlecht geht, wenn ich sterben sollte. Unsere erwachsenen Kinder dürften ihr kaum helfen, da wir nicht so ein gutes Verhältnis haben. Wie kann ich vorsorgen? W.U.

Durch die Leistungen der Sozialversicherungen ist Ihre Frau im Todesfall finanziell abgesichert. Sie bekäme eine Witwenrente von der AHV und von der Pensionskasse.

Ich kenne Ihre genauen finanziellen Verhältnisse nicht. In der Praxis sind die Renten aus der 1. und der 2. Säule – also von der AHV und der Pensionskasse – im Todesfall oft ungenügend, damit der überlebende Ehepartner seinen bisherigen Lebensstandard ohne weiteres fortsetzen kann.

Darum empfehle ich möglichst in guten Zeiten, einen zusätzlichen Versicherungsschutz für die Ehepartner zu prüfen. Das ist einfach möglich durch den Abschluss einer Risikoversicherung, welche das Todesfallrisiko abdeckt.

Reine Todesfallrisikoversicherungen sind in der Regel nicht teuer, wobei sich allerdings ein Vergleich unter den verschiedenen Anbietern unbedingt lohnt, da die Prämien und Leistungen variieren.

Im Todesfall bekommt der überlebende Ehegatte oder die überlebende Ehegattin eine zuvor festgelegte finanzielle Leistung in Kapitalform. Das ist dann besonders wichtig, wenn jemand noch Wohneigentum mit Hypotheken besitzt. Wenn ein Partner stirbt, kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Tragbarkeit einer Hypothek nicht mehr gegeben ist. Die finanzielle Leistung einer Todesfallrisikoversicherung könnte die durch den Tod des Ehepartners entstehende Lücke teilweise füllen.

Da Sie gesundheitlich angeschlagen sind, erschwert sich der Abschluss einer Todesfallrisikopolice. Ich würde dennoch prüfen, ob eine solche in Ihren Fall Sinn macht. Verschiedene Anbieter verzichten bei kleineren Versicherungssummen auf eine medizinische Prüfung. Dennoch müssen Sie im Antrag korrekte Angaben über Ihren tatsächlichen gesundheitlichen Zustand machen, da die Versicherungsleistung ansonsten unter Umständen später in Zweifel gezogen werden kann.

Sie erwähnen ausserdem, dass das Verhältnis zu Ihren erwachsenen Kindern nicht gut ist. Sie könnten über eine Meistbegünstigung Ihre Ehefrau für Ihren Todesfall zusätzlich finanziell besser absichern. Gesetzlich unterstehen Sie als Eheleute dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Ihre Frau bekäme nach Ihrem Tod die Hälfte der Gesamterrungenschaft.

Die zweite Hälfte sowie Ihr Eigengut gingen in den Nachlass, an dem auch Ihre erwachsenen Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Durch einen Ehevertrag könnten Sie einander im Todesfall die gesamte Errungenschaft zuweisen. Entsprechend würden der Nachlass und der gesetzliche Anspruch Ihrer Kinder geringer ausfallen.

Auch hier könnten Sie über ein Testament die Ansprüche Ihrer erwachsenen Kinder auf Pflichtteile senken. So können Sie die finanzielle Situation Ihrer Ehefrau im Falle Ihres Todes deutlich verbessern. Wenn Sie diesen Weg gehen möchten, rate ich Ihnen, die genauen Details mit einer Anwältin oder einem Notar zu prüfen und rechtlich verbindlich umzusetzen.    

2 Kommentare zu «Wie Sie auch im Jenseits ein Schutzengel bleiben»

  • Treuhänder sagt:

    Ehemänner die älter, krank oder gebrechlich sind, können ihre Ehefrauen ohne Testament 100% schützen.
    1. Man vereinbart notariell auf das Heiratsdatum rückwirkend die Gütertrennung.
    2. Man verschreibt der Ehefrau notariell alle Güter und das Bankkonto.
    Damit findet nach dem Tod des Ehemanns ein 0-Erbgang statt und alles bleibt bei der überlebenden Ehefrau. Wie will denn eine auf 50% geschwächte Frau leben können, wenn ihr die Banken ohnehin keine finanzielle Hilfe leisten. Eine Versicherungsspekulation ist unnötig. Sparen kann man selbst. Da braucht es keine „Helfer* die sich selbst helfen.

  • Fredi Züger sagt:

    Ich möchte Ihre Hilfe. Wie sieht es für mich aus wenn meine Lebenspartnerfrau (25 Jahre) vor mir sterben muss? Rechtlich gesehen.

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