Auslandkonto «vergessen»? Das droht Ihnen jetzt

Jetzt kommt die Nachsteuer samt Busse: Das Ferienhaus an der Costa del Sol samt «vergessenem» Konto.
Unsere Familie hat ein kleines Haus in Spanien. Darum haben wir dort ein Konto. Aber wir haben es vergessen und nie in der Steuererklärung erwähnt. Jetzt kommt der AIA. Was passiert jetzt bei uns? F.E.
Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist bereits seit dem letzten Jahr in Kraft. Seither werden von der Schweiz und den am AIA teilnehmenden Staaten, zu denen auch Spanien gehört, wo Sie ein Konto unterhalten, die Daten gesammelt.
In der zweiten Hälfte dieses Jahres werden diese gesammelten Daten von den teilnehmenden AIA-Ländern zum ersten Mal ausgetauscht. Dann gelangt die Eidgenössische Steuerverwaltung in den Besitz Ihrer Daten aus Spanien. Die hiesigen Steuerbehörden werden dann nicht nur die Nummer Ihres Kontos in Spanien, den Namen der Bank, Ihre persönlichen Angaben wie Namen und Geburtsdatum, sondern auch den Kontostand und Ihre Einnahmen kennen.
Im Klartext: Es gibt nichts mehr zu verstecken. Da Sie hier in der Schweiz steuerpflichtig sind, muss Spanien diese Daten im Rahmen der Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch der Schweiz übermitteln. Ihr in der Schweiz nicht deklariertes Konto ist gemäss den Bestimmungen der AIA-Vereinbarung unter den Staaten zwingend ein meldepflichtiges Konto.
Frühzeitige Transparent lohnt sich
Zunächst gehen die Daten über Ihr Konto in Spanien an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Diese wird die Angaben dann an Ihre lokalen Steuerbehörden weiterleiten. Anschliessend werden Sie diese kontaktieren.
Da mit den gemeldeten Daten der Beweis erbracht ist, dass Sie ein nicht deklariertes Konto im Ausland unterhalten haben, müssen Sie nicht nur mit einer Nachsteuer, sondern auch mit einer Busse rechnen. Besser wäre es gewesen, wenn Sie die Kontobeziehung frühzeitig gegenüber Ihren lokalen Steuerbehörden in der Schweiz freiwillig transparent gemacht hätten.
Ich rate Ihnen dennoch, mit Ihren Steuerbehörden Kontakt aufzunehmen und das Konto offenzulegen. Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass Sie von einer Strafe verschont bleiben, da der AIA-Prozess bereits läuft und die Daten in diesem Jahr zum Austausch gelangen.
Vielleicht können Sie durch eine Meldung immerhin noch mildernde Umstände erwirken.
22 Kommentare zu «Auslandkonto «vergessen»? Das droht Ihnen jetzt»
1. Es werden nicht pauschal sämtliche Einnahmen übermittelt.
2. Sie wissen gar nicht, wie hoch das Guthaben auf dem Konto ist.
3. Was ist mit dem Haus? Ist das Haus deklariert?
… denn der Räuber optimiert ständig seine Methoden.
Die Kleinen kommen dran, den Grossen wird beim Verstecken noch geholfen.
Wer sich in Spanien ein Haus leistet welches mit Schwarzgeld bezahlt wurde ist sicher kein Kleiner.
Aber auch nicht notwendigerweise ein Grosser. Das Haus kann geerbt und weniger als 100’000 Euro wert sein. Wir wissen es nicht.
Ich schätze normalerweise ihre Kommentare aber hier liegen sie zumindest in der Pauschalierung eher falsch. Grundsätzlich werden nur Kapitaleinnahmen gemeldet, also z.B. keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Zweitens ist die Aussage zum Verhalten der Steuerbehörden zum jetzigen Zeitpunkt eher falsch als richtig. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Daten bekannt. Die Daten sind noch nicht einmal von den Banken im Herkunftsland an die dortige verantwortliche Behörde gemeldet geschweige denn von dort in die Schweiz. Daher dürften diejenigen, die die 17er Steuerveranlagung jetz t abgeben, eher keine Probleme haben.
Die hier wiedergegebenen Informationen sind falsch: Die meisten Kantone akzeptieren nach wie vor Selbstanzeigen, trotz dem seit 1. Januar 2018 in Kraft getretenen automatischen Informationsaustausch (AIA) für Finanzdaten des Jahres 2017. Die ESTV empfiehlt den Kantonen, bis 30. September 2018 weiterhin Selbstanzeigen zu akzeptieren.
Es empfiehlt sich somit, auf jeden Fall die zuständige Steuerbehörde zu kontaktieren und allenfalls noch eine Selbstanzeige einzureichen.
Ich finde es zwar nicht gut , wenn man den kleinen Leuten etwas Angst einjagt, aber Herr Spieler darf natürlich gar nichts anderes schreiben hier.
Aber ich würde abwarten und Tee trinken, das kommt auf keinen Fall teurer, als jetzt noch schnell aufs Steueramt rennen.
Sie glauben doch nicht wirklich, dass alle Länder alle Daten in die Schweiz schicken.
Die Musterschüler werden doch wie immer nur die Schweiz, und vielleicht noch die Länder nördlich von uns sein.
Von Griechenland, Spanien, Italien werden sie vielleicht sporadisch alle Jahre ein paar Daten erhalten, dann ist Funkstille. Funktioniert doch bei anderen EU Gesetzen in EU Ländern genau gleich. Die werden zwar unterschrieben, obwohl sie nie umgesetzt werden.
Man merkt ihrem Kommentar leider an, das sie keine Ahnung von der Materie haben. Aber sie können ja gerne so vorgehen und sich dann wundern, wenn Ihnen ein nettes Schreiben der Steuerbehörde ins Haus flattert oder sogar der Besuch derselben bei Ihnen zuhause stattfindet.
@Hans-Günter: Offensichtlich haben Sie null Erfahrung mit südeuropäischen Behörden. Welches Interesse sollten diese haben, Steuerdaten von nicht in ihren Ländern Steuerpflichtigen an die Schweiz zu liefern? AIA – Papier ist geduldig.
Man merkt Ihrem Kommentar leider an, dass Sie neidisch sind auf diese kleinen Hausbesitzer, und denen natürlich ein „nettes“ Schreiben der Steuerbehörde gönnen würden.
Ich kann Sie aber beruhigen, ich gehöre nicht zu dazu.
Wie die Behörden in südlichen Ländern arbeiten, weiss ich aber vielleicht doch etwas besser als Sie.
In ein bis zwei Jahren wird man diesen AIA als weiteren Schuss in den EU-Ofen bezeichnen, weil es nie überall funktionieren wird. Nur bei den wenigen Musterschülern.
Auf wen soll ich neidisch sein? Nur weil ich kein Haus in Spanien habe? Fakt ist, das sie wenig Ahnung von der Materie haben. Die Daten werden nämlich innerhalb der EU schon seit 2015 erhoben und wurden in 2016 erstmals gemeldet. Das diese Daten teilweise in den Aufnahmeländern nicht bearbeitet werden können, wird keine Steuerbehörde daran hindern, sie nachträglich zu büssen. Und wie kommen sie darauf, das dies eine EU Veranstaltung ist?
@günter, es soll orte geben im mittelmeerraum, da haben banken nicht mal computer. ja so ist das wirklich im jahr 2018. sehe das mit aia auch eher als einseitige angelegenheit bei der die ch wie so oft gehorsam voraus allen alles zur verfügung stellt und andere staaten lachen sich den buckel voll.
Erstens ist dies keine CH Veranstaltung sondern eine OECD Verordnung und zweitens ist vollkommen wurscht, ob in Pusemuckel ein Computer steht.Fest steht aber, das in der Zentrale der Filiale aus Pusemuckel ein Computer steht. Und von dort kommen die Daten.
Ja Herr Hans-Günter Titze,
natürlich sind wir dankbar für Ihre netten Belehrungen. Dass wir keine Ahnung von der Materie haben, ist auch klar.
Das wissen die Experten aus dem grossen Kanton fast immer besser , auch wenn sie unterdessen in Riehen, statt in Spanien oder in Pusemuckel, ein Häuschen haben.
Die sog. Early Adopters haben bereits im Jahr 2017 den ersten Austausch vollzogen. Ich habe im Rahmen einer Bachelorarbeit mit diversen Behörden Kontakt aufgenommen und die Qualität der Daten scheint in Ordnung zu sein. Auch in Bezug auf jene Daten von Südeuropäischen Ländern. Dass immer noch Fehler passieren können und man evtl. jahrelang Glück haben kann ist möglich. Jedoch würde ich davon abraten dieses Risiko einzugehen.
Wenn sie eine Gesellschaft in den BVI gründen und die Wohnung an die Gesellschaft übertragen, so können Sie das umgehen. Das AIA ist nur für die armen gedacht, die Reichen haben weiterhin Ihre Steuer-optimierungs-strategien.
(Dies ist keine Finanzberatung = Disclaimer)
Teilen Sie den Steuerbehörden einfach mit, sie sollen Ihr Vermögen genau so behandeln wie das der Oberen Zehntausend in diesem Land. Vielleicht müssen Sie dann Ihr Geld aber auf ein Scheinkonto bei einer Scheinbank in einem Scheinland deponieren.
Mit der Schlussfolgerung im Artikel bin ich nicht einverstanden. Natürlich ist eine straffreie erstmalige Selbstanzeige weiterhin möglich. Art. 175 Abs. 3 DBG und Art. 56 Abs. 1bis StHG sind in Kraft und für alle Kantone verbindlich. Es ist daher keine Kulanzfrage seitens der Behörden. Wenn diese noch nichts von den hinterzogenen Konten wussten, dann gibt es keine Busse. Nach (umstrittener) Meinung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist eine straflose Selbstanzeige bei AIA-betroffenen Konten ausserdem erst ab dem 30.09.2018 nicht mehr möglich. Es ist aber noch offen, ob diese pauschale Auffassung der ESTV auch vor (Bundes-)Gericht aufrecht erhalten kann oder ob die Behörden nicht eher im Einzelfall darlegen müssten, dass sie konkret bereits von der Hinterziehung wussten.
Nach dem vorgesehenen Zeitstrahl der OECD erfolgt jährlich ab 31.1. bis 30.6. die Meldung an die inländische Behörde und dann bis 30.9. an die teilnehmende ausländische Behörde. Daher diese Aussage
Dieser Artikel steht zur Praxis der meisten Steuerbehörden im Widerspruch. Eine Selbstanzeige wird grundsätzlich noch bis am 30. September 2018 (oder bis zur früheren Meldung seitens der ausländischen Steuerbehörden) akzeptiert. Liegenschaften unterstehen übrigens nicht dem AIA
Schön wär’s ja, wenn all die versteckten Immobilien und Vermögen von Leuten, die hier ihren Wohlstand erzielen konnten, versteuert würden.Nur, es gibt da so viele Wege, wie man das verhindern kann. Unter dem Namen der Erbtante gehaltene Vermögen bleiben unentdeckt, unter einem xbeliebigen Namen der Clanfamilie gehaltene auch, unter einem Gesellschaftsname (S.A: heisst Société Anonyme) usw. weiter auch.Und, mir ist neu, dass unsere Steuerbeamten die Kapazität und die IT haben um all diese kleinen Ver mögen aufzudecken.Und bei Pauschalbesteuerten Reichen tun sie es sowieso nicht.Die haben offiziell das Recht ihre Vermögen zu halten, wo sie wollen.