Achtung bei PK-Vorbezug!

Ein Teilbezug des Vorsorgekapitals hat Rentenkürzungen zur Folge. Foto: iStock
Ich habe mich für die Frühpensionierung entschlossen, bin aber noch in ungekündigter Stellung. Nun hat mir meine Pensionskasse vorgeschlagen, ich könnte mir überlegen, einen Anteil von 50’000 Franken in bar auszahlen zu lassen, dies würde aber eine Renteneinbusse von 200 Franken nach sich ziehen. Würde sich das überhaupt lohnen? U.B.
Ich bin skeptisch. Ich sehe nicht, worin Ihr Vorteil liegt, wenn Sie sich von Ihrer Pensionskasse über die gewählte Rente noch 50’000 Franken als Kapital auszahlen lassen würden. Die Renteneinbusse, die Sie deswegen erleiden, gilt bis ans Lebensende.
Wenn Sie mehr als zwanzig Jahre nach der Pensionierung weiterleben, was ich für Sie hoffe, fahren Sie ohnehin schlechter. Denn die Pensionskasse tritt mit dieser Teilauszahlung das Langlebigkeitsrisiko für diesen Betrag an Sie ab.
Dazu kommt, dass Sie auch die allenfalls als Kapital bezogenen 50’000 Franken bei der Auszahlung versteuern müssen – immerhin separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz. Aber steuerfrei haben Sie dieses Geld nicht. Auch die Rente müssen Sie allerdings später versteuern.
Wie Sie mir schreiben, besitzen Sie zudem noch mehrere 3.-Säule-Konten, welche ebenfalls zur Auszahlung gelangen. Da rate ich Ihnen, eine gestaffelte Auszahlung vorzunehmen. Die mögliche Kapitalauszahlung von 50’000 Franken engt Sie aber bei der gestaffelten Auszahlung des 3.-Säule-Geldes möglicherweise ein. Beziehen sollten Sie diese Gelder ohnehin nicht, da Sie sonst mehr Steuern zahlen.
Sinn macht für mich der Teilbezug von 50’000 Franken nur, wenn Sie dieses Geld unbedingt für einen bestimmten Zweck brauchen oder wenn Sie sich damit einen lange gehegten Traum erfüllen möchten. Doch dann müssten Sie sich bewusst sein, dass dieses Geld dann eben bei der Altersvorsorge fehlt.
Gegen eine Teilkapitalauszahlung im genannten Umfang spricht für mich auch die Tatsache, dass Sie, wie Sie mir schreiben, über die 3.-Säule-Konten hinaus noch einiges an Vermögen auf der Seite haben. Dies deutet darauf hin, dass Sie die 50’000 Franken als liquide Mittel eigentlich gar nicht brauchen.
Natürlich kenne ich Ihre genauen Lebens- und Finanzumstände nicht und kann daher aus der Ferne nicht eine Beurteilung vornehmen. Ich rate Ihnen daher, zusammen mit den Vorsorgespezialisten Ihrer Bank oder Versicherung die Details unter Einbezug aller Aspekte nochmals zu prüfen. Aufgrund dieser Gesamtsicht über Ihre Finanz- und Vorsorgesituation können Sie dann selbst die richtige Entscheidung treffen.
18 Kommentare zu «Achtung bei PK-Vorbezug!»
Wer garantiert denn überhaupt ein langes Leben -ausser die Statistiker -das aber kann individuell und kurz und mittelfristig sehr schnell ändern. Es bleibt dabei, stirbt jemand relativ kurz nach der Pensionierung kürzen sich die Renten gegenüber dem Ehepartner oder fallen sogar restlos weg wenn keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können -heisst dann Nutzniessung der PK’s.
Achtung bei PK-Vorbezug? Vorbezug ist valabel wenn zB die Rente eben auch ohne die 200 hoch genug ist und vielleicht den Erben Geld überlassen will? Wie ist es – wenn ich nach der Pensionierung sterbe (nicht verheiratet) , fällt das ganze Kapital an die PK?
ja, wenn Sie kurz nach der Pensionierung unverheiratet sterben, dann freut sich die PK. Aber das gesparte Geld kann sie nicht verpulvern, sondern damit wird die Rente von denjenigen Personen bezahlt, die viel länger leben als der Durchschnitt.
Martin Spieler schreibt: „Ich rate Ihnen daher, zusammen mit den Vorsorgespezialisten Ihrer Bank oder Versicherung die Details unter Einbezug aller Aspekte nochmals zu prüfen.“ Da vermisse ich die Unabhängigkeit des Geldonkels. Wie Spieler sicher weiss, schlagen Banken und Versicherungen immer jenen Weg vor, der ihnen selbst einen Vorteil bringt in Form von Zinsen, Prämien und Gebühren. Banken und Versicherungen handeln nie im ausschliesslichen Interesse des Kunden.
Die Empfehlungen von Herr Spieler sind durchwegs berechtigt, aber ein grosses Plus beim Kapitalbezug kann auch die Steuerersparnis sein. Und man kann das Geld anlegen, auch wenn man vielleicht so 2% Rendite holen kann ist immer hin ein Zustupf und mit der Steuerersparnis macht es unter Umständen doch was aus. Ich würde empfehlen, dass man mit dem Geld sich ein Eigentum kauft um hier auf jeden Fall noch mehr Nutzen vom eigenen Geld zu bekommen. Die PK investiert ihr Geld ja auch in Immobilien und wir zahlen dann die hohen Mieten.
Nun, für die Investition benötigen Sie aber sehr viel mehr als KCHF50, womit sich dann auch die Rente signifikant reduziert. Hinzukommt, dass Sie dann auch zuerst noch eine Hypothek erhalten müssen.
Ich würde mir so viel wie möglich auszahlen lassen. Was Sie haben kann Ihnen der Staat nicht mehr nehmen. Wer weiss was unseren Politikern noch alles einfällt um die Renten zu kürzen und den Sozialstaag abzubauen.
Die Pensionskassen sind als privatrechtliche Stiftungen organisiert und es gilt das BVG-Gesetz. Dieses Gesetz kann nur vom Parlament abgeändert werden, die Parlamentarier haben wir gewählt und bei Gesetzesänderungen gibt es immer die Möglichkeit des Referendums. Es ist somit unmöglich, dass die Renten einfach so mirnichts dirnichts abgebaut werden.
Unsinn. Den überobligatorischen Teil kann die PK ganz nach Belieben nach unten anpassen, sprich die Umwandlungssätze so weit senken bis die Rente auf Niveau BVG Obligatorium steht. Bereits jetzt haben viele Kassen einen Umwandlungssatz unter 5% und nicht die gesetzlichen 6,8%.
Immerhin sind 85% der Aktiven überobligatorisch versichert.
Hr. Engler,
Gesprochene Renten sind eigentlich sicher. Können allerdings bei einer Teilliquidation angetastet werden.
Bei den Aktiven kommt das BVG jedoch nur bei rund 15% der Versicherten voll zum Tragen. Die übrigen Versicherten (85%) sind in PK’s untergebracht, welche auch üb.oblig.Gelder versichern.
Auf diesem üb.oblig.Teil hat das BVG keinen Einfluss. Die UWSätze der umh. PK’s liegen teilweise unter 5%. Eine weitere Reduzierung ist gut möglich.
Wenn sich ihr AGH zu 55% aus oblig.Kapital zusammensetzt müssen Sie einen UWS von z.B. unter 4% akzeptieren.
Hierzu braucht es keinen Parlamentsbeschluss sondern das Einverständnis des Stiftungsrats. Wenn Sie als AN damit nicht einverstanden sind können Sie nicht die PK wechseln ohne auch den AG zu wechseln.
Die freie PK-Wahl ist…
“Denn die Pensionskasse tritt mit dieser Teilauszahlung das Langlebigkeitsrisiko für diesen Betrag an Sie ab.”
Das ist richtig. Sie nehmen dieses Risiko in die eigenen Hände. Somit müssen Sie ihre Lebenserwartung gut einschätzen können.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der UWS. Sollte sich ihr Kapital zu 100% aus oblig.Geldern zusammensetzen ist, bei gutem Gesundheitszustand, eine Wandlung in Rente zum UWS von 6.8% ratsam.
Wenn Sie bei einer umh. PK einen UWS von z.B. 5,0% zugeteilt erhalten dauert der Verzehr ihres Guthabens, ohne Rendite auf dem Kapital zu erzielen, rund 20 Jahre. Die Wandlung in Rente lohnt sich somit erst, wenn Sie das Lebensalter 85 überschreiten.
Beim oblig. UWS von 6.8% entspr. dies rd. 15 Jahre. Der break-even-point befindet sich da (o/Rendite) bei Alter 80.
Die 20 Jahre bei einem UWS von 5% gehen von einer Nullrendite aus – schafft man es über Immobilien oder konservative Aktieninvestitionen (Dividenden-Perlen) auch nur 2-3% Rendite zu erzielen, verschiebt sich der „Break-Even“ weit über 90 Lebensjahre. Erst wenn einen die Ehefrau deutlich überlebt dürfte die Wette auf eine „überobligatorische Rente“ aufgehen. Die garantierten Renten gehören abgeschafft – aktive und Rentner-Generation gehören endlich ins gleiche Boot, sprich auch die heute garantierten Renten sollten laufend der Lebenserwartung und Ertragslage angepasst werden müssen – zugunsten der einzahlenden Erwerbstätigen, die dann ebenfalls auf eine maximierte Rente hoffen dürfen. Stattdessen lieber Kosmetik-Revisionen in Bern, welche dann erst noch an der Urne abgelehnt werden.
Hr. Ulrich,
Natürlich kann mit einer hohen Rendite vieles dazugewonnen werden. Habe aber die zu erwartenden Kapitalerträge/gewinne (techn.Zinssatz) bewusst nicht einbezogen. Denke… der Vorsicht gehorchend sollte die erzielte Rendite die Kaufkraft erhalten. Wir kennen die Zukunft nicht. Das Gespenst der Inflation kann schnell wieder aktuell werden.
Bei einer PK (Deckungsgrad deutlich über 100%) kann mit einem Teuerungsausgleich gerechnet werden. Die Kasse muss aber gesund sein. Auch die Aktiven müssen begünstigt werden.
Die garantierten (in der Regel überhöhten) Alt-Renten können künftig somit durch Nichtausgleich der Teuerung zum Teil wieder richtiggestellt werden. Die Rentensprechung in Franken ist eigentlich garantiert. Der Inflationsausgleich nicht.
Man muss dem lieben U.B. das Leben nicht noch unnötig schwer machen: der Übergang vom geschätzten Arbeitnehmer zum wandelnden Langlebigkeitsrisiko ist schon schwer genug. Ein bisschen einfühlsame Psychologie wäre da wohl angebrachter als die paar CHF an gesparten Steuern.
Die verschiedenen Kommentatoren hier sollten noch beachten, dass das Risiko mit dem Kapitalbezug von der VE eben vollumfänglich an den Pensionierten übergeht. Ein Schelm wer denke, dass das Parlament den Kapitalvorbezug nicht einschränken will, um den Banken das Anlagegeschäft zu geben und die Versicherungen aus dem Risiko zu entlasten. Auffallend ist zudem, dass man nun sich dafür stark macht, die EL bei all jenen zu kürzen, die einen Vorbezug des PK-Kapitals gemacht haben.
Richtig erkannt. Da das Establishment fleissig Gewinne privatisiert und Kosten / Verluste sozialisiert sollten die Untertanen dasselbe machen, weil der Kapitalbezug ohnehin bald verboten wird. Folglich alles rausnehmen, das Land verlassen und dann zurückkommen und EL und oder Armenfürsorge kassieren oder sich im Gefängnis dank EMRK gut gehen lassen. Wenn man dement und oder im Pflegeheim ist kommt’s nicht wirklich mehr drauf an.
Hr. Eisenring,
Der Kapitalbezug bedeutet, das Risiko in die eigenen Hände zu nehmen. An diesem Risikomanagement kann man natürlich auch scheitern.
Dass nach einem Kapitalbezug eine allfällige EL betragsmässige Abstriche erleiden muss ist doch selbstverständlich. Alles andere wäre ein Skandal.
Das Problem bei der vom BR und SR geplanten Einschränkung bezügl.Kapitalbezug war, dass der Kapitalbezug nur für die (billigen) üb.oblig.Gelder und ein Rentenzwang auf dem (teuren) oblig.Kapital gedacht war. Dieser Rentenzwang hätte bei vielen Kassen die Umverteilung von Aktiven zu Neurentnern massiv verschärft. Der NR ist den Vorgaben des BR und SR glücklicherweise nicht gefolgt.
Werte Leser
Unser Parlament von uns gewählt macht die Gesetze. Leider spielen im Hintergrund andere Einflüsse eine wichtige Rolle.
Unsere Pensionskassen stossen sich gesund und kassieren. Auf der Strecke bleiben die Arbeitnehmer & Rentnern.
Die Nachteile von alten AN könnten längst behoben werden, gleich lange Spiesse…
Warum wohl wird das nicht gemacht?
Weil die Interessen von Ihnen & mir nicht gewährt werden.
Wir sind sowieso die Dofen.