So können Sie Gutes tun und Steuern sparen

Spenden mit Herz: Gemeinnützige Zuwendungen bringen auch einen Steuerabzug. Foto: Shutterstock

In der Steuererklärung habe ich den Passus über gemeinnützige Zuwendungen gefunden. Ich mache auch immer wieder mal eine Spende. Was darf ich da einsetzen, um so meine Steuern zu senken? R.L.

Wenn Sie Spenden getätigt haben, dürfen Sie diese als gemeinnützige Zuwendungen auch in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so in Abzug bringen. Damit verringert sich ihr steuerbareres Einkommen um den ausgewiesenen Spendenbetrag. Allerdings gilt es, drei Punkte zu beachten.

Erstens gibt es unter den Kantonen recht grosse Unterschiede beim steuerlichen Umgang mit Spenden. Einige Kantone setzen Mindestbeträge voraus, andere nicht. Einige sind streng, wenn es um die Akzeptanz von Barspenden geht, andere weniger. Wenn Sie die Belege für eine Kleinspende nicht mehr finden, drücken einige Steuerämter für Beträge bis 200 oder 300 Franken ein Auge zu und akzeptieren den Betrag. Andere Steuerämter verlangen für jede Spende zwingend einen Beleg.

Zweitens gilt, dass Sie Ihre Spenden belegen müssen. Sie können nicht einfach nur behaupten, dass Sie Spenden getätigt hätten, ohne dass Sie die Einzahlungen ausweisen können. In der Regel verschicken gemeinnützige Organisationen nach Eingang einer Spende eine Spendenbestätigung oder einen Dankesbrief mit der Spendenhöhe. Diese können Sie der Steuererklärung beilegen.

Drittens können Sie nicht einfach irgendjemandem eine Spende machen und dann von den Steuern abziehen. Damit Ihre Spende in der Steuererklärung als gemeinnützige Zuwendung akzeptiert ist, muss sie an eine Institution bezahlt werden, welche vom entsprechenden Kanton auch als gemeinnützige Institution anerkannt ist.

Nun gibt es natürlich eine Vielzahl solcher Organisationen. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie die Spende an eine von Ihrem Wohnkanton anerkannte Institution leisten, sollten Sie die Liste der anerkannten Organisationen anschauen und prüfen, ob die Institution, welche Sie unterstützen möchten, wirklich drauf ist.

Diese Liste finden Sie auf der Website der kantonalen Steuerämter. Abzugsfähig sind in der Regel nur Geldspenden. Wenn jemand indes Arbeitsleistungen zugunsten einer gemeinnützigen Institutionen leistet, ist dies in der Regel nicht abzugsfähig.

13 Kommentare zu «So können Sie Gutes tun und Steuern sparen»

  • Ralf Schrader sagt:

    Man kann spenden oder gemeinnützig tätig sein. Gutes tut man damit nicht, im Gegenteil.

    • Stefan W. sagt:

      Verstehe den Einwand nicht. Wieso kann man mit spenden nicht Gutes tun?

      • Ralf Schrader sagt:

        Rückkopplungshemmung. Spenden veranlassen den tatsächlich Verantwortlichen, das sind immer Staaten, sein Engagement zurück zu nehmen.

    • Vinzenz Bieri sagt:

      Das ist falsch Herr Schrader, denn der Staat kann nicht alles und jedes für uns tun, sondern wir müssen auch etwas für vergessene Menschen tun, sonst würden wir in einer passiven Welt der Bequemlichkeit und in der Unverantwortlosigkeit versinken.

  • Manfred Stierli sagt:

    Ich tu ständig Gutes, kanns aber nicht von den Steuern abziehen.
    Dafür muss ich mit der Steuerrechnung Dinge unterstützen, die ich persönlich nicht unterstützen möchte.
    Was, im Übrigen, auch der Grund ist, weshalb ich alle Kürzungen im sozialen Bereich befürworte bzw. Budgeterhöhungen dafür ablehne.

    • Karl Knapp sagt:

      Leider ist der Steuerbetrag selbst keine Spende an den Staat, den man auch kürzen kann, wenn es einem nicht so passt. Aber als Gedanke interessant.

      • Manfred Stierli sagt:

        Doch, genau darum geht es hier.
        Wenn ich eine „staatlich anerkannte Institution“ unterstütze, welche zB Bildung für Kinder in den ärmsten Regionen der Welt ermöglicht, kann ich dies vom Steuerbetrag abziehen.
        Wenn ich selber das Schulgeld solcher Kinder direkt bezahle, ohne dass noch x Franken dazwischen für Verwaltungsaufwand verloren gehen, nicht.
        Die Linken möchten die ganze Welt retten, indem man die ganze Welt in die Schweiz/nach Europa holt. Ich find das falsch. Damit ich aber weiterhin diese Schulgelder bezahlen kann, wehre ich mich halt bei jeder Gelegenheit abstimmungsmässig gegen diese linken Fantasien.

    • Peter Schneider sagt:

      Ich habe lieber einen funktionierenden Staat, als tausende Arme, die von Gaben von Reichen abhängig sind (USA)

      • Manfred Stierli sagt:

        Tschuldigung, eine sozialistische Planwirtschaft funktioniert genau so wenig, wie eine Oligarchie.
        Ich habe einfach etwas dagegen, dass mir gewisse Menschen in diesem Land vorschreiben wollen, wie ich zu leben habe, wie ich mich zu bewegen habe, was ich zu fressen habe und wofür ich mein Geld (was mir schlussendlich übrig bleibt) auszugeben habe.

      • Peter Schneider sagt:

        Ja Herr Stierlie, so vehemment, wie Sie Ihre „Wahlmöglichkeit“ verteidigen, gehe ich einmal davon aus, dass Sie möglichst viel von Ihrem Batzen für sich behalten wollen, statt einen Teil an das Gemeinwesen zu geben. Und das Gemeinwesen sind wir alle und nicht nur ein paar Batzeli hier und da an Spendengalen, wo Sie den Anschein erwecken, als wären Sie spendabel. Ich zahle lieber meine Steuern, und finanziere Strassenbau, öffentlicher Verkehr und Schulbildung, als dass ich hier rumklöne, die Steuern wären zu hoch…

    • Vinzenz Bieri sagt:

      Was tut denn Herr Stierli ständig vom Guten?

  • Marc Stucki sagt:

    Seriöse Stiftungen werden den Spenderinnen und Spendern selbstverständlich eine Spendenbestätigung mit Kopie der Steuerbefreiungsverfügung zustellen oder letztere auf der Website publiziert haben.

  • Vinzenz Bieri sagt:

    Spenden, welche von den Kantonen als gemeinnützig anerkannt und in den Steuererklärungen bis zu einem gewissen Betrag vom Einkommen abgezogen werden dürfen, sind bei der Schweizerischen Sonderkonferenz SSK in einer Liste eingetragen und damit steuerlich in allen Kantonen der Schweiz als gemeinnützig anerkannt. In der Regel darf die Spende nicht höher als 5% des steuerbaren Einkommens betragen. Bei Abweichungen geben die Steuerämter in den Gemeinden oder beim Kanton gerne Auskunft.
    Die SSK leistet einen wertvollen Beitrag an die Kontrolle und Koordination von Spendenempfänger der Schweiz und der Steuerabzugsberechtigung.

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