So sind Sie im Alter völlig abgesichert

Besuch im Altersheim: Hier muss das Ersparte meist bis zum Lebensende reichen. Foto: Shutterstock
Ich betreue meine über 90-jährige Tante, welche im Altersheim lebt. Sie hat ihr Vermögen auf drei Banken verteilt – je weit über 100’000 Franken. Das Geld muss bis zum Lebensende reichen. Sie kann ja 100 Jahre alt werden. Zurzeit brauchen wir 15’000 Franken pro Jahr von ihrem Konto. Das kann sich schnell ändern, denn ihre Gesundheit lässt nach. Dann steigen die Kosten im privaten Altersheim, und wir benötigen 80’000 Franken von ihrem Konto pro Jahr. Raten Sie mir, das Geld in ihrem hohen Alter noch auf andere Banken zu verteilen, da ja pro Bank nur 100’000 Franken gedeckt sind? S.K.
Ihre Tante ist gut abgesichert: Indem sie ihre liquiden Mittel schon jetzt auf mehrere Finanzinstitute verteilt, hat sie ihre Sicherheit erhöht. Denn sollte es zu einem Bankenzusammenbruch kommen, sind bei den meisten Banken nur maximal 100’000 Franken pro Kunde – also nicht pro Konto – geschützt. Dies gilt übrigens auch für die Postfinance, welche früher eine Staatsgarantie des Bundes bot.
Natürlich kann man einwenden, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich zu einem Bankkonkurs in der Schweiz kommt, recht gering ist. Dennoch kann selbst das nicht ausgeschlossen werden, wie auch die neuere Wirtschaftsgeschichte zeigt. Momentan stehen die Vorzeichen an den Finanzmärkten auf Grün, aber die Rahmenbedingungen können sich plötzlich ändern, und wie in der letzten Finanzkrise kann ein Institut in Schieflage geraten.
Darum lohnt es sich für Sparerinnen, welche hohe liquide Mittel auf einem Konto parkiert haben, auch bei den Bankbeziehungen zu diversifizieren und pro Bank möglichst nur maximal 100’000 Franken liquide Mittel zu halten. Zumal für alle Banken in der Schweiz zusammen – gemäss dem Bankengesetz – die Einlagensicherung auf sechs Milliarden Franken beschränkt ist. Sollten mehrere Banken gleichzeitig zusammenbrechen, könnte dieser Betrag unter Umständen nicht mehr reichen, um alle Einlagen abzudecken.
Wie Sie mir schreiben, übersteigen die Beträge, welche Ihre Tante heute bei den drei Banken verteilt hat, die maximal gesicherte Höhe von 100’000 Franken pro Institut. Das spricht dafür, dass Sie eine vierte Bankbeziehung nutzen, da angesichts des Alters Ihrer Tante eine Investition in Wertschriften wohl eher nicht infrage kommt. Wertschriften bleiben selbst bei einem Bankkonkurs im Besitz der Kunden.
Den Einlagenschutz erhöhen kann Ihre Tante auch, indem Sie einen Teil der liquiden Mittel bei einer Kantonalbank mit Staatsgarantie deponiert. Bei diesen Staatsinstituten sind nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen 100’000 Franken maximal gesichert, sondern auch die darüber hinausgehenden Beträge – bei einer vollen Staatsgarantie. Aber Achtung: Nicht alle Kantonalbanken weisen eine solche auf. Dann spielt es auch keine Rolle, wenn Ihre Tante bei einer einzelnen Kantonalbank mehr als 100’000 Franken auf dem Konto hat.
Ärgerlich ist, dass Ihre Tante auf all dem Geld kaum mehr Zins bekommt und aufgrund der Gebühren wohl sogar leicht verliert. Auch hier würden Wertschriften Abhilfe schaffen. Ich verstehe aber, dass Ihre Tante angesichts der geschilderten Umstände keine Risiken eingehen möchte.
42 Kommentare zu «So sind Sie im Alter völlig abgesichert»
Sehr geehrter Herr Spiller
Immer wieder kommt dieses Thema von Bankeinlagesicherung in Ihrem blog vor.
Bitte hören Sie auf den Leuten immer wieder vor zu gaukeln dass bei einem zusammenbruch der/oder einer grösseren Bank die 100K sicher seien. Bricht eine Systemrelevante Bank zusammen glaubt kein Mensch dass dies nicht gravierende Auswirkungen auf andere Institute hat und die Einlagesicherung in der Lage sein wird 100 K zu garantieren. Diese Argumentation ist einfach Augenwischerei.
Hr. Schmid
Eine systemrelevante Bank kann und darf vor allem nicht Pleite gehen. Hier hat man ja auch gut vorgesorgt. Seit 8 Jahren können Banken via Bail-in am Leben gehalten werden. Die Einlagensicherung wird bei den systemrelevanten Banken somit nicht zum Tragen kommen. Die Geldgeber über der 100000.- Marke sichern die privilegierten Geldgeber, indem, im Extremfall, zumindest Teile ihrer Einlagen, in Eigenkapital gewandelt werden. Die Alt-Eigentümer (in der Regel Aktionäre) verlieren ihren Einsatz. Die Geldgeber mit nichtprivilegierten Einlagen werden die neuen Eigentümer.
Das erhöhte Risiko der Einleger mit hohen Positionen wird heutzutage nicht honoriert. Immerhin tragen diese Geldgeber, bei den systemrelevanten Banken, das Verlustrisiko der Sparer mit Einlagen bis 100000.-.
@Arthur Schmid, Richtig! Gegen die langfristigen Risiken/Verwerfungen der gesamten Branche (Versicherungen, PK’s + Banken) kann auch keine Auffanggesellschaft etwas ausrichten, denn ebenso wie beim Einlagensicherungsfonds der Banken ist auch hier das erforderliche Kapital nicht ansatzweise vorhanden. Am Beispiel der Senkung des UWS sieht man deutlich, dass die verantwortlichen Konzerne und Politiker den kommenden Zusammenbruch des Systems bereits erwarten, denn die dafür erforderlichen Gesetze existieren schon heute in Form-Notrecht. Dass damit zum Teil rückwirkend in vertraglich garantierte Leistungen eingegriffen werden kann, ist neben den rechtswidrigen Rettungspaket für UBS ein weiterer Beweis dafür, dass unser angeblicher „Rechtsstaat“ längst abgeschafft wurde.
@Arthur Schmid,
und weil wir schon beim Thema Vermögen sind:
https://www.swissinfo.ch/ger/in-biel–genf-und-bern-ist-jeder-zehnte-zahlungsunfaehig/43992298
Und das ist nur die Spitze des Eisberges. Unterhalten Sie sich mit dem Personal in Sozialämtern. Sie werden feststellen, dass wir in der Schweiz in einer künstlich gehaltenen Dualität gehalten werden. Ich komme soeben zurück aus Basel (Uhren und Schmuck Messe). Das Quartier rundum die Messe ist „VERSLAMT“ mit Müll und Dreck überall. Man sieht aber vor allem „ARMUTSMENSCHEN“ auf der Strasse die wohlgemerkt zum überwiegenden Teil sehr schweizerisch aussehen. Man sieht auch sehr viel „Zu Vermieten“. Die Geldakkumulation hat in der Schweiz unglaubliche Dimensionen erreicht und das ist nicht nachhaltig. Wo sind die Medien?
@M. Vetterli,
Was lernt man daraus? Die vermeintliche Abhängigkeit des Staates von seinen Banken ist keine vernünftige Leitlinie für ökonomische Entscheidungen! Manchmal ist eben das Aussprechen von Tatsachen, dass nämlich die Banken (stellvertretend für das Finanzsystem) in eine Schieflage gekommen sind besser, als der letztlich untaugliche Versuch, eine Situation schönzureden, die schon längst aus dem Ruder gelaufen ist!
@H.Schmid
Seit Bestehen des Bail-in als Sanierungsmöglichkeit ist die Abhängigkeit des Staates, bezüglich Sanierungspflicht, von “seinen” systemrelevanten Banken praktisch aufgehoben worden. Man hat aus der ärgerlichen UBS-Rettung gelernt.
Heutzutage müssen die Geldgeber ab der 100000.-er Marke “ihre” (systemrelevante) Bank sanieren. Die nichtprivilegierten Einleger (ab 100000.-) müssen für ihr höheres Risiko unbedingt einen Zinszuschlag einfordern. Andernfalls sollten sie die Bank wechseln oder in 100000.- Pakete bei verschiedenen Instituten parkieren.
Von der Platzierung hoher Geldbestände bei Staatsinstituten mit Staatsgarantie sollte allerdings abgesehen werden. Es ist dies schlicht eine Sozialisierung der Risiken und kann durchaus als ein asoziales Vorgehen bezeichnet werden.
@M.Vetterli, deswegen und aus irgendeinem unerfindlichen Grund mussten ein paar Russen einen Einschnitt in ihre Forderungen hinnehmen, die damit aufgrund der debt-for equity Regel inzwischen zu Eigentümern der zyprischen Banken geworden sind und damit mehr Macht in die Hände gespielt bekommen haben, als das von den „Wir sind gegen die Schwarzgeld-Wäsche in Zypern“-Naivlingen jemals beabsichtigt war. Falls das eine Verschwörung war ist diese jedenfalls mehr als ein Schuß ins eigene Knie geworden. Und dafür, daß es die Trottel gegeben hat, welche aus mutmaßlichen Geldwäschern nun Eigentümer zugelassener europäischer Banken gemacht haben, beweist wie wichtig es ist dieses korrupte System (Banken + PK’s) zu zerschlagen und das hart erarbeitet Geld der Bevölkerung zu schützen.
Sie Schreiben, die Garantie aller Banken zusammen sei auf 6 Milliarden Franken limitiert. Wenn man bedenkt, dass allein die UBS Rettung 30 Milliarden Franken gekostet hat, erscheint das nicht gerade viel. Vermutlich nützt diese EInlagensicherung im Fall eines Bankencrash also gar nichts.
Wie ist es mit der Staatsgarantie der Kantonalbank? Auch die wird ja nicht unlimitiert sein können, schliesslich können Kantone kein Geld drucken. Wie wird das zur Verfügung stehende Geld dann verteilt? erhalten alle Konteninhaber einen Teil der zu verteilenden Summe, oder werden zuerst die grossen Vermögen ausbezahlt? Gibt es da definierte Regelungen?
Es gibt bei beim Crash der Banken bestenfalls einige Prozente von den abgesicherten 100K zurück, da ja der Gesamtbetrag des Einlagensicherungsfonds NUR 6 Mrd. beträgt.
Das bezieht sich auf Cashbetrag auf alle eigenen Bankkontos bei einer Bank – besser ist das Geld auf der Bank anzulegen, damit ist es geschützt, aber natürlich auch Risiken ausgesetzt…
Der letzte Satz gefällt mir … „ist geschützt, aber auch Risiken ausgesetzt“ … tja, wie man‘s macht, istˋs falsch …
ein grund mehr, die vollgeldinitiative zu unterstützen. dann macht nur noch die nationalbank unser geld und unsere konti sind sicher.
Das nützt dir herzlich wenig, wenn die Bank sich mit dem Geld verspekuliert. Das Geld ist es weg, egal ob es Nationalbankgeld war oder von der Bank selbst geschöpftes.
Geld ist immer nur euine Verpflichtung, des halb ein zinsfreis gGeldsystem -der Rubel muss rollen.
Grundsätzlich lese ich diesen Blog sehr gerne, aber in letzter Zeit wird zu häufig dazu geraten, das Vermögen auf mehrere Banken zu verteilen. Ja, wir haben es ja jetzt verstanden!
Warum wird aber bei Strukis nicht empfohlen das Emittentenrisiko zu diversifizieren? Wenn die Einlagensicherung höchstwahrscheinlich sowieso nicht ausreichen wird, warum sollte ich überhaupt bei Privatbanken diversifizieren? Nach Ihrer Argumentation müssten Sie doch jedem raten das Vermögen zu einer Kantonalbank mit Staatsgarantie zu transferieren.
Denke, die Sache mit der „Staatsgarantie“ ist ja gut und recht, aber der Staat kann ja auch pleite gehen …. . Insofern ist das schon ein wenig trügerisch.
@Meier: Mit dieser Einstellung sollten Sie auch keine Hausrat- oder Kasko-Versicherung mehr abschliessen, denn es könnte ja sein, dass die Versicherung genau dann Pleite geht, wenn Sie einen Schadenfall haben. Natürlich bieten weder der die Einlagensicherung noch die Staatsgarantie einen 100% Garantie. Aber die Chancen, dass ich im Schadenfall mein Geld behalte wird wesentlich erhöht.
also wenn es soweit kommt, wird wohl auch eine Kantonalbank das nicht mehr garantieren können. Die Wirtschaft wird wohl derart am Boden sein, dass es wohl kaum noch möglich sein wird, Steuern zu generieren für die Deckung dieser Kantonalbank-Einlagen. Am Besten wäre es wohl, wenn man seine man eine Hypothek in der Höhe der dieser Einlagen hat, bei der gleichen Bank. Las zwar mal, dass sich das nicht so verrechnen liesse? Wird wohl nicht so sein, dass eine Bank bei welcher ich ein Guthaben von Fr. 100 000.– habe und eine Hypothek von Fr. 100 000.–, dass jetzt die Hypothek von bestehen bleibt, die Einlage aber verfällt? Ja, Herr Spieler kommt fortwährend mit dieser Angstmacherei. Ist reinste Theorie, welche wir schon lange wissen und hoffen können, dass sie nie eintritt.
Doch, genau so wird es sein – ausser Sie vereinbaren es mit der Bank individuell anders (worauf sich meine Bank eingelassen hat).
Hypotheken und Guthaben gegenüber dem gleichen Institut kann man verrechnen, bei einem Crash.
Das nennt sich „VERRECHNUNGSVERBOTSAUSSCHLUSS“. Ist in den Regeln zum Abschluss einer Hypothek zu finden und muss immer mit der Bank ausgehandelt werden.
der verrechnungsverbotsauschluss dürfte bei einem crash nicht greifen. Denn der steht praktisch in allen AGB egal welche Branche.
Die EU wird die Bankeneinlagesicherung abschaffen, die Vorarbeiten laufen ja schon. Ersetzt werden soll diese durch eine von den Banken freiwillig und nach deren Moeglichkeiten geleistete Sicherung. Im Klartext bedeutet dies nichts anderes, als dass die Banken keinerlei geartete Einlagensicherung garantieren. Es sollte ja allen klar sein, dass die CH-Banken sich in diesem Punkt den EU-Banken anschliessen werden. Und die Politik wird die Banken selbstverstaendlich unterstuetzen.
… aber irgendwie verstehe ich Sie nicht Herr Spieler. Immer und überall ist zu hören, dass es schade ist, dass es keine Zinsen auf den Konten gibt. Wenn es Zinsen gibt, gibt es eine Teuerung. Wo ist denn da der Gewinn? Ein Verlust habe ich aber gefunden, man muss den Zinsertrag noch versteuern. Was ist an meiner Schlussfolgerung falsch, wenn ich keine Teuerung und keinen Zins will?
Welche Kantonalbanken sind denn > 100‘000 sicher?
Gelten die 100’000 bei Ehepaaren eigentlich pro Person? Wenn jeder ein eigenes Konto hat oder auch bei einem gemeinsamen Konto?
Gelten die 100’000 bei Ehepaaren eigentlich pro Person? Wenn jeder ein eigenes Konto hat oder auch bei einem gemeinsamen Konto?
das steht jetzt längstens in jedem Online-Artikel. Es gilt pro Person, pro Institut. Gemeinsame Konti werden gesplittet, und dazu kommen die individuellen Konti jeder Person. Davon sind jeder Person 100k sicher.
es gibt eine unglaubliche Menge an Obligationen zu plus/minus 0 Prozent Zins, welche vollkommen liquide sind, und endliche mehrjährige Laufzeiten haben. Das ist viel vernünftiger als eine 20-Jahre-Portion Geld auf den Konti zu haben. Mit Obligationen ist das Risiko viel mehr verteilt. Fonds würde ich nicht nehmen, denn das sind Kurspapiere, es verdient jedes Jahr jemand daran, und sie werden NIE zum Nominalwert zurückbezahlt.
Weshalb gibt es diese Garantie nur auf Passivgelder? Die verlorenen Sparguthaben liessen sich mit Hypotheken und Krediten verrechnen.
Konkurs bedeutet Verlust, oder doch nicht für alle?
was zählt denn zu den liquiden Mitteln?
Fonds? 3. Säule? Sparkonto?
Kommt es zu einem Bankencrash reichen die 6 Milliarden im Einlagensicherungsfond nirgends hin. Dieses Versprechen, wonach pro Kunden und Bank Fr. 100’000 gesichert sein sollen ist nichts mehr als eine Schlaftablette für die Bankkunden und ein Werbegag für die Banken.
Selbst kleine Regionalbanken weisen schnell einmal Einlagen von einigen Milliarden auf. Kommt hinzu, dass Kredite nicht mit Guthaben verrechnet würden wenn es zum Crash kommt. Somit muss ich als Kunde meine Kredite vollumfänglich zurück zahlen, während meine Guthaben möglicherweise vollauf verlorgen gehen.
Will man auf der sicheren Seite sein, muss man das Geld in Aktien anlegen, da die Wertschriftenanlagen bei einem Crash nicht verloren sind, Kurseinbrüche ausgenommen.
Ich bin schon durch ein anständige Rente (AHV + PK) ziemlich gut abgesichert. Wer ständig nur an Absicherung denkt, könnte dabei gar vergessen, dass es auch ein Leben vor dem Tod gibt.
ich sag’s mal so: wenn ich mit über 90 noch auf diversen Bankkonten jeweils mehr als die Mittel habe, die bei einem crash evtl. einlagegesichert sind – dann mache ich mir für die nächsten 20,30 Jahre danach auch keine Sorgen mehr…
Lieber Herr Spieler. Wenn ich so Storys über Tanten lese, wird mit etwas übel: Ich habe zwei Uniabschlüsse (Geschichte, Recht) und ein EMBA (Uni). Ich war total 12 Jahre an der Uni inkl. Zeit als Assistent. Mein erster Lohn beim Kanton betrug 5200 Franken. Heute verdiene ich beim Bund als Stv. Sektionschef netto 6800 Franken (80% mit einem 120% Pflichtenheft, aber 100%-Stellen wurden gestrichen). Pro Monat gehen total 1100 Franken in die PK. In der PK habe ich mit 52 110’000 Franken. Können Sie mir sagen, wie solche Tanten auf mehrere 100’000 Franken kommen? Können Sie auch mal eine Beratung machen für Normalverdiener? Danke. Was kann ich machen, dass meine PK steigt? Ich kommen nirgends wo hin. Meine Prognose für 65 lautet PK bei 256’000 Franken.
@Peter Caluori, Wahr gesprochen. Ein Blick in der Geschichte/Chronologie.
Mit dem Nein zur Altersreform 2020 haben sich die Gut- und Spitzenverdiener ins eigene Knie geschossen. Der obligatorische Teil (UWS) wird nicht gesenkt, was die Pensionskassen weiterhin veranlassen wird, aggressiv, den überobligatorischen Teil (UWS) zu senken. Somit, werden gerade die oben genannten, besonders geschröpft werden. Die erste Folge des Pensionskassenobligatoriums in der Schweiz war eine Spekulationsblase auf dem Grundstücksmarkt mit einer Explosion der Mieten. Eine zweite ist der Renditedruck der Geldverwalter auf die börsenkotierten Firmen. Ergo: Die Pensionskasse sorgt für höhere Mieten, tiefere Löhne und Entlassungen zwecks Börsenkurspflege.
Wohin die Reise geht?
UWS Senkung zwischen 2010 – 2016:
SBB 2010 6,52% 2016 5,22% –20%
Post 2010 6,47% 2016 5,35% –17%
Bühler 2010 6,65% 2016 5,60% –16%
Symova 2010 6,65% 2016 5,72% –14%
Publica 2010 6,53% 2016 5,65% –13%
Kanton AG 2010 6,80% 2016 5,90% –13%
Implenia 2013 6,52% 2016 5,67% –13%
RUAG 2010 6,80% 2016 5,92% –13%
Oerlikon- 2010 6,50% 2016 5,70% –12%
Novartis 2011 6,10% 2016 5,35% –12%
Die Lohnbeiträge für Pensionskassen sind trotz dramatisch sinkender Leistungen massiv angestiegen: 2014 lagen sie im Schnitt bei 18%. Trotz dieser schwierigen Situation verdienen sich Anlageberater von Banken und Versicherungen an der 2. Säule eine goldene Nase pro Jahr unglaubliche 6,4 Milliarden Franken! Wollen wir das weiter?
Der Bundesrat scheint rund um das System der 2. Säule nur ein Spielball höherer Mächte zu sein. Jeder siebte Franken der Renten- und Kapitalleistungen der Zweiten Säule versickert in der Kostenfalle der Vermögensanlagen und der Kassenverwaltungen. Niemand schafft Transparenz. Das BSV und die OAK haben es bisher verpasst, diese jährlichen Gesamtkosten pro Versicherten oder in Prozent des Anlagekapitals für jede Kasse einzeln mit einer Kennziffer transparent aufzulisten und einen Kosten-Rendite-Vergleich der PK-Anlagen zu publizieren. Die Datensätze wären heute vorhanden. Das Preis- und Kostenbewusstsein ist auch in der Bundesbürokratie noch entwicklungsfähig!
Beitrag von Rudolf Strahm wurde als Kolumne im Tages-Anzeiger, im Bund und auf TA-Online vom 13. Juni 2017 veröffentlicht.
Fakt ist, dass in Solothurn und Bern die Staatsgarantie funktioniert hat (aus Sicht der Bankkunden). Natürlich kann man sich auf Fälle vorstellen (zusammenreimen), wo das nicht klappt. Aber bis jetzt hat sich die Staatsgarantie für die Konto-Inhaber ausgezahlt.
Der Titel des Artikels und der Inhalt weichen doch sehr stark voneinander ab.
Die Einlagensicherung ist ja wohl auch unabhängig vom Alter des Bank Kunden.
Ich weiss nicht, was ich vom Inhalt halten soll, wenn schon die Basics nicht stimmen
Wenn nun Herr Spieler solche Thesen durchgeht kann er sich auch mal die Fragen stellen:
a) Ist die AHV sicher im Falle eines Falles oder eben dann, wenn zum Beispiel sogar eine Kantonalbank derart schlecht da steht, dass eben der Staat oder eben der Kanton für diese Fr. 100 000.– bürgen muss?
b) wie wird das wohl dann bei den Pensionskassen sein? Bürgt dort auch der Staat für diese Renten oder eben die angesprarten Altersguthaben im Falle eines Falles?