Wie das Vorsorgekapital für Sie arbeiten sollte

Als Frührentner das Leben geniessen: Mit einem guten Vorsorgeplan geht das besser. Foto: Getty Images

Meine Lebenspartnerin (56) ist aus dem Erwerbsleben ausgetreten und hat das Vorsorgekapital der 2. Säule provisorisch auf einem Freizügigkeitskonto deponiert. Nun möchte sie das Kapital bei einer sicheren Bank in einen Vorsorgefonds investieren. Das Geld soll bei Eintritt ins Pensionsalter in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt werden. Welche Bank können Sie mir dafür empfehlen? W. B.

Zuerst gilt es einen wichtigen Punkt zu klären: Von einem Freizügigkeitskonto kann man sich keine Rente auszahlen lassen wie bei der Pensionskasse. Vielmehr muss man das Vorsorgegeld bei der Pensionierung vom Freizügigkeitskonto als Kapital beziehen.

Da spielt es keine Rolle, ob das Geld einfach auf dem Freizügigkeitskonto parkiert wird, wo es praktisch keinen Zins mehr abwirft, oder ob es in Vorsorgefonds investiert wird, welche langfristig eine höhere Rendite versprechen. Die einzige mir bekannte allenfalls zu prüfende Lösung bietet die Stiftung Auffangeinrichtung BVG mit ihrem Vorsorgeplan (WO).

Gemäss den Vorgaben der Stiftung Auffangeinrichtung BVG können in diesem Vorsorgeplan Arbeitnehmerinnen, welche aus der obligatorischen Vorsorge ausscheiden, ihre Vorsorge gemäss Artikel 47 BVG weiterführen. So wäre es möglich, dass Ihre Lebenspartnerin später eine monatliche Rente ausbezahlt bekäme.

Es gibt aber eine Einschränkung: «Die Anmeldung zur Weiterführung der Vorsorge hat innert drei Monaten nach Ausscheiden aus der obligatorischen Vorsorge zu erfolgen.» Ich weiss nicht, ob Ihre Lebenspartnerin erst gerade aus der Pensionskasse ausgeschieden ist, oder ob dies schon länger zurückliegt. Falls der Zeitraum nicht mehr als drei Monate umfasst, könnten Sie prüfen, ob für sie eine Weiterführung der Vorsorge über den Vorsorgeplan WO der Stiftung Auffangeinrichtung BVG infrage kommt.

Auch einen anderen wichtigen Punkt gilt es zu beachten: Die Finanzierung des Vorsorgeplans WO müsste auf der Basis des bisherigen Lohnes vollumfänglich von Ihrer Lebenspartnerin übernommen werden. Das wird teuer, weil es ja keine Beiträge eines Arbeitgebers mehr gibt.

Möglich wäre auch, das Freizügigkeitskapital bei einer Versicherung in eine Leibrente zu investieren, welche dann eine monatliche Rente bis ans Lebensende garantiert. Damit wäre das Langlebigkeitsrisiko abgedeckt. Allerdings sind Leibrenten renditemässig und steuerlich unattraktiv.

Davon abgesehen, sehe ich eine ganz andere Möglichkeit: Ihre Lebenspartnerin könnte nach der Pensionierung einen Vermögensverzehr vornehmen. Nach der Auszahlung des Freizügigkeitskapitals würde dann per Dauerauftrag von der Bank jeden Monat ein zuvor festgelegter Betrag an sie überwiesen. Sie würde sich somit von ihrem eigenen ausbezahlten Freizügigkeitskapital selbst eine monatliche Summe auszahlen, was einer Rente ähnlich wäre. Anders als eine Rente müssen diese monatlichen Beträge vom Konto dann nicht versteuert werden, da es ein Vermögensverzehr ist. Allerdings wird das Kapital mit den Jahren dann immer geringer, und Ihre Lebenspartnerin trägt das volle Langlebigkeitsrisiko selbst.

Nun könnten Sie versuchen, mit einer Anlage in Vorsorgefonds über eine höhere Rendite den Kapitalstock zu erhöhen. Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass eine höhere Rendite auch mehr Risiken bedeutet. Je höher der Aktienanteil bei den Vorsorgefonds, desto mehr Renditechancen haben Sie. Gleichzeitig sind aber auch die Schwankungen und die Anlagerisiken höher.

Ihre Lebenspartnerin muss daher für sich selbst abklären, wie viele Risiken Sie mit dem Vorsorgegeld eingehen kann und will. Denn man kann nicht davon ausgehen, dass das Börsenwetter immer so freundlich bleibt wie in letzter Zeit, sondern sollte sich auch darauf einstellen, dass die Finanzmärkte auch mal wieder eine längere Zeit durch eine Baisse gehen. Darum ist es wichtig, dass man seine eigene Risikofähigkeit nicht überschätzt und breit diversifiziert. Bei den Vorsorgefonds ist ausserdem auf die Gebühren zu achten, da diese einen Teil der Rendite wegfressen.

Generell sind Vorsorgefonds mit passiver Strategie oder auch Exchange Traded Funds meist deutlich günstiger als aktiv geführte Fonds, punkto erreichte Rendite aber nicht zwingend schlechter. Wenn das Freizügigkeitsgeld nur einfach auf dem Konto liegt, bringt es kaum Zins, ist aber im Fall eines Bankkonkurses nur begrenzt geschützt, da nur maximal 100’000 Franken pro Kunde konkursprivilegiert sind. Wertschriften wie Fonds bleiben aber im Besitz der Kunden – auch im Konkursfall der Bank.

Wer hohe Beträge auf dem Freizügigkeitskonto liegen lässt, sollte auf die Sicherheit der Bank besonderen Wert legen. Über den gesetzlichen Schutz hinaus, den alle Banken aufweisen, bieten die meisten Kantonalbanken dank ihrer Staatsgarantie einen deutlich höheren Schutz für die Einlagen.

22 Kommentare zu «Wie das Vorsorgekapital für Sie arbeiten sollte»

  • Marius Lohri sagt:

    Zusätzlich zu den genannten Optionen gibt es seit 2009 auch Auszahlungspläne, welche von Lebensversicherern angeboten werden. Diese bieten eine fixe Anzahl von garantierten Auszahlungen über eine vom Kunden gewählte Laufzeit. Der Beginn der Auszahlungen kann dabei auch für mehrere Jahre aufgeschoben werden. Die Attraktivität dieser Pläne hängt im wesentlichen von der Zinssituation beim Vertragsabschluss ab.

    Ich schreibe diesen Kommentar als Privatperson, möchte jedoch transparent angeben, dass ich als Produktentwickler bei einem Lebensversicherer tätig bin.

  • Jürg Brechbühl sagt:

    Der Spruch von wegen Ihr Kapital arbeitet für sie stammt aus einer Tiwii-Werbekampagne der Berner Kantonalbank aus den 90er Jahren.
    Viel blöder kann man es nicht ausdrücken. Geld arbeitet für niemanden. Wenn das Geld investiert ist, dann arbeiten die Angestellten der Firmen für mich, deren Aktien ich habe. Oder es arbeiten die Mieter der Immobilien für mich, die ich gekauft habe. Oder es chrampfen die Steuerzahler des Staates für mich, dessen Anleihen ich gekauft habe. Das sollte man bei den gesamten Pensionskassenmonstren im Auge behalten.

    • Peter Aletsch sagt:

      Zu welchen Fehlschlüssen Ideologie führt. Hiess es nicht einmal, es gebe drei Produktionsfaktoren: Boden, Personal, Kapital? Gedankenexperiment: statt einer Putzhilfe für 30 Fr. pro Stunde würde ich einen Putzroboter kaufen für 10’000 Fr., der aber keinen Stundenlohn verlangt. In diesem Fall arbeitet das investierte Kapital tatsächlich für einen.

      • Markus Sutter sagt:

        @Aletsch. Sie liegen falsch. Auch in Ihrem Beispiel ist es nicht das investierte Kapital, das für Sie arbeitet, sondern der Putzroboter.

  • Roland Heinzer sagt:

    Sie sprechen DEN Schwachpunkt des BVG an. Leider ist das Problem den wenigsten Leuten bekannt, denn bei einer Kündigung muss das Kapital auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Wer keine Stelle mehr findet steht am Schluss ohne Rente da. Früher konnte man mit einer Einmalzahlung bei einer grossen Lebensversicherung eine Leibrente kaufen. Dank Null- oder Negativzinsen ist das heute nicht mehr möglich. Die Politiker sollten den Auffangfond zwingen Hand für eine Einmaleinzahlungslösung zu bieten.

    • Hans Hödli sagt:

      Wer ausgesteuert wird muss die FZL dem Sozialamt abtreten ansonsten gibt’s kein Armengeld.

      • Hans Zeiss sagt:

        @Hödli: Stimmt nicht ganz. FZL kann ab 60 Jahren bezogen werden. Je nach Kanton und Gemeinde wird verlangt, dass FZL ab 60 Jahren bezogen werden muss. FZL gilt als Vermögen. D.h. zuerst zuerst FZL-Kapital bis zum Vermögensfreibetrag aufbrauchen und erst dann kommt die Sozialhilfe.

  • Fredi Maier sagt:

    Es gibt die Möglichkeit beim Stellenwechsel oder beim ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt den Obligatorischen Teil und den Über-Obligatorischen Teil zu trennen (zwei Freizügikeitskonten bei zwei verschiedenen Banken). Damit reduziert man das Risiko bei einem Bankkonkurs und schafft sich dadurch noch zusätzliche Optionen.
    Ob das Aufsplitten auch noch nachträglich möglich ist weiss ich nicht.

    • Benjamin Zibble sagt:

      …ich frag mich was soll die Frage ob das nachträglich auch noch möglich ist oder nicht… es muss ganz einfach möglich sein den es ist mein Geld, meine Ersparnisse, meine Rente, mein Leben, meine soziale Sicherheit.
      Wie dreist und sozial abgehärtet muss man sein um derartige Fallstricke, gesetzliche Gängelung und Null Wertschätzung für die arbeitenden in die Sozial- und Rentengesetze einbauen???? Unfassbar wie da hinterlistig gebastelt wird um blos keinen Funken Wohlwollen für die Arbeitenden, Arbeitslosen, Pensionäre mehr übrig zu lassen . Dies sind alles kleine Details zum umfassenden Thema Sozialabbau…

      • Daniel Fässler sagt:

        Das sogennante Sozialsystem ist eine fein geölte Abzockmaschine, die den Kunden die Illusion einer sozialen Sicherheit vorgaukelt, aber in Tat und Wahrheit geht es um die Bereicherung einiger weniger. Genau das gleiche System ist bei den Banken etabliert. Entweder man wird kriminell oder gründet eine Bank heisst es doch.

      • KnutN sagt:

        GENAU, ie haben LEIDER Recht 🙁

  • Benjamin Zibble sagt:

    …ich empfinde die gesamte Sozial- und Rententhematik abscheulich. Ich als ehm. hoch qualifizierter IT Spezialist bin nie auf die Idee gekommen meinen Kunden all mein Wissen wie auch immer vor die Füsse zu werfen, zu sagen lies doch mal durch und schau was du brauchst aber bei einer Fehleentscheidung bist Du selber schuld und alles was ich sage ist nie mehr als eine unverbindliche Empfehlung… es geht hier also auf der einen Seite um die Berufsehre, den Stolz, die Lebenserfahrung, die Freude am Schaffen und Leisten und Verantwortung zu übernehmen… und auf der anderen Seite die für die Finanzbranche extrem wohlwollenden Gesetze die es möglich machen ohne Risiko mit den Ersparnissen und Renten anderer zu spielen. Bsp. Warum etwa ist ein Antrag auf Rente nur für 3 Monate möglich???

  • Peter Aletsch sagt:

    „Anders als eine Rente müssen diese monatlichen Beträge vom Konto dann nicht versteuert werden, da es ein Vermögensverzehr ist.“ Das schon, klar, aber die Besteuerung und somit Minderung des ‚Alterskapitals‘ um typisch 10% erfolgte schon bei der Auszahlung! Das wäre sonst zum ersten und einzigen mal eine nichtbinationale Doppelbesteuerung! Die ganze Sauerei stammt m.E. daher, dass man voraussetzte, dass der Arbeitnehmer das ganze Leben bei derselben Firma, sogar auf demselben Posten, bleibe. Vorzugsweise natürlich beim Staat. Wer vorzeitig die Stelle wechselt, dem werden die Arbeitgeberbeiträge weggenommen zugunsten der Sesselkleber. Wer schon hat, dem wird gegeben.

    • Hans Hödli sagt:

      Die Rente wird ordentlich besteuert zusammen mit allen anderen Einkünften in der Steuererklärung. Der Bezug von PK Kapital oder FZL Kapital wird dagegen privilegiert besteuert getrennt vom übrigen Einkommen.

    • Hans Hödli sagt:

      Nachtrag: Kauft man sich mit der FZL nach 60 privat eine Rente ist dies wie im Artikel erwähnt zwar nicht besonders attraktiv, aber die Leibrente muss nur zu 40% versteuert werden.

  • Frank Rosebrock sagt:

    „punkto erreichte Rendite aber nicht zwingend schlechter“… finde ich in dieser Formulierung tendenziell eine Fehlinformation. Passive Fonds rentieren besser als 98% der aktiv verwalteten Fonds, bei deutlich tieferen Gebühren, welche bei den aktiven Fonds die erbärmliche Performance auffressen, oder auch mal mehr als diese, d.h. das Vermögen vermindern statt aufbauen.

  • Hans Schmid sagt:

    Geld arbeitet nicht! Das wussten vor allem die Gründerväter der AHV. Bei der 2. Säule müssen die Versicherten wiederholt ihren Vorsorgeeinrichtungen nach einem Crash mit Leistungskürzungen und Sanierungsbeiträgen auf die Beine helfen. Die Versicherten tragen so das Risiko des Kapitalmarktes mit. Die grosse Mehrheit der Versicherten ist in einer Pensionskasse mit überobligatorischen Leistungen versichert. Diese Kassen dürfen deshalb tiefere Umwandlungssätze anwenden. UWS von 5% sind Realität. Mit dem Schreckensbild einer vergreisten Gesellschaft, in der faule und bequeme Rentner es sich auf Kosten überforderter junger Beitragszahler gut gehen lassen, wird eine Scheindebatte geführt die unverantwortlich ist.

    https://www.infosperber.ch/Artikel/Gesellschaft/2-Saule-Ruf-nach-tieferen-

    • KnutN sagt:

      …unverantwortlich und wird Folgen haben, erbaermliche.

    • Hans Hödli sagt:

      Jaja, sanieren müssen immer die Aktiven, den Rentnern kann man aber nichts mehr wegnehmen. Deshalb wird laufend die anwartschaftliche Rente der Aktiven gekürzt, weil diese ihre voraussichtliche Rente mit einem praktisch risikolosen Zinssatz (tendiert gegen Null) erarbeiten müssen.

  • Hans Schmid sagt:

    @Hans Hödli, ein Eingriff in laufenden 2. Säule Renten ist mathematisch nur noch eine Frage der Zeit. Vorerst wurde das mit Urteil vom 15. Februar 2017 – Bundesverwaltungsgericht abgewendet. Auf Grund der realen Inflation verliert der Sparer auf sein Erspartes Kaufkraft und die Finanzbranche kassiert. Ergo: Der Versicherte ist der „Zwangssparer“ während die PK gegenüber dem Versicherten der Schuldner ist. Und das soll mit Alterssicherung etwas zu tun haben? Mir wurde vor ein paar Wochen dieser Link zugespielt den ich hier mit allen die Interesse haben teilen möchte:

    Initiant der Volksinitiative ist die Partei der Arbeit (PdA).

    http://www.conviva-plus.ch/?page=2568

    Darin steht wie eine Auflösung der 2. Säule aussehen könnte. Als Diskussionsplattform würdig.

  • Bruno Juchli sagt:

    Dass private Vorsorgemassnahmen die PK in diesem Masse nicht konkurrieren können ist ein klarer Indikator dass bei der PK eine Umverteilung vonstatten geht. Und zwar eine deutliche.
    Oder anders gesagt: hier wird durch die Umverteilung geschaffene Diskrimierung schmerzhaft deutlich.

  • Hobi Bruno sagt:

    Ich bin 62 Jahre alt . Durch einen Wohnungsverkauf bin ich zu einigen Tausend Franken Vermögen gekommen dass ich die nächsten 2-3 Jahre nicht benötige. Wie soll das Geld vorsichtig Investieren?

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