Gelegenheitsjobs sind immer zu versteuern

Stundenweise Aushelfen im Dorfladen: Generell ist jeder Franken Lohn steuerpflichtig. Foto: Keystone

Beim Ausfüllen der Steuererklärung bin ich etwas unsicher. Meine Frau arbeitet manchmal als Aushilfe im Dorfladen. Da hat sie aber keinen Lohnausweis. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich den Verdienst darum nicht angeben muss? Auch den Lottogewinn von 1550 Franken habe ich nicht eingesetzt, weil der doch steuerfrei ist. Und wie steht es eigentlich um die Zulagen für unsere drei Kinder? F. P.

Auch wenn Ihre Frau keinen Lohnausweis bekommt, sind die Einnahmen aus ihrem Gelegenheitsjob zu versteuern. Die Tatsache, dass jemand keinen Lohnausweis bekommt, bedeutet nicht, dass man von der Einkommenssteuer befreit ist. Generell sind alle Einkünfte, die Sie und Ihre Frau mit Ihrer Arbeit erzielen, steuerbar.

Wenn Sie das Einkommen Ihrer Frau aus der Arbeit im Dorfladen in der Steuererklärung aufführen, kann sie wenigstens Berufsauslagen geltend machen. Zusätzlich dürfen Sie einen Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten in Abzug bringen.

Dieser Sonderabzug und ebenso die von Ihnen geltend gemachten Berufsauslagen dürfen allerdings nicht höher sein als das aufgrund des Gelegenheitsjobs erzielte und in der Steuererklärung aufgeführte Einkommen.

Irritierend finde ich, dass Ihre Ehefrau keinen Lohnausweis bekommt. Da stellt sich für mich die Frage, ob die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt sind. Werden allenfalls keine AHV-Beiträge geleitstet? Und wie steht es um die Prämien für Unfall und Erwerbslosigkeit?

Ich rate Ihrer Frau, bei ihrem Arbeitgeber nachzufragen und darauf zu bestehen, dass alle Sozialversicherungsbeiträge korrekt bezahlt und abgerechnet werden und sie auch einen Lohnausweis erhält. Als Arbeitgeber, der Mitarbeitende beschäftigt, ist man verpflichtet, einen Lohnausweis zu erstellen und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Versteuern müssen Sie auch die Kinderzulagen, welche Sie für Ihre drei Kinder bekommen. Die Steuerbehörden stufen dies als Einkommen ein, das voll angerechnet wird. Das hat den Nachteil, dass Sie möglicherweise in eine höhere Steuerprogression kommen, da sich das steuerbare Einkommen deswegen um einige Tausend Franken erhöht. Die Kinder- und Ausbildungszulagen sind dennoch zwingend zu versteuern.

Beim von Ihnen erwähnten Lottogewinn ist es so, dass nur Beträge bis 1000 Franken steuerfrei sind. Die 550 Franken darüber sind von Ihrem Lottogewinn hingegen zu versteuern.

 

7 Kommentare zu «Gelegenheitsjobs sind immer zu versteuern»

  • sepp z. sagt:

    Wichtig ist in der Schweiz, dass jeder Büezer jeden Franken Nebenverdienst versteuert. Die vielen Steuerschlupflöcher sollen bloss von den Gutverdienern genutzt werden (Schneider-Ammann und Co).

  • Hans Schmid sagt:

    Für viele Schweizer reicht ein Job nicht, um über die Runden zu kommen…Tendenz steigend…..Erwerbsarmut rollt auf die Gesellschaft zu….Rund 13 Prozent aller Rentner in der Schweiz beziehen Ergänzungsleistungen…..Tendenz steigend…..über 10 Prozent aller Schweizer Haushalte können die Steuern nicht mehr bezahlen….die Ursachen werden verdreht oder verschwiegen und stattdessen mit Halbwahrheiten und Schweigen diejenigen diffamiert die keine Lobby haben. Die Kürzungen im überobligatorischen Teil in der 2. Säule wird die Lage in den nächsten Jahren massiv verschärfen. Wie kann man da noch von Steuern reden? Es gibt Kräfte in unserem Land die den sozialen Frieden auf dem Spiel setzen.

  • Karl Schweizer sagt:

    Das Argument mit der Progression werde ich wohl nie verstehen. Was ist nun genau der Nachteil daran? Am Schluss bleibt von jedem Franken, den man verdient etwas übrig, von den „ersten paar“ mehr und von den „letzten paar“ weniger. Das ist im Grundsatz nur fair.

  • Anh Toàn sagt:

    Vielleicht übersteigt die Zahlung für „manchmal im Dorfladen arbeiten“ die CHF 2’300.00 pro Kalenderjahr, welche Sozialversicherungsfrei bezahlt werden können, nicht. In diesem Fall muss nur AHV abgerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich verlangt. (Früher musste der Arbeitnehmer ausdrücklich darauf verzichten). Steuerbar ist das Einkommen aber auch unter dieser Grenze.

  • groeg sagt:

    Schweizer:Progression heisst ganz einfach „Umverteilung von oben nach unten“.Ja, wirklich das gibt es, auch wenn die links-grün-rote Allianz immer vom Gegenteil schwätzt.Die Sozialisten haben es gut hier, da noch genügend Penunze vorhanden ist, die sie für sich ausgeben.Schlimm wird es erst, wenn fremdes Geld rarer wird.

  • Wenger Werner sagt:

    Mit jeder AHV-Abrechnung wächst die Rente – auch ein Gedanke!

  • Lori Ott sagt:

    Das sind ja schon seltsame Fragen, die da (angeblich?) gestellt wurden. Mir kommt das sehr konstruiert vor, denn so unwissend, naiv und unfähig die der Steuererklärung beiliegenden oder gar darin enthaltenen Hinweise zu lesen, kann ja kaum jemand sein. Wurde auch schon gefragt, ob man als funktionaler Analphabet vom zahlen von Steuern befreit sei?

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