So verhindern Sie teure Fehlentscheide

 

Wer böse Überraschungen verhindern will, analysiert die Vorsorgesituation besser rechtzeitig – allenfalls auch mit einem Profi. Foto: iStock

Ich werde 58 und möchte mich vorzeitig in zwei bis vier Jahren pensionieren lassen. Die Tragbarkeit unserer Hypothek von 450’000 Franken ist weiterhin gegeben, ich müsste aber 150’000 Franken amortisieren. Dies wollte ich mit meiner 3a Lebensversicherung, die aber erst 2025 fällig ist. Kann ich diese vorzeitig kündigen oder soll ich für die Amortisation lieber Kapital aus der Pensionskasse beziehen? R.M.

Zwar läuft Ihre 3.-Säule-Police noch sieben Jahre und das Geld gelangt gemäss Vertrag erst dann zur Auszahlung. Ein Vorbezug ist im Rahmen der steuerbegünstigten 3. Säule für den Erwerb und die Amortisation von selbst genutztem Wohneigentum gemäss Gesetz grundsätzlich möglich. Ausschlaggebend ist dabei der aktuelle Rückkaufswert Ihrer Police.

Sie müssen aber damit rechnen, dass Sie finanzielle Nachteile haben, zumal auch der Versicherungsschutz, der mit der Police verbunden ist, nicht mehr gegeben wäre. Die genauen Möglichkeiten und die finanziellen Folgen erfahren Sie direkt bei Ihrer Versicherung.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dass Sie das in der 3.-Säule-Police bei Ihrer Versicherung angesparte Geld verpfänden können. Sie beziehen das Geld also nicht, sondern verpfänden es nur. Dieses dient der Bank dann als Sicherheit. Die Bank dürfte dann bereit sein, erst eine spätere Amortisation der 150’000 Franken zu akzeptieren – dann nämlich, wenn die Police im Jahr 2025 fällig wird. Sicherheit hat sie ja.

Ob stattdessen in Ihrem Fall ein Teilkapitalbezug aus der Pensionskasse Sinn machen würde, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Dies hängt stark von der Höhe Ihres Altersguthabens und Ihren finanziellen Bedürfnissen im Alter ab. Da Sie mir schreiben, dass Sie gedenken, sich in zwei bis vier Jahren vorzeitig pensionieren zu lassen, dürfte Ihre Rente aufgrund der vorzeitigen Pensionierung gekürzt werden. Wenn Sie zudem einen Teil als Kapital für die Amortisation der Hypothek beziehen, würde dadurch die Rente bis ans Lebensende nochmals geschmälert.

Ich rate Ihnen genau zu prüfen, ob Sie dann wirklich noch genügend Mittel haben, um Ihren Lebensstandard im gewünschten Rahmen im Alter zu finanzieren. Die Amortisation der Hypothek und Ihre Vorsorgesituation mit der Pensionskasse, der AHV und der 3.-Säule-Police hängen stark zusammen. Aus meiner Sicht wäre es ein Fehler, wenn Sie einen Entscheid fällen, ohne die genauen Folgen auf die Altersvorsorge im Detail zu prüfen.

Ich empfehle Ihnen daher, eine ganzheitliche Situationsanalyse Ihrer Altersvorsorge vorzunehmen. Diese benötigen Sie ohnehin in Hinblick auf Ihre mögliche Frühpensionierung. Dabei werden sowohl Ihre Wohnsituation und die damit verbundene Hypothekenfinanzierung als auch Ihre Altersvorsorge und die Finanzierung Ihres Lebensstandards nach der Pensionierung berücksichtigt.

Anhand einer solchen Analyse, welche Sie von Ihrer Bank oder Versicherung anhand Ihrer konkreten Daten erstellen lassen können, sehen Sie besser, welcher Schritt für die Amortisation der Hypothek für Sie vorteilhaft ist.

 

2 Kommentare zu «So verhindern Sie teure Fehlentscheide»

  • Dominique Jacques Ackermann, HypoConsult+ sagt:

    Auf der Basis der heutigen Situation verbleiben bis zur normalen Pensionierung noch 7 Jahre. In der Regel ist die Pensionierung mit einer teilweise deutlichen Reduktion des Einkommens verbunden. Darum ist jetzt der richtige (wichtige) Zeitpunkt, die Tragbarkeit bei Erreichen Alter 65 zu prüfen und falls notwendig, Massnahmen für die kommenden 7 Jahre zu planen und umzusetzen.

    In der Regel sollte die Tragbarkeit ab Alter 65 bereits mit Erreichen des 50. Altersjahres geprüft werden. Denn dann hat man als Kreditnehmer noch komfortable 15 Jahre für die Umsetzung der richtigen/notwendigen Massnahmen.

  • Philipp M. Rittermann sagt:

    take the money and run!

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