Warum die 2.-Säule-Renten sinken könnten

Der Pensionskassenausweis bringt es an den Tag: Vielen Versicherten droht eine Renteneinbusse. Foto: Shutterstock
Ihren Artikel über den Umwandlungssatz habe ich gelesen. Wie üblich sehr interessant. Doch eine Frage habe ich noch: Was genau bezeichnet man als obligatorischen und was als überobligatorischen Teil bei der 2. Säule? R.P.
Für die obligatorische Versicherung im Rahmen einer Pensionskasse besteht eine Eintrittsschwelle: Diese liegt bei einem Jahreslohn von 21’150 Franken. Weiter bestimmt der sogenannte Koordinationsabzug, welcher Lohn bei der Pensionskasse versichert ist. Dabei wird der Koordinationsabzug vom Jahreslohn in Abzug gebracht. Aktuell liegt der Koordinationsabzug bei 24’675 Franken. Der versicherte Lohn fällt entsprechend geringer aus.
Obligatorisch versichert werden muss der Lohn zwischen 24’675 und 84’600 Franken. Die Idee dahinter ist, dass die Pensionskasse als 2. Säule auf der 1. Säule der AHV aufbaut. Der Lohnanteil unter dem Koordinationsabzug wird durch die AHV abgedeckt, was darüber liegt, von der Pensionskasse. So soll verhindert werden, dass die gleichen Lohnanteile doppelt versichert sind.
Im Rahmen des BVG-Obligatoriums macht der koordinierte Lohn – also nach Koordinationsabzug – maximal 59’925 Franken aus. Dagegen wird über einem Jahreslohn von 21’150 Franken mindestens ein Lohn von 3525 Franken versichert. Lohnbestandteile unter der Schwelle von 84’600 Franken fallen in den obligatorischen Teil der Pensionskasse und die Lohnbestandteile darüber in den überobligatorischen Teil. Abgedeckt sind in der obligatorischen BVG-Versicherung Leistungen fürs Alter sowie für mögliche Hinterlassenen- und Invalidenrenten.
Im überobligatorischen Teil sind die Leistungen der einzelnen Kassen sehr unterschiedlich. Verbindlich sind für die Versicherten die Richtlinien der einzelnen Kassen, welche im Pensionskassenreglement festgelegt sind.
Für den obligatorischen Teil gibt es indes strenge gesetzliche Richtlinien: So besteht ein Mindestzinssatz, und das Alterskapital muss mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent in eine Rente umgewandelt werden. Pro 100’000 Franken Altersguthaben resultiert somit im obligatorischen Teil eine Rente von 6800 Franken pro Jahr.
Im überobligatorischen Teil sind die Pensionskassen indessen frei. Sie sind nicht an den gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gebunden. Entsprechend haben die meisten Kassen den Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil in den letzten Monaten und Jahren stark gesenkt. Für die meisten Versicherten, welche sowohl über einen obligatorischen als auch einen überobligatorischen Teil verfügen, führt dies dazu, dass es faktisch zu einer Mischrechnung kommt und sie aufgrund der gesunkenen Umwandlungssätze im überobligatorischen Teil mit sinkenden Renten im Alter rechnen müssen.
Ich empfehle, den Vorsorgeausweis, den viele Versicherte in diesen Tagen zugestellt bekommen, genau zu studieren. Darin ist aufgeführt, wie sich das eigene Alterskapital im vergangenen Jahr entwickelt hat und welche Leistungen man im Alter erwarten darf. Angesichts der gesunkenen Umwandlungssätze im überobligatorischen Teil dürfte es für einige zu negativen Überraschungen kommen. Denn aufgrund der zum Teil markanten Anpassungen nach unten sinken auch die ausgewiesenen Leistungen im Alter.
33 Kommentare zu «Warum die 2.-Säule-Renten sinken könnten»
Die Lösung ist ganz einfach. Umwandlungssatz senken auf 6.5% und die Beiträge erhöhen. Selbstverständlich wehren sich die Arbeitgeber und Aktionäre mit Händen und Füssen dagegen, denn ihr Gewinn steht ihnen näher als die Renten der Mitarbeiter.
Die einzigen, die dabei verlieren sind die Arbeitnehmer. Die erhalten einfach weniger und zahlen mehr. Die Versicherungen wussten worauf sie sich einliessen, warum soll man diese schonen. Wenn es an der Börse wieder läuft, werden diese den Wandlungsatz kaum je wieder erhöhen. Wehret den Anfängen!
Ja der jährlich unverständlich BVG-Zettel ist wieder eingetroffen. Das da noch kein standardisiertes Formular existiert, wo jede Position haargenau wie bei der Steuererklärung dokumentiert ist, verwundert mich jedesmal. Ich kann fast keine einzige Position auf dem Wisch verstehen, ausser dass die prognostizierte Rente gegen Null tendiert. Auch werden die Umwandlungssätze mit 6.2%(2018),6.0%(2019),5.8%(2020),5.6%(2021), tendenz fallend ausgewiesen. Die heuten Rentner sind unantastbar und ich frage mich jetzt im Alter von 45, ob das ganze nur ein ganz grosser Betrug ist. Leider kann ich nicht zur Profond wechseln, die scheinen das Geschäft mit 11% Rendite zu verstehen, im Gegensatz zu den anderen 2000 Kässchen mit horrenden Verwaltungskosten. In meinen Augen ein Riesenskandal.
Wenn Sie den Vorsorgeausweis nicht verstehen, dann müssen Sie sich ihn erklären lassen. So kompliziert ist das nicht. Auch Sie werden das begreifen.
Der Vorsorgeausweis ist das Papier nicht wert. Genau so gut kann man als Medizinmann im Urwald die Knochen befragen lassen.
Die 1800 anderen Kässchen sind vom System her bürgerliche Pfründe. Norwegen hat ein etwa vergleichbares BVG-Volumen wie die CH und managt das über einen Staatsfond, mit sehr grossem Erfolg. Die Verwaltungskosten betragen 1/5 der hiesigen und schon damit allein liessen sich 5 Milliarden pro Jahr einsparen. Hierzulande bezahlt der Versicherte durchschnittlich CHF 1’000 pro Jahr an Kosten. Profonds hat immer sehr gute Renditen, weil sie ein höheres Risiko nimmt, als andere und offenbar ein gutes Anlageteam hat. Es ist natürlich ein Irrwitz zu glauben, 1800 einzelne Anlageteams mit ebenso vielen unterschiedlichen Strategien könnten es besser, als z.B. bei uns die Nationalbank mit entsprechendem Staatsfond. Da wäre auch anhand der Marktmacht mehr Risko nehmen zu können ein Vorteil.
ich bin pensionskassenexperte und kann ihren unmut 100% nachvollziehen.
es ist jedoch kaum möglich, meine kunden (pensionskassen) zu überzeugen, dass weniger information auf dem ausweis mehr wäre. zumindest könnten die wesentlichen infos klarer herauskommen.
ich bleibe dran!
Eine kleine Suche bei Google zeigt ein anderes Bild: Profond offeriert einen unrealistischen technischen Zinssatz von 3.5% – offenbar um keine Kunden zu verlieren. Ich möchte mein Geld nicht dort haben!
Ich wünsche mir, dass wir in Zukunft als Arbeitnehmende die Pensionskasse selbst auswählen können. Es ist für mich unverständlich, dass ich zwar bezahlen darf, aber die Leistung wie ein Diktat vorgegeben wird, je nachdem bei welchem Arbeitgeber ich arbeite und wo er versichert ist. Kann doch so nicht sein. Auch dieses Thema Gehört für mich in die Revision des BVG. So kann es doch nicht weitergehen, dass Arbeitende je nach Kasse immer schlechter versichert sind. Ich bin einverstanden mehr zu bezahlen, aber ich sage bei wem, ist ja eigentlich mein Geld und nicht das Geld vom Staat.
Danke Herr Spieler, endlich hat mir jemand den Hintergrund des Koordinationsabzug und die Berechnung erklärt.
Gemäss BVG ist der obligatorische Beitrag an das Altersguthaben im Alter von 25-34: 7%, von 35-44: 10%, von 45-54: 15%, und im Alter von 55-65: 18% des koordinierten Lohnes (=Teil des Jahreslohnes von 24’675 bis und mit 84’600).
Bei einer bekannten Pensionskasse sind die Beiträge abhängig vom Alter aber wie folgt: 20-24: 6%, 25-34: 13.5%, 35-39: 17.5%, 40-44: 19.5%, 45-49: 21.5%, 50-54: 23.5%, 55-65: 25.5%. Die Kasse spart also planmässig mehr an, als was das BVG fordert.
Ist die nach Reglement (mit Umwandlungssatz <6.8%!) berechnete Rente höher, als die nach dem Gesetz berechnete, bleibt es dabei. Andernfalls erhält man die nach dem Gesetz (BVG) berechnete Rente (Anrechnungsprinzip). Bei der zweiten Berechnung werden aber nur die obligatorischen Beiträge berücksichtigt.
Die Pensionskassen sind unnütze Zusatzinstitutionen, welche von der Finanzlobby eingerichtet wurden, um sich vom echten „Arbeiter“ Geld umzuverteilen. Das unser Geldsystem per se ein Ponzi -Schema ist, braucht es eponentiell „Nachschub“, ansonsten gehen die Finanzwetten nicht mehr auf und die Bürger bürgen für die Verluste, welche sich die Oligarchie schon einverleibte.
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Mit Vollgeld wird das Geldregal wieder staatlich und sicherer für alle.
Da fast 85% der Beschäftigten überobligatorisch versichert sind war das Theater um die Senkung der 6,8% nur ein Ablenkungsmanöver. Im überobligatorischen Teil ist der Umwandlungssatz teilweise schon unter 5% gesunken und wird noch weiter sinken. Wer in 10 Jahren in Rente geht bekommt weniger als die Hälfte der jetzigen Rentner. Auch für die Jüngeren würde ich sowieso empfehlen das Land so schnell wie möglich zu verlassen.
Meine Kasse zahlt auch überobligat immer noch die 6.8% und wird Jahr für Jahr als beste Kasse mit den niedrigsten Verwaltungskosten ausgezeichnet. Statt am Umwandlungsatz herum zu schrauben, muss das Gesetz total revidiert werden. Die Arbeitnehmer verlieren bei jedem Firmenwechsel enorm, weil man dann auch die Kasse wechseln muss. Hier liegen die gröbsten Mängel im System!
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, ob eine Möglichkeit besteht, sich den überobligatorischen Teil der Versicherung bei Eintritt ins Pensionsalter auszahlen zu lassen, und nur den obligatorischen Teil als Rente zu beziehen.
@Hartl: Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im Reglement Ihrer Vorsorgestiftung. Dort ist umschrieben, welche Möglichkeiten Sie im Alter haben: Nur Altersrente, Altersrente und Kapital oder das ganze Kapital. Bitte denken Sie daran, dass mit einem Stellenwechsel auch die Vorsorgestiftung und das Reglement wechseln.
Die PK’s sind noch so froh wenn man das Kapital auszahlen lässt statt Rente bezieht, niemand will sich mit diesem Anlagenotstand herumschlagen, das kostet nur Geld.
Für den obligatorischen Teil will Berset den Kapitalbezug verbieten.
Hr. Hödli…
Ja da haben Sie Recht…
Allerdings nur, wenn das gesamte Kapital ausbezahlt wird oder im Verhältnis der angesparten Sparguthaben. Z.B. 45% oblig./55% üb.oblig.Kapital.
Die von Hr.Hartl angesprochene Vorgehensweise würde die PK’s, und somit die aktiv Versicherten, hart treffen. Es ist nicht übertrieben, die von Hr. Hartl angesprochene Möglichkeit, als einen Missbrauch zu bezeichnen.
Die Risikobelastung der aktiv Versicherten muss reduziert und nicht zusätzlich angehoben werden.
Teilkapitalauszahlungen sollten immer nur im Verhältnis (z.B. 40% oblig./60% üb.oblig.) der angesparten Vorsorgegelder erfolgen.
Nein, das Gegenteil ist der Fall. Wenn alle Neupensionierten Kapital statt Rente wählen entlasten sie die PK vom Risiko des fallenden technischen Zinssatzes da kein dadurch steigendes versicherungstechnisches Rentendeckungskapital mehr besteht, welches die Kasse in die Unterdeckung treibt; dieses Risiko trägt der Kapitalbezüger dann selbst. Wenn eine Kasse keine Rentner mehr hat kann von den Aktiven auch nichts mehr auf diese umverteilt werden.
Ja Hr. Hödli,
Aber nur wenn der Versicherte das gesamte Kapital bezieht.
Das Szenario von Hr. Hartl beinhaltet den Bezug des üb.oblig. Kapitals. Das oblig.Kapital soll zum überhöhten Satz von 6.8% in Rente gewandelt werden. Dies ist ein Worst-Case-Szenario für die PK’s und den risikotragenden Aktiven. Bei einer umhüllenden PK darf nur der regl.UWS zum tragen kommen. Der gesetzliche UWS darf nur bei tiefem üb.oblig.Kapital-Anteil angewendet werden.
Der Kapitalbezug des üb.oblig.Anteils ist unfair und darf nicht propagiert werden. Die Aushebelung des reglementarischen UWS darf nicht erfolgen.
Keine Trennung von oblig. und üb.oblig.Kapitals zu Lasten der aktiv Versicherten
@Vetterli. Richtig, besser eine generelle Abschaffung der PK Rente wäre die korrekte Lösung resp. nur noch Rente für Risiko Invalidität sowie Witwen u. Waisen.
Ja Hr. Hartl… dies ist leider so…
Diese theoretische Möglichkeit besteht. Ist aber ein Betrug an den aktiv Versicherten und sollte nicht angewendet werden. Die Umverteilung von Aktiven zu Neurentner verstärkt sich bei diesem Vorgehen massiv.
Die PK ist eine Solidargemeinschaft bei der sich die Versicherten untereinander mit einer gewissen Fairness begegnen müssen. Man sollte sich bewusst sein, dass letztlich, die Aktiven die Risiken einer PK tragen.
Beim gegenwärtig diskutierten Verbot des Kapitalbezugs aus dem Obligatorium würde dies auch zu einer Anhebung der Risiken auf die Aktiven führen. Zu diesem bundesrätlichen Vorschlag (der Ständerat ist dem gefolgt) kann eigentlich nur ungläubig der Kopf geschüttelt werden.
Probleme der EL dürfen nicht zu einer Schwächung u. PK’s führen.
So wie ich die Lage verstehe, ist das Problem, dass das System insgesamt langfristig nicht auf dem heutigen Niveau funktionieren kann. Was jetzt auf den Zetteln steht, dürfte für die Jüngeren wenig mit dem zu erwartenden Geld „im Alter“ zu tun haben.
Sinken AHV und PK, geht es für viele nicht um Luxus, sondern um das Existenzminimum.
Unsozial ist in meinen Augen die Besitzstandswahrung für jene Pensionierten, die gut gepolstert sind. Ich meine damit ausdrücklich nicht Leute, die heute schon von einer kleinen AHV plus ein bisschen PK leben.
Das Problem ist nicht neu, ich kenne Leute, die sich vor knapp 10 Jahren frühzeitig pensionieren liessen, um lebenslang von höheren PK-Umwandlungssätzen zu profitieren.
Zudem waren sie in Lohnklassen, von denen die Jüngeren nur träumen konnten.
das grosse aufwachen kommt erst noch. und das haben wir der geldpolitik der notenbanken der letzten jahre zu verdanken. null- und negativzinsen haben den zinsmarkt die letzten jahre still gelegt, keine einnahmen. und gerade im zinsteil müssen die pensionskassen, wie auch die übrigen sozialkassen den grossteil ihrer gelder anlegen. aber der gross fall mit der performance der pensionskassen etc. kommt erst die nächsten jahre. alles gelesen in derkursstimmt. 2018 ist das jahr, wo die inflation zurückkommt. die zinsmärkte reagieren bereits mit höheren zinsen. wenn die zinsen steigen, sinken die obligationenkurse. und genau hier liegt das grosse verlustpotenzial, das wohl leider die nächsten jahre viele pensionskassen in beträchtliche schieflage bringen wird.
So ein Unsinn, gerade konnte man lesen dass die PK’s 2017 mit 8% performt haben, Nullzinsen sei Dank.
Als seinerzeit bei der Abstimmung darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass dies nur ein Instrument dazu ist, dem arbeitenden Volk das Geld aus der Tasche zu ziehen, wurde man ausgelacht.
Wie sieht es Heute aus? Heute lachen die, die ihr Geld vorsorglich aus der Kasse abgeholt haben.
Der Rest wird in 10 bis 20 Jahren böse erwachen.
Nur durch „Werte INFLATION“ verteuern sich Immobilien & Co, welche das Volk per höhere Mieten dann wieder abzustocken, sobald die Zinsen höher werden.
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Man lerne daraus, dass vor allem die Finanzlobby dem Volk weismachen will, dass die Arbeiter mit der Umverteilung ihrer Leistung „Geld verdienen“ kann.
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PK^s verteuern letztlich eine Volkswirtschaft und lassen das „Volk“ weniger wettbewerbsfähig werden. Kein Wunder also, dass wir so hohe Preise für Wohnen & Co bezahlen müssen. Das Umlageverfahren ist um faktoren demokratischer und weniger Verwaltungsintensie, das müsste doch jedem Bügrerlichen einleuchten, oder?
Konsequenterweise Beiträge muss man die AHV stärken! Nur, dann können weniger Boni ausbezahlt werden …
Also meine PK-Rente sinkt seit Jahren, obwohl ich seit 2 Jahren +2% höhere Beiträge zahle und das Rentenalter auch für Frauen auf 65 erhöht wurde.
Die ganzen Kommentare durchgelesen. Fazit: Das Unbehagen, der Unmut über dieses Abzockesystem ist gross. Ist auch verständlich. Letztlich wird klar, dass die 2.Säule im Begriffe ist, an die Wand zu fahren. Die Pensionen werden weiter sinken, künftige Pensionäre werden immer weniger für ihr hart erarbeitetes und zwangsgespartes Geld erhalten. Die Verwaltungskosten der Kässeli liegt bei 14% der Pensionszahlungen, bei der AHV sind es weniger als 1%! Das sind die Pfründe der Finanzmafia.
Die zwingende Konsequenz ist 2.Säule abschaffen und durch AHV-Vollrente ersetzen
Mit 61 Jahren kann ich zu diesem PK System seit 1985 folgendes sagen , bin nicht mehr PK Mitglied.
1. Mein PK Blatt 1987 versprach doppelte so viel was ich heute auf dem PK
Blatt sehe, also nicht nur jüngere werden in die irre geführt und betrogen.
2. Der Zusammenhang PK und Personenfreizügigkeit dürfte NIE passieren
Soblad die volle PFZ angenommen war, wurde ich und weitere 20 MA im Jahr 2001 entlassen ( Wirtschaftliche Gründe)
3. Die PK Kassen sollten längsten abgeschafft werden Sie Investieren in Immobilien in der CH und der Arbeitnehmer Mieter zahlt doppelt seine Zeche.
4. Es gibt zuviele PK Experten die sich aus einem simplen System, welches kompliziert Dargestellt sich zu Millionären hoch (arbeiteten).
Fazit: Ein System der Ausbeutung im 21 Jahrhundert
Wer den Ktip liest kann lesen wie wir angelogen werden und wie gut es den Pensionskassen eigentlich geht.
Es wird Zeit, die 2. Säule (obligatorischer Teil) abzuschaffen und durch eine AHV-Vollrente zu ersetzen! Ironie: Mit dem Nein zur Altersreform 2020 haben sich die Gut- und Spitzenverdiener ins eigene Knie geschossen. Der obligatorische Teil (UWS) wird nicht gesenkt, was die Pensionskassen weiterhin veranlassen wird, aggressiv, den überobligatorischen Teil (UWS) zu senken. Somit, werden gerade die oben genannten, besonders geschröpft werden. Die erste Folge des Pensionskassenobligatoriums in der Schweiz war eine Spekulationsblase auf dem Grundstücksmarkt mit einer Explosion der Mieten. Eine zweite ist der Renditedruck der Geldverwalter auf die börsenkotierten Firmen. Ergo: Die Pensionskasse sorgt für höhere Mieten, tiefere Löhne und Entlassungen zwecks Börsenkurspflege.
Für alle die Interesse haben die Materie zu vertiefen:
UWS Senkung zwischen 2010 – 2016:
SBB 2010 6,52% 2016 5,22% –20%
Post 2010 6,47% 2016 5,35% –17%
Bühler 2010 6,65% 2016 5,60% –16%
Symova 2010 6,65% 2016 5,72% –14%
Publica 2010 6,53% 2016 5,65% –13%
Kanton AG 2010 6,80% 2016 5,90% –13%
Implenia 2013 6,52% 2016 5,67% –13%
RUAG 2010 6,80% 2016 5,92% –13%
Oerlikon- 2010 6,50% 2016 5,70% –12%
Novartis 2011 6,10% 2016 5,35% –12%
Die Lohnbeiträge für Pensionskassen sind trotz dramatisch sinkender Leistungen massiv angestiegen: 2014 lagen sie im Schnitt bei 18%. Trotz dieser schwierigen Situation verdienen sich Anlageberater von Banken und Versicherungen an der 2. Säule eine goldene Nase pro Jahr unglaubliche 6,4 Milliarden Franken! Wollen wir das weiter?