Das Anlagerisiko nimmt Ihnen niemand ab

Ärgerliche Buchverluste: Wenn es an der Börse runtergeht, wird keine Bank dafür die Verantwortung übernehmen. Foto: Shutterstock

Ich habe seit Jahren Anlagen in Fonds und Aktien. Nun wurde festgestellt, dass grössere Verluste eingefahren wurden und meine diversen Berater mich nie informiert haben. Das Formular Offenlegung von Kundendaten will ich nicht unterschreiben und so habe ich die ausländischen Positionen verkauft und es resultiert ein happiger Verlust. M.K.

Die Bank ist auf jeden Fall verpflichtet, Sie regelmässig zu informieren. Zu den zwingend nötigen Informationen, die Sie als Kunde von der Bank erhalten müssen, zählen unter anderem die Bankauszüge mit der Entwicklung Ihrer Wertschriften und wichtige regulatorische Veränderungen, die Sie als Kunde betreffen.

Auch muss sich die Bank an Vorgaben für die Verwaltung Ihres Vermögens halten: Wenn Sie beispielsweise mit Ihrer Bank eine sehr konservative Anlagestrategie für die Verwaltung Ihres Vermögens vereinbart haben, darf sie mit Ihrem Geld nicht plötzlich einen hohen Aktienanteil fahren, der starke Kursschwankungsrisiken beinhaltet. Darum halten die Banken die mit den Kunden definierten Anlagevereinbarungen und die gemeinsam festgelegten Risikoprofile schriftlich fest.

Ich gehe davon aus, dass auch Ihre Bank mit Ihnen eine Anlagevereinbarung ausgearbeitet hatte. Ich empfehle Ihnen, in dieser zu prüfen, was genau abgemacht wurde. Die Frage stellt sich dann, ob darin enthaltene Anlagevorgaben in Ihrem Fall allenfalls verletzt wurden. Wurden Wertschriften erworben, ohne dass dies mit Ihnen so vereinbart war? Wenn dies zuträfe und gegen Anlagevorgaben verstossen wurde, wäre dies ein Fall für einen Anwalt. Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihre Vorgaben für die Verwaltung des Vermögens nicht erfüllt wurden, rate ich Ihnen, den Sachverhalt mit einem Anwalt im Detail zu prüfen.

Keine Haftung einer Bank oder eines Vermögensverwalters ableiten kann man indes für eigentliche Anlageverluste. Als Bankkunde muss man sich bewusst sein: Das Anlagerisiko trägt man immer alleine. Die Bank zur Verantwortung ziehen kann man nur, wenn man anhand von Belegen aufzeigen kann, dass Vereinbarungen oder Regeln nicht erfüllt wurden.

Wenn es an der Börse runtergeht und man auf hohen Buchverlusten bei Fonds, Aktien oder anderen Wertschriften sitzt, ohne dass die Bank gegen Regeln verstossen hat, handelt es sich um ein Anlagerisiko, welches in der Verantwortung des Kunden liegt. Das ist zwar ärgerlich, aber man sollte sich vor jedem Wertschriftenkauf vergewissern, dass – egal, was der Kundenberater erzählt – das Anlagerisiko immer bei einem selbst bleibt.

Dazu kommt, dass sich die meisten Banken ohnehin mit zahlreichen Disclaimern absichern und so eine Haftung für ein Anlagerisiko ausdrücklich ausschliessen. Die Bank dürfte darauf hinweisen, dass Sie jeweils mindestens einmal pro Jahr alle Konto- und Depotausweise bekommen haben und Sie damit über die Wertentwicklung der Anlagen informiert wurden.

Ich rate Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrer Bank zu suchen und Aufschluss über die aus Ihrer Sicht enttäuschende Entwicklung Ihrer Wertschriften zu verlangen. Sollten Sie keine Einigung finden, haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an den Schweizerischen Bankenombudsmann (www.bankingombudsman.ch) zu wenden, der in Streitfällen zwischen Bankkunden und den Instituten vermittelt. Diese Dienstleistung des Bankenombudsmannes ist für Sie als Kunde kostenlos.

4 Kommentare zu «Das Anlagerisiko nimmt Ihnen niemand ab»

  • Anton Paschke sagt:

    Der berühmte Alte, Warren Buffet, hat nie auf irgendwelche Anlageberater gehört. Er hat sich nie für irgend einen Hype begeistern lassen. Heute zahlt er natürlich seine eigenen Analysten, die Anlagemöglichkeiten suchen.
    Das ist mal die Basis: ich verwalte mein Vermögen selbst.
    Ich werde sicher keine Strukis kaufen. Die haben den Charakter einer Wette gegen die Bank und warum dürfte ich annehmen, dass ich schlauer bin als die Bänkler? Wenn deren Modelle schlecht sind, die Vorhersagen nur 51:49 zutreffen, dann ist mein Verlust schon sicher.
    Buchverluste interessieren mich wenig, solange ich noch liquide bin.
    Geänderte Regeln, Automatischer Informations Austausch u.s.w. schaden mir im Bezug auf meine Aktien bisher nicht.

    • Peter Schneider sagt:

      Strukis wie Barrier Reverse Convertibles werden mit Optionen konstruiert, die wiederum an einer Börse gehandelt werden. Die Bank ist daher eher als Mittelsmann zu sehen. Die Gegenpartei sitzt woanders. Aber klar: es gibt schon ein paar Risiken. Das Totalverlustrisiko von Aktien hoch drei mal das Emittentenrisiko. Daher ist die Empfehlung, einzelne Strukis auf 5% zu beschränken und einzelne Anbieter auf 10% des Depotvolumens.
      Jetzt bei sinkenden Märkten habe ich gerne ein paar solcher Renditeoptimierungspapiere. Sollten aber die Märkte um weitere 30% fallen, dann verhält sich z.B. ein Multi-BRC wie die schlechteste Aktie plus Prämie.

  • Stefan Meier sagt:

    “ … wäre dies ein Fall für einen Anwalt“ Die Frage ist, ob man sich so einen leisten kann. Zudem ist es fraglich, ob man gegen das Heer der Anwälte der Bank überhaupt eine Chance hätte.

  • ROLAND BONT sagt:

    banken sind verkäufer und keine sozialen berater. vergessen sie dies nie. meistens passieren die gebühren indirekt und der normal-kunde sieht dies nicht. auch denken sie daran, sie sind kein kunde wenn sie geld aufs sparkonto legen, sondern sie sind kreditgeber, der einer drittpartei, also der bank, einen kredit zu 0 prozent ausleiht, und dafür noch mittels gebühren bezahlen muss. lesen sie swissmaster auf .ch. schräge welt. alles angefacht von den zentralbanken, unser heutiges fiat-papiergeldsystem steht in einer sehr reifen phase und muss erneuert werden. noch mehr schulden bringen die wirtschaft nicht weiter. warum sind die zinsen 0, wenn wir schon so lange einen aufschwung haben.

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