So sparen Sie bei der Frühpension Steuern

Nicht alles aufs Mal: Wer sein Alterskapital gestaffelt bezieht, kann beträchtlich Steuern sparen. Foto: Shutterstock
Ich werde mich in drei Jahre frühpensionieren lassen. Kann ich für die restlichen zwei Jahre die Versicherungspolice bei AXA Winterthur weiter stehen lassen – selbstverständlich ohne Einzahlungen. Oder muss ich bei meiner Frühpensionierung mit 63 das Geld beziehen? M.R.
Es gilt zwar die Regel, dass man sein Kapital aus der steuerbegünstigten 3. Säule bei einer Bank oder Versicherung mit der Pensionierung zwingend beziehen muss – vorausgesetzt, dass man nicht weiter erwerbstätig bleibt und ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erwirtschaftet. Diese Vorschrift bezieht sich aber auf das ordentliche Rentenalter. Dies liegt bei Männern nach wie vor bei 65 und bei Frauen bei 64 Jahren. Dann wird das 3.-Säule-Geld also fällig.
Bis dahin besteht aber kein Zwang, dass Sie das Kapital beziehen müssen. Da Sie sich, wie Sie mir schreiben, frühzeitig pensionieren lassen, dürfen Sie das 3.-Säule-Kapital somit zwei weitere Jahre im Rahmen der gebundenen Vorsorgepolice stehen lassen – bis Sie dann wirklich das ordentliche Rentenalter von 65 Jahren erreichen und das Geld zwingend zur Auszahlung gelangt.
Indem Sie das Kapital aus der 3. Säule noch nicht gleich mit der Frühpensionierung beziehen, können Sie beträchtlich Steuern sparen, da Sie, wie Sie ebenfalls schreiben, mit 63 den Kapitalbezug aus der Pensionskasse planen. Da ist es vorteilhaft, wenn man all die verschiedenen Vorsorgeleistungen nicht im gleichen Jahr bezieht, obwohl bei der Besteuerung von Vorsorgeleistungen ein tieferer Satz angewendet wird. Ansonsten muss man deutlich mehr an den Fiskus abliefern, als wenn man die Bezüge staffelt.
Allerdings dürfen Sie nach der Frühpensionierung keine zusätzlichen Beträge mehr in die 3. Säule einzahlen, da Sie ja nicht mehr erwerbstätig sind. Möglich wäre dies aber, wenn Sie sich entscheiden, doch noch in einem Teilzeitpensum beruflich aktiv zu bleiben und so ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen.
Falls Sie aber die Erwerbstätigkeit mit 63 ganz aufgeben, sind Ihnen weitere 3.-Säule-Einzahlungen verwehrt. Immerhin dürfen Sie aber in dem Jahr, in dem Sie sich frühpensionieren lassen – also die Erwerbstätigkeit aufgeben – noch den vollen Betrag in die 3. Säule leisten. So können Sie diesen vollen Betrag dann auch noch von den Steuern abziehen und sparen Steuern.
Ich empfehle Ihnen, zusammen mit Ihrer Versicherung und Bank Ihre Frühpensionierung und die gestaffelte Auszahlung Ihrer Vorsorgeleistungen im Detail zu planen. Diese können Ihnen auch die genauen Steuerfolgen berechnen. Zudem müssen Sie Ihre geplante Frühpensionierung bei Ihrer Pensionskasse frühzeitig anmelden – ebenso den gewünschten Kapitalbezug. Ich rate Ihnen auch diesbezüglich, frühzeitig mit der Pensionskassen alle Details zu klären und zu regeln.
2 Kommentare zu «So sparen Sie bei der Frühpension Steuern»
Banken und Versicherung…diese können Ihnen auch die genauen Steuerfolgen berechnen. Wieder einmal soll man sich an Geldinstitute wenden, welche natürlich nur das beste für sich wollen. Steuerberechnungen kann auch das Steueramt machen, ohne einem etwas aufzuschwatzen!
Die Frühpensionierung muss sorgfältig geplant werden. Vermögensrechtliche Aspekte müssen vor der Pensionierung und auch danach beachtet werden, so sind z.B die Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich begünstigt und können auch schon vor der Pensionierung abgezogen werden. Banken und Versicherungen bieten Möglichkeiten der gebundenen Vorsorge an. Der Unterschied besteht darin, dass Banklösungen im Vergleich zu Versicherungen keine Risiken (Todesfall, Erwerbsunfähigkeit wegen Invalidität) abdecken. Vgl. https://www.beobachter.ch/geld/pensionskasse/pensionierung-fruher-rente-so-klappts und http://www.wittib-law.ch/dienstleistungen/gesellschaftsrecht-handelsrecht-firmengruendungen/