Clevere Absicherung für die alten Tage

Schöne Aussichten: Wer freiwillig Geld zur Seite legen kann, darf sich auf ein geruhsames Rentnerleben freuen. (Foto: Keystone)

Ich bin 49, geschieden und habe ein PK-Guthaben von 200’000 Franken. Dank einer Erhöhung meines Anstellungsgrads verdiene ich ab diesem Jahr 90’000 Franken brutto und habe die Möglichkeit, rund 30’000 Franken pro Jahr zu sparen. Wie soll ich mit diesem Geld hinsichtlich einer gesicherten Finanzlage nach der Pension umgehen? R. K.

Ihre finanzielle Sicherheit im Alter festigen können Sie in erster Linie über zwei Wege: Erstens empfehle ich Ihnen, bei Ihrer Pensionskasse zu prüfen, ob Sie freiwillige Einzahlungen in Ihre zweite Säule leisten können. Dies hätte den Vorteil, dass Sie einerseits nach der Pensionierung mehr Geld bekämen, anderseits schon heute kräftig Steuern sparen könnten. Denn freiwillige Einzahlungen in die zweite Säule dürfen Sie von den Steuern abziehen.

Je nach Höhe der Einzahlung kann dies eine markante Steuerersparnis zur Folge haben. Besonders attraktiv ist es, wenn Sie während mehrerer Jahre freiwillig in die Pensionskasse einzahlen. So erreichen Sie nicht nur einmalig, sondern über mehrere Steuerperioden hinweg eine willkommene Steuerreduktion. Vor allem aber verbessern Sie damit Ihre finanzielle Lage im Alter.

Doch Vorsicht: Empfehlenswert sind freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse aus meiner Sicht nur dann, wenn die Kasse finanziell gesund ist und über einen robusten Deckungsgrad verfügt. Entsprechende Kennzahlen zum Zustand der Kasse bekommen Sie direkt von Ihrer Vorsorgeinstitution.

Eine weitere Möglichkeit, um Ihre Sicherheit im Alter zu optimieren, bietet die steuerbegünstigte dritte Säule. Hier sparen Sie auf freiwilliger Basis für Ihr Alter. Als Angestellter mit Pensionskasse dürfen Sie pro Jahr maximal 6768 Franken auf ein Dritte-Säule-Konto bei einer Bank oder einer Versicherungspolice einzahlen. Wenn Sie dies in den verbleibenden rund 15 Jahren bis zur Pensionierung machen, kommt einiges zusätzliches Geld zusammen.

Auch hier gibt es einen grossen Pluspunkt punkto Steuern: Auch bei der dritten Säule dürfen Sie die freiwilligen Einzahlungen von den Steuern in Abzug bringen. Versteuern müssen Sie das Dritte-Säule-Geld erst bei der Auszahlung anlässlich der Pensionierung, allerdings zu einem reduzierten Satz. Dank der dritten Säule können Sie unter dem Strich über mehrere Jahre einiges an Steuern sparen und festigen zusätzlich Ihre Altersvorsorge erheblich.

Natürlich könnten Sie das Geld auch unabhängig von der zweiten und der dritten Säule fürs Alter sparen. Bei der Pensionskasse und der dritten Säule profitieren Sie aber von beträchtlichen Steueranreizen, was diese Sparform gerade für Ihren Zweck besonders interessant macht. Daher würde ich sowohl die dritte Säule voll ausnützen als auch in die zweite Säule freiwillig einzahlen, falls dies in Ihrem Fall möglich ist.

7 Kommentare zu «Clevere Absicherung für die alten Tage»

  • Walter Ott sagt:

    Ich würde empfehlen, 2 Säule3a-Konten regelmässig zu äufnen und nicht einseitig auf die Pensionskasse zu setzen (auch mit 3a lassen sich Steuern sparen + 2 Konten empfehle ich zwecks Steueroptimierung beim späteren Geldbezug in verschiedenen Jahren). Man weiss nie, welche Einschränkungen die Politik bezüglich PK in den nächsten Jahrzehnten beschliessen wird (allerdings gibt es auch bei den 3a-Konten Einschränkungen). Mit PK und 3a zusammen ist man dann trotzdem doch etwas flexibler. Heute besteht auch das Risiko, längere Zeit arbeitslos zu werden und dann muss die PK auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden und bei der späteren Wiedererlangung der Erwerbstätigkeit zwingend wieder in eine, möglicherweise schlechte Pensionskasse einbezahlt werden. Dieses Risiko würde ich so mitigieren.

  • Fredi Maier sagt:

    Das freiwillige Einzahlen in die Pensionskasse hat steuerliche Vorteile, wenn man es ins Pensionsalter schaft. Sollte man jedoch vorzeitig versterben, bleibt je nach Reglement der Pensionskasse nichts bis wenig für die Nachkommen übrig. Diesen Punkt sollte man auch erwähnen!

  • M. Vetterli sagt:

    Die 3.Säule sollte ganz klar bevorzugt werden. Hier können Sie auch jederzeit den Anbieter wechseln.

    Für die 2.Säule scheinen mir Einkäufe 16 Jahre vor Renteneintritt ein bisschen gar früh. Einkäufe sollten immer erst kurz vor Pensionierung erfolgen. Zu einem Zeitpunkt, wenn die Bedingungen (Umwandlungssatz) absehbar sind.
    Eine Einzahlung ist nur schwer wieder rückgängig zu machen. Die PK kann nur zusammen mit dem AG gewechselt werden. Die freie PK-Wahl könnte hier Abhilfe schaffen.

    Die steuerlichen Anreize bezüglich Einkauf sind aus heutiger Sicht deutlich weniger sinnvoll. Die Politik sollte diese Bedingungen neu definieren. Die PK-Welt hat sich geändert. Den Einkaufsbetrag gem. 2.Säule sollte der Versicherte auch für eine (freie) 3.Säule-Anlage einsetzen können.

    • Karl Knapp sagt:

      Sollte sich das Gehalt tendenziell noch erhöhen, kann man das Geld auch noch später einzahlen, wenn der Steuereffekt deutlicher wird (90000 brutto sind in gewissen Kantonen noch nicht überzeugend genug, nach anderen Abzügen)

      • Christoph Bögli sagt:

        Die Einwände sind berechtigt. Zumindest muss man da schon sehr genau durchrechnen, ob der Steuereffekt gross genug ist, um das Kapital derart zu binden. Zweck Diversifizierung würde ich zumindest kaum die ganzen Ersparnisse einfach in die Pensionskasse stecken, sondern maximal einen Teil, und den Rest in verschiedene mittel- bis langfristige Anlagen stecken z.B. mit einem Fonds-Sparplan.

  • Schuell Willy sagt:

    Ein wichtiger Hinweis fehlt: Einzahlungen in die PK oder 3a-Vorsorge sind weitgehend gebunden. Man sollte niemals seine ganze Reserve investieren, denn wehe man benötigt in einigen Jahren Geld (Stellenverlust, Krankheit oder für irgend etwas Unvorhergesehenes).

  • Hanspeter Kull sagt:

    Die im Beitrag empfohlenen zusätzlichen Einzahlungen sind absolut ratsam. Sie dürfen sich bei Ihrer Entscheidung jedoch nicht auf eine allfällige Rückgewährsklausel Ihrer Pensionskasse stützen, da das Reglement auch nachträglich jederzeit geändert und diese Klausel gestrichen werden kann – und die BVG-Oberaufsicht stützt ein solches Vorgehen!!!
    Bei den zusätzlichen Einzahlungen handelt es sich wahrscheinlich um Ersparnisse oder Umschichtungen von freiem in gebundenes Vermögen. Ich empfehle in zwingend, das zusätzlich einbezahlte Kapital bei Ihrer Pensionierung auszahlen zu lassen. Ansonsten haben Ihre Kinder bei einem vorzeitigen Ableben das Nachsehen.

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