Das letzte Hemd hat keine Taschen

Plötzlich ohne Bargeld: Zur Trauer am Grab kann eine mühselige Erbteilung hinzukommen. Foto: Getty Images

Wir haben gemeinsame Konten bei Postfinance und anderen Banken und können beide jederzeit Geld abheben. Was müssen wir vorkehren, damit bei einem Todesfall eines Ehepartners der überlebende Partner weiterhin ohne Probleme Geld von diesen Konten beziehen kann? I.W.

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner als einer der beiden Mitinhaber ihrer Konten verstirbt, gehen die Vermögenswerte an die entsprechenden Erben über. Ebenso allfällig vorhandene Schulden. Vertragspartner von Postfinance oder der anderen Banken wird in diesem Fall die Erbengemeinschaft, welche aus allen Erben besteht. Diese nimmt gegenüber den Finanzinstituten die Stelle des verstorbenen Kontoinhabers ein.

Postfinance weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Erbe, die Erbengemeinschaft, der überlebende Ehepartner oder ein berechtigter Dritter wie ein Erbschaftsverwalter oder Richter das Konto sperren lassen kann. Dies kommt oft dann vor, wenn es unter den Erben Differenzen über die Teilung des Erbes gibt. Dann wird es kompliziert, und Sie haben nicht mehr freien Zugang zu den Vermögenswerten, obschon Sie das Konto zusammen mit dem dann verstorbenen Partner geführt hatten.

Eine Erbteilung kann sich lange verzögern – erst recht, wenn sich die Erben in die Haare geraten. Ihre Zugangsmöglichkeiten zum Vermögen wären in einer solchen Situation stark eingeschränkt. Über die Trauer hinaus, welche beim überlebenden Partner viel Kraft kostet, ist man dann unerwartet auch noch mit finanziellen Problemen und einem möglichen Liquiditätsengpass konfrontiert. Immerhin können dennoch mit dem Erbgang zusammenhängende Zahlungen erledigt werden. Doch auch da ist Ihr Handlungsspielraum eng, und es bestehen strenge Auflagen.

Postfinance empfiehlt deshalb allen Inhabern eines Partnerkontos, zusätzlich je ein eigenes Konto zu führen und sich gegenseitig eine Vollmacht zu erteilen: «Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der überlebende Partner bis zum Abschluss der Erbteilung über eigenes Vermögen verfügt und nicht plötzlich ohne Bargeld dasteht.» Zu dieser Vorgehensweise rate ich auch bei anderen Banken. Meines Erachtens ist es besser, wenn man über ein Partnerkonto hinaus immer auch ein eigenes Konto behält und sicherstellt, dass darauf auch genügend liquide Mittel sind.

Weiter weist Postfinance darauf hin, dass Kontovollmachten zwar grundsätzlich über den Tod hinaus gelten. Dies sei aber keine Garantie für den Zugriff auf Konten und Vermögenswerte. «Bei hohen Vermögenswerten wird die Vollmacht von Postfinance zur Wahrung der Interessen der Erben gelöscht.»

Wichtig zu wissen ist auch, dass elektronische Bankkarten persönlich und nicht übertragbar sind und beim Tod des Inhabers ebenso wie die Zugangsberechtigung zum E-Banking-Konto des Verstorbenen aufgehoben werden.

Um die finanzielle Flexibilität auch nach einem Todesfall sicherzustellen, würde ich daher sowohl ein eigenes Konto, eine eigene Bankkarte und einen eigenen E-Banking-Zugang behalten. So haben Sie die Sicherheit, dass Sie beim Ableben eines Ehepartners nicht plötzlich Mühe haben, zu liquiden Mitteln zu kommen, obwohl Sie eigentlich genügend Vermögenswerte auf den gemeinsamen Partnerkonten hätten.

7 Kommentare zu «Das letzte Hemd hat keine Taschen»

  • MoGo sagt:

    Komisch, dass die PostFinance als erstes erwähnt wird, wo das Partnerkonto dafür sorgt, dass sich keine Liquiditätsengpässe bilden, weil normalerweise Renten/Lohn beider darauf eingezahlt werden und deshalb für den lebenden Partner frei verfügbar gehalten wird. Es gibt Banken wie die Migrosbank, einzelne Kantonalbanken und Regionalbanken die alle Konten inklusive des Renten/Lohnkontos sperrt – dass nenn ich einen Liquiditätsengpass.

  • W. Hauser sagt:

    Durch eine Erbverzichterklärung der Erben, ist das Problem besser gelöst.
    Wieso wird das nie zum Thema gemacht?

  • Heinz Weber sagt:

    Was raten Sie für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner Ausländer ohne Ausländerausweis ist und somit kein eigenes Konto in der CH eröffnen kann?

  • groeg sagt:

    Es geht nichts über Cash uim Tresor.

  • groeg sagt:

    Auch ein paar Goldstückli, das einzige wahre Geld, nimmt jede Bank sofort (ein Tag Prüfung einrechnen).Nur Gold ist das eindgültige Zahlungsmittel, nicht irgendeine blöde Bankkarte.

  • groeg sagt:

    Schön ist ja auch, dass Gold, das im Verruf steht keine Zinsen zu bringen, auch das letzte Jahr einen Wertzuwachs von mind. 5% aufweist. Mehr Wert statt Negativzinsen und Bankspesen.Die Alten uncoolen wussten schon immer weshalb Goldstücke das beste Geld waren und noch sind.Kauft Gold solange es noch hat.Ab diesem Jahr geht die Weltförderung nur noch in eine Richtung, bergab.

  • Mick sagt:

    Ein Grund mehr für Cryptowährungen.

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