Best of: Muss ich für das Pflegeheim der Mutter bezahlen?
Unsere Bloggerinnen und Blogger geniessen derzeit die Feiertage. Wir publizieren deshalb heute diesen Beitrag vom 22. August 2017, der besonders viel zu reden gab.

Pflegekosten: Oft übersteigen sie AHV-Rente und PK-Leistungen. Foto: Thomas Egli
Unsere Mutter muss ins Betagtenheim. Ihre AHV-Rente und ihre Pensionskassenleistungen decken die Kosten des Heims nicht, sodass sie vom Ersparten zehren muss, monatlich mindestens 1500 Franken. Falls das Ersparte aufgebraucht ist und Ergänzungsleistungen anfallen würden: Kann die Gemeinde auf uns Kinder zurückgreifen? M. B.
Grundsätzlich ist dies möglich, aber in den meisten Fällen nicht zwingend. Heikel wäre es, wenn Ihre Mutter Ihnen und Ihren Geschwistern in den letzten Jahren noch grössere Schenkungen gemacht hätte. Dann würde der Verdacht bestehen, dass das Geld Ihrer Mutter in Hinblick auf einen späteren Eintritt ins Pflegeheim an die Verwandten weitergereicht wurde, damit es nicht für die Deckung der Heimkosten verbraucht wird. In solchen Fällen werden solche Schenkungen genauer geprüft und die Verwandten, welche in den Genuss von Vermögenswerten kamen, unter Umständen für die Deckung der Finanzierungslücken des Heimaufenthaltes beigezogen.
Von den zuständigen Sozialbehörden wird aber jeder Einzelfall geprüft, sodass sich nicht eine verbindliche generelle Aussage machen lässt. Unabhängig von möglichen Schenkungen wird in Fällen, wo betagte Eltern die Heimkosten nicht mehr selbst aus der AHV- und der PK-Rente und ihrem eigenen Vermögen berappen können, auch sonst die Einkommens- und Vermögenssituation von erwachsenen Kindern einbezogen.
Wer sehr gut verdient und viel Vermögen hat, muss damit rechnen, dass das Sozialamt einen Beitrag für die Heimkosten der Mutter oder des Vaters fordert. Die genauen Regelungen in den Kantonen und Gemeinden sind unterschiedlich. Auf keinen Fall muss man als erwachsene Kinder automatisch die offenen Rechnungen des Pflegeheimes der Eltern bezahlen. Ehepaare, die über 180’000 Franken verdienen, und Alleinstehende mit mehr als 120’000 Franken Einkommen müssen aber damit rechnen, dass sie von der Sozialhilfe für eine mögliche Verwandtenunterstützung kontaktiert werden.
Zusätzlich eine Rolle spielt aber, ob man selbst noch Kinder in Ausbildung hat und wie hoch das Vermögen ist. Wer als Paar mehr als eine halbe Million auf der hohen Kante hat oder als Alleinstehender eine Viertel Million Vermögen ausweist, kann unter Umständen zur Verwandtenunterstützung verpflichtet werden. Auch hier müssen die Detailabklärungen des konkreten Falles zeigen, ob die Unterstützungspflicht wirklich gegeben ist. Sofern nicht vor einem Heimeintritt grosse Vermögenswerte an die erwachsenen Kinder weitergegeben wurden, sind die Hürden für die Verwandtenunterstützungspflicht in der Praxis recht hoch.
Wenn jemand aber sein Geld verschenkt, damit er das Pflegeheim nicht selbst zahlen muss und die Steuerzahler deshalb zur Kasse gebeten werden, ist es meines Erachtens richtig, dass der Staat auf die Verwandten Rückgriff nimmt, da in solchen Fällen keine echte Bedürftigkeit vorliegt, sondern sich jemand ganz einfach zulasten der Steuerzahler aus der eigenen Verantwortung stehlen wollte.
4 Kommentare zu «Best of: Muss ich für das Pflegeheim der Mutter bezahlen?»
Die Ausführungen Spielers sind m.E. zu vage.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen setzt nicht voraus, dass die Ersparnisse aufgebraucht sind. Ein EL-Anspruch besteht grundsätzlich, soweit jährlich max. 20% des Vermögens nach Abzug eines Freibetrages zusammen mit den Einkünften nicht zur Deckung der Pflegeheimkosten ausreichen. Schenkungen an Verwandte und Dritte werden – unbhängig vom Schenkungsgrund – dem Vermögen als „Verzichtsvermögen“ angerechnet, abzüglich jährlich Fr. 10’000.– seit der Schenkung.
Muss zusätzlich Sozialhilfe beansprucht werden, kann von in guten Verhältnissen lebenden Nachkommen ein Unterstützungsbeitrag gefordert werden – und zwar unabhängig davon, ob Schenkungen erfolgt sind oder nicht.
Eine sachkundige Beratung z.B. bei Pro Senecute empfiehlt sich.
Wer spart, muss also für seine Mutter bezahlen. Wer hingegen das Geld für teure Autos ausgibt, darf den Steurzahler zur Kasse bitten. Auch so wrrden Autofahrer subventioniert.
„Unsere Mutter muss ins Betagtenheim“, ist mir zu unbestimmt, denn es bleiben zwei Fragen unbeantwortet: Liegt ein Vorsorgevertrag für den Eintritt ins Betagtenheim vor? Oder hat die KESB diese Zuweisung verfügt? Es kann auch nur vermutet werden, ob eine Beistandschaft besteht oder nicht und wie weit die Mutter nach ZGB bereits urteilsunfähig geworden ist. In erster Dringlichkeit stehen für die Mutter diese Fragen im Vordergrund. Das „Best of“ der Angehörigen gegenüber der eigenen Mutter finde ich reichlich ungehörig.
Klarer und informativer Artikel über ein wichtiges Thema welches uns alle betreffen kann. Vielen Dank.